Wenn sie eine Diagnose gestellt hat (die auch ins Gutachten einfließt), dann ist Krankheit wohl gegeben... sie wird wohl keinen Antrag für eine Lebens- und Beziehungsberatung gestellt haben..und nach meinem Verständnis wäre §2 des Links erfüllt. Aber mich fragt ja keiner
Obergutachter lehnt Verlängerung ab
Liebe Grüße
stern
stern
»Je größer der Haufen,
umso mehr Fliegen sitzen drauf«
(alte Weisheit)
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hallo,
bin neu hier und hoffe schreibe nix verkehrtes.
Da ich ähnliches Problem auch grade habe, dachte ich das es vielleicht hilfreich sein kann wenn ich meine Erfahrungswerte mitteile.
Bin allerdings verwirrt warum du schreibst das die Krankenkasse sagt das ein Wiederspruch noch gestellt werden kann. Soweit ich gehört habe geht das von dem Therapeuten geschriebende Gutachten erst an einen Gutachter und wenn dieser Ablehnt, im Widerspruchsverfahren an einem Obergutachter. So auf jeden Fall mein wissenstand bei einer vertraglichen PT. Aber kann bei dir ja anders gelaufen sein oder warum ist es ansonsten vom Obergutachter abgelehnt worden?
Soweit allso eine Ablehnung von der Krankenkasse erfolgt ist, sollte diese theoretisch auch begründet werden, wobei du mal fragen solltest ob deine Therapeutin das Schreiben des Gutachters bekommen hat.
Ist ja nunmal wichtig ob Abgelehnt wird weil Gutachter meint kein Krankheitswert, falsche behandlungsform, im Wege der PT kein Behandlungserfolg zu erwarten oder ähnliches und was die KK evtl. schreibt was alternativ gemacht werden kann.
Wenn du mit der Ablehnung nicht einverstanden bist, kannst du binnen einen Monates Widerspruch einlegen, damit dieser bessere Aussichten auf Erfolg hat ist es vom Vorteil u.a. auch ärztliche Begründungen einzureichen und das deine Therapeutin noch etwas schreibt.
Dann geht es meines Wissens an einen Obergutachter und wenn dieser auch der Ansicht ist, dass abgelehnt werden sollte, an den Widerspruchsausschuss der KK die dann die letzte entscheidung trifft.
Solte dann der Widerspruchabgelehnt werden, verbleibt dir immer noch die möglichkeit auf Klage, dazu solltest du aber einen Rechtsanwalt einschalten. So eine Klage soll sehr schwer sein und recht lange dauern.
Scheint aber bei dir noch gar nicht soweit zu sein, denke erstmal ist wichtig Akteneinsicht, die muss die Krankenkasse dir oder wenigstens deiner Therapeutin oder Ärztin gewähren, zu beantragen und ggf. die Widerspruchs-/ oder Klagefrist gut im auge zu behalten. Grade einen Widerspruch kanns du ohne grossen aufwand jederzeit zurück nehmen.
Sprich doch auch mal mit deiner Therapeutin an, ob evtl. ein Klinik aufenthalt dich weiter bringen könnte.
Ingesamt sind heutzutage PT sehr schwer zu bekommen und ein Umwandlungsantrag ist leider kein selbstgänger mehr. Ein bestehender krankheitswert ist nicht entscheidend.
Ich selber stehe grade vor ähnlichem Problem dass ein Umwandlungsantrag auch im Widerspruch abgelehnt worden ist, obwohl aus Therapeutischer, Ärztlicher sicht dringend erforerderlich ist. Begründet wurde von der Krankenkasse immerhin noch das sie den Sachverhalt eingehent geprüft haben usw.. Der Gutachter hat etwas übertrieben einfach blödsinn geschrieben, was sämbliche meiner Behandler für unmöglich/farlässig halten. Aber denke das gehört hier nicht her.
Sorry das ich soviel geschrieben habe
Bin leider nicht alzu häufig online, deshalb kann etwas dauern das auf evtl. rückfragen antworte.
bin neu hier und hoffe schreibe nix verkehrtes.
Da ich ähnliches Problem auch grade habe, dachte ich das es vielleicht hilfreich sein kann wenn ich meine Erfahrungswerte mitteile.
Bin allerdings verwirrt warum du schreibst das die Krankenkasse sagt das ein Wiederspruch noch gestellt werden kann. Soweit ich gehört habe geht das von dem Therapeuten geschriebende Gutachten erst an einen Gutachter und wenn dieser Ablehnt, im Widerspruchsverfahren an einem Obergutachter. So auf jeden Fall mein wissenstand bei einer vertraglichen PT. Aber kann bei dir ja anders gelaufen sein oder warum ist es ansonsten vom Obergutachter abgelehnt worden?
