Ich fühle mich seit Wochen immer schlechter und weiß alleine eigentlich nicht mehr weiter. Aber ich befürchte, dass ich nicht befugt bin, erneut eine Therapie zu beantragen.
Bis März 20 war ich in einer VT, das volle Kontingent wurde ausgeschöpft.
Im Anschluss daran habe ich eine TfP gemacht. 60 Stunden und Anfang 22 beendet.
Das war recht einfach zu beantragen, da es ein Verfahrenswechsel und therapeutenwechsel war.
Kann ich jetzt (zwei Jahre nach VT) zurück zu meiner thera? Oder macht das keinen Sinn, da die Kasse sich weigert, Stunden zu bewilligen?
Ich blicke bei dem ganzen überhaupt nicht durch.
Wie sind eure Erfahrungen?
Neuer Antrag möglich?
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Hmmm, wieso nicht zurück zur/m TfP-Therapeut/in? Ihr könntet vielleicht noch auf 100 Stunden verlängern?
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- Forums-Gruftie
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Grundsätzlich kannst Du überall wieder Therapie anfangen, auch wenn noch keine zwei Jahre vorbei sind. Die Krankenkasse fordert dann halt nur sofort bei der ersten Antragstellung einen Bericht an den Gutachter, auch bei Verfahrenswechsel. Und Du würdest dann ja jetzt von TfP auf VT wechseln. Dass Deine letzte VT mehr als zwei Jahre her ist, hilft nicht. Für die Kasse zählt die letzte Therapie, die Du gemacht hast und das ist jetzt eben die TfP. Und die ist noch keine zwei Jahr her, sondern erst ein paar Monate.
Ich hab gerade von einer TfP zur Analyse gewechselt und meine aktuelle Thera hat erstmal eine Akuttherapie angemeldet (die muss nicht beantragt werden), und anschließend beim richtigen Antrag schreibt sie dann halt den Bericht an den Gutachter. Ich kann noch nicht sagen ob das klappen wird, aber sie sagt, ich müsse mir da keine Sorgen machen.
Das wäre für Deine VT-Therapeutin auch eine Möglichkeit. Erstmal eine Akuttherapie (das sind 12 Stunden) und dann weiter beantragen. Musst halt mit ihr besprechen, ob sie das so mitmacht.
Ich hab gerade von einer TfP zur Analyse gewechselt und meine aktuelle Thera hat erstmal eine Akuttherapie angemeldet (die muss nicht beantragt werden), und anschließend beim richtigen Antrag schreibt sie dann halt den Bericht an den Gutachter. Ich kann noch nicht sagen ob das klappen wird, aber sie sagt, ich müsse mir da keine Sorgen machen.
Das wäre für Deine VT-Therapeutin auch eine Möglichkeit. Erstmal eine Akuttherapie (das sind 12 Stunden) und dann weiter beantragen. Musst halt mit ihr besprechen, ob sie das so mitmacht.
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Thread-EröffnerIn - neu an Bo(a)rd!
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Vielen Dank für deinem Beitrag!
Zurück zur TfP möchte ich nicht. Die Therapieform war für mich wohl nicht die richtige, mit dem Therapeuten und mir war die Chemie auch nicht stimmig leider.
Zurück zur TfP möchte ich nicht. Die Therapieform war für mich wohl nicht die richtige, mit dem Therapeuten und mir war die Chemie auch nicht stimmig leider.
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Ah, ok, dann wäre eine Analyse wahrscheinlich auch nicht so toll. Kontaktiere vielleicht mal deine alte VT und frag sie mal, was sie für Ideen dazu hat.
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müsste nicht jetzt, nachdem die VT ja zwei Jahre her ist, dort ein neuer Antrag möglich sein?
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- Forums-Gruftie
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Möglich schon, aber halt Gutachterpflichtig. Siehe meine Antwort oben.
