vielen Dank für Deine Antwort.
Entschuldige bitte, da habe ich mich zu kurz und missverständlich geäußert.kaja hat geschrieben: Mi., 27.12.2023, 08:57 Behördenpost wird meist elektronisch frankiert, d.h. da gibt es keine Briefmarken.
Diese Einladung war natürlich auch ohne eine elektronische Frankierung versehen.
Es ist weder auf dem Briefumschlag etwas derartiges, noch im Briefkopf im “Anschriften-Fenster“.
Es wurde wirklich persönlich bei mir in den Briefkasten geworfen und das ausgerechnet am Samstag, 1 Tag vor Heiligabend.
Ich vermute die haben den Brief entweder vergessen rechtzeitig per Post zu senden, oder einfach Rückdatiert.

Dies ist mir bekannt.kaja hat geschrieben: Mi., 27.12.2023, 08:57 E-Mails gelten leider (außer mit elektronischer Signatur) nicht als "Schriftform". Ich würde die Krankmeldung deshalb parallel auch postalisch übermitteln.
Leider hat eine postalische Zusendung (Absage) keinen Sinn gehabt, da diese niemals fristgerecht angekommen wäre. Weshalb ich mich dann für die E-Mail entschied und diese zusätzlich auch an mich selber geschickt.

Meinen Antrag hatte ich nach dem ersten Fehlversuch auch vorab per E-Mail gesendet und deren Bestätigung direkt am Folgetag per Mail erhalten. Also bevor das Original per Post bei denen eingetroffen ist.
Generell verlasse ich mich natürlich nicht auf E-Mails und erledige alles postalisch.
Nur in diesem Fall blieb mir nichts anderes übrig.
In meinem Job herrscht auch ein massiver Fachkräftemangel, weshalb mir sicherlich auch keine Umschulung finanziert würde.kaja hat geschrieben: Mi., 27.12.2023, 08:57 Umschulung mit Ende 40 ist übrigens gar kein Problem. Es herrscht überall Fachkräftemangel. Die letzte Umschülerin die bei uns eingestellt wurde, war 51 und hatte in dem Jahr den Abschluss gemacht. Es sind dann immerhin noch gute 16 Jahre bis zur Rente.
Da ist mein Therapeut Gott sein Dank ganz anders.kaja hat geschrieben: Mi., 27.12.2023, 08:57 Mein Therapeut lebte dank seinem Einkommen in einer völlig anderen Welt und war natürlich auch fachlich da eher unbrauchbar. Er hatte eine sehr naive Herangehensweise an die Thematik und das gab oft Stress zwischen uns.
Er hatte mir auch angeboten in einem Notfall ihn auch während seines Urlaubes zu kontaktieren.
Jedoch ist diese sehr kurzfristige “Einladung“ vom Jobcenter für mich kein Notfall, wo ich meinen Therapeuten während der Feiertage stören würde.
Wenn das Jobcenter mir tatsächlich deshalb Ärger macht, berufe ich mich auf meine Diagnosen.
Ich bin schließlich psychisch krank.

L.G. Tobe