Kostenerstattungsverfahren nach schlechtem Erstgespräch möglich?

Spezielle Fragen zur Lage in Deutschland
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Mario321
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Kostenerstattungsverfahren nach schlechtem Erstgespräch möglich?

Beitrag Sa., 31.12.2016, 11:10

Hallo allerseits,
ich machs kurz: Wenn man ein Erstgespräch mit einem kassenzugelassenen Therapeuten hatte, aber nicht bei ihm bleiben will, kann man dann noch das Kostenerstattungsverfahren beantragen, wenn man sonst wieder drei Monate auf ein neues Erstgespräch warten müsste?
Viele Grüße und vielen Dank!

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kaja
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Beitrag Sa., 31.12.2016, 11:14

Eine einzelne Absage wird nicht für das Kostenerstattungsverfahren ausreichen.
Vor allem nicht wenn man selbst die Absage getroffen hat.

http://www.bptk.de/uploads/media/BPtK_R ... tung_2.pdf
After all this time ? Always.

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Mario321
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Beitrag Sa., 31.12.2016, 12:45

Danke für die Antwort. Absagen habe ich mehr als genug. Es gab halt diesen einen Therapeuten, der doch einen Termin hatte, aber ich würde nach dem Erstgespräch jetzt lieber woanders hin. Die Frage ist, ob die freie Therapeutenwahl über der Pflicht der Krankenkasse steht, eine flächendeckende Versorgung mit Therapieplätzen sicherzustellen, denke ich. Wenn ich mich nicht irre, ist zu diesem Fall in dem von Dir verlinkten Ratgeber nichts zu finden (ich hatte den vor längerer Zeit schonmal durchgelesen), oder?

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saffiatou
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Beitrag Sa., 31.12.2016, 12:45

Mario321 hat geschrieben: Wenn man ein Erstgespräch mit einem kassenzugelassenen Therapeuten hatte, aber nicht bei ihm bleiben will, kann man dann noch das Kostenerstattungsverfahren beantragen, wenn man sonst wieder drei Monate auf ein neues Erstgespräch warten müsste?
Wieso glaubst Du, daß Du drei Monate auf ein neues Erstgespräch warten musst? Du kannst so viele Erstgespräche nehmen, wie Du bekommen kannst, auch bei mehreren Theras innerhalb eines Quartals! Ich hatte innerhalb eines Monats bei fünf verschiedenen Theras Erstgespräche und nie Probleme mit der KK.

Um ein Kostenerstattungsverfahren bei der Kk durchzubekommen, reicht ein Erstgespräch sicher nicht aus, da hat Kaja recht.

Saffia
never know better than the natives. Kofi Annan

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Mario321
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Beitrag Sa., 31.12.2016, 12:53

Ich muss drei Monate warten, weil es einfach keine freien Therapieplätze gibt. Ich habe nicht einen Therapeuten angerufen, ein Erstgespräch vereinbart und finde den jetzt doof, sondern ich habe etliche Therapeuten angerufen, irgendwann mal bei einem einen Termin bekommen, auf den ich nur etwas über einen Monat warten musste, und möchte jetzt lieber woanders hin. Es geht einfach nur darum, ob das Ablehnen eines einzigen (des einzigen schnell verfügbaren) Therapieplatzes von meiner Seite, bei Erfüllung aller anderen Voraussetzungen, das Kostenerstattungsverfahren unmöglich macht. Hätte ich vielleicht klarer formulieren müssen.


Tränen-reich
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Beitrag Sa., 31.12.2016, 14:08

Mario321 hat geschrieben:Es geht einfach nur darum, ob das Ablehnen eines einzigen (des einzigen schnell verfügbaren) Therapieplatzes von meiner Seite
Ich würde jetzt mal sagen: auch kurz vor einem möglichen Kostenerstattungsverfahren solltest du einen Kassen-Therapeuten finden, mit dem du klarkommst. Ist es das nicht, macht die Therapie wenig Sinn. Ich war davor auch bei einer Kassen-Therapeutin zu einem Erstgespräch, hätte da auch einen Platz bekommen, nur die mir lag mir gar nicht. Danach kam mir die Kasse mit dem Kostenerstattungsverfahren, obwohl ich mich in einem Therapeutenwechsel befand, weil es mit dem vorherigen Kassen-Therapeuten nicht mehr geklappt hatte. Jedenfalls habe ich damals nur die fünf Therapeuten angegeben, die gar keinen Platz anbieten konnten.

