Arbeiten im Kindergarten

Das Leben ist wesentlich durch unsere Arbeit geprägt. Der Job kann jedoch auch Quelle von Ärger und Frustration sein, oder persönliche Probleme geradezu auf die Spitze treiben...

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Beitrag Fr., 16.03.2012, 19:22

Im Internet zum Thema Führungszeugnis gefunden habe ich dies hier,
vielleicht kommt man einer Antwort so etwas näher, vielleicht auch nicht :
§ 72a SGB VIII .Gültig für die Bundesrepublik Deutschland
§ 72a Tätigkeitsausschluss
einschlägig vorbestrafter Personen

(1) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe dürfen für die Wahrnehmung der Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe
keine Person beschäftigen oder vermitteln, die rechtskräftig wegen einer Straftat nach den
§§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuchs verurteilt worden ist.
Zu diesem Zweck sollen sie sich bei der Einstellung oder Vermittlung und in regelmäßigen Abständen von den betroffenen Personen
ein Führungszeugnis nach § 30 Absatz 5 und § 30a Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes vorlegen lassen.

(2) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen durch Vereinbarungen mit den Trägern der freien Jugendhilfe sicherstellen,
dass diese keine Person, die wegen einer Straftat nach Absatz 1 Satz 1 rechtskräftig verurteilt worden ist, beschäftigen.

(3) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen sicherstellen, dass unter ihrer Verantwortung keine neben- oder ehrenamtlich tätige Person,
die wegen einer Straftat nach Absatz 1 Satz 1 rechtskräftig verurteilt worden ist, in Wahrnehmung von Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe
Kinder oder Jugendliche beaufsichtigt, betreut, erzieht oder ausbildet oder einen vergleichbaren Kontakt hat. Hierzu sollen die Träger
der öffentlichen Jugendhilfe über die Tätigkeiten entscheiden, die von den in Satz 1 genannten Personen auf Grund von Art,
Intensität und Dauer des Kontakts dieser Personen mit Kindern und Jugendlichen nur nach Einsichtnahme in das Führungszeugnis
nach Absatz 1 Satz 2 wahrgenommen werden dürfen.

(4) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen durch Vereinbarungen mit den Trägern der freien Jugendhilfe sowie mit Vereinen
im Sinne des § 54 sicherstellen, dass unter deren Verantwortung keine neben- oder ehrenamtlich tätige Person,
die wegen einer Straftat nach Absatz 1 Satz 1 rechtskräftig verurteilt worden ist, in Wahrnehmung von Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe
Kinder oder Jugendliche beaufsichtigt, betreut, erzieht oder ausbildet oder einen vergleichbaren Kontakt hat.
Hierzu sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit den Trägern der freien Jugendhilfe Vereinbarungen über die Tätigkeiten schließen,
die von den in Satz 1 genannten Personen auf Grund von Art, Intensität und Dauer des Kontakts dieser Personen mit Kindern und Jugendlichen
nur nach Einsichtnahme in das Führungszeugnis nach Absatz 1 Satz 2 wahrgenommen werden dürfen.

(5) Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe dürfen von den nach den Absätzen 3 und 4 eingesehenen Daten nur den Umstand,
dass Einsicht in ein Führungszeugnis genommen wurde, das Datum des Führungszeugnisses und die Information erheben,
ob die das Führungszeugnis betreffende Person wegen einer Straftat nach Absatz 1 Satz 1 rechtskräftig verurteilt worden ist.
Die Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe dürfen diese erhobenen Daten nur speichern, verändern und nutzen,
soweit dies zum Ausschluss der Personen von der Tätigkeit, die Anlass zu der Einsichtnahme in das Führungszeugnis gewesen ist,
erforderlich ist. Die Daten sind vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen. Sie sind unverzüglich zu löschen, wenn im Anschluss
an die Einsichtnahme keine Tätigkeit nach Absatz 3 Satz 2 oder Absatz 4 Satz 2 wahrgenommen wird.
Andernfalls sind die Daten spätestens drei Monate nach der Beendigung einer solchen Tätigkeit zu löschen.
Dies hier ist übernommen von der Seite: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__72a.html

Ein Angebot vom Bundesministerium der Justiz,
ohne jede Gewähr von meiner Seite natürlich auf die Richtigkeit der Angaben.