Soweit allso eine Ablehnung von der Krankenkasse erfolgt ist, sollte diese theoretisch auch begründet werden, wobei du mal fragen solltest ob deine Therapeutin das Schreiben des Gutachters bekommen hat.
Ist ja nunmal wichtig ob Abgelehnt wird weil Gutachter meint kein Krankheitswert, falsche behandlungsform, im Wege der PT kein Behandlungserfolg zu erwarten oder ähnliches und was die KK evtl. schreibt was alternativ gemacht werden kann.
Wenn du mit der Ablehnung nicht einverstanden bist, kannst du binnen einen Monates Widerspruch einlegen, damit dieser bessere Aussichten auf Erfolg hat ist es vom Vorteil u.a. auch ärztliche Begründungen einzureichen und das deine Therapeutin noch etwas schreibt.
Dann geht es meines Wissens an einen Obergutachter und wenn dieser auch der Ansicht ist, dass abgelehnt werden sollte, an den Widerspruchsausschuss der KK die dann die letzte entscheidung trifft.
Solte dann der Widerspruchabgelehnt werden, verbleibt dir immer noch die möglichkeit auf Klage, dazu solltest du aber einen Rechtsanwalt einschalten. So eine Klage soll sehr schwer sein und recht lange dauern.
Scheint aber bei dir noch gar nicht soweit zu sein, denke erstmal ist wichtig Akteneinsicht, die muss die Krankenkasse dir oder wenigstens deiner Therapeutin oder Ärztin gewähren, zu beantragen und ggf. die Widerspruchs-/ oder Klagefrist gut im auge zu behalten. Grade einen Widerspruch kanns du ohne grossen aufwand jederzeit zurück nehmen.
Sprich doch auch mal mit deiner Therapeutin an, ob evtl. ein Klinik aufenthalt dich weiter bringen könnte.
Ingesamt sind heutzutage PT sehr schwer zu bekommen und ein Umwandlungsantrag ist leider kein selbstgänger mehr. Ein bestehender krankheitswert ist nicht entscheidend.
Ich selber stehe grade vor ähnlichem Problem dass ein Umwandlungsantrag auch im Widerspruch abgelehnt worden ist, obwohl aus Therapeutischer, Ärztlicher sicht dringend erforerderlich ist. Begründet wurde von der Krankenkasse immerhin noch das sie den Sachverhalt eingehent geprüft haben usw.. Der Gutachter hat etwas übertrieben einfach blödsinn geschrieben, was sämbliche meiner Behandler für unmöglich/farlässig halten. Aber denke das gehört hier nicht her.
Sorry das ich soviel geschrieben habe
Bin leider nicht alzu häufig online, deshalb kann etwas dauern das auf evtl. rückfragen antworte.
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Thread-EröffnerIn - Helferlein
- , 24
- Beiträge: 119
Hallo,
hatte nun die Besprechung mit der Therapeutin.
Abgelehnt wurde jeweils lediglich eine tiefenpsychologische Behandlung, die den Gutachtern nicht angemessen erscheint. Vorgeschlagen wurde aufgrund der langen Entwicklung meiner Problematik (mehr als ein Jahrzehnt) stattdessen eine Analyse. Diese Therapieform lehne ich jedoch für mich ab, zumal ich mich bei meiner Therapeutin wohlfühle und die bereits erfolgten Verbesserungen eigentlich für sich sprechen sollten.
Die Therapeutin wird sich nun selbst bei der Kassenärztlichen Vereinigung erkundigen und ich werde einen Brief an die Krankenkasse schreiben.
Den Widerspruch, den gosa erwähnte, kann ich nach mehr als einem Monat vielleicht nicht mehr einlegen, aber die KK könnte trotz des negativen Gutachtens bewilligen. Ich möchte versuchen, den Sinn genau dieser Therapie deutlich zu machen...
Sollten alle Stricke reissen, habe ich die Möglichkeit einer monatlichen Krisensitzung bis zum Ablauf der zweijährigen Frist. Eine Art ultrakonzentrierte Therapie mit Vor- wie Nachteilen.
Bin sehr froh, dass ich keinesfalls alleine dastehe
hatte nun die Besprechung mit der Therapeutin.