Da ich gerade in der selben Situation stecke, habe ich vor einigen Monaten mit meiner Krankenkasse telefoniert und die hat mir diese Antwort gegeben. Für die Kasse zählt bei dieser "2-Jahres-Frist" (die übrigens nirgends festgeschrieben ist, sondern nur eine interne Arbeitsanweisung für die Sachbearbeiter ist), immer nur die letzte Therapie, und das ist in diesem Fall die TfP. Was vorher war ist nicht mehr relevant. Wenn die letzte Therapie weniger als 2 Jahre zurück ist, dann immer nur mit Gutachter.
Da ich gerade in der selben Situation stecke, habe ich vor einigen Monaten mit meiner Krankenkasse telefoniert und die hat mir diese Antwort gegeben. Für die Kasse zählt bei dieser "2-Jahres-Frist" (die übrigens nirgends festgeschrieben ist, sondern nur eine interne Arbeitsanweisung für die Sachbearbeiter ist), immer nur die letzte Therapie, und das ist in diesem Fall die TfP. Was vorher war ist nicht mehr relevant. Wenn die letzte Therapie weniger als 2 Jahre zurück ist, dann immer nur mit Gutachter.
Ich hänge mich mit einer ähnlichen Frage kurz hier in den Thread. Kann mir jemand bitte einen Ratschlag geben. In Kurzform mein Problem:
Mein Therapeut hat nach 6 Stunden die VT-Kurzzeittherapie abgebrochen. Ich wollte/will weitermachen.
Frage 1: Kann ich jetzt wieder unbegrenzt probatorische Sitzungen bei verschiedenen Therapeuten nehmen?
Frage 2: Und dann? Ist die Gutachterhürde ein Problem dass Therapeuten mich eher nicht annehmen? Sollte ich auf Selbstzahlerbasis gehen? Hilft mir ein Wechsel der Krankenkasse?
Mein Therapeut hat nach 6 Stunden die VT-Kurzzeittherapie abgebrochen. Ich wollte/will weitermachen.
Frage 1: Kann ich jetzt wieder unbegrenzt probatorische Sitzungen bei verschiedenen Therapeuten nehmen?
Frage 2: Und dann? Ist die Gutachterhürde ein Problem dass Therapeuten mich eher nicht annehmen? Sollte ich auf Selbstzahlerbasis gehen? Hilft mir ein Wechsel der Krankenkasse?
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Zu Frage 1: Also Du kannst jederzeit erstmal Sprechstunden bei verschiedenen Therapeuten in Anspruch nehmen. Wie das mit der Probatorik bei verschiedenen Therapeuten aussieht, weiß ich nicht wirklich. Ich hab bis jetzt die Probatorik erst bei den Theras angefangen, bei denen ich mir dann auch vorstellen konnte Therapie zu machen. Aber ich glaube, theoretisch kannst Du da schon auch unbegrenzt verschiedene ausprobieren.
Zu Frage 2: Wenn Du erst 6 Sunden der VT-Kurzzeittherapie hattest, dann sind ja theoretisch noch 6 Stunden übrig, weil für die Kurzzeittherapie 12 Stunden bewilligt werden. Wenn Du einen neuen Therapeuten gefunden hast, dann kann Dein alter Therapeut die 6 Stunden auf den neuen übertragen. Das geht problemlos. Da braucht es erstmal kein Gutachten. Das Gutachten würde dann erst bei einer möglichen Verlängerung von der Kurzzeit- auf die Langzeittherapie benötigt werden. Wie bei jeder Therapie.
Ein Krankenkassenwechsel ändert übrigens an diesen Vorgehensweisen gar nix.
Zu Frage 2: Wenn Du erst 6 Sunden der VT-Kurzzeittherapie hattest, dann sind ja theoretisch noch 6 Stunden übrig, weil für die Kurzzeittherapie 12 Stunden bewilligt werden. Wenn Du einen neuen Therapeuten gefunden hast, dann kann Dein alter Therapeut die 6 Stunden auf den neuen übertragen. Das geht problemlos. Da braucht es erstmal kein Gutachten. Das Gutachten würde dann erst bei einer möglichen Verlängerung von der Kurzzeit- auf die Langzeittherapie benötigt werden. Wie bei jeder Therapie.
Ein Krankenkassenwechsel ändert übrigens an diesen Vorgehensweisen gar nix.
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