Antragstellung SER (ehem OEG) - ja/nein mit DIS-Diagnose

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Silberdistel
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Antragstellung SER (ehem OEG) - ja/nein mit DIS-Diagnose

Beitrag Fr., 11.10.2024, 13:37

Liebe Forengemeinde,

ich suche Austausch zu oben genannter Fragestellung, denn ich bin mir sehr unsicher, ob ich den Weg der Antragstellung auf Entschädigungsleistung samt der schwer einschätzbaren Belastungen einschlagen und gehen möchte.
Gibt es hier Menschen mit entspr. Diagnose, die einen Antrag gestellt haben, der im Ergebnis positiv beschieden wurde?
Meine amb. Therapeutin kann meine Beweggründe verstehen, hat mir jedoch gesagt, dass ihres Wissens nach keiner mit DIS-Diagnose das sog. Glaubhaftigkeitsgutachten "bestanden" hat.
Welche "Stelle" könnte mich unterstützend (z.B. Antragstellung) begleiten - die Beratungsstelle "Wildwasser", der "Weisse Ring"?
Die Taten, um die es geht, fanden in den Jahren 1967 bis 1980 statt. Von den Tätern lebt keiner mehr, die Taten kamen nie zur Anzeige.
Über Tipps, Informationen, Gedankenanstöße, Erfahrungen würde ich mich freuen.
LG Silberdistel

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LovisTochter
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Beitrag Fr., 11.10.2024, 14:12

Hallo Silberdistel,

ich kenne 3 Leute mit DIS-Diagnose, die nach dem OEG anerkannt sind.
Allerdings weiß ich nur von einer, dass sie zum Glaubwürdigkeitsgutachten musste. Bei den anderen beiden weiß ich es einfach nicht. Allerdings gab es bei den beiden im Vorfeld auch sehr eindeutige Verurteilungen von Tätern.

Worüber ich mich an Deiner Stelle als erstes informieren würde ist: Gibt es den §10a noch? Denn dieser greift für Taten vor 74 oder 76 (das weiß ich grad nicht genau) und so wie ich es verstanden habe, kann man dann zwar anerkannt werden, erhält aber keine Leistungen.
Genau so geht es der Freundin, die zum Glaubwürdigkeitsgutachten musste. Sie ist anerkannt, erhält aber keine Leistungen.
Wenn es im SER einen ähnlichen Paragraphen gibt, dann würde ich die Strapazen nicht auf mich nehmen.

Ich selbst sehe von einer Antragstellung auch noch immer ab, weil ich dafür einfach noch nicht stabil genug bin. Schlimm, dass man den Antrag deshalb nicht stellt, aber dass, was ich bisher mitbekommen habe, gleicht bei vielen (NICHT bei ALLEN) wirklich purer Schikane.

Wenn Du bei Facebook bist, da gibt es eine gute GRuppe mit sehr fitten Leuten zum Thema. Die können Dir sicher noch viel mehr Infos liefern.
Alles Gute,
LovisTochter
Wer nicht auf seine Weise denkt, denkt überhaupt nicht. (Oscar Wilde)

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Silberdistel
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Beitrag Fr., 11.10.2024, 14:46

Hallo Lovis Tochter,

danke für Deine schnelle Antwort.
Ich weiß nicht, ob es den § 10a im nun SER noch gibt. Ich hoffe, dass mir eine Beratungsstelle da vielleicht weiterhelfen kann. Bei Facebook bin ich nicht.
Ja, ohne gestellte Strafanzeige, lebende Täter ist es wahrscheinlich aussichtslos.
Ich hätte gerne einen anerkannten Grad der Schädigung, dann besteht m. W. die Berechtigung, dass die Kosten für Psychotherapie übernommen werden müssen. Es ist ja um alles ein Kampf.
Ich habe die DIS-Diagnose erst vor gut einem Jahr bekommen.

Dir auch alles Gute,
Silberdistel

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LovisTochter
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Beitrag Fr., 11.10.2024, 14:51

Wenn es Dir um Gelder für weitere Psychotherapie geht, dann käme eventuell auch Geld nach dem Teilhabegesetz in FRage. Darüber kann auch Psychotherapie finanziert werden. Wichtig bei der Beantragung ist, dass die Zielsetzung eine andere (nämliche Teilhabe am sozialen Leben) ist, als bei der Beantragung bei der KK.
Hier kann Dir eine EUtB vor Ort vielleicht weiterhelfen.

Mir fallen für die Beantragung gerade die Begriffe nicht ein. Wenn mein Hirn wieder was ausspuckt, schreib ich es Dir.
Viele Grüße

Wenn ich es richtig im Kopf habe, dann beantragt man dies über die Eingliederungshilfe. Aber diese Info ist grad leider ohne gewähr.
Wer nicht auf seine Weise denkt, denkt überhaupt nicht. (Oscar Wilde)

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Thread-EröffnerIn
Silberdistel
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Beitrag Fr., 11.10.2024, 14:59

Ja, neben "Anerkennung des Erlittenen" geht es mir auch um Therapiefinanzierung und Übernahme von Fahrtkosten zur Therapie. Die Gelder aus dem FsM sind schon ausgeschöpft.
Danke für den Tipp mit der EUTB.
Schreib mir gerne, wenn es Dir besser geht.
Danke

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saffiatou
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Beitrag Fr., 11.10.2024, 20:52

Es gibt den §10 a noch, leider auch im SER. Ich bin in einem Netzwerk und wir arbeiten an diesem Gesetz und wollen Verbesserungen vorschlagen, gerade dieser Paragraf war uns wichtig zu ändern, aber es dauert.

Wie das mit der Diss ist kann ich dir nicht sagen, aber wird nicht auch in deine Patientenakte hineingeschaut.
never know better than the natives. Kofi Annan

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Silberdistel
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Beitrag Fr., 11.10.2024, 22:10

Danke saffiatou für Deinen Hinweis bzgl. Paragraph 10a.
Darf ich fragen, in welchem Netzwerk Du Dich engagierst?
Deinen letzten Satz habe ich nicht verstanden. Ist das eine Frage?
Ich denke, es wird sicher nach Diagnosen, Befunden, Berichten gefragt. Dies ist mMn bezogen auf die Ursachen eindeutig dokumentiert.

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saffiatou
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Beitrag Fr., 11.10.2024, 23:44

Hallo,Silberdistel,
Ich habe dir eine pn geschickt.

Grüße Saffia
never know better than the natives. Kofi Annan

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