Aus dem Impressum:

Gesetze im Internet

Das Bundesministerium der Justiz stellt in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH
für interessierte Bürgerinnen und Bürger nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet bereit.

Die Gesetze und Rechtsverordnungen können in ihrer geltenden Fassung abgerufen werden.

Sie werden durch die Dokumentationsstelle im Bundesamt für Justiz fortlaufend konsolidiert.
(...)
Wichtig: Die im Internet abrufbaren Gesetzestexte sind nicht die amtliche Fassung. Diese finden Sie nur im Bundesgesetzblatt.
(...)


----

Ob Schulen und Einrichtungen auch Bewerbungen mit Vorstrafen im Führungszeugnis annehmen,
erfährt man letztendlich in einem Anliegen in eine Frage formuliert bei den ausbildenden Schulen in einem Gespräch selbst .

[center]MfG,
S.Wortschatz[/center]
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Beitrag Fr., 16.03.2012, 21:26

Welche Straftaten sind gemeint ? Verurteil u.a. nach ...
§§ 171 (Verletzung der Fürsorge und Erziehungspflicht),

174-184f (Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung),

225 (Misshandlung von Schutzbefohlenen),

232-236 (Menschenhandel u. ä.)
[/size]
(...)

MfG,
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Tiefschwarz
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Beitrag Mo., 19.03.2012, 11:13

Danke Leute!

Ich seh das wie ihr. Hätte ich ein Kind, dann möchte ich es auch nicht in Obhut eines ehemals Straffälligen geben. Er muss sich wohl was anderes überlegen.

Danke noch mal


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Beitrag Mo., 19.03.2012, 15:40

Es gibt meines Wissens nach

kein generelles Berufsverbot

für pädagogische Berufe, nur,

weil man mal wegen Begehens

irgendeiner Straftat verurteilt wurde.


Die Tatsache alleine, dass wer einen oder mehrere Einträge

im Führungszeugnis hat, reicht für mich weder aus für eine Vorverurteilung,

noch für eine Nachverurteilung einer Person. Wie oberflächlich betrachtet wäre das auch ?!

Viele Strafen gelten als einmalig verbüßbar und dann als abgegolten.

Auch im pädagogischem Bereich arbeiten ganz verschiedene Menschen,

Menschen mit ganz unterschiedlichen Lebenserfahrungen & Biographien,

Menschen mit ihren Ecken und Kanten und selbstverständlich auch mit Brüchen.
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Beitrag Di., 20.03.2012, 15:49

Betreff: Führungszeugnis

Denjenigen die genaueres erfahren wollen über das Führungszeugnis,

denjenigen die an Informationen interessiert sind darüber,

was exakt zu Einträgen in das Führungszeugnis führt, an genauere

Infos über die Verjährungsfristen und wann Löschungen von Einträgen

im Führungszeugnis wo beantragt werden können, denjenigen

die das zu wissen interessiert, lege ich wärmstens ans Herz den sehr


wohl informativen
Artikel zum Führungszeugnis bei wikipedia.de (Stand vom März 2012).

MfG,
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Beitrag Di., 20.03.2012, 16:02

Die Tilgungsfristen von Einträgen in das Führungszeugnis

Mit Stand nur für Deutschland. Stand vom März 2012. Angaben ohne jede Gewähr und Pistole.

