Darksheep hat geschrieben:Solage hat geschrieben:Es darf sogar umsonst behandelt werden, wenn Bedarf besteht und keine Finanzierung möglich ist.
Also entschuldige, aber sowas habe ich wirklich noch nie gehört. Ich könnte mir eine selbst finanzierte Therapie im leben niemals leisten, meine Therapie endet auch in paar Monaten. Aber meine Thera würde niemals auf so eine Idee kommen mir zu sagen ich könnte kostenlos weiter kommen
In besonderen Ausnahmefällen darf ein Therapeut umsonst behandeln.
Siehe z. B. Berufsordnung Berlin, § 14 Abs. 2, letzter Satz:
https://www.therapie.de/fileadmin/dokum ... Berlin.pdf
§ 14 Honorierung und Abrechnung
(1) Psychotherapeuten haben auf eine angemessene Honorierung ihrer Leistungen
zu achten. Das Honorar ist nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten
(GOP) zu bemessen, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt
ist.
(2) Psychotherapeuten dürfen die Sätze nach der GOP nicht in unlauterer Weise
unterschreiten oder sittenwidrig überhöhte Honorarvereinbarungen treffen. In
begründeten Ausnahmefällen können sie Patienten das Honorar ganz oder
teilweise erlassen.
Oder Berufsordnung Baden- Württemberg:
§ 20, Absatz 3.
http://www.lpk-bw.de/kammer/berufsordnung.pdf
§ 20 Honorierung und Abrechnung
1 Psychotherapeuten haben Anspruch auf eine angemessene Honorierung ihrer
Leistungen. Das Honorar ist nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten
(GOP) zu bemessen, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist.
2 Psychotherapeuten dürfen die Sätze nach der GOP nicht in unlauterer Weise
unterschreiten oder sittenwidrig überhöhte Honorarvereinbarungen treffen.
3 Psychotherapeuten können Kolleginnen und Kollegen, deren Angehörigen sowie
mittellosen Patientinnen und Patienten das Honorar ganz oder teilweise erlassen.