Ärztliche Psychotherapie WGKK Wien

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efeutute
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Ärztliche Psychotherapie WGKK Wien

Beitrag Sa., 19.11.2016, 13:38

Hallo!
Hab schon einen langen Leidensweg und auch sehr viel (bisher immer kassenfinanzierte) Therapie hinter mir... Nach einem langen Klinikaufenthalt, durch den ich eigentlich sehr viel erreicht habe, geht es nun aber leider wieder kontinuierlich bergab, und ich bräuchte dringend wieder Unterstützung in Form von ambulanter Psychotherapie, um nicht wieder da zu landen, wo ich vor der Klinik war (bzw. endgültig zu resigieren und mein Leben aufzugeben)...
Die zuständige Person von der WGKK hat mir am Telefon aber gesagt, dass ich keine kassenfinanzierte Psychotherapie mehr bekomme, weil ich ja eh schon so viel gemacht habe... (Und abgesehen davon, scheint es ja ohnehin sehr schwierig zu sein, einen solchen freien Platz zu finden..) Privat kann ich mir aktuell aber keine regelmäßige, längerfristige Psychotherapie leisten...

Mein langjähriger Psychiater hat mir nun empfohlen, mich um einen Psychotherapie-Platz bei einem Facharzt bzw. einer Fachärztin für Psychiatrie zu bemühen.. Anscheinend ist es aktuell viel aussichtsreicher da einen freien Platz zu finden, und außerdem wird das anscheinend über einen gänzlich anderen Topf abgerechnet bei der Krankenkassa... Wenn die Frequenz nicht zu hoch ist (nicht mehr als 10 Sitzungen im Quartal, bilde ich mir ein), müsste man anscheinend nichtmal einen Antrag auf Kostenübernahme stellen... (Ich hoffe, ich hab das alles richtig verstanden)

Nun frage ich mich, ob jemand hier konkrete Erfahrungen mit dieser Vorgangsweise hat?
Sucht man da einfach im Internet nach niedergelassenen Fachärzten/Fachärztinnen für Psychiatrie mit Zusatzqualifikation Psychotherapie, ruft an, und fragt ob sie einen Therapieplatz frei haben?
Und funktioniert das dann tatsächlich problemlos mit der Verrechnung mit der Krankenkassa?

Bzw. wie ist das mit WahlärztInnen für Psychiatrie, die ja scheinbar auch teilweise Psychotherapie anbieten? Hat jemand Erfahrungen damit, wieviel die WGKK da rückerstatten würde? Es heißt ja immer, dass 80% des Honorars, das ein/e nicht-Wahlarzt/Wahlärztin bekommen würde, rückerstattet wird... Aber kann man irgendwo einsehen, wieviel das tatsächlich wäre, damit man sich ausrechnen kann, wieviel Selbstbehalt übrig bleiben würde?

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