§ 46 BZRG - Länge der Tilgungsfrist
Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister
§ 46 Länge der Tilgungsfrist
(1) Die Tilgungsfrist beträgt

1.
fünf Jahre
bei Verurteilungen

a)
zu Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen,
wenn keine Freiheitsstrafe,
kein Strafarrest und keine Jugendstrafe
im Register eingetragen ist,


b)
zu Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten,
wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist,

c)
zu Jugendstrafe von nicht mehr als einem Jahr,

d)
zu Jugendstrafe von nicht mehr als zwei Jahren,
wenn die Vollstreckung der Strafe oder eines Strafrestes
gerichtlich oder im Gnadenweg
zur Bewährung ausgesetzt worden ist,

e)
zu Jugendstrafe von mehr als zwei Jahren,
wenn ein Strafrest nach Ablauf der Bewährungszeit
gerichtlich oder im Gnadenweg erlassen worden ist,

f)
zu Jugendstrafe, wenn der Strafmakel gerichtlich
oder im Gnadenweg als beseitigt erklärt worden ist,

g)
durch welche eine Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8 des Strafgesetzbuchs)
mit Ausnahme der Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis
für immer und des Berufsverbots für immer, eine Nebenstrafe
oder eine Nebenfolge allein oder in Verbindung miteinander
oder in Verbindung mit Erziehungsmaßregeln
oder Zuchtmitteln angeordnet worden ist,

2.
zehn Jahre
bei Verurteilungen zu

a)
Geldstrafe und Freiheitsstrafe oder Strafarrest
von nicht mehr als drei Monaten,
wenn die Voraussetzungen
der Nummer 1 Buchstaben a und b nicht vorliegen,

b)
Freiheitsstrafe oder Strafarrest von mehr als drei Monaten,
aber nicht mehr als einem Jahr,
wenn die Vollstreckung der Strafe oder eines Strafrestes
gerichtlich oder im Gnadenweg zur Bewährung ausgesetzt
worden und im Register nicht außerdem Freiheitsstrafe,
Strafarrest oder Jugendstrafe eingetragen ist,

c)
Jugendstrafe von mehr als einem Jahr,
außer in den Fällen der Nummer 1 Buchstaben d bis f,

d)
Jugendstrafe bei Verurteilungen wegen einer Straftat
nach den §§ 171, 180a, 181a, 183 bis 184f, 225, 232 bis 233a,
234, 235 oder § 236 des Strafgesetzbuchs
von mehr als einem Jahr in Fällen der Nummer 1 Buchstabe d bis f,

3.
zwanzig Jahre bei Verurteilungen wegen einer Straftat
nach den §§ 174 bis 180 oder 182 des Strafgesetzbuches
zu einer Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von mehr als einem Jahr,

4.
fünfzehn Jahre
in allen übrigen Fällen.

(2) Die Aussetzung der Strafe oder eines Strafrestes zur
Bewährung oder die Beseitigung des Strafmakels bleiben
bei der Berechnung der Frist unberücksichtigt,
wenn diese Entscheidungen widerrufen worden sind.

(3) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 Buchstabe e,
Nr. 2 Buchstabe c, Nr. 3, Nr. 4 verlängert sich
die Frist um die Dauer der Freiheitsstrafe,
des Strafarrestes oder der Jugendstrafe
.
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Beitrag Di., 20.03.2012, 18:09

Der Bedarf an Männer in Erzieherberufen
"I.ch habe einen Freund. Der saß von 2002 bis 2005 im Knast.
Kein Sexualdelikt oder was mit Kindern. Einbruch etc. (...)"

Zitat Tiefschwarz
Hallo Tiefschwarz, es gib also für Einträge in das Führungszeugnis i.d.R. Tilgungsfristen,

Tilgungsfristen von 5 Jahren und Tilgungsfristen von 10 Jahren und längere Tilgungsfristen,


und wenn der Eindruck nicht irren sollte, was aber durchaus sein kann,

und man sich hier nicht ganz verrechnen tut, was aber passieren kann,

dann stehen dem Freund die Einträge mindestens 15 Jahre lang

im Führungszeugnis geschrieben ? Kommt jemand auf eine andere Länge der Frist ?


Egal ob 5 Jahre, 10 Jahre oder 15 Jahre, egal, drei Jahre Knast kann und sollte man nicht

den ArbeitgeberInnen im pädagogischen Bereich gegenüber negieren und kaschieren.

