Ehrlich gesagt verstehe ich diese Diskussion hier nicht so ganz. Soweit ich es überblicke, ist uns allen hier klar, dass es um eine Situation geht, die keiner hier beurteilen kann, da niemand von uns dabei war. Weder wir, noch die Threaderstellerin. Fakt ist also: es gab eine Situation, die mit den Genitalien der damaligen Kinder zu tun hatte. Strittig ist, ob dies einvernehmliche Doktorspiele waren oder ob es sich dabei um sexuellen Missbrauch gehandelt hat.
Interessant zu diesem Punkt ist, dass wir wissen, dass die Kinder wohl im Grundschulalter waren. Also zwischen 6 und 11 Jahren. Das kann ein Unterschied von einem Jahr bis zu fünf Jahren sein. Die TE hat sich dazu nicht geäußert. Bemerkenswert ist das, da je nachdem, welcher Meinung man folgt ein Missbrauch bei einer Schwelle von 5 Jahren auf jeden Fall vorliegen soll, von Fachleuten aber auch angemerkt wird, dass diese Schwelle auch wesentlich darunter liegen kann:
Ab einem Altersunterschied von fünf Jahren muss seines Erachtens auch ohne Drohungen und ohne Gewaltanwendung immer von einer sexuellen Aggression ausgegangen werden, weil bei einem derartigen Macht- und Entwicklungsgefälle seitens des jüngeren Kindes kein Einvernehmen für sexuelle Handlungen mehr hergestellt werden kann.
Obwohl wir De Jong grundsätzlich folgen, ist der Altersunterschied von fünf Jahren unserer Erfahrung nach viel zu hoch gegriffen. Bei der rasanten Entwicklung im Kindesalter können – gerade bei jüngeren Kindern – schon ein oder zwei Jahre Altersunterschied eine entscheidende Rolle spielen. Kinder mit einem Altersunterschied von wenigen Jahren sind entwicklungsmässig oft sehr deutlich auf einem anderen Entwicklungsstand, ja, selbst gleichaltrige Kinder können in ihrem Entwicklungsstand manchmal erhebliche Unterschiede aufweisen. Ausserdem unterscheiden sich natürlich die dem Alter bzw. der Entwicklung entsprechenden sexuellen Handlungen in ihrer Ausprägung individuell.
Quelle
Da hier ja gerne eigene Erfahrungen angeführt werden: ich habe drei ältere Geschwister (3-5 Jahre älter), mit keinem von denen habe ich Doktorspiele gespielt. Diese kamen nur mit Gleichaltrigen vor und beschränkten sich auf's Hinschauen. Einzelerlebnisse sollte man nicht verallgemeinern.
Dann würde ich es sinnvoll finden, wenn hier endlich wirklich die psychologische von der rechtlichen Seite getrennt würde. Natürlich sind bei uns Kinder erst ab 14 Jahren strafmündig im Sinne des Gesetzes. Die Tat an sich, mit allen ihren Folgen (vor allem für das Opfer) können sie jedoch durchaus durchführen. Insofern finde ich hier einige Beiträge einfach überflüssig. Denn ich habe nirgends gelesen, dass es der Schwägerin um ein gerichtliches Verfahren gegen den Mann der TE geht. Es geht darum, dass reale Handlungen psychische Folgen haben können und ob es diese realen Handlungen wirklich gab.
Eine meiner Schwestern soll auch eine Borderlinerin sein. Wirklich einig sind sich die Ärzte da nie. Ich weiß, dass ich nicht jedes Wort, dass meine Schwester von sich gibt für bare Münze nehmen darf und bin auch oft skeptisch, wenn sie mal wieder was erzählt. Es gibt aber auch genügend Fälle, in denen ich merke, dass ich ihr mit meinem Misstrauen unrecht getan habe. Nicht alles, was ein Borderliner von sich gibt, muss daher eine Lüge sein.
Ich glaube, wenn wir hier etwas mehr daran denken würden, dass wir über hypothetische Dinge reden, wäre allen geholfen.