Wie gesagt, alles nur meine Erfahrung.
Ich würd viel eher mal die Kasse anrufen.

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Mario321
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Beitrag Sa., 31.12.2016, 15:37

Okay, vielen Dank, das klingt gut. Ich bin immer unsicher, ob die Krankenkasse einem da alles sagt, was man wissen will - Kostenerstattungsverfahren heißt ja für die auch Mehrkosten. Aber Du hast recht, ich sollte einfach mal anrufen - wahrscheinlich bin ich etwas zu misstrauisch.

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lisbeth
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Beitrag Sa., 31.12.2016, 17:06

Hallo Mario,

die Kasse wird nicht wissen, warum es beim Therapeuten mit Kassenzulassung nur beim einen Erstgespräch geblieben ist. Theoretisch kann ja auch der Therapeut gesagt haben, dass er mit dir nicht arbeiten möchte oder dass jemand mit einer anderen Spezialisierung besser für dich wäre usw. Oder er hatte nur Termine am Vormittag frei, du bist aber voll berufstätig und bist daher auf einen Termin am späten Nachmittag angewiesen...

Wichtig ist vor allem, dass du das Gefühl hast, dich bei dem Therapeuten wohl zu fühlen, dass du dir vorstellen kannst, mit ihm über sehr persönliche Dinge zu sprechen, kurz: Dass die Chemie stimmt. Wenn das nicht gegeben ist, wird eine Therapie mit diesem Therapeuten wenig bringen oder du wirst sie nach ein paar Stunden abbrechen...

Kasse fragen finde ich sinnvoll. Frage auch nach, ob sie auch eine Langzeittherapie im Kostenerstattungsverfahren übernehmen. Manche Krankenkassen sind dazu übergegangen, bei Kostenerstattung nur noch eine KZT zu bezahlen, mit dem Argument, dann hat der Patient ja Zeit, sich einen Therapeuten mit Kassenzulassung zu suchen
Auch eine wichtige Frage für die Kasse: Ob der Therapeut direkt mit der Kasse abrechnen kann oder ob das dann über dich läuft (also Rechnung an dich, du bezahlst und holst dir das Geld von der Kasse wieder).

Wünsche Dir viel Erfolg!
When hope is not pinned wriggling onto a shiny image or expectation, it sometimes floats forth and opens.
― Anne Lamott

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Mario321
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Beitrag Mo., 02.01.2017, 12:29

Okay, danke für die Antwort. Das ist gut zu wissen. Dann versuche ich es mal mit Kostenerstattung und frage bei der Kasse nach. Vielen Dank!

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Wandelröschen
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Beitrag Mi., 04.01.2017, 00:38

Hallo Mario,

Ich hatte bei meiner ersten Therapeutin irgendwann die Therapie abbrechen müssen (ich kam nicht weiter, es passte nach sehr langer Therapiedauer nicht mehr) und mir eine/n neue/n Thera suchen müsse. Ein paar genehmigte Std hatte ich noch.
Nach vielen absagen fand ich einen nicht kassenzugelassenen Thera, der bereit war, über das Kostenerstattungsverfahren abzurechnen. Dann zauberte die KK eine kassenzugelassene Therapeutin herbei, die ich aufsuchen musste. Bei diesem Erstgespräch stellte sich schon nach 10 Min heraus, dass es nichts zwischen uns wird. Der Grund lag bei Ihr: es stellte sich heraus, dass ihre Supervisorin meine Ex-Thera war. Und das ging dann gar nicht.
Ich teilte der KK dann mit, dass ich zu der Thera nicht könne, weil …
Wurde anstandslos akzeptiert und es wurde dann auch ohne Probleme das Kostenerstattungsverfahren bei dem anderen Thera genehmigt. Ich weiß aber von meinem Thera, dass es da die ein oder andere KK gibt, die da versucht, sich quer zu stellen.
Gruß
Wandelröschen

Wann, wenn nicht jetzt. Wo, wenn nicht hier. Wer, wenn nicht ich.

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