Umso besser, geht der Freund bei Zeiten offensiv, geläutert und reflektiert

mit diesem Teil aus seiner Vergangenheit um. Ein Sinneswandel erscheint ja ganz offensichtlich.

Bei vielen Straftatvergehen gilt mit Recht die Chance auf die Resozialisierung,

die Chance auch auf die zweite Chance und auch auf einen dritten Anlauf und (Bildungs)Weg.



Eine Phase der Delinquenz (eine Definition dafür siehe z.B. bei wikipedia) ist in der Entwicklung

gerade bei männl. Jugendlichen und Männern eher nichts ungewöhnliches,

sondern eher etwas bezeichnendes, es wird als ein eher übliches

vorkommendes Verhaltensmoment in der Fachliteratur beschrieben.


Überlege ich mal für mich selbst, was ich schon alles so für Regeln gebrochen habe,

man wurde hier und da bei kleineren und größeren Delikten nur nicht erwischt.

Was habe ich so auf dem Kerbholz ? Vom Kindesalter an, Lügen und Klauen,

über die Jungenstreiche, der riskanten Halbstarkenphase als Jungmann

und die kleineren Verbrechern bis heute von heute und fortlaufend.

Wer sich von Rechtsbeugungen freispricht, topt damit sogar Jesus selbst,

der auch freimütig als fehlbar erscheint, in der Nachfolge. Die Mär vom braven Menschen.


"Er hat eine Drogenkarriere hinter sich und hat ne Therapie gemacht.
Er ist jetzt seit 3 Jahren clean. Er will eine Umschulung zum Erzieher machen. (...)"
Zitat Tiefschwarz


Allgemein wird ja gegenwärtig gerade in Deutschland gesellschaftspolitisch und real

ein sehr großer (Nachhol) Bedarf an Männer in Erzieherberufen ja gesehen !

"Er hat schon mal ein Praktikum im Kindergarten gemacht
und das hat ihm total viel Spaß gemacht.(...)"
Zitat Tiefschwarz


Optimal. Das sind beste Voraussetzungen sich ein erstes genaueres BerufsBild des Erziehers

zur eigenen Berufsorientierung zu verschaffen, oder ? Und man bekommt erste Rückmeldungen.

"Er wird demnächst noch ein Praktikum machen.
Die Umschulung soll angeblich schon bewilligt sein.(...)"
Zitat Tiefschwarz


Dann sollte dem Träger der Umschulung das Führungszeugnis eigentlich vorgelegen haben,

sowie ein Lebenslauf mit biografischen Angaben über die Gefängnisstrafe,

und diese Zeit aus der Vergangenheit sollte, so wünsche ich es mir zumindest,

sensibel, intensiv, klar und kritisch besprochen und behandelt worden sein.


Wenn trotz Einträge im Führungszeugnis der Umschulung nichts mehr im Wege ständen,

dann ist das doch eine tolle BerufsChance, die sich dem Freund jetzt bietet.

"Jetzt meine Frage an euch:
wie realistisch ist es, dass ein Kindergarten einen Vorbestraften einstellt?
Ich habe da so meine Zweifel. Wie seht ihr das?"
Zitat Tiefschwarz


Ich wäre da - abstrakt zumindest - eigentlich ganz guter Dinge und optimistisch,

denn, schriebst du, Tiefenschwarz, nicht, er, der Freund könne gut mit Kindern umgehen,

beschreibst Du nicht eine gute Entwicklung, traust du nicht gar dem Freund das zu,

das meintest Du doch, oder, und wenn die doch entscheidenden Hürden genommen werden,

nämlich einen Träger für die Ausbildung zum Erzieher zu finden,

und einen Praktikumsplatz für die praktische Ausbildung zu haben,

dann kann Jede/r sich weiterbilden, sich qualifizieren und sich beweisen.


Über Antworten würde ich mich schon freuen, über Resonanzen zum Thema,

auch über die Gegenstandpunkte. Ich nehme mir vor, mich nicht zu beschweren.



