Abstinenzregelung-alles Quatsch?
Abstinenzregelung-alles Quatsch?
Frage:
Geht nicht die Abstinenzregelung der Psychotherapie nach Abschluß
der Therapie zulasten der Autonomie der Patienten?
Sie impliziert dass die ehemaligen Patienten immer noch gestört sind.
Wird damit nicht auch die Effektivität der Therapie infrage gestellt?
Geht nicht die Abstinenzregelung der Psychotherapie nach Abschluß
der Therapie zulasten der Autonomie der Patienten?
Sie impliziert dass die ehemaligen Patienten immer noch gestört sind.
Wird damit nicht auch die Effektivität der Therapie infrage gestellt?
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Blaise Pascal
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Auch wenn das hier und überall schon besprochen wurde: Es geht nicht darum, ob der Patient am Ende noch gestört ist.
Es geht darum, dass klar sein muss, dass jegliches 'sexuelles Angebot' eines Patienten während der Therapie definitiv unbeantwortet bleibt. Wenn das nicht garantiert wäre, dann könnte es erstens so sein, dass man mehr oder weniger einfach beschließt, die Therapie abzubrechen, um eine private Beziehung einzugehen. Und zweitens könnte das nicht gewährleisten, dass man sich als Patient vollkommen! anvertrauen kann. Das funktioniert nur, wenn die völlige Sicherheit besteht, dass alle erotischen Phantasien NICHT umgesetzt werden.
Es geht darum, dass klar sein muss, dass jegliches 'sexuelles Angebot' eines Patienten während der Therapie definitiv unbeantwortet bleibt. Wenn das nicht garantiert wäre, dann könnte es erstens so sein, dass man mehr oder weniger einfach beschließt, die Therapie abzubrechen, um eine private Beziehung einzugehen. Und zweitens könnte das nicht gewährleisten, dass man sich als Patient vollkommen! anvertrauen kann. Das funktioniert nur, wenn die völlige Sicherheit besteht, dass alle erotischen Phantasien NICHT umgesetzt werden.
Ich bezog mich hierauf:
(Muster-)Berufsordnung: Verbindliche Rechte und Pflichten
PP 5, Ausgabe Februar 2006, Seite 55
Beim 7. Psychotherapeutentag verabschiedeten die Delegierten der Länder kammern eine (Muster-)Berufsordnung. Diskussionsbedarf gab es zur Internet-Psychotherapie und zum Abstinenzgebot nach der Therapie.
........................................................................................................
Uneinig waren sich die Delegierten zunächst in der Frage, ob das Abstinenzgebot nach Beendigung einer Psychotherapie mit einer zeitlichen Frist belegt werden sollte. Die umstrittenen Absätze in § 6 „Abstinenz“ haben in der Beschlussvorlage folgenden Wortlaut. Abs. 5: „Jeglicher sexuelle Kontakt von Psychotherapeuten zu ihren Patienten ist unzulässig.“ Abs. 7: „Die Verpflichtung, eine therapeutische Vertrauensbeziehung nicht zu missbrauchen, gilt auch nach Beendigung der Psychotherapie.“ Ein Antrag von Karl-Heinz Schrömgens, Bremen, forderte, bevor private Kontakte aufgenommen werden, „mindestens einen zeitlichen Abstand von einem Jahr“ einzuhalten. Ilka Burucker, Rheinland-Pfalz, wollte diese Frist auf drei Jahre ausgedehnt sehen. Inge Berns, Niedersachsen, begründete den Verzicht der Lenkungsgruppe auf eine zeitliche Regelung damit, dass diese zulasten der Autonomie der Patienten ginge: „Eine Fristenlösung impliziert, dass die ehemaligen Patienten immer noch gestört sind. Damit wird auch die Effektivität der Therapie infrage gestellt.“ Hans-Otto Platte, Bremen, hält dagegen eine klare Fristenlösung für sinnvoll, weil „Therapien oft abgebrochen werden, um danach eine Beziehung zu beginnen“. Gerda Gradl, Bayern, wies auf die zweijährige Frist in den USA hin. Der Justiziar der Psychotherapeutenkammer Baden-Württemberg, Hartmut Gerlach, verdeutlichte zudem, wie wichtig eine klare zeitliche Regelung der nachtherapeutischen Abstinenz gerade in Streitfällen sei: Einige betroffene ehemalige Patientinnen hätten gar nicht erst vor Gericht erscheinen müssen. Ohne Fristenlösung enthalte Abs. 7 „nur einen Appell, aber kein Verbot“, betonte Gerlach. Die Delegierten einigten sich darauf, eine Frist von einem Jahr nach Beendigung der Therapie für private Kontakte jeglicher Art festzulegen.
Mit großer Mehrheit verabschiedeten die Vertreter der Länderkammern schließlich die neue (Muster-)Berufsordnung. Auf der Homepage der BPtK kann die MBO als pdf-Dokument heruntergeladen werden:
www.bundespsychotherapeutenkammer.org. Petra Bühring
(Muster-)Berufsordnung: Verbindliche Rechte und Pflichten
PP 5, Ausgabe Februar 2006, Seite 55
Beim 7. Psychotherapeutentag verabschiedeten die Delegierten der Länder kammern eine (Muster-)Berufsordnung. Diskussionsbedarf gab es zur Internet-Psychotherapie und zum Abstinenzgebot nach der Therapie.
........................................................................................................
Uneinig waren sich die Delegierten zunächst in der Frage, ob das Abstinenzgebot nach Beendigung einer Psychotherapie mit einer zeitlichen Frist belegt werden sollte. Die umstrittenen Absätze in § 6 „Abstinenz“ haben in der Beschlussvorlage folgenden Wortlaut. Abs. 5: „Jeglicher sexuelle Kontakt von Psychotherapeuten zu ihren Patienten ist unzulässig.“ Abs. 7: „Die Verpflichtung, eine therapeutische Vertrauensbeziehung nicht zu missbrauchen, gilt auch nach Beendigung der Psychotherapie.“ Ein Antrag von Karl-Heinz Schrömgens, Bremen, forderte, bevor private Kontakte aufgenommen werden, „mindestens einen zeitlichen Abstand von einem Jahr“ einzuhalten. Ilka Burucker, Rheinland-Pfalz, wollte diese Frist auf drei Jahre ausgedehnt sehen. Inge Berns, Niedersachsen, begründete den Verzicht der Lenkungsgruppe auf eine zeitliche Regelung damit, dass diese zulasten der Autonomie der Patienten ginge: „Eine Fristenlösung impliziert, dass die ehemaligen Patienten immer noch gestört sind. Damit wird auch die Effektivität der Therapie infrage gestellt.“ Hans-Otto Platte, Bremen, hält dagegen eine klare Fristenlösung für sinnvoll, weil „Therapien oft abgebrochen werden, um danach eine Beziehung zu beginnen“. Gerda Gradl, Bayern, wies auf die zweijährige Frist in den USA hin. Der Justiziar der Psychotherapeutenkammer Baden-Württemberg, Hartmut Gerlach, verdeutlichte zudem, wie wichtig eine klare zeitliche Regelung der nachtherapeutischen Abstinenz gerade in Streitfällen sei: Einige betroffene ehemalige Patientinnen hätten gar nicht erst vor Gericht erscheinen müssen. Ohne Fristenlösung enthalte Abs. 7 „nur einen Appell, aber kein Verbot“, betonte Gerlach. Die Delegierten einigten sich darauf, eine Frist von einem Jahr nach Beendigung der Therapie für private Kontakte jeglicher Art festzulegen.
Mit großer Mehrheit verabschiedeten die Vertreter der Länderkammern schließlich die neue (Muster-)Berufsordnung. Auf der Homepage der BPtK kann die MBO als pdf-Dokument heruntergeladen werden:
www.bundespsychotherapeutenkammer.org. Petra Bühring
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Ohne mich mit der Debatte großartig beschäftigt zu haben, denke ich, dass die von dir markierte Stelle besagen soll, dass die Fristenregelung das Problem sei und weniger die Tatsache der Abstinenz an sich.
Das dürfte in der Tat ein nahezu unlösbares Problem sein. Das heißt: Ich persönlich halte es für plausibel und sinnvoll - bin nun aber auch kein Experte auf dem Gebiet, sondern vertrete nur meine laienhafte Meinung -, dass jegliche Privatbeziehung tabu ist bzw. dass man eben nicht sagen kann: "Wir warten halt zwei Jahre und dann legen wir los". Denn das würde dem Charakter und dem Sinn der Abstinenz völlig widersprechen - man sehe sich nur an, wie abhängig einige Patienten von ihren Therapeuten sind.
Das dürfte in der Tat ein nahezu unlösbares Problem sein. Das heißt: Ich persönlich halte es für plausibel und sinnvoll - bin nun aber auch kein Experte auf dem Gebiet, sondern vertrete nur meine laienhafte Meinung -, dass jegliche Privatbeziehung tabu ist bzw. dass man eben nicht sagen kann: "Wir warten halt zwei Jahre und dann legen wir los". Denn das würde dem Charakter und dem Sinn der Abstinenz völlig widersprechen - man sehe sich nur an, wie abhängig einige Patienten von ihren Therapeuten sind.
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Wieso? Der Patient kann doch tun und lassen, was er will. Der Therapeut (m/w) hat Abstinenz zu wahren, so wie das ethische Maßstäbe (Berufsordnung) vorsehen.Yumi hat geschrieben:Geht nicht die Abstinenzregelung der Psychotherapie nach Abschluß
der Therapie zulasten der Autonomie der Patienten?
nein, sie impliziert, dass eine abhängige Beziehung zwischen Therapeut und Patient weiter vorliegt/vorliegen kann. Daher gibt es (in D) eine Abstinenzzeit von 2 Jahren... die sich solange verlängert, wie die Abhängigkeit noch besteht. Müsste man genauer nachlesen, aber so als Anhaltspunkt.Sie impliziert dass die ehemaligen Patienten immer noch gestört sind.
Wie "gleich" bzw. "zweiseitig" siehst du denn eine Beziehung, wenn du von deinem Therapeuten eigentlich wenig persönliches weißt ihn nie im privaten Kontext erlebtest, es vorwiegend um dich ging?
Text gerade nur überflogen
Liebe Grüße
stern

stern
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stern hat geschrieben:Daher gibt es (in D) eine Abstinenzzeit von 2 Jahren...
Yumi hat geschrieben: Die Delegierten einigten sich darauf, eine Frist von einem Jahr nach Beendigung der Therapie für private Kontakte jeglicher Art festzulegen.
Wenn man nach der Therapie aber garnicht abhängig ist bräuchte es auch diese Frist nicht.
Da wird ja jedem Patienten gleich automatisch eine Abhängigkeit unterstellt.
Da wird ja jedem Patienten gleich automatisch eine Abhängigkeit unterstellt.
danke... eben nachgelesen => noch genauer (lt. Musterberufsordnung): MINDESTENS 1 Jahrstern hat geschrieben:Daher gibt es (in D) eine Abstinenzzeit von 2 Jahren...Yumi hat geschrieben: Die Delegierten einigten sich darauf, eine Frist von einem Jahr nach Beendigung der Therapie für private Kontakte jeglicher Art festzulegen.
Also gern auch länger, solange noch Behandlungsnotwendigkeit oder eine Abhängigkeitsbeziehung anzunehmen ist. Und es handelt sich nur um ein Muster... ich meine, in D muss man z.B. schauen, was Landespsychotherapeutenkammern vorsehen bzw. das, was für den Thera Gültigkeit hat. Das Muster ist nur eine Empfehlung (also davon kann es schon Abweichungen geben).(7) Das Abstinenzgebot gilt auch für die Zeit nach Beendigung der Psychotherapie, solange
noch eine Behandlungsnotwendigkeit oder eine Abhängigkeitsbeziehung des
Patienten zum Psychotherapeuten gegeben ist. Die Verantwortung für ein berufsethisch
einwandfreies Vorgehen trägt allein der behandelnde Psychotherapeut. Bevor
private Kontakte aufgenommen werden, ist mindestens ein zeitlicher Abstand
von einem Jahr einzuhalten.
Ansonsten sehe ich es wie Titus... es geht eher darum, ob man eine pauschale Frist festschreiben soll (was ja auch teils der Fall zu sein scheint). Klar gibt es für alles für und wider. Unabhängig davon, ob die Abhängigkeit noch besteht, hat man sich halt darauf geeinigt, dass mind. 1 Jahr Kontaktsperre einzuhalten ist.
Liebe Grüße
stern

stern
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stern hat geschrieben: Also gern auch länger, solange noch Behandlungsnotwendigkeit oder eine Abhängigkeitsbeziehung anzunehmen ist.
Wer will das nachprüfen und wie soll das festgestellt werden?
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Blaise Pascal
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ja, je nach Formulierung durchaus, vgl. z.B. Berufsordnung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg:Yumi hat geschrieben:Da wird ja jedem Patienten gleich automatisch eine Abhängigkeit unterstellt.
In anderen Worten: Es lässt sich [hier] nicht mal der Gegenbeweis antreten... es wird schlichtweg unwiderlegbar vermutet bzw. unterstellt. Und nun?Innerhalb eines Jahrs nach Abschluss der Behandlung ist das Fortbestehen einer Abhängigkeitsbeziehung unwiderleglich zu vermuten.
Liebe Grüße
stern

stern
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Nun sollte man erstmal genau definieren was die Herren und Damenstern hat geschrieben:Und nun?
Psychotherapeuten unter Abhängigkeit verstehen,
habe dieses hier gefunden:
http://arbeitsblaetter.stangl-taller.at ... keit.shtml
( muß das aber selber erst mal lesen),
oder was man unter Abhängigkeit in der Psychotherapie versteht
oder warum man dort so abhängig gemacht wird.
(Soweit für heute erstmal).
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Blaise Pascal
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Du fragst Sachen *g*... WER prüft nach: z.B. Berufsaufsicht wie Kammern, ob eine Verstoß berufliche Konsequenzen haben wird. Gerichtsbarkeit: Wie Zivilgerichte, wenn es z.B. um Schadensersatz, Schmerzensgeld o.ä. geht. Strafgericht, wenn gar eine strafbare Handlung vorliegt. Vorausgesetzt natürlich es liegen entsprechende Meldungen an entsprechende Institutionen vor.Yumi hat geschrieben:Wer will das nachprüfen und wie soll das festgestellt werden?
WIE: Bzgl. der Verfahrensabläufe und die anzulegenden Kriterien (die natürlich auch davon abhängen, was für eine Verstoß konkret anzunehmen ist) bin ich en detail überfragt.
Ob jemand noch einer Behandlung bedarf würde vermutlich im Zweifel gutachterlich geprüft werden. Das halte ich noch vergleichsweise leichter festzulegen als die Abhängigkeitsbeziehung. Beides würde wohl erst auf "Beschwerde" überprüft werden. Und den Ottonormal-Patienten dürfte es nicht unbedingt jucken, dass es irgendwo Schutzvorschriften gibt, die das Fortbestehen einer Abhängigkeitsbeziehung unterstellen (weil normal ist ja durchaus die Auflösung derselben das Ziel). Ist ja in deinem Ausschnitt sogar begründet, dass diese Fristenlösung trotzdem z.B. insofern Sinn macht, dass ein Umgehen des Patientenschutzes durch abrupte Therapieabbrüche eingedämmt werden soll.
"Hörigkeit" wäre nach meinem Verständnis eine stärkere Ausprägung der Abhängigkeit. Wie "Missbrauch" finde ich den Begriff "Abhängigkeit" so bedeutungsschwer... ich möchte den Begriff gar nicht so bedeutungssschwer definieren, sondern: Ich sehe es so, dass dadurch eine unterschiedliche Rollenverteilung zum Ausdruck gebracht werden soll bzw. eine Art Gefälle/Ungleichgewicht (das in vielerlei Hinsicht bestehen kann): Z.B. wie oben dargestalt, dass der Therapeuten relativ viel über den Patienten weiß, der Patient aber regelmäßig wenig über den Therapeuten (also unterschiedliche Entscheidungsbasis=Gefälle). Der Patient hat den Therapeuten vertrauensvoll aufgesucht, um Hilfe zu erhalten (also evtl. Gefälle im Grad der Hilfebedürftigkeit, Patient braucht Thera). Oder die Verfassung des Patienten ist insofern stark vom Therapeuten abhängig als positive Übertragungen (wie Übertragungsliebe) bestehen, ansonsten Einbruch. Kann man seine Bedürfnisse und Grenzen genauso wahren wie der Therapeuten als Partner, usw. Fazit: So gibt manche, die argumentieren, dass der Patient mit Therapieende auf gleicher Ebene steht... andere sagen hingegen, dass eine gewisse Abhängigkeit nie aufgelöst werden kann. Und dazwischen kann man auch jede Postition irgendwie begründen. Ich halte es müßig darüber zu streiten, für und wider gibt es bei fast allem. Woran es eine Kammer genau ausmacht, müsste man sie vermutlich bei Interesse fragen... tendiere aber, dazu dass Abhängigkeiten verschiedene Facetten haben kann, die tendenziell schwer abwägbar sind.
Liebe Grüße
stern

stern
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Prophylaktisch klarstellend: Abstinenz bezieht sich dabei nicht nur auf das Eingehen von (sexuellen) Beziehungen eines Therapeuten zu seinen Patienten, sondern ist weiter gefasst: Die Vertrauensbeziehung darf nicht zur Befriedigung eigener Interessen und Bedürfnisse des Therapeuten genutzt werden (um das bedeutungsschwere Wort "missbraucht" zu vermeiden, das ich hier in dem Sinne verstehe, dass die Therapie quasi stellenweise zweckentfremdet werden würde). Z.B. Gefälligkeiten können kritisch sein, Geschenkannahme, private Einladungen/Treffen, wenn (z.B. Helfer-)Rollen vertauscht werden, usw. Ist natürlich auch manches abwägungsbedürftig, so dass Eindeutigkeit nicht immer gegeben ist. Carö hatte btw. neulich auch einen Artikel eingestellt, der insbes. den sexuellen Missbrauch aufgreift, vgl.
/viewtopic.php?t=24753
Also einen gewissen Abstufungsbedarf auch im Hinblick auf die Fristenlösung würde ich schon sehen. Aber was nutzt es. Es ist wie es ist . Und die Sachlage finde ich im Grundgerüst eigentlich schon relativ klar. Aber innerhalb dieses Rasters sind sicher Ermessensspielräume gegeben:
z.B. Was heißt keine Befriedigung eigener Interessen? Natürlich kann auch mal ein z.B. "voyeuristisches Interesse" des Therapeuten befriedigt werden, oder ein "narzisstisches Bedürfnis" gestillt werden, so dass eine Intervention auch dem Ego des Therapeuten gut tut... aber wenn eine Neugierde so vordergründig wird, dass die Therapie davon beeinträchtigt wird (bzw. ihren Zweck nicht mehr erfüllen würde=missbraucht wird), gibt es wohl irgendwo eine für einen Therapeuten beachtliche Grenze... ebenso bei "narzisstischen Interessen", etc.
/viewtopic.php?t=24753
Also einen gewissen Abstufungsbedarf auch im Hinblick auf die Fristenlösung würde ich schon sehen. Aber was nutzt es. Es ist wie es ist . Und die Sachlage finde ich im Grundgerüst eigentlich schon relativ klar. Aber innerhalb dieses Rasters sind sicher Ermessensspielräume gegeben:
z.B. Was heißt keine Befriedigung eigener Interessen? Natürlich kann auch mal ein z.B. "voyeuristisches Interesse" des Therapeuten befriedigt werden, oder ein "narzisstisches Bedürfnis" gestillt werden, so dass eine Intervention auch dem Ego des Therapeuten gut tut... aber wenn eine Neugierde so vordergründig wird, dass die Therapie davon beeinträchtigt wird (bzw. ihren Zweck nicht mehr erfüllen würde=missbraucht wird), gibt es wohl irgendwo eine für einen Therapeuten beachtliche Grenze... ebenso bei "narzisstischen Interessen", etc.
Liebe Grüße
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Jetzt mal unabhängig von Formeln und Paragraphen:
Eine Psychotherapie ist eine ganz bestimmte, einmalige Form der Beziehung. Da spielt sich nichts ab, was sich genauso gut auch zwischen zwei Privatpersonen oder zwischen einem Steuerberater und seinem Mandanten abspielen könnte. Wenn das so wäre, behaupte ich mal, dann wäre es keine Psychotherapie, sondern ein Kaffeeklatsch oder eine Beratung.
Nun gibt es da natürlich auch Unterschiede: Jemand, der einmal in seinem Leben für 40 Stunden wegen einer Flugangst zum Psychologen geht, wird vielleicht eine andere Beziehung zu seinem Therapeutin eingehen als jemand, der über fünf Jahre dreimal die Woche dort aufschlägt. Vermutlich wird für die Mehrheit aller Patienten gelten, dass sich die Beziehung zu ihrem Psychologen irgendwo dazwischen wiederfindet.
Und ich behaupte, dass, wenn diese Einmaligkeit der Beziehung nicht als solche anerkannt wird, sondern sie im Gegenteil noch in Frage gestellt wird, die ganze Therapie nicht funktioniert - jedenfalls nicht so, wie ich selbst mir das vorstelle. Psychotherapie IST eben mehr als Beratung und Reden. Man schaltet dort ja beim Reden die üblichen Kommunikationsmuster und Kontrollinstanzen und Abwehrmechanismen aus. Das fängt schon - bei mir ist das jedenfalls sehr stark so, und zwar auf beiden Seiten - beim Begrüßen an, dass da eben kein Small Talk statt findet, von wegen: "Schönes Wetter heute" oder "geht es Ihrem Husten wieder besser?" - das KANN mal vorkommen, aber es ist doch sehr selten der Fall. Und dann geht es weiter, dass da eben keine Kekse gereicht werden und kein "ich hab Ihnen mal was mitgebracht". Also, man konzentriert sich voll auf die Sache, und das dafür umso mehr.
Man ist dort einfach nur man selbst - nicht mehr die vornehme Chefarztgattin, der arbeitslose Angestellte oder die erfolglose Schauspielerin - all diese Hüllen, die einen bisher ausgemacht oder geschützt haben, inclusive der dazugehörigen Verhaltensmuster, die diese Fassaden so mit sich bringen, werden langsam, aber sicher abgelegt, bis dann nur noch der Mensch da sitzt, entblättert, entblößt, schutzlos. Denn genau an diesen Menschen will man ja herankommen, den will man doch verstehen.
Und das wiederum kann eigentlich nur funktionieren, wenn beide Seiten sich vorher klar darüber sind, dass das, was man dann sieht, wenn der nackte Mensch dort auf der Couch liegt, nicht dazu führen darf, dass daraus irgendwas Privates entsteht - denn wenn das nicht so wäre, dann würde das ganze Entblättern unmöglich gemacht; man würde immer wieder versuchen, sich womöglich zu verstellen, sich zu verkaufen, Dinge zu verheimlichen, die peinlich sind - oh, und gerade das ist doch das Wesentliche, das Spannende an einer Therapie! Wenn man aufhören kann, allein andere für sein Leid verantwortlich zu machen, sondern wenn man sagen kann: "In mir selbst ist es finster".
Denn man peilt ja - Liebender, der man ist... - die Erfüllung dieser Sehnsüchte an - irgendwann... in eben einem oder zwei Jahren... - ob dieser Traum dann tatsächlich überhaupt in Erfüllung geht, sei mal dahingestellt - es spielt dabei gar keine Rolle, ob der Therapeut womöglich gar kein Interesse hat an einer privaten Beziehung. Aber allein die theoretische Option, dass man ja die Therapiestunden nutzen könne - ich vermute, das spielt sich auch unbewusst ab -, um eine private Beziehung vorzubereiten, bedeutet, dass man diese Stunden nicht effektiv für die Therapie nutzen kann. Und das ist dann das Aus.
Und nur durch diese klare Regelung, dass Privatbeziehungen nicht möglich sind, ist gewährleistet, dass man sich wirklich öffnen kann. Und dass man vielleicht irgendwann mal dahinkommen kann zu erkennen, dass gerade diese Regelung - auch wenn sie auf den ersten, oberflächlichen Blick noch so absurd erscheint - erst das möglich macht, was einem in der Psychotherapie geschenkt wird: das Versprechen, den 'nackten' Menschen verstehen zu wollen, ohne dabei eigene Interessen zu verfolgen. Und das ist eben das Einmalige, etwas, das sehr viel heilsame Sicherheit geben kann. Dagegen ist eine Affäre, die vielleicht nach zwei Jahren beendet ist, GAR NICHTS, denn die kann man überall anfangen...
oh, sehr lang geworden...
Eine Psychotherapie ist eine ganz bestimmte, einmalige Form der Beziehung. Da spielt sich nichts ab, was sich genauso gut auch zwischen zwei Privatpersonen oder zwischen einem Steuerberater und seinem Mandanten abspielen könnte. Wenn das so wäre, behaupte ich mal, dann wäre es keine Psychotherapie, sondern ein Kaffeeklatsch oder eine Beratung.
Nun gibt es da natürlich auch Unterschiede: Jemand, der einmal in seinem Leben für 40 Stunden wegen einer Flugangst zum Psychologen geht, wird vielleicht eine andere Beziehung zu seinem Therapeutin eingehen als jemand, der über fünf Jahre dreimal die Woche dort aufschlägt. Vermutlich wird für die Mehrheit aller Patienten gelten, dass sich die Beziehung zu ihrem Psychologen irgendwo dazwischen wiederfindet.
Und ich behaupte, dass, wenn diese Einmaligkeit der Beziehung nicht als solche anerkannt wird, sondern sie im Gegenteil noch in Frage gestellt wird, die ganze Therapie nicht funktioniert - jedenfalls nicht so, wie ich selbst mir das vorstelle. Psychotherapie IST eben mehr als Beratung und Reden. Man schaltet dort ja beim Reden die üblichen Kommunikationsmuster und Kontrollinstanzen und Abwehrmechanismen aus. Das fängt schon - bei mir ist das jedenfalls sehr stark so, und zwar auf beiden Seiten - beim Begrüßen an, dass da eben kein Small Talk statt findet, von wegen: "Schönes Wetter heute" oder "geht es Ihrem Husten wieder besser?" - das KANN mal vorkommen, aber es ist doch sehr selten der Fall. Und dann geht es weiter, dass da eben keine Kekse gereicht werden und kein "ich hab Ihnen mal was mitgebracht". Also, man konzentriert sich voll auf die Sache, und das dafür umso mehr.
Man ist dort einfach nur man selbst - nicht mehr die vornehme Chefarztgattin, der arbeitslose Angestellte oder die erfolglose Schauspielerin - all diese Hüllen, die einen bisher ausgemacht oder geschützt haben, inclusive der dazugehörigen Verhaltensmuster, die diese Fassaden so mit sich bringen, werden langsam, aber sicher abgelegt, bis dann nur noch der Mensch da sitzt, entblättert, entblößt, schutzlos. Denn genau an diesen Menschen will man ja herankommen, den will man doch verstehen.
Und das wiederum kann eigentlich nur funktionieren, wenn beide Seiten sich vorher klar darüber sind, dass das, was man dann sieht, wenn der nackte Mensch dort auf der Couch liegt, nicht dazu führen darf, dass daraus irgendwas Privates entsteht - denn wenn das nicht so wäre, dann würde das ganze Entblättern unmöglich gemacht; man würde immer wieder versuchen, sich womöglich zu verstellen, sich zu verkaufen, Dinge zu verheimlichen, die peinlich sind - oh, und gerade das ist doch das Wesentliche, das Spannende an einer Therapie! Wenn man aufhören kann, allein andere für sein Leid verantwortlich zu machen, sondern wenn man sagen kann: "In mir selbst ist es finster".
Denn man peilt ja - Liebender, der man ist... - die Erfüllung dieser Sehnsüchte an - irgendwann... in eben einem oder zwei Jahren... - ob dieser Traum dann tatsächlich überhaupt in Erfüllung geht, sei mal dahingestellt - es spielt dabei gar keine Rolle, ob der Therapeut womöglich gar kein Interesse hat an einer privaten Beziehung. Aber allein die theoretische Option, dass man ja die Therapiestunden nutzen könne - ich vermute, das spielt sich auch unbewusst ab -, um eine private Beziehung vorzubereiten, bedeutet, dass man diese Stunden nicht effektiv für die Therapie nutzen kann. Und das ist dann das Aus.
Und nur durch diese klare Regelung, dass Privatbeziehungen nicht möglich sind, ist gewährleistet, dass man sich wirklich öffnen kann. Und dass man vielleicht irgendwann mal dahinkommen kann zu erkennen, dass gerade diese Regelung - auch wenn sie auf den ersten, oberflächlichen Blick noch so absurd erscheint - erst das möglich macht, was einem in der Psychotherapie geschenkt wird: das Versprechen, den 'nackten' Menschen verstehen zu wollen, ohne dabei eigene Interessen zu verfolgen. Und das ist eben das Einmalige, etwas, das sehr viel heilsame Sicherheit geben kann. Dagegen ist eine Affäre, die vielleicht nach zwei Jahren beendet ist, GAR NICHTS, denn die kann man überall anfangen...
oh, sehr lang geworden...
... ergänzend: Wobei an den Patienten die "Ansprüche" denkbar gering sind. Also klar kann es (z.B. aus den von dir erläuterten Gründen) von Vorteil, wenn Patient dem Patient bereits vorher klar ist, Thera verfolgt keine eigenen Interessen. Ich glaube, das ist aber nicht jedem Patient bereits vorher wirklich klar. Sondern es gibt vermutlich Patienten, müssen den Therapeuten im Vorfeld erst testen (vielleicht sogar auf Biegen und Brechen), ob dem wirklich so ist, das der Thera keine Interessen verfolgt, usw.Und das wiederum kann eigentlich nur funktionieren, wenn beide Seiten sich vorher klar darüber sind, dass das, was man dann sieht, wenn der nackte Mensch dort auf der Couch liegt, nicht dazu führen darf, dass daraus irgendwas Privates entsteht - denn wenn das nicht so wäre, dann würde das ganze Entblättern unmöglich gemacht; man würde immer wieder versuchen, sich womöglich zu verstellen, sich zu verkaufen, Dinge zu verheimlichen, die peinlich sind - oh, und gerade das ist doch das Wesentliche, das Spannende an einer Therapie!
Platt gesagt: Im Grunde kann ein Patient alles machen (klar, solanger er nicht gegen Recht und Gesetzt verstößt als eine Grenze, und als weitere, soweit er den Therapierahmen nicht irgendwann sprengt). Nur es gibt Dinge, die hat eine Therapeut ohne wenn und aber zurückzuweisen. Und zwar vollkommen egal, ob der Patient noch so viele "Avancen" macht. Aber logisch: Je "reifer" o.ä man als Patient in der Hinsicht bereits ist, umso besser. Aber es ist nicht Voraussetzung, sondern vielleicht erst Ziel.
Liebe Grüße
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