Abgelehnt wurde jeweils lediglich eine tiefenpsychologische Behandlung, die den Gutachtern nicht angemessen erscheint. Vorgeschlagen wurde aufgrund der langen Entwicklung meiner Problematik (mehr als ein Jahrzehnt) stattdessen eine Analyse. Diese Therapieform lehne ich jedoch für mich ab, zumal ich mich bei meiner Therapeutin wohlfühle und die bereits erfolgten Verbesserungen eigentlich für sich sprechen sollten.
Die Therapeutin wird sich nun selbst bei der Kassenärztlichen Vereinigung erkundigen und ich werde einen Brief an die Krankenkasse schreiben.
Den Widerspruch, den gosa erwähnte, kann ich nach mehr als einem Monat vielleicht nicht mehr einlegen, aber die KK könnte trotz des negativen Gutachtens bewilligen. Ich möchte versuchen, den Sinn genau dieser Therapie deutlich zu machen...
Sollten alle Stricke reissen, habe ich die Möglichkeit einer monatlichen Krisensitzung bis zum Ablauf der zweijährigen Frist. Eine Art ultrakonzentrierte Therapie mit Vor- wie Nachteilen.
Bin sehr froh, dass ich keinesfalls alleine dastehe
Hallo Lachtränen,
finde ich gut das du versucht die Therapie bei deiner Therapeutin durchzubekommen, den nur aufgrund der langen Enwicklung eine Analyse zu machen empfinde ich nicht unbedingt richtig. Zumal ich einen zeitraum von einem Jahrzehnt nicht unbedingt lang sehe, auf jeden Fall nicht um dadurch zu meinen würde nur Analyse etwas bringen. Zumal du ja sagst das mit deiner jetzigen Therapeutin sogar Verbesserungen vorliegen und das finde ich viel wichtiger.
Das die Widerspruchsfrist bereits um ist, ist natürlich blöd, aber kuck mal auf den Bescheid ob du Belehrt worden bist (d.h. darauf hingewiesen worden bist, dass du innerhalb eines Monates Widerspruch einlegen kannst), sonst ist die Frist länger. Oder es gibt noch eine andere möglichkeit die Frist zu verlängern. Ich würde versuchen trotzdem erstmal Formlos (Hiermit lege ich Widerspruch gegen ... ein, Begründung folgt) Widerspruch einzulegen, vielleicht bringt es ja noch etwas.
Ansonsten wie bereits hier im Forum gesagt, gibt es die zwei Jahres Frist gesetzlich nicht.
Drücke dir auf jeden Fall die Daumen
finde ich gut das du versucht die Therapie bei deiner Therapeutin durchzubekommen, den nur aufgrund der langen Enwicklung eine Analyse zu machen empfinde ich nicht unbedingt richtig. Zumal ich einen zeitraum von einem Jahrzehnt nicht unbedingt lang sehe, auf jeden Fall nicht um dadurch zu meinen würde nur Analyse etwas bringen. Zumal du ja sagst das mit deiner jetzigen Therapeutin sogar Verbesserungen vorliegen und das finde ich viel wichtiger.
Das die Widerspruchsfrist bereits um ist, ist natürlich blöd, aber kuck mal auf den Bescheid ob du Belehrt worden bist (d.h. darauf hingewiesen worden bist, dass du innerhalb eines Monates Widerspruch einlegen kannst), sonst ist die Frist länger. Oder es gibt noch eine andere möglichkeit die Frist zu verlängern. Ich würde versuchen trotzdem erstmal Formlos (Hiermit lege ich Widerspruch gegen ... ein, Begründung folgt) Widerspruch einzulegen, vielleicht bringt es ja noch etwas.
Ansonsten wie bereits hier im Forum gesagt, gibt es die zwei Jahres Frist gesetzlich nicht.
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Lachtränen, komisch - ich hab das hier schon öfter gelesen, dass eher Analysen empfohlen werden, wenn denn mal was abgelehnt wird. Dabei sind die doch viel teurer
Hätte die Therapeutin nicht Widerspruch einlegen müssen? Wieso hat sie denn damit so lange gewartet? Ist sie denn auch Analytikerin? Jetzt mal unabhängig von ihr als Person und von der Frage, ob eine Analyse für dich tatsächlich geeignet ist: Es gibt ja auch modifizierte Analysen. Da merkst du vielleicht gar keinen Unterschied zur TfP - außer, dass man viel mehr Zeit hat Man muss auch nicht liegen und 4x die Woche antanzen.