MfG,
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Beitrag Mi., 21.03.2012, 19:59

Das gute Vorbild, es ist langzeitarbeitslos !?

Unabhängig davon, was ich davon halte, in meiner Region gilt wohl dies:

Schwerter nicht zu Schubkarren,
aber AnfängerInnen zu Professionellen,

Langzeitarbeitslose zu
("Laien auf Zeit = Laizeit-")PädagogInnen ?

Erstens werden in meiner Kommune aus den
Langzeitarbeitslosen UmschülerInnen zu
KindergärtnerInnen rekrutiert, ich bin einer davon,
oder man kann auch als ErzieherIn umgeschult werden,

dabei gibt es auch manche Fürsprecherinnen dafür, dass es hier
künftig mehr akademisch ausgebildetes Personal geben sollte,
und dass die Lehre qualitativ noch mehr verbessert werden sollte.


Zweitens werden in meiner Kommune Langzeitarbeitslose
in 1 Euro Jobs in Kinder- und Jugendeinrichtungen vermittelt,
wo sie u.a. pädagogische Arbeiten nach ihrem eigenem Gutdünken verrichten,

dabei könnte man in diesen sozialen Einrichtungen auch gut und gerne
mit Festangestellten arbeiten, die hier ihre qualifizierte Arbeit anbieten,
anstatt alle paar Monate unter anderem auch multiple besondere
Persönlichkeiten ohne Weiterbildung in die Einrichtungen zu schicken -
hin zu unseren Kindern und Jugendlichen, immer aufs Neue Neue.
Ich sehe hier sehr viel an Verbesserungsbedarf. Was meint ihr dazu ?

Drittens ist es Praxis, dass Straffällige, wohl von der Staatsanwaltschaft,
in die Kinder- und Jugendeinrichtungen befohlen werden,
um dort ihre Strafe abzuarbeiten, ich gehe davon aus,
dass das immer ausgewählte Einzelfälle aus persönlichen Auswahlverfahren sind,
aber da ihre Begleitung auf der Arbeit vor Ort nicht immer gewährleistet ist,
finde ich diese Einsätze zumindest diskutabel und der Rede hier wert.

Zusammengefasst könnte man das zum Beispiel die neue 1 Euro-Pädagogik nennen,
und man könnte hier weiter ausführen was alles darunter fällt, zu verstehen und nicht zu verstehen ist.

Die Logik der 1 Euro-Pädagogik

Man nehme billige Arbeitslose,
man nehme z.B. Laien,
man bestimme über ihre Zeit,
heraus kommt also sowas wie die Laizeit,
so werden einige Menschen zu den billigen Laizeit-PädagogInnen
in der Kinder- und Jugendhilfe.

Geld aus dem Öffentlichen Haushalt, also aus den Steuereinnahmen sparen.

Der Staat will Ausgaben sparen, dabei brauchen Kindergärten staatl. Unterstützung,
mehr gutes Personal und mehr Geld, stattdessen wurde auch die Zivildienstleistenden gestrichen.
Es gibt hier ZeitarbeiterInnen mit Billiglohn und immer kurzen Zeit-Verträgen,
und Arbeitslose, die als Ein Euro-Kräfte hier und da in pädagogischen Einrichtungen eingesetzt werden,
es ist nicht alles schlecht daran, aber das System, es muß nicht der Weisheit letzter Schluss sein.

Eine Kritik an der neuen 1 Euro-Pädagogik

Und ob es billiger ist, Arbeitslose als Arbeitslose zur Arbeitsstelle zu schicken,
oder ob man diese Arbeitsplätze nicht zu regulären Arbeitsplätzen machen könnte,
dann würden aus Arbeitslose Angestellte zu ähnlichen Ausgabekosten des Staates,
wie wäre das, darüber könnte man doch mal nachdenken, wie man das machen könnte.

Wenn der Staat zum Beispiel bisher einem Arbeitslosen 800 Euro auszahlen sollte,
dazu der Staat den Verwaltungsaufwand von den Arbeitsämtern hat, dann könnte man
für das gleiche Geld oder etwas mehr auch ein Anstellungsverhältnis einräumen,
wenn der Bedarf für eine bestimmte Arbeit vorgeschlagen, geprüft und festgestellt wurde.

