Hallo,
ich hab’ den Eindruck, dass ich den Anforderungen in meinem Beruf aufgrund meiner psychosomatischen Erkrankung einfach nicht mehr gewachsen bin. Seit es mich 2004 voll umgehauen hatte und ich 22 Wochen am Stück in Krankenhäusern verbrachte, mache ich eine Psychotherapie. Dadurch bin ich wieder soweit, dass ich im Alltag ganz gut zurecht komme. Das trifft aber leider nicht auf die Berufswelt zu. Seit Ende 2005 bin ich freiberuflich tätig und versuche seit dem, so gut es eben geht, mich über Wasser zu halten. Meine Leistungsfähigkeit beschränkt sich allerdings auf ein paar Stunden am Tag, dann geht meist nichts mehr, oder ich muss eben eine größere Pause einlegen. Ich kann auch vorher nie sagen, wie ich auf eine bestimmte Situationen reagiere. Stress vertrage ich leider gar nicht, weil sich dann körperliche Symptome zeigen, die mich voll ausbremsen. Die Anforderungen und der Leistungsdruck sind in meiner Branche sehr hoch und Teilzeitarbeit ist da ein absolutes Fremdwort. Dadurch ziehe ich im Vergleich zur Konkurrenz natürlich automatisch den Kürzeren. Über lange Zeit war ich zuversichtlich und dachte, ich bekomm es noch in den Griff. Da mir wegen meiner mangelnden Leistungsfähigkeit bald das Geld ausgeht, muss ich aber unbedingt etwas dagegen unternehmen. Ich spiele schon seit längerem mit dem Gedanken, einen Antrag auf Berufsunfähigkeit zu stellen. Ich hab aber Angst, dass man als psychosomatisch Kranker schnell in eine Schublade gesteckt wird, wo Simulant o.ä. drauf steht und deswegen ohne Anwalt usw. schon mal gar nichts erreicht werden kann. Meine Therpeutin scheint überhaupt keine Ahnung von solchen Sachen zu haben und ich fühle mich daher ziemlich alleine gelassen.
Hat irgend jemand von euch schon Erfahrungen mit dem Thema Berufsunfähigkeit gemacht?
Viele Grüße
quovadis
Berufsunfähigkeit - Wer hat Erfahrungen damit?
- Werbung
-
- [nicht mehr wegzudenken]
- , 38
- Beiträge: 9792
Hi,
Also: Antrag auf Berufsunfähigkeit? Wo? Hast Du eine solche Versicherung abgeschlossen? Du bist selbstständig? Bist du gesetzlich rentenversichert, oder privat?
Petra
Also: Antrag auf Berufsunfähigkeit? Wo? Hast Du eine solche Versicherung abgeschlossen? Du bist selbstständig? Bist du gesetzlich rentenversichert, oder privat?
Petra
Hallo Petra,
vielen Dank für die schnelle Reaktion
Da mir die ganze Angelegenheit sehr unangenehm ist, hab ich mich bisher noch nicht mit denen in Verbindung gesetzt. Bin hin- und hergerissen, weil ich eigentlich arbeiten und nicht auf andere angewiesen sein möchte, aber durch die Krankheit eben nicht so funktioniere, wie es erforderlich ist. Hab auch Angst, dass die mich gleich fertig machen und als "Simulanten" hinstellen. Oder ich gleich am Anfang einen Formfehler begehe, weil ich keine Ahnung im Umgang mit sochen Sachen habe. Ausserdem wäre ich ja wohl auf die Unterstützung meiner Therapeutin angewiesen, denn die müsste ja sicher einen Bericht über meinen Zustand verfassen, oder? Sie befindet sich meines Wissens noch in der Ausbildung zur Therapeutin. Da frage ich mich, ob sie überhaupt autorisiert ist, einen solchen Bericht zu schreiben?
Eine zusätzliche private Berufsunfähigkeitsversicherung hab ich nicht, da ich nie dachte, dass es mal mit mir soweit kommen könnte.
