Entbindung der Schweigepflicht

Hier können Sie Ihre Fragen rund um die Rahmenbedingungen von Psychotherapie (Methoden, Ablauf usw.) anbringen.
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cut800
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Entbindung der Schweigepflicht

Beitrag Di., 10.02.2009, 09:58

Hallo,

nach ambulater Psychotherapie ist mir ein Aufenthalt in einer Fachklinik vom Arzt empfohlen worden, die ich beantragt und bewillgt bekommen habe.
Nun schreibt die - private - Krankenkasse, dass der Aufenthalt zunächst auf drei Wochen befristet ist und ich bitte den Arzt schnellstmöglich von seiner Schweigepflicht zu entbinden habe. Ich nehme an, um mir evtl. weitere Wochen in der Klinik zu verweigern oder eben zu genehmigen.


Muss ich dies tun?


Für diesen Fall, also die Entscheidung, ob ich weiter in der Klinik bleiben kann, halte ich die Entbindung von der Schweigepflicht ja als durchaus sinnvoll. Jedoch können sich ja durchaus auch Konsequenzen für die Zeit nach dem Klinikaufenthalt für mich ergeben.

Vielen Dank für eine Stellungnahme.

Gruß

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Taffi
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Beitrag Di., 10.02.2009, 10:24

cut800 hat geschrieben:Für diesen Fall, also die Entscheidung, ob ich weiter in der Klinik bleiben kann, halte ich die Entbindung von der Schweigepflicht ja als durchaus sinnvoll. Jedoch können sich ja durchaus auch Konsequenzen für die Zeit nach dem Klinikaufenthalt für mich ergeben.
Hallo cut,

du kannst deinen Arzt von der Schweigepflicht (schriftlich) entbinden und die Einwilligung hierfür anschließend (auch schriftlich) widerrufen, wenn dir das sicherer erscheint. Normalerweise sind sich Ärzte der Zweckgebundenheit jedoch bewusst. Wie man das schreiben kann, was man beachten sollte usw., findest du hier: https://www.datenschutzzentrum.de/mediz ... ntbind.htm
Die Krankenkasse selbst bzw. ihre Mitarbeiter stehen ebenfalls unter Schweigepflicht.

Ist deine Frage damit beantwortet? Wenn nicht, präzisiere sie bitte mal.

Viele Grüße
Taffi
Es ist wichtig, jemanden dort abzuholen, wo er gerade ist. Aber manchmal ist es auch wichtig, jemanden dort zu lassen, wo er gerade sein will.

"Erfahrungen sind Maßarbeit. Sie passen nur dem, der sie macht." Carlo Levi

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SamuelZ.
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Beitrag Di., 28.12.2010, 19:22

Hallo zusammen,

meine Krankenkasse (privat) möchte meinen Fall von einem externen Begutachtungsinstitut prüfen lassen, um herauszufinden, ob sie einer Verlängerung meiner Therapie zustimmen sollen oder nicht. Bislang wollten sie kein Gutachten.

Hierfür soll ich alle möglichen Ärzte und Gutachter von ihrer Schweigepflicht entbinden und ebenso das Begutachtungsinstitut.

Fühle mich etwas mulmig bei der Vorstellung.

1) Habt ihr Erfahrungen mit sowas gemacht?
2) Welche Nachteile können mir dadurch entstehen?
3) Was sind das überhaupt für Gutachter? Auf welcher Grundlage wollen die mich begutachten? Muss ich mit denen Gespräche führen?

lg Sandy

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schmetterling.1983
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Beitrag Mi., 29.12.2010, 00:56

Hallo Sandy,
ich kenne mich da gar nicht aus, aber wenn ich Schweigepflichtsentbindung gegenüber der KK höre oder prinzipiell anderen Leuten wird mir nicht nur mulmig sondern schlecht, meine ganz persönliche Meinung : Finger weg, erst mal nach anderen Lösungen suchen oder diese "Schweigepflichtsentbindung" an Bedingungen koppeln und einschränken.
Schön ist eigentlich alles, wenn man es mit Liebe betrachtet.
Christian Morgenstern

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SamuelZ.
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Beitrag Mi., 29.12.2010, 10:40

Hallo Schmetterling,

ich habe da wie du keinerlei Erfahrungen, deshalb mein Unbehagen. Dann hört man davon, dass private Daten von Kunden auf Flohmärkten feilgeboten werden, weil die alten PCs nicht gesäubert wurden. Also ich möchte nicht, dass da irgendwelche Gutachter aus dem privaten Wirtschaftssektor in meine ganze Krankengeschichte Einsicht erhalten.

