Und letzterer Punkt, also Wahrung der Anonymität, ist im Prinzip auch der entscheidende, vgl. z.B. (nur auf die Schnelle):ExtraordinaryGirl hat geschrieben:Weiss jemand von euch, welchen Regeln der Austausch zwischen Therapeut und Psychiater, Supervisor, KK usw. unterliegt? Nun einmal neben dem Punkt, der schon erwähnt wurde - dass in der Supervision nicht der Name des Patienten genannt wird.
http://www.schweigepflicht-online.de/Se ... vision.htm
... aber es stimmt schon, es kann grenzwertig werden.
Wenn du dabei namentlich gefallen bist bzw. die Aussage mit deiner Person in Verbindung gebracht wurde, halte ich es für eine Verletzung der Schweigepflicht.Bei mir arbeiten Therapeut und Psychiater in der gleichen Praxis. Und als mein Therapeut neulich in einem gemeinsamen Gespräch nebenbei dem Psychiater gegenüber etwas erwähnt hat, was ich ihm anvertraut habe, war mir das unangenehm.
Davon sollte man in der Tat auch ausgehen können... aber bereits mit div. Berichtspflichten, ist es auch nicht so, dass alles an einer Stelle bleibt. Apropos: Gibt doch auch sowas wie Information an Hausarzt (dazu musste ich vor der Therapie etwas ausfüllen)... ich lehnte das ab, lehnte also die Zustimmung zur Entbindung der Schweigepflicht insofern ab... wobei da angeblich eh nicht viel mitgeteilt wird. Kritischer finde ich jetzt sowas:Aber ich gehe davon aus, dass mein Therapeut nicht alles, was ich ihm sage, weiter trägt. Für irgendetwas ist die Schweigepflicht schliesslich da, oder?
Trotz wiederholter Hinweise der Weiterbildungsleiter werden immer wieder Falldiskussionen nach den KTS'en in der Öffentlichkeit (Gaststätten etc.) fortgesetzt, was zu einer Identifizierung der jeweiligen PatientInnen und damit einer Verletzung der Schweigepflicht führen kann; tatsächlich sind in der Vergangenheit solche Fälle vorgekommen.
Im übrigen sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, daß auch anonymisierte Gespräche über PatientInnen schutzwürdig sind und öffentliche Äußerungen (in Biergärten/ Restaurants, auf Parties, Festen, Veranstaltungen etc.), insbesondere solche voyeuristischer, herablassender oder abfälliger Art, dem Berufsstand erheblichen Schaden zufügen können und zudem das Vertrauen der Allgemeinheit in die Verschwiegenheit von PsychotherapeutInnen beeinträchtigen. Dabei soll nicht übersehen werden, daß Gespräche über PatientInnen einschließlich persönlicher (gegenübertragungsbedingter) Affekte bedeutsam für die Psychohygiene sind – auch wenn die 'kathartische Erleichterung' dabei im Vordergrund steht. Sie sollten allerdings in geschützten Situationen stattfinden und intervisorischen Charakter haben (Supervision, Intervision, Team, Kollegin, ggf. auch LebenspartnerIn).
http://www.schweigepflicht-online.de/Se ... ldung1.htm