Freispruch nach einer Tat - ein typischer Fall?

Körperliche und seelische Gewalt ebenso wie die verschiedenen Formen von Gewalt (wie etwa der Gewalt gegen sich selbst (SvV) oder Missbrauchserfahrungen) sind in diesem Forumsbereich das Thema.
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Wurstel
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Freispruch nach einer Tat - ein typischer Fall?

Beitrag Fr., 18.10.2024, 00:36

Wurstel


Folgendes wird gerade in meiner Heimcommunity diskutiert:

Pflegerin fixiert: Angeklagte freigesprochen
https://tirol.orf.at/stories/3277651/

Nach den beiden Berichten (die ich mir durchgelesen habe) zu urteilen, war das keine Vergewaltigung im Sinne des StGB. Hingegen würde ich es jedenfalls als Freiheitsberaubung ansehen. (Die Frau hat zwar am Anfang zugestimmt, jedoch später ihre Einwilligung widerrufen und verlangt, losgebunden zu werden, was die Männer jedoch nicht gemacht haben.) Und ob das unter sexuelle Nötigung (im Sinne des Gesetzes) fällt, weiß ich nicht (ich habe die diesbezügliche Formulierung im Gesetz nicht im Kopf und mag jetzt auch nicht mehr nachschauen, weil es schon sehr spät ist und ich müde bin).

Vielleicht kann das auch eine Körperverletzung sein. (Zählen da rechtlich auch seelische Schmerzen? Ich bin mir da nicht sicher.)

Wenn ich das richtig verstanden habe, hat die Zeugin (wegen deren Ladung die Verhandlung ja vertagt wurde) ausgesagt, daß das Ganze ein blöder Scherz war. Ich könnte mir vorstellen, daß diese Männer der Betroffenen einen Streich gespielt haben (vielleicht war sie bei ihnen unbeliebt), und daß die Zeugin ihre Aussage deshalb so formuliert hat, weil sie sich keinen Ärger mit diesen Männern einfangen wollte.

Ich vermute, daß es zu dieser Sache noch weitere Berichte und Diskussionen im Internet geben wird.


Wurstel

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