Auch ist mir das Prozedere der Begutachtung überhaupt nicht klar. Wie soll das konkret aussehen?

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Ted
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Beitrag Mi., 29.12.2010, 12:49

Das BI wird zunächst an Hand von Unterlagen (deswegen die Entbindung der SP deiner Ärzte und vorherigen GA) den Antrag prüfen.
Eine persönliche Begutachtung kommt bei priv. KK in der Regel eher nicht vor, jedenfalls nicht bei solch "lapidaren Angelegenheiten" wie Therapie/verlängerung (eher bspw. bei Zahlung von Renten, etc.).
Das BI muss wiederum von der SP entbunden werden, um der KK Auskunft zu erteilen (nämlich ob sie eine Verlängerung befürworten oder nicht).
Das auf die Schnelle.

Edit: eine "komplett Verweigerung" der Entbindung der SP würde ich bei einer priv. KK eher nicht in Betracht ziehen...Dann ggf. "ausgewählte" Ärzte entbinden und bei den anderen gut begründen, weshalb du es nicht möchtest.

Hinsichtlich des Schutzes deiner Daten würde ich mir genauso große Sorgen machen wie bei jeder anderen Instituion...
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SamuelZ.
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Beitrag Mi., 29.12.2010, 13:59

@Ted_
Edit: eine "komplett Verweigerung" der Entbindung der SP würde ich bei einer priv. KK eher nicht in Betracht ziehen...Dann ggf. "ausgewählte" Ärzte entbinden und bei den anderen gut begründen, weshalb du es nicht möchtest.
Ist das denn möglich. Ich habe keinen solchen Passus gefunden.

Ich frage mich, WEN die überhaupt fragen wollen? Meinen Zahnarzt, oder was? Vielleicht die Frauenärztin???? Auch bei meinem Hausarzt waren psychische Probleme nie Thema, weil ich damals gleich zum Therapeuten gegangen bin ohne mich überweisen zu lassen.

Ich vermute mal, dass das BI eng mit der KK zusammenarbeitet, sonst hätte die KK dieses BI ja nicht als "Partner" ausgewählt.

Also du bist der Meinung, dass da keine gesonderten Gespräche mit einen Gutachter dieses Instituts stattfinden werden?

lg Sandy

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stern
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Beitrag Mi., 29.12.2010, 14:21

Hierfür soll ich alle möglichen Ärzte und Gutachter von ihrer Schweigepflicht entbinden und ebenso das Begutachtungsinstitut.
Ich kenne mich damit nicht aus... insofern ist mein Beitrag vermutlich nicht wirklich hilfreich . Will nur sagen, dass ich das Vorgehen schon relativ weitreichend im Vgl. zum Verlängerungsprozedere einer gesetzlichen KK erachte, und nachvollziehen kann, dass dir dabei mulmig wird.

Also gesetzlich wird idR auf Basis eines anonymisierten Berichts an einen Gutachter entschieden (wann evtl. der MdK eingeschalten wird, k.A.). Ich meine, lediglich einen Arzt habe ich von der Schweigepflicht entbunden, dass ER (beim Erstantrag) dem Thera einen Konsiliarbericht schicken kann (der dem Antrag beizulegen ist. Enthält soweit ich weiß auch eine Diagnose und kurze Stellungnahme, dass nix, z.B. auch keine körperlichen Gründe gegen eine PT sprechen, vgl. unten). Und die KK erhält dann, soweit ich weiß, lediglich eine Mitteilung, ob PT befürwortet wird vom Gutachter, ggf. wie lange, bzw. Ablehnung der Therapie... aber keine Details. Mir persönlich wird schon mulmig, wenn ich berichte an andere Ärzte weitergebe.

Ich weiß nicht, inwieweit dein Thera damit Erfahrung hat und sich die Versicherung darauf einlässt... aber vielleicht lässt sich das so gestalten, dass ein Arzt etwas entsprechend eines Konsiliarberichtes ( http://www.nagel-henze.de/Konsiliarbericht.htm) anfertigt, so dass nicht kreuz und quer Ärzte von ihrer Schweigepflicht entbunden werden müssen, die im Zweifel eh nicht involviert sind.
Zuletzt geändert von stern am Mi., 29.12.2010, 15:30, insgesamt 2-mal geändert.
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Ted
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Beitrag Mi., 29.12.2010, 15:23

Sandy, mein Edit war eine "Empfehlung", nix, was irgendwo geschrieben steht...
Denn was soll das BI denn begutachten, wenn sie keine Anhaltspunkte haben, worum es denn geht? Insofern brauchen die erstmal Papier, das sie ja nur von deinen Ärzten kriegen können.

Die KK hat also keine speziellen Ärzte benannt? Dann würde ich den Thera und den Psycho - Doc entbinden, die Beide ja eh auf deiner Seite sein dürften. Ansonsten weiß ich ja auch nicht, was noch so alles für Unterlagen existieren (z.B. Klinikberichte o.ä.).
Und eine persönliche Begutachtung bei der Thematik zu diesem Zeitpunkt wäre mir neu.
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SamuelZ.
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Beitrag Mi., 29.12.2010, 16:50

Ted: was meinst du denn mit "Psycho-Doc"? Ich habe nur EINEN Therapeuten.
stern: was ist MdK?

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Ted
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Beitrag Mi., 29.12.2010, 16:58

Manche haben neben einem Thera noch einen Psychologen oder Psychiater als behandelnden Arzt (meine persönliche Abkürzung dafür = Psycho - Doc).

Wenn du nur einen Thera hast, würde ich dies der KK so mitteilen, ihn von der SP entbinden, das BI von der SP entbinden und der Dinge harren, die da kommen werden...

Wenn ich für stern gleich mitantworten darf: Medizinischer Dienst der KK. Bei gesetzlicher Krankenkasse.
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stern
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Beitrag Mi., 29.12.2010, 17:12

MdK ist der Medizinsche Dienst der (gesetzlichen) Krankenversicherung, welche in best. Fällen (frage mich aber nicht in welchen genau, ich war damit noch nicht konfrontiert) auch Begutachtungen (für Leistungsentschiedungen) für (gesetzliche) Versicherungen vornehmen können: http://de.wikipedia.org/wiki/Medizinisc ... rsicherung. Diese Assoziation kam mir im Zusammenhang mit deinem Begutachtungsinstitut, was vielleicht in anderer Form ein Analogon zu privaten Vers. ist *grübel*. Zum Psycho-Doc: Bei mir auch ein Psychiater... wenn du einen hättest läge es vermutlich am nähesten, diesen zu entbinden, oder deswegen einen aufzusuchen, dass er für das Insitut etwas abfassen kann... andere Ärzte haben bei mir auch eher weniger Einblick. Mein HA wollte mal Berichte, aber sry, DAS was darin alles steht, ist mir dann doch zu persönlich als dass ich es nicht-behandelnde Ärzten offenbare.
Zuletzt geändert von stern am Mi., 29.12.2010, 17:18, insgesamt 2-mal geändert.
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Ted
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Beitrag Mi., 29.12.2010, 17:14

Stern (und natürlich auch Sandy):

Ja, letztlich hat es die gleiche Funktion. Eine Art "unabhängiger und neutraler Gutachter".
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SamuelZ.
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Beitrag Mi., 29.12.2010, 17:16

Hallo,

danke für die Klärung. Ne, ich habe keine therapeutische "Vorgeschichte". Bin ein absolut unbeschriebenes Blatt, was die KK eigentlich wissen müsste, wenn die sich einfach mal die eingereichten Rechnungen genauer ansehen.

Also mir ist es halt ein Rätsel, WAS genau die begutachten wollen, wenn sie
a) kein Gespräch mit mir führen
b) keine Vorgeschichte existiert
c) eigentlich nur mein eigener Thera etwas zu meiner psychischen Gesundheit sagen kann

Nun ja, mal schaun.

lg Sandy

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stern
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Beitrag Mi., 29.12.2010, 17:27

SandyZ. hat geschrieben:Also mir ist es halt ein Rätsel, WAS genau die begutachten wollen, wenn sie
a) kein Gespräch mit mir führen
Eben deswegen würde ich vermuten, dass dann nach "Aktenlage" entschieden wird... also basierend darauf, was dein Therapeut schreibt... und falls sie einen Arzt auch noch wollen, dass zur Not einer das benötigte anfertigt.

Läuft zumindest gesetztlich so, dass Entscheidungen nach Aktenlage (Bericht/Gutachten des Theras an einen Gutachter+evtl. Arztbericht) der Regelfall sind (und ich vermute, das ist bei privaten V. nicht wesentlich anders). Manchmal (insbes. beim Erstantrag) muss auch noch ein Wisch von einem Arzt beigelegt werden... was ja so gänzlich unsinnig auch nicht ist (z.B. um körperliche (Mit-)verursachungen auszuschließen, etc. pp.)
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