Hätte die Therapeutin nicht Widerspruch einlegen müssen? Wieso hat sie denn damit so lange gewartet? Ist sie denn auch Analytikerin? Jetzt mal unabhängig von ihr als Person und von der Frage, ob eine Analyse für dich tatsächlich geeignet ist: Es gibt ja auch modifizierte Analysen. Da merkst du vielleicht gar keinen Unterschied zur TfP - außer, dass man viel mehr Zeit hat Man muss auch nicht liegen und 4x die Woche antanzen.
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Thread-EröffnerIn - Helferlein
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Hallo,
@gosa
Auf dem Bescheid steht nichts darüber, wobei ich nach dem Gespräch auch Schwierigkeiten in einem weiteren Gutachten sehe. Letztlich liefe ein erneuter Bericht auf ein 'nach dem Mund reden' hinaus, die Therapeutin würde die Wahrheit so verbiegen, dass den Gutachtern das bisherige Verfahren nun doch geeignet erscheint.
Daher wollte der KK meine persönliche Einschätzung mitteilen, inklusive Erinnerung an die bisher erreichten Erfolge und meine positive Entwicklung. Na ja, so was in der Art. Da die KK ihre Bewilligungen nicht von Gutachten abhängig machen müssen und vielleicht auch die langfristigen Kosten im Auge haben sollten, hoffe ich auf eine nachträgliche Genehmigung.
Die Therapeutin sprach auch von einer zweijährigen Frist!? Werde mal im Forum nachlesen, bislang ging ich von einer Sperre aus, solange nicht TherpeutIn oder Verfahren gewechselt wird.
(angesichts meiner Lebensjahre ist für mich ein Jahrzehnt eine lange Zeit, aber das nur am Rande)
@titus2
Scheinbar sehen die Gutachter langfristige Entwicklungen bzw grundlegende Persönlichkeitsstörungen (ein bisschen in die Richtung hab ich das verstanden, wusste nicht, dass ich eine habe) mit einer Analyse besser behandelt. Soweit ich wissenschaftliche Erkenntnisse verstehe, hat aber besonders die Beziehung zwischen KlientIn und TherapeutIn eine Bedeutung und weniger die Therapieform.
In der Analyse liegt der Fokus doch sehr auf Vergangenem, es wird viel geredet und analysiert (haha), aber wenig an der Umsetzung gearbeitet. Daran hapert es jedoch bei mir, reflektieren ist nicht das Problem.
(und außerdem ist mir Freud suspekt - der dachte doch nur an Sex, die Sau )
@gosa
Auf dem Bescheid steht nichts darüber, wobei ich nach dem Gespräch auch Schwierigkeiten in einem weiteren Gutachten sehe. Letztlich liefe ein erneuter Bericht auf ein 'nach dem Mund reden' hinaus, die Therapeutin würde die Wahrheit so verbiegen, dass den Gutachtern das bisherige Verfahren nun doch geeignet erscheint.
Daher wollte der KK meine persönliche Einschätzung mitteilen, inklusive Erinnerung an die bisher erreichten Erfolge und meine positive Entwicklung. Na ja, so was in der Art. Da die KK ihre Bewilligungen nicht von Gutachten abhängig machen müssen und vielleicht auch die langfristigen Kosten im Auge haben sollten, hoffe ich auf eine nachträgliche Genehmigung.
Die Therapeutin sprach auch von einer zweijährigen Frist!? Werde mal im Forum nachlesen, bislang ging ich von einer Sperre aus, solange nicht TherpeutIn oder Verfahren gewechselt wird.
(angesichts meiner Lebensjahre ist für mich ein Jahrzehnt eine lange Zeit, aber das nur am Rande)
@titus2
Scheinbar sehen die Gutachter langfristige Entwicklungen bzw grundlegende Persönlichkeitsstörungen (ein bisschen in die Richtung hab ich das verstanden, wusste nicht, dass ich eine habe) mit einer Analyse besser behandelt. Soweit ich wissenschaftliche Erkenntnisse verstehe, hat aber besonders die Beziehung zwischen KlientIn und TherapeutIn eine Bedeutung und weniger die Therapieform.
In der Analyse liegt der Fokus doch sehr auf Vergangenem, es wird viel geredet und analysiert (haha), aber wenig an der Umsetzung gearbeitet. Daran hapert es jedoch bei mir, reflektieren ist nicht das Problem.
(und außerdem ist mir Freud suspekt - der dachte doch nur an Sex, die Sau )
Hallo Lachtränen,
so wie ich dich verstehe wurdes du über die Widerspruchsfrist nicht belehrt, damit hast du auch noch die möglichkeit einen Widerspruch einzulegen. Ob damit noch mal ein Gutachten eingeholt wird, liegt auf Seiten der Krankenkasse. Widerspruch heißt nur das du mit der Ablehnung nicht einverstanden bist und noch mal um Überprüfung bittest.