Kurze pädagogische Umschulungen von Arbeitslosen anzubieten, okay, schön und gut,
es in die Hände privater Träger zu legen, ja, ist auch in Ordnung, was aber frage ich,
ist wenn selbst die LehrerInnen an ausbildenden Schulen in prekären Beschäftigungs-
verhältnissen stehen mit Verträgen auf ein Schuljahr und zu unbefriedigenden Konditionen ?
Sparen wir uns da irgendwann nicht kaputt, und das an einer ganz falschen Stelle ?

Anregende Räume

Wir brauchen anregende Räume für Kinder und Jugendliche. Was fällt alles unter anregende Räume ?
Es ist nicht nur die Schultafel, es ist nicht nur der Klassenraum, es ist nicht nur der Schulhof,
es ist auch der Weg von der Schule und zur Schule, alle Strassenbilder sind anregende Räume,
mehr oder weniger jedenfalls, Spielplätze, soziale Einrichtungen, Sportvereine, die Natur, Parkanlagen,
was ich schreiben will ist, anregende Räume brauchen wir nicht nur in den Kitas, sondern in
der ganzen Gesellschaft im gesellschaftlichen Leben, zum Beispiel über Initiativen und Angebote,
da draussen, und ist es draussen in der Stadt überall schön ? Also in meiner Stadt gibt es so ziemlich
vermüllte und verwahrloste und triste und graue Zonen nebst den bunten schönen zarten Pflänzchen.


MfG,
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Beitrag Do., 22.03.2012, 16:26

Macht Bock zum Kindergärtner, Digger, yo !


Eine tolle Projektarbeit, als ein sympathisches Beispiel gelungen,
es steht für sich und für eine Vielfalt an Kita-Bereicherungen.
Respekt, Singen, Reden, Machen und viel Spaß dabei.
Hier ein kleiner Ausschnitt aus einem Interview mit der Zeitung "taz":

20-11-2011
Echt-Schlagzeuger jetzt Kindergärtner

"Ich habe die Band geliebt"

Auf die Zeit, als er noch Schlagzeuger der Band "Echt" war,
schaut er ein bisschen stolz, aber ganz ohne Wehmut zurück.

Denn Florian Sump kann sich als Kindergärtner weiterhin kreativ entfalten
und seiner Leidenschaft, der Musik, frönen.
Interview: Katharina Gipp
(...)



taz:
Heute arbeiten Sie als Kindergärtner. Wie kam es dazu ?


Florian Sump:
Als ich meinen Zivildienst im Kindergarten nachgeholt habe,
habe ich gemerkt, dass das etwas ist, auf das ich mich festlegen kann -

zumindest für ein paar Jahre. In diesem Job herrscht ganz viel Bewegung.
Täglich ändern sich Dinge, weil die Kinder sich so schnell verändern.

Ich hatte aber auch das Gefühl, dass das ein Job ist, bei dem ich mich
mit meinem eigenen Style gut einbringen kann


taz:
Wie kann man sich Ihren Style vorstellen ?


Florian Sump:
Als Mann bin ich eher für die Actionsachen zuständig.
Es ist natürlich nicht so, dass meine Kolleginnen den ganzen Tag
mit der Bastelschere am Tisch sitzen,


aber als Quereinsteiger, der gar keine Ausbildung gemacht hat,
habe ich sehr viel Raum, in dem ich mich frei entfalten kann
.

Wer nicht total faul ist und da auch Bock drauf hat,
kann total kreativ sein und echt tolle Sachen erleben.

Das ist nicht jeden Tag so, aber oft genug, sodass ich sagen kann,
ich bin echt glücklich mit meinem Job.
(...)


Macht Bock zum Kindergärtner, Digger, ey ?

MfG,
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Beitrag Do., 22.03.2012, 17:25

Der amtliche Münzwurf: Kopf oder Zahl ?

