keine Krankenversicherung wegen Krankheit!

Das Leben ist wesentlich durch unsere Arbeit geprägt. Der Job kann jedoch auch Quelle von Ärger und Frustration sein, oder persönliche Probleme geradezu auf die Spitze treiben...
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candle
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Beitrag So., 14.06.2009, 20:15

Ich weiß nicht auf welche Bemerkung Du Dich da berufst. Das mit dem Strick stammt ja nicht von mir.

Deine Aufregung gehört hier wohl auch kaum her. Vielleicht schreibst Du mir das nächste mal eine PM.

candle
Es ist besser ein Kerze anzuzünden, als über die Dunkelheit zu klagen.
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Miss_Understood
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Beitrag So., 14.06.2009, 20:30

Betreff: keine Krankenversicherung wegen Krankheit!
candle hat geschrieben:Ich weiß nicht auf welche Bemerkung Du Dich da berufst.
"Arbeitslos ist arbeitslos"
candle hat geschrieben:Deine Aufregung gehört hier wohl auch kaum her.
Was hierher gehört oder nicht, überlassen wir doch am besten dem Threadersteller. Und ich werde mich versprochenerweise nicht weiter über deine Art zu schreiben und was es in mir auslöst, auslassen. Es tut mir leid, dass ich mich dazu hinreissen liess.
ch-ch-ch-chaaaaaaange

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Flugente
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Beitrag So., 14.06.2009, 20:31

Wenn du in den NL gearbeitet hast und dort Beiträge gezahlt hast, fällst du dann nicht in den Schutz der Niederländischen Sozialversicherung? Bzw. bist du dort doch nun arbeitslos gemeldet. Du hattest doch sicherlich auch in den Niederlanden Abzüge von deinem Gehalt. Oder wie warst du dort versichert? Erkundige dich mal dort.

Also soviel ich weiß, gibt es das in Mitteleuropa nicht, dass jemand keinenKrankenversicherungsschutz hat (es sei denn er wäre Obdachlos also Penner und selbst da gibt es diverse Nothilfeprogramme). Keiner verreckt hier, weil er sich Arztkosten nicht leisten kann.
Eisberg voraus!

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candle
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Beitrag So., 14.06.2009, 20:38

Hallo nochmal!

Ich vermute jetzt einfach mal, dass TE ein "Grenzgänger" ist bezüglich Arbeit?
So denke ich schon, dass deutsches Rech gilt.

Möglicherweis ist mit ihrer Krankschreibung ein Mißverständnis aufgetreten, denn wer krankgeschrieben ist, ist ja normalerweise auch versichert. Das ist ja hinfällig- also nochmal zum Amt und dies so mitteilen, dann wird sicher alles seinen Gang gehen. Und keine Panik! Es wird schon!

cadle
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Flugente
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Beitrag So., 14.06.2009, 20:46

candle hat geschrieben:Ich vermute jetzt einfach mal, dass TE ein "Grenzgänger" ist bezüglich Arbeit?
So denke ich schon, dass deutsches Rech gilt.
Ja aber er schreibt, er war in den NL versichert also sind die m.E. zuständig.

Aber ich bin auch der Meinung, dass es sich hier um eine Fehlauskunft handelt von einem Beamten, der grade nicht den Durchblick hatte.
Eisberg voraus!

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candle
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Beitrag So., 14.06.2009, 20:48

Ich kann mir das noch nicht so recht vorstellen mit der Versicherung. Man muß ja auch Steuern zahlen. Sind die denn auch in NL abgeführt worden?

Man kann ja in D auslandsversichert sein. Vielleicht bekommen wir ja noch ein paar Infos.

andle
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ukp01Tacitus
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Beitrag Mo., 15.06.2009, 13:27

Bitte keinen Streit wgen mir! Ich habe Candles Beiträge nicht negativ empfunden. Das "Arbeitslos ist Arbeitslos" ist nun mal eine Tatsache!
Aber ich fühle mich schon wieder verarscht, weil ich im Internet eine Zeitarbeitsfirma gefunden habe, die Leute einstellt, für die Tätigkeit, die ich bisher gemacht habe. Bin die knapp 40 km dahin gefahren und bekomme dann gesagt, dass sie nur Leute mit Vermittlungsgutschein vom Arbeitsamt nehmen und dafür muss man mindestens 8 Wochen arbeitslos sein! Das ist doch die totale verarsche. Warum kann einem das Arbeitsamt nicht direkt einen Vermittlungsgutschein geben? Dadurch würden die doch auch sparen, wenn sie dann kein Arbeitslosengeld zahlen müssen, weil der jenige wieder arbeitet! Deutsche Bürokratie ...
Mit der Krankenversicherung hat sich trotzdem nichts geändert. Ich bin nicht versichert!

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candle
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Beitrag Mo., 15.06.2009, 13:55

Regel doch erstmal eine Sache.
Die Jobvermittlung im Internet kannst Du vergessen. Es läuft fast nur über die Agentur für Arbeit. Ansonsten empfehle ich Dir Tageszeitungen.

ABER JETZT: Mache erstmal die eine Sache zu Ende!!!

candle
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münchnerkindl
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Beitrag Mo., 15.06.2009, 14:14

Geh zum VDK, da kriegst du Rechtsberatung und die können dir wohl am kompetentesten sagen wie du weiter vorgehen kannst

Dieses Forum zu allen Themen rund um die Arbeitslosigkeit ist auch gut
http://www.elo-forum.org/forum.php

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ukp01Tacitus
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Beitrag Mo., 15.06.2009, 21:35

Wegen der Zuständigkeit: zwischen Deutschland und den Niederlanden gibt es für Grenzgänger ein Abkommen. D.h., dass man in den Niederlanden versichert ist, auch seine Steuern beim Belastungsdienst in den NL bezahlt, aber Rechtsansprüche trotzdem in Deutschland stellt. So wie jetzt eben den Antrag auf Arbeitslosengeld. Und deswegen war ich auch bei zwei Versicherungen versichert. Die eigentliche Versicherung in den Niederlanden, in D bei der AOK, die dann wiederum mit der VGZ in NL abrechnet. Ähnlich läuft das bei den Arbeitsämtern wohl auch. Ich brauche jedenfalls ein Formular vom niederländischen Arbeitsamt um in Deutschland Arbeitslosengeld beziehen zu können.

@ münchenerkindl
Danke! Was ist VDK ?

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Miss_Understood
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Beitrag Mo., 15.06.2009, 21:39

Na, das ist doch schonmal was! Die Mühlen der Bürokratie sind zwar manchmal langsam und ein schier undurchschaubarer Dschungel. Aber das ist ja schon mal in Schrittchen! Drücke dir mal ein Buschmesser in die Hand!
ch-ch-ch-chaaaaaaange

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candle
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Beitrag Mo., 15.06.2009, 21:43

Du kriegst das schon hin. Mit diesem Hinweis bist Du ja schon eine Ecke weiter.

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petrapan
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Beitrag Fr., 19.06.2009, 21:27

Ich hatte mal Ärger mit dem Arbeitsamt. Es ging um meine Miete, die nicht genehmigt werden sollte (obwohl sie weit unter dem Höchstsatz lag!). Mir drohte akute Obdachlosigkeit. Ich habe beim Amt gefragt was man in so einem Fall macht, da ich ja sonst auf der Strasse sitze wenn die Miete nicht genehmigt wird und die Frau hat gesagt "Ja, genau so ist das dann."
So als könne man da nichts machen. Daraufhin bin ich zu einer BEratungsstelle und die haben mich sofort zum Sozialgericht geschickt. Dort gibt es dann eine einstweilige VErfügung und die Sache MUSSTE innerhalb von 3 Tagen vom Arbeitsamt (zumindestens vorläufig) genehmigt werden. Weil es in Deutschland so ist dass drohender Obdachlosigkeit entgegengewirkt werden muss! Beim Arbeitsamt interessiert das keinen und die geben einem auch keine Tips was man unternehmen muss. Was ich unmöglich finde, weil sie ja schließlich eine staatliche Institution sind und nicht die Angestellten persönlich was davon haben (oder bekommen die Provisio für erfolgreich abgewehrte Bittsteller?) wenn sie einem nicht weiterhelfen.
Beim Sozialgericht waren sie sehr nett und haben mir geholfen und innerhalb von 3 Tagen war die Sache geklärt.

dass man nicht krankenversichert ist geht GAR NICHT! Das ist eine Riesenunverschämtheit und kann auch so auf keinen Fall richtig sein.

Ich hoffe das mit dem Formular aus Holland stimmt nun und das das ganze schnell geklärt wird. Ansonsten empfehle ich Dir auch 1) eine soziale Beratungsstelle die auch Anwälte an der Hand haben die auf Sozialrecht spezialisiert sind (oft bieten die 1 Mal die Woche eine Gratis-Sprechstunde an!) und 2) das Sozialgericht, mir haben die damals extrem schnell und unkompliziert und vor allem effektiv geholfen! den hätte man eigentlich einen Blumenstrauss schicken müssen!

Ach ja, zum Thema "rumschreien im Arbeitsamt": ganz schlechte Idee! Als ich mal da war hat das mal einer gemacht und die haben ohne mit der Wimper zu zucken die Polizei gerufen und derjenige wurde abgeführt.
Ich konnte ihn so gut verstehen, manchmal möchte man nur "Amok laufen" bei denen. ich finde es wirklich sehr merkwürdig dass Fälle die durchs Raster fallen nicht vom Arbeitsamt an soziale Beratungsstellen verwiesen werden bzw. dass man den Leuten statt dessen sagt "Tja, dann landen Sie halt auf der Strasse, kann man nix machen. Akte zu." Ich kam mir so veräppelt vor.

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