Ob und wie du es begründest bleibt dir überlassen, allerdings denke ich das es von Vorteil ist wenn deine Therapeutin und evtl. auch Ärztin nochmal etwas darüber schreibt warum bei dir eine Analyse einen evtl. schlechteren Behandlungserfolg versprechen würde und das eben mit deiner jetzigen Therapieform sehr gut ein Behandlungserfolg zu erwarten ist (wie von den PT-Richtlienien geschrieben). Bei mir hat sich die Krankenkasse einzig und alleine auf das Gutachten berufen, was bei dir ja nicht so sein muss.
Vielleicht kann ja auch die von dir zusammengetragenden Gründe von deiner Therapeutin bzw. Ärztin geschrieben werden, sozusagen als ergänzung zum Antrag. Wo dann auch auf die Ablehnungsgründe eingegangen wird. Schließlich sollte der Gutachter ja geschrieben haben warum die PT-Richtlinien nicht mit einer TP erfüllt werden. Zumal doch auch das wirtschaftlichkeitsgebot zählen sollte und wie titus schon sagt eine Analyse ist um einiges teurer, da vom Therapierahmen weit mehr Stunden benötigt werden.
Wenn deine Therapeutin, Ärztin und du, der meinung sind das mit einer TP ein Behandlungserfolg nach den Richtlinien erziehlt werden kann, lohnt sich aus meiner Sicht ein Widerspruch.
Ansonsten bleibt noch die Überlegung sich einen Analytiker zu suchen, der mehr Tiefenpsychologisch Arbeitet oder sogar auch eine TP empfehlen würde.
Bleibt die Überlegung ob der Gutachter per se bei gewissen Störungen eine Analyse als einzige Möglichkeit sieht, damit es nicht zu weiteren Verschlechterungen kommt, damit käme er aus meiner Sicht allerdings keiner Individuellen Begutachtung nach. Vielleicht bringt es dir etwas wenn du um eine persönliche Begutachtung bittest, soweit du die Kraft dazu hast.
Sorry habe viel zu viel geschrieben.
Hoffe du bekommst deine Therapieverlängerung noch durch.
so wie ich dich verstehe wurdes du über die Widerspruchsfrist nicht belehrt, damit hast du auch noch die möglichkeit einen Widerspruch einzulegen. Ob damit noch mal ein Gutachten eingeholt wird, liegt auf Seiten der Krankenkasse. Widerspruch heißt nur das du mit der Ablehnung nicht einverstanden bist und noch mal um Überprüfung bittest.
Ob und wie du es begründest bleibt dir überlassen, allerdings denke ich das es von Vorteil ist wenn deine Therapeutin und evtl. auch Ärztin nochmal etwas darüber schreibt warum bei dir eine Analyse einen evtl. schlechteren Behandlungserfolg versprechen würde und das eben mit deiner jetzigen Therapieform sehr gut ein Behandlungserfolg zu erwarten ist (wie von den PT-Richtlienien geschrieben). Bei mir hat sich die Krankenkasse einzig und alleine auf das Gutachten berufen, was bei dir ja nicht so sein muss.
Vielleicht kann ja auch die von dir zusammengetragenden Gründe von deiner Therapeutin bzw. Ärztin geschrieben werden, sozusagen als ergänzung zum Antrag. Wo dann auch auf die Ablehnungsgründe eingegangen wird. Schließlich sollte der Gutachter ja geschrieben haben warum die PT-Richtlinien nicht mit einer TP erfüllt werden. Zumal doch auch das wirtschaftlichkeitsgebot zählen sollte und wie titus schon sagt eine Analyse ist um einiges teurer, da vom Therapierahmen weit mehr Stunden benötigt werden.
Wenn deine Therapeutin, Ärztin und du, der meinung sind das mit einer TP ein Behandlungserfolg nach den Richtlinien erziehlt werden kann, lohnt sich aus meiner Sicht ein Widerspruch.
Ansonsten bleibt noch die Überlegung sich einen Analytiker zu suchen, der mehr Tiefenpsychologisch Arbeitet oder sogar auch eine TP empfehlen würde.
Bleibt die Überlegung ob der Gutachter per se bei gewissen Störungen eine Analyse als einzige Möglichkeit sieht, damit es nicht zu weiteren Verschlechterungen kommt, damit käme er aus meiner Sicht allerdings keiner Individuellen Begutachtung nach. Vielleicht bringt es dir etwas wenn du um eine persönliche Begutachtung bittest, soweit du die Kraft dazu hast.
Sorry habe viel zu viel geschrieben.
Hoffe du bekommst deine Therapieverlängerung noch durch.
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Hallo, lachtränen,
ich kann dich beruhigen: Mein Therapeut denkt - jedenfalls nicht in meiner Anwesenheit - überhaupt nicht an Sex Und wenn das irgendwann mal Thema werden sollte, dann ganz sicher nicht so, wie man sich das vorstellt, wenn man an Freud denkt. Wir leben doch nicht mehr im 19. Jh.
Früher hab ich genau dasselbe gedacht wie du: Ich dachte: "Ich reflektiere doch schon mein ganzes Leben lang - was soll sich da durch eine (analytische) Therapie ändern?" Aber das ist ein Trugschluss, glaub mir. Man reflektiert anders. Man erlebt alles irgendwie noch mal. Es ist nicht so, dass man sich sagt: "Meine Eltern haben mich vernachlässigt, deshalb hab ich jetzt ein Defizit". Das ist vielleicht das, was man sich vorher schon denkt. Aber plötzlich kommen noch mal ganz neue Erkenntnisse, es ist, als würden sich ständig neue Türen öffnen. Und am Ende - so hoffe ich jedenfalls - kennt man sich als Mensch und kann sich besser annehmen. Und wenn man das kann, dann muss einem die Umwelt vielleicht auch keine Angst mehr machen. Ist jetzt etwas vereinfacht, natürlich.
Soweit ich weiß, ist eine TfP halt auch inhaltlich sehr begrenzt - was sich dann auch in der Stundenzahl widerspiegelt. In 100 Stunden kann man nicht so viel bearbeiten wie in 300 Stunden. Und nun frag mich bitte nicht, wieso dann nicht die Kasse bei einer TfP 300 Stunden genehmigt, bis man eben auch dort alles bearbeitet hat - ich weiß es nicht. Vermutlich hängt das irgendwie zusammen, dass ein Analytiker bei einer analyt. Therapie eben doch anders arbeitet als bei einer TfP. Aber was für den Patienten wichtig ist, ist, dass eine Analyse eben umfassender ist. Und wenn du eine Persönlichkeitsstörung hast, dann ist es mit 100 Stunden eben nicht getan, denn bei einer TfP geht es ja um begrenztere Themen.
Jetzt mal abgesehen von der Frage, ob du das willst, ist es vielleicht doch ganz interessant, mal zu schauen, was der Gutachter sich dabei gedacht hat. Ich würde - einfach aus Interesse - mal deine Therapeutin fragen (die offensichtlich keine Analytikerin ist), was sie zu den inhaltlichen Aspekten dessen, was der Gutachter sagt, meint.
Dass die Kasse sich nicht nach dem Gutachter richtet, kann ich mir überhaupt nicht vorstellen, denn sie haben ihn ja extra damit beauftragt, das zu begutachten. Das kostet ja auch Geld, und wenn sie sich nicht danach richten würden, könnten sie das Geld auch gleich aus dem Fenster werfen.
ich kann dich beruhigen: Mein Therapeut denkt - jedenfalls nicht in meiner Anwesenheit - überhaupt nicht an Sex Und wenn das irgendwann mal Thema werden sollte, dann ganz sicher nicht so, wie man sich das vorstellt, wenn man an Freud denkt. Wir leben doch nicht mehr im 19. Jh.
Früher hab ich genau dasselbe gedacht wie du: Ich dachte: "Ich reflektiere doch schon mein ganzes Leben lang - was soll sich da durch eine (analytische) Therapie ändern?" Aber das ist ein Trugschluss, glaub mir. Man reflektiert anders. Man erlebt alles irgendwie noch mal. Es ist nicht so, dass man sich sagt: "Meine Eltern haben mich vernachlässigt, deshalb hab ich jetzt ein Defizit". Das ist vielleicht das, was man sich vorher schon denkt. Aber plötzlich kommen noch mal ganz neue Erkenntnisse, es ist, als würden sich ständig neue Türen öffnen. Und am Ende - so hoffe ich jedenfalls - kennt man sich als Mensch und kann sich besser annehmen. Und wenn man das kann, dann muss einem die Umwelt vielleicht auch keine Angst mehr machen. Ist jetzt etwas vereinfacht, natürlich.