Betreff: Meine Helfertätigkeit auf einem pädagogischen Bauernhof


Sehr geehrte Damen und Herren !


Dieser Monat hat noch neun Tage, dann läuft auch
mit dem Monatsende mein befristetes Arbeitsverhältnis aus.




[center]Meinen Job mache ich nun seit fünfeinhalb Monaten,
und er ist auf maximal ein ganzes Jahr angelegt.
[/center]


Wenn ich übel keine Verlängerung von heute auf morgen bekomme,
bleibe ich dann wohl erst mal wieder länger zu Hause, mmmmmmh ?




Hochachtungsvoll,

gez. S.Wortschatz
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Beitrag Fr., 23.03.2012, 20:14

Hier eine freie, schöne und sehr fröhliche Interpretation
von R0lf Zuckowski sein Lied von R0lf Zuckowski sein Lied von R0lf Zuckowski sein Lied :
"Heute kann es regnen ... ."
[video][/video]
Heute kann es regnen...

Heute kann es regnen, stürmen oder schnein,
denn Du strahlst ja selber wie der Sonnenschein
Heut ist Dein Geburtstag, darum feiern wir
Alle Deine Freunde freuen sich mit Dir

Wie schön, dass Du geboren bist,
wir hätten Dich sonst sehr vermisst
wie schön, dass wir beisammen sind
wir gratulieren dir Geburtstagskind

Unsre guten Wünsche haben ihren Grund
Bitte bleib noch lange glücklich und gesund
Dich so froh zu sehen, ist was uns gefällt
Tränen gibt es schon genug auf dieser Welt

Montag, Dienstag, Mittwoch, das ist ganz egal
Denn Geburtstag kommt im Jahr doch nur einmal
Darum lasst uns feiern, dass die Schwarte kracht
Heute wird getanzt gesungen und gelacht


Text: Rolf Zuckowski
Da ist Musik.
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Beitrag Fr., 30.03.2012, 20:41

Jetzt fang ich also ab Montag an, fest in diesem Kindergarten zu arbeiten… Ende des Krankheitsvertretung-Daseins in Teizeit, und Anfang einer richtigen Mitarbeiterin, mit allen dazugehörenden Aufgaben wie Elternarbeit, Verwaltungskram, Teamgespräche etc. und das auch noch in Vollzeit!! Und davor graut mir, vor der Vollzeit. Weil eigentlich sind meine Batterien schon mittags um 13 Uhr so gut wie leer. Aber TZ war leider nit möglich.

Bin echt gespannt, wie das wird… wie ich das hinkrieg, wie ich mit meinen Kräften haushalten werd und wie die Kolleginnen reagieren werden, wenn ich alles nit so toll auf die Reihe krieg. Irgendwie muss ich einen Gang runter schalten, sonst halt ich das nit lange durch, weil ich mich total stresse, weil ich mich ständig in alles rein hänge, statt einfach mal öfter Fünfen grad sein zu lassen. Aber ich weiß, dass ich die Kolleginnen dann enttäuschen werd. Weil ich am Anfang/ bis jetzt halt immer so volles Engagement gezeigt hab. Und ich ja trotz dieses Engagement immer noch vieles nit so auf die Reihe krieg…

Es ist halt auch echt schwer für mich, da ich bis auf die Krankheitsvertretungen seit ende November letzten Jahres praktisch null Erfahrung in der Kindergartenarbeit hab! Auch privat hab ich kaum Erfahrung mit kleinen Kindern machen können. Und meine Erzieherausbildung ist schon über 20 Jahre her. … ehrlich, mich wundert total, dass ich das überhaupt soweit hinkrieg die Arbeit im Kiga. Und genauso wunderts mich, dass die mich tatsächlich eingestellt haben. Hier in der Gegend herrscht eigentlich nit so ein extremer Erziehermangel. Ich glaub echt, die hatten auch einfach keine Lust auf dieses nervige Auswahlverfahren bei einer Stellenausschreibung. …Naja, sie werden schon sehen, was sie davon haben Nein, im Ernst, wenn’s nit klappt, klappt’s nit. Dann hör ich halt wieder auf da. Geht die Welt auch nit unter. Das muss ich mir klar machen, damit ich nit auf die Idee komm, ich müsst mich da an fünf Tagen die Woche von morgens bis abends völlig verausgaben und nach der Arbeit nur noch fix und alle in den Seilen hängen, bis es am nächsten Morgen wieder losgeht.