Viele Grüße
quovadis
vielen Dank für die schnelle Reaktion
Ich bin als Freiberufler in einem so genannten berufsständischen Versorgungswerk rentenversichert (also nicht in der Deutschen Rentenversicherung).Antrag auf Berufsunfähigkeit? Wo? Hast Du eine solche Versicherung abgeschlossen? Du bist selbstständig? Bist du gesetzlich rentenversichert, oder privat?
Da mir die ganze Angelegenheit sehr unangenehm ist, hab ich mich bisher noch nicht mit denen in Verbindung gesetzt. Bin hin- und hergerissen, weil ich eigentlich arbeiten und nicht auf andere angewiesen sein möchte, aber durch die Krankheit eben nicht so funktioniere, wie es erforderlich ist. Hab auch Angst, dass die mich gleich fertig machen und als "Simulanten" hinstellen. Oder ich gleich am Anfang einen Formfehler begehe, weil ich keine Ahnung im Umgang mit sochen Sachen habe. Ausserdem wäre ich ja wohl auf die Unterstützung meiner Therapeutin angewiesen, denn die müsste ja sicher einen Bericht über meinen Zustand verfassen, oder? Sie befindet sich meines Wissens noch in der Ausbildung zur Therapeutin. Da frage ich mich, ob sie überhaupt autorisiert ist, einen solchen Bericht zu schreiben?
Eine zusätzliche private Berufsunfähigkeitsversicherung hab ich nicht, da ich nie dachte, dass es mal mit mir soweit kommen könnte.
Viele Grüße
quovadis
hallo quovadis,
deine Annahme ist richtig, dass es Formfehler gibt, vor allem wenn du kein extrem schwerer Fall bist, also noch selbstständig leben und ein bisschen arbeiten kannst. Nur ein Facharzt kennt die Knigge für Vorlage-Schreiben und sorgt dafür, dass du nicht im falschen Kino landest. Falls du noch keinen Neurologen hast, der hinter dir steht, musst du dir einen suchen. Der Neurologe kennt meist die anderen Player in dem Spiel und hat Erfahrungen mit Anträgen usw, und kann dich daher optimal beraten, wenn er gut ist und auf deiner Seite steht.
viel glück,
sofa
deine Annahme ist richtig, dass es Formfehler gibt, vor allem wenn du kein extrem schwerer Fall bist, also noch selbstständig leben und ein bisschen arbeiten kannst. Nur ein Facharzt kennt die Knigge für Vorlage-Schreiben und sorgt dafür, dass du nicht im falschen Kino landest. Falls du noch keinen Neurologen hast, der hinter dir steht, musst du dir einen suchen. Der Neurologe kennt meist die anderen Player in dem Spiel und hat Erfahrungen mit Anträgen usw, und kann dich daher optimal beraten, wenn er gut ist und auf deiner Seite steht.
viel glück,
sofa
- Werbung
-
- sporadischer Gast
- , 58
- Beiträge: 13
Habe um BU-Pension angesucht, nach Ablehnung durch PVA geklagt. Gerichtssachverständiger behauptet, ich hätte bloß "subdepressiven Verstimmungszustand", obwohl behandelnder Facharzt und sogar Rehabilitationseinrichtung der PVA zum Ergebnis mittelere Depressionen kommen. Offensichtlich befangene Richterin (aber schlau genug, keinen offensichtlichen Befangenheitsgrund zu liefern) hält an diesem SV unbeirrbar fest. Hat jemand ähnliche Erfahrungen und/oder eine Idee?