Soweit ich weiß, ist eine TfP halt auch inhaltlich sehr begrenzt - was sich dann auch in der Stundenzahl widerspiegelt. In 100 Stunden kann man nicht so viel bearbeiten wie in 300 Stunden. Und nun frag mich bitte nicht, wieso dann nicht die Kasse bei einer TfP 300 Stunden genehmigt, bis man eben auch dort alles bearbeitet hat - ich weiß es nicht. Vermutlich hängt das irgendwie zusammen, dass ein Analytiker bei einer analyt. Therapie eben doch anders arbeitet als bei einer TfP. Aber was für den Patienten wichtig ist, ist, dass eine Analyse eben umfassender ist. Und wenn du eine Persönlichkeitsstörung hast, dann ist es mit 100 Stunden eben nicht getan, denn bei einer TfP geht es ja um begrenztere Themen.
Jetzt mal abgesehen von der Frage, ob du das willst, ist es vielleicht doch ganz interessant, mal zu schauen, was der Gutachter sich dabei gedacht hat. Ich würde - einfach aus Interesse - mal deine Therapeutin fragen (die offensichtlich keine Analytikerin ist), was sie zu den inhaltlichen Aspekten dessen, was der Gutachter sagt, meint.
Dass die Kasse sich nicht nach dem Gutachter richtet, kann ich mir überhaupt nicht vorstellen, denn sie haben ihn ja extra damit beauftragt, das zu begutachten. Das kostet ja auch Geld, und wenn sie sich nicht danach richten würden, könnten sie das Geld auch gleich aus dem Fenster werfen.
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Thread-EröffnerIn - Helferlein
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- Beiträge: 119
Hallo ihr Lieben,
mittlerweile wurde auch mein Widerspruch abgelehnt Die einzig verbleibende Möglichkeit wäre eine Klage vor dem Sozialgericht...
Eine Frage bzw Bitte habe ich noch an euch: Das Ablehnungsschreiben ist recht geschwurbelt formuliert und ich verstehe den wichtigsten Absatz nicht komplett. Würdet ihr mir beim Interpretieren helfen? Eine Ahnung habe ich ja, aber die vielen 'würde' und 'dürfte' machen mich ganz konfus...halte mich daher erstmal zurück.
Es geht um folgendes:
"Beide beauftragten Gutachter kommen zu dem Ergebnis, dass die Umwandlung von Kurzzeitherapie in Langzeittherapie nicht befürwortet werden kann. Die aktuell wirksame Psychodynamik der seelischen Erkrankung sei nicht ausreichend erkennbar. In dem Bericht Ihrer Behandlerin würden zwar eine Fülle chronifizierter pathogener Konfliktbearbeitungsweisen dargelegt, die zu einer neurotischen Strukturentwicklung geführt haben dürften. Diese erforderten jedoch einer weitergehende therapeutische Behandlung als dies in einer tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie möglich sei. Entsprechend unrealistisch erscheine die Therapieplanung im Ergänzungsbericht der Behandlerin."
Danke und Viele Grüße
mittlerweile wurde auch mein Widerspruch abgelehnt Die einzig verbleibende Möglichkeit wäre eine Klage vor dem Sozialgericht...
Eine Frage bzw Bitte habe ich noch an euch: Das Ablehnungsschreiben ist recht geschwurbelt formuliert und ich verstehe den wichtigsten Absatz nicht komplett. Würdet ihr mir beim Interpretieren helfen? Eine Ahnung habe ich ja, aber die vielen 'würde' und 'dürfte' machen mich ganz konfus...halte mich daher erstmal zurück.
Es geht um folgendes:
"Beide beauftragten Gutachter kommen zu dem Ergebnis, dass die Umwandlung von Kurzzeitherapie in Langzeittherapie nicht befürwortet werden kann. Die aktuell wirksame Psychodynamik der seelischen Erkrankung sei nicht ausreichend erkennbar. In dem Bericht Ihrer Behandlerin würden zwar eine Fülle chronifizierter pathogener Konfliktbearbeitungsweisen dargelegt, die zu einer neurotischen Strukturentwicklung geführt haben dürften. Diese erforderten jedoch einer weitergehende therapeutische Behandlung als dies in einer tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie möglich sei. Entsprechend unrealistisch erscheine die Therapieplanung im Ergänzungsbericht der Behandlerin."
Danke und Viele Grüße
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- [nicht mehr wegzudenken]
- , 38
- Beiträge: 9792
Und was schlägt der Gutachter alternativ vor, wenn er meint daß deine Problematik für eine tiefenpsychologische Therapie zu gravierend ist?
Klinik?
Klinik?
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- Forums-Insider
- , 50
- Beiträge: 261
Psychotherapie ist keine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung und gehört nicht zur vertragsärztlichen Versorgung, wenn sie nicht dazu dient, eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.
medizinische notwenigkeit ist der allbegriff der krankenversicherer in deutschland!!
d.h- therapie bei liebeskummer wird nicht bezahlt!!!
vg krawallbürste
medizinische notwenigkeit ist der allbegriff der krankenversicherer in deutschland!!
d.h- therapie bei liebeskummer wird nicht bezahlt!!!
vg krawallbürste
hallo Lachtränen,
nun, der Absatz bedeutet recht eindeutig:
TP nein, aber eine andere Therapie, womit Psychonalyse gemeint seien dürfte. Man hält Dich für durchaus behandlungsbedürftig, traut es Deiner Therapeutin aber nicht zu ... sie hat Deine pathogenen Muster gut beschrieben, aber ihr Therapieplan ist mangelhaft ...
nun, der Absatz bedeutet recht eindeutig:
TP nein, aber eine andere Therapie, womit Psychonalyse gemeint seien dürfte. Man hält Dich für durchaus behandlungsbedürftig, traut es Deiner Therapeutin aber nicht zu ... sie hat Deine pathogenen Muster gut beschrieben, aber ihr Therapieplan ist mangelhaft ...
"Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit." Kierkegaard
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- [nicht mehr wegzudenken]
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- Beiträge: 9792
Aber eine Psychoanalyse ist für jemandem der wirklcih schwerwiegende Probleme hat doch noch weniger eine geeignete Methode. Erstens wirkt sie ziemlich langsam, zweitens bietet sie wegen des Übertragunspotentials für sehr labile Menschen Risiken und kann durch Setting und Frequenz zu anstrengend sein.
Gerade die Analye ist eben nicht für jedermann und jedes Problem die geegnete Therapie.
Und in D werden nun mal ambulant nur Analyse, tiefenpsychologische Therapie und Verhaltenstherapie angeboten.
Gerade die Analye ist eben nicht für jedermann und jedes Problem die geegnete Therapie.
Und in D werden nun mal ambulant nur Analyse, tiefenpsychologische Therapie und Verhaltenstherapie angeboten.
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- [nicht mehr wegzudenken]
- , 44
- Beiträge: 6034
Ich verstehe das auch eindeutig so, lachtränen, dass man dir eine Analyse nahelegen möchte, sich aber nicht traut, der Therapeutin deutlich zu sagen: "Das, was Sie da aufgeschrieben haben, ist kompletter Mist und wir erkennen nicht, dass Sie in der Lage sein sollen, die Patientin zu heilen".
Offensichtlich erkennt man ja den Krankheitswert an. 'Weitergehend' als eine TfP (im Sinne der Krankenkassen) ist halt nur eine Analyse. Wenn die Therapeutin keine Analytikerin ist, meint man offensichtlich, dass sie damit nicht weiterkommt.
Eine Analyse, münchnerkindl, läuft ja nicht immer so ab, dass man sich hinlegt und dann völlig 'niedergedeutet' wird. Das kann durchaus sehr 'stützend' sein, wenn man es behutsam macht. 'Schwerwiegende Symptomatik' heißt nicht, dass der Patient psychotisch ist oder so, sondern einfach, dass die Störung so 'tief' sitzt und so festgefahren ist, dass man sehr lange daran arbeiten wird. Setting und Frequenz sind doch total variabel.
Warum, lachtränen, rufst du nicht mal bei der Kasse an und fragst nach?
Offensichtlich erkennt man ja den Krankheitswert an. 'Weitergehend' als eine TfP (im Sinne der Krankenkassen) ist halt nur eine Analyse. Wenn die Therapeutin keine Analytikerin ist, meint man offensichtlich, dass sie damit nicht weiterkommt.
Eine Analyse, münchnerkindl, läuft ja nicht immer so ab, dass man sich hinlegt und dann völlig 'niedergedeutet' wird. Das kann durchaus sehr 'stützend' sein, wenn man es behutsam macht. 'Schwerwiegende Symptomatik' heißt nicht, dass der Patient psychotisch ist oder so, sondern einfach, dass die Störung so 'tief' sitzt und so festgefahren ist, dass man sehr lange daran arbeiten wird. Setting und Frequenz sind doch total variabel.
Warum, lachtränen, rufst du nicht mal bei der Kasse an und fragst nach?
Das ist eine Meinung, jedoch nicht die allgemeingültