Hallo Ihr lieben,
Ich glaube meine Mutter ist verstorben.Es gibt jedenfalls einen kleinen Hinweis darauf.
Sie wohnt mit meiner Schwester und deren Mann in einer Wohnung.
Bekommt nur eine kleine Rente und meine Schwester bekommt alg2.
Das bedeutet das die sich keine Beerdigung leisten könnten.Somit müsste das Amt einspringen.
Informiert mich das Amt oder überhaupt irgendjemand wenn sie wirklich tot ist?
Allso meine Schwester wird dies nicht tun.
Normalerweise würde das Sozialamt doch auch andere Familienmitglied anschreiben,wegen Beerdigungskosten oder nicht?Ich habe seit Jahren keinen Kontakt zu meiner "Familie ".
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
LG
Mutter evtl. tot. Bekomme ich Bescheid?
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Thread-EröffnerIn - Forums-Insider
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Du wirst nur dann benachrichtigt, wenn ein Testament vorliegt und das Standesamt das Nachlassgericht darüber informiert, das dann alle Angehörige benachrichtigt.
Bei einem gewissen Stande der Selbsterkenntnis und bei sonstigen für die Beobachtung günstigen Begleitumständen wird es regelmäßig geschehen müssen, dass man sich abscheulich findet.
Franz Kafka
Franz Kafka
Hallo Salina,Salina1982 hat geschrieben: ↑Fr., 05.02.2021, 07:51 ...Informiert mich das Amt oder überhaupt irgendjemand wenn sie wirklich tot ist?
....Normalerweise würde das Sozialamt doch auch andere Familienmitglied anschreiben,wegen Beerdigungskosten oder nicht?
im Normalfall wirst Du dann vom zuständigen Nachlassgericht (vom letzten Wohnort des Verstorbenen) über den Todesfall/Erbfall benachrichtigt.
Was die Kosten einer eventuellen Bestattung angeht...
Wenn es keinen Ehemann zu der Verstorbenen gibt, geht die Bestattungspflicht und somit auch die Bestattungskosten an die Kinder über.
Da gibt es dann eine Reihenfolge, Erstgeborener, Zweitgeborener usw.
Wenn aber z.B. der Erstgeborene nicht zahlen kann, weil er selbst nur ALG2 bekommt, rutscht soweit ich weiß der Zweitgeborene nach in der Pflicht.
Wenn alle Kinder nicht zahlen können, geht es weiter zu anderen Familienangehörigen.
Bei Wikipedia unter dem Begriff "Bestattungspflicht" findest Du eine Auflistung der möglichen Reihenfolge.
Erst wenn alle die zur Bestattungspflicht herangezogen werden können, nicht zahlen können, springt das Sozialamt ein.
Wenn der Fall tatsächlich eintreten sollte und Du dann Fragen wegen der Bestattungspflicht hast, solltest Du Dich diesbezüglich dann aber von entsprechenden Fachleuten beraten lassen.
Es ist bei mir schon länger her, daß ich mich selbst mit der Thematik auseinandergesetzt habe.
L.G. Tobe
Haltet die Welt an, ich will aussteigen.
Wenn du den Tag wie die Nacht empfindest,
Einsamkeit mit Schicksal verbindest,
Traurigkeit dein Leben hüllt,
weisst du, wie sich meiner einer fühlt.
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Hallo,
ich habe in den letzten Jahren div. Todesfälle in meinem Umfeld gehabt, sodaß ich (leider) etwas Erfahrung in diesem Bereich habe. In der Regel ist es Aufgabe der nächsten Angehörigen, alle Personen, die vom Tode des betr. Menschen wissen sollten, zu benachrichtigen, auch wenn kein oder nur noch wenig Kontakt besteht. Von Amts wegen gibt es nur Nachricht, wenn man im Testament namentlich erwähnt wird oder wenn das Sozial- oder Ordnungsamt noch Forderungen stellt, die man aber ablehnen kann.
Wenn du jetzt konkret wissen willst, ob deine Mutter noch lebt, wird dir nichts anderes übrig bleiben, als 1. dort anzurufen oder 2. abzuwarten, bis irgendeine Nachricht kommt. Dies kann z.B. auch die Einladung zur Trauerfeier, bzw. Beerdigung sein.
ich habe in den letzten Jahren div. Todesfälle in meinem Umfeld gehabt, sodaß ich (leider) etwas Erfahrung in diesem Bereich habe. In der Regel ist es Aufgabe der nächsten Angehörigen, alle Personen, die vom Tode des betr. Menschen wissen sollten, zu benachrichtigen, auch wenn kein oder nur noch wenig Kontakt besteht. Von Amts wegen gibt es nur Nachricht, wenn man im Testament namentlich erwähnt wird oder wenn das Sozial- oder Ordnungsamt noch Forderungen stellt, die man aber ablehnen kann.
Wenn du jetzt konkret wissen willst, ob deine Mutter noch lebt, wird dir nichts anderes übrig bleiben, als 1. dort anzurufen oder 2. abzuwarten, bis irgendeine Nachricht kommt. Dies kann z.B. auch die Einladung zur Trauerfeier, bzw. Beerdigung sein.
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