Liebe Community,
ich weiß nicht, ob der Thread hier her gehört.
Meine Frage ist zu den Kosten. Ich wurde vor Jahren mal alkoholisiert und leicht randalierend in Haute Autriche (also Verdacht auf Selbst- und Fremdgefährdung) eingeliefert, nüchterte dort eine Nacht aus, und bekam dann eine Rechnung von ca. 1200 Euro für die Nacht in dem Luxushotel und noch mal 100 ca. für die Rettung.
Ich bin dann auch die GKK in Wien marschiert und hab obwohl es schon einbezahlt war, das Geld retour bekommen. Damals war ich in Wien gemeldet.
Jetzt bin ich in OÖ gemeldet. Und mir ist das wieder passiert. Jetzt habe ich Angst vor der Rechnung. Und dass ich jetzt als Nicht-Wienerin nicht mehr so davon komme.
Hat jemand mit sowas Erfahrung. Kann man das irgendwie deklarieren, dass es mit meiner Alkoholsucht zusammenhängt? Und falls nicht? Kann man das stunden? Ich weiß, ich sollte bei der ÖGKK anrufen, nur die hatten schon zu. Und ich dachte, das Problem hat doch sicher wer anderer auch schon gehabt. Das mit der Rettung auf alle Fälle. Die wär mir egal. Aber die 1.200 oder mittlerweile werden es schon mehr sein, das beschäftigt mich schon.
Kosten Aufenthalt Geschlossene wegen Alkohol selber zahlen
Kosten Aufenthalt Geschlossene wegen Alkohol selber zahlen
nicht das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht…
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ich hab jetzt die Info: es ist so, dass in der Klapse therpeutische Handlungen durchgeführt wurden. Und deshalb zahlt die Kasse, Selbstbehalt ca. 20 Euro.
Vielleicht hat auch mein Anruf was bewirkt. Die Rechnungen sind immer irre schnell da. Montags raus aus'm Hotel, Dienstag SB-Rechnung.
Nicht gezahlt worden wäre eine "Ausnüchterung" - was immer das sein soll. Ich bin ja nicht volltrunken am Wegesrand gelegen - sondern ich war aggressiv und therapiewürdig. Überigens beim 1. Fall, bei dem ich hätte zahlen sollen, viel stärker. Da wurde ich ev. sogar sediert. Auch die Rettungsfahrt wird bezahlt.
Vielleicht hat auch mein Anruf was bewirkt. Die Rechnungen sind immer irre schnell da. Montags raus aus'm Hotel, Dienstag SB-Rechnung.
Nicht gezahlt worden wäre eine "Ausnüchterung" - was immer das sein soll. Ich bin ja nicht volltrunken am Wegesrand gelegen - sondern ich war aggressiv und therapiewürdig. Überigens beim 1. Fall, bei dem ich hätte zahlen sollen, viel stärker. Da wurde ich ev. sogar sediert. Auch die Rettungsfahrt wird bezahlt.
nicht das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht…
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