…hallo Wortschatz, wie läuft’s bei dir weiter? Wenn du da keine Verlängerung kriegst, was denkst du, muss (mit dir) passieren, damit du dich in einem Kiga bewirbst?


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Beitrag Sa., 31.03.2012, 14:39

Zusammenspiel
@maybe, ganz wichtig ist es für mich, ein Team um mich zu haben.

Ich alleine bin kein Allrounder - ein Team kann mir die Sicherheit geben.



Ich brauche das Team ja schon deshalb, weil ich nicht alles beherrsche,
nicht alles alleine organisieren, durchführen, wissen und machen und können kann,
oder weil ich in manchen Dingen mich nicht so als für besonders gut geeignet empfinde.






In Einen Kindergeburtstag organisieren bin ich noch schwach,

-

in der Aufsicht im Gruppenraum oder auf dem Spielplatz bin ich schon stark,

-

im "Basteln nach Schema F" bin ich sehr schwach,

-

im ausgewogenem Unterstützen von Kindern bin ich stark,

-

im Einen Stuhlkreis alleine durchführen noch schwach,
-

in Kommunikation mit Kindern richtig stark,

-

im Kindern gegenüber immer sehr streng urteilend und tadelnd sein eher schwach,

-

beim Saubermachen, Putzen und Fegen stark,

-

im Kochen schwach, im Trösten stark,

-

im Musikinstrumente spielen schwach, in der Jungenbetreuung beim Fussball stark,

-

im Vorlesen sehr stark, im Anleiten so einiger Spiele mehr schwach,

-

im Dialog mit Eltern stark, in der Elternarbeit schwach,

-

als kreativ freundliche oder auch zurückhaltend freundliche geduldige Begleitung stark,

-

im Erkennen und Behandeln von Kinderkrankheiten schwach,

-

als Kollege wähne ich mich als mitdenkend und aufgeschlossen stark,

-

von der Erfahrung und Routine her betrachtet bin ich eher schwach,
-

von der Motivation her erachte ich mich als stark
-

als Tausendsassa und Alleskönner bin ich wohl ausgesprochen schwach


(...)





Zu guter Letzt möchte ich noch einen aus Afrika stammenden,
(uns) sehr bekannten Spruch zitieren :


"Es braucht ein ganzes Dorf, um ein Kind zu erziehen ."
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Beitrag Sa., 31.03.2012, 21:10

Deine diversen Schwächen halten dich also davon ab, dich in einem Kiga zu bewerben? Dass jeder Erzieher seine Stärken und Schwächen hat, brauch ich dir wohl nicht zu sagen… und dass du diese Schwächen auch nur verbessern kannst, indem du dich in der Praxis übst, auch nicht… Also ist es die Angst zu versagen, weswegen du es nicht in einem Kiga versuchen willst?

Das Ding ist halt: Du hast öfter so betont, wie gut es dir tut, zu arbeiten. Und du findest die Arbeit im Kiga an sich unheimlich gut und toll. Und dann der Rat deines Freundes, dass du dich im Kiga bewerben sollst.

Man könnt sagen: Was hast du zu verlieren? Versuch es einfach in einem Kiga. Wenn sich dann rausstellt, dass es nicht hinhaut, hörst du halt wieder auf. Oder versuchst es in einem anderen. Als Mann stehen dir da sicher einige Türen offen.

Oder hast du Angst, du würdest die Enttäuschung, falls es nicht hinhaut im Kiga, nicht verkraften? Oder fehlt dir irgendwie der Antrieb, die Sache mal mit Initiative anzugehen?

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