-
- Forums-Insider
- , 99
- Beiträge: 399
hallo,
ich nehm mal an, du bist unselbständig beschäftigt und damit (automatisch) mitglied der arbeiterkammer. wenn ja: frag mal in der arbeiterkammer niederösterreich nach - lass dich mit dr. alexander kaba verbinden. (Telefon: 01 58883 – 1277) er ist psychologe und für psychische belastungen zuständig.
solltest du in wien beschäftigt sein (und damit in die zuständigkeit der ak wien fallen), hier kann ev. dr. michael lenert weiterhelfen. (auch arbeitspsychologe, versuch mach unter der tel.nr. 01/50165-208 ihn zu erreichen)
einer der beiden kann dir zumindest sagen, wie du weiter vorgehen kannst bzw. ob sich eine wiederaufnahme des rechtsverfahrens realistisch auszahlt und wenn ja, wie die abwicklung über den arbeiterkammer-rechtsschutz abläuft. hätte den vorteil, dass dir keine verfahrens- und vertretungskosten entstehen.
wenn du beamter bist, wäre deine anlaufstelle die gewerkschaft öffentlicher dienst (sofern du gewerkschaftsmitglied bist).
lg momo
ich nehm mal an, du bist unselbständig beschäftigt und damit (automatisch) mitglied der arbeiterkammer. wenn ja: frag mal in der arbeiterkammer niederösterreich nach - lass dich mit dr. alexander kaba verbinden. (Telefon: 01 58883 – 1277) er ist psychologe und für psychische belastungen zuständig.
solltest du in wien beschäftigt sein (und damit in die zuständigkeit der ak wien fallen), hier kann ev. dr. michael lenert weiterhelfen. (auch arbeitspsychologe, versuch mach unter der tel.nr. 01/50165-208 ihn zu erreichen)
einer der beiden kann dir zumindest sagen, wie du weiter vorgehen kannst bzw. ob sich eine wiederaufnahme des rechtsverfahrens realistisch auszahlt und wenn ja, wie die abwicklung über den arbeiterkammer-rechtsschutz abläuft. hätte den vorteil, dass dir keine verfahrens- und vertretungskosten entstehen.
wenn du beamter bist, wäre deine anlaufstelle die gewerkschaft öffentlicher dienst (sofern du gewerkschaftsmitglied bist).
lg momo
VERGANGENHEIT
ist
wenn es nicht mehr weh tut
Mark Twain
ist
wenn es nicht mehr weh tut
Mark Twain
-
- sporadischer Gast
- , 58
- Beiträge: 13
Danke, momo!
Das Problem an der Sache ist, daß die Pensionswerber völlig vereinzelt und daher unkoordiniert vorgehen.
Beispiel: Eine Beschwerde über den Sachverständigen XY oder Richter/in ZZ werden als Querulantenaktion abgetan. Sind das ein Dutzend Beschwerden, sieht das schon ganz anders aus.
Daher mein ganz konkretes Anliegen: Ich suche Leute, die vor dem Sozialgericht Wiener Neustadt einschlägige Erfahrungen gesammelt habe. Statistisch sind das im Jahr über 200!. Wenn sich nur jeder 10. auf die Hinterfüße stellt, sieht es schon etwas anders aus.
Das Problem an der Sache ist, daß die Pensionswerber völlig vereinzelt und daher unkoordiniert vorgehen.
Beispiel: Eine Beschwerde über den Sachverständigen XY oder Richter/in ZZ werden als Querulantenaktion abgetan. Sind das ein Dutzend Beschwerden, sieht das schon ganz anders aus.
Daher mein ganz konkretes Anliegen: Ich suche Leute, die vor dem Sozialgericht Wiener Neustadt einschlägige Erfahrungen gesammelt habe. Statistisch sind das im Jahr über 200!. Wenn sich nur jeder 10. auf die Hinterfüße stellt, sieht es schon etwas anders aus.
Hallo,
also meiner mutter wurde geraten die klage zurück zu ziehen und von vorne beginnen.
neue befunde einzuholen
und erneut um die pension anzusuchen
dann werden wieder neue gutachten erstellt
ja und dann sieht man weiter...
Zum thema beschwerden über sachverständige, das haben wir bei ihrer verhandlung mit dem richter sehr wohl zu klären versucht.
weil ich von einigen sachverständigen so gut wie gar nichts halte,...
aber in diesem gespräch (oh wunder) hat sich natürlich rausgestellt das sich richter und sachverständige persöhnlich kennen und somit hat es wenig sinn wenn man hier versucht etwas zu bewirken....
glg Zicke
also meiner mutter wurde geraten die klage zurück zu ziehen und von vorne beginnen.
neue befunde einzuholen
und erneut um die pension anzusuchen
dann werden wieder neue gutachten erstellt
ja und dann sieht man weiter...
Zum thema beschwerden über sachverständige, das haben wir bei ihrer verhandlung mit dem richter sehr wohl zu klären versucht.
weil ich von einigen sachverständigen so gut wie gar nichts halte,...
aber in diesem gespräch (oh wunder) hat sich natürlich rausgestellt das sich richter und sachverständige persöhnlich kennen und somit hat es wenig sinn wenn man hier versucht etwas zu bewirken....
glg Zicke
-
- sporadischer Gast
- , 58
- Beiträge: 13
Hallo, Zicke,
es stimmt, Verhandlungsrichter/in und sein/ihr Gutachter sind meistens "kongenial". Das ist ja das Problem. Dadurch werden Gutachten in der Verhandlung oft völlig kritiklos hingenommen.
Beschwerden über Gutachten gehen allerdings nicht an den Verhandlungsrichter, sondern an den Vorsitzenden des Gerichtes, bei dem er in die Sachverständigenliste eingetragen ist.
((Davon zu unterscheiden ist ein Ablehnungsantrag wegen Befangenheit. Über den entscheidet zuerst der Verhandlungsrichter, erst mit der Berufung das Oberlandesgericht.))
Man sollte zuerst das Gutachten genau analysieren, schon mal unmittelbar nach dem Gutachten ein Gedächtnisprotokoll über den (zeitlichen und inhaltlichen)Verlauf machen. Oft stellt sich dann die Frage, ob in derart kurzer Zeit eine gründliche fachärztliche Untersuchung überhaupt möglich ist. Je oberflächlicher die Untersuchung, desto weniger Diagnosen und umso gesünder ist der Patient.
Auf Grund dieser Analyse Befragung allfällig Ablehnung und Beschwerde vorbereiten. Da sind Erfahrungsberichte anderer Justizopfer sich interessant. Dafür suche ich Kontakte.
Recht interessant im Internet: "Zum Alten Eisen"/Pensionsverfahren.
es stimmt, Verhandlungsrichter/in und sein/ihr Gutachter sind meistens "kongenial". Das ist ja das Problem. Dadurch werden Gutachten in der Verhandlung oft völlig kritiklos hingenommen.
Beschwerden über Gutachten gehen allerdings nicht an den Verhandlungsrichter, sondern an den Vorsitzenden des Gerichtes, bei dem er in die Sachverständigenliste eingetragen ist.
((Davon zu unterscheiden ist ein Ablehnungsantrag wegen Befangenheit. Über den entscheidet zuerst der Verhandlungsrichter, erst mit der Berufung das Oberlandesgericht.))
Man sollte zuerst das Gutachten genau analysieren, schon mal unmittelbar nach dem Gutachten ein Gedächtnisprotokoll über den (zeitlichen und inhaltlichen)Verlauf machen. Oft stellt sich dann die Frage, ob in derart kurzer Zeit eine gründliche fachärztliche Untersuchung überhaupt möglich ist. Je oberflächlicher die Untersuchung, desto weniger Diagnosen und umso gesünder ist der Patient.
Auf Grund dieser Analyse Befragung allfällig Ablehnung und Beschwerde vorbereiten. Da sind Erfahrungsberichte anderer Justizopfer sich interessant. Dafür suche ich Kontakte.
Recht interessant im Internet: "Zum Alten Eisen"/Pensionsverfahren.
- Werbung
-
- Vergleichbare Themen
- Antworten
- Zugriffe
- Letzter Beitrag
-
- 1 Antworten
- 527 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von Fundevogel
-
- 12 Antworten
- 4211 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von gandalf_der_graue
-
- 3 Antworten
- 5834 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von AndreaB
-
- 13 Antworten
- 7157 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von Guy
-
- 30 Antworten
- 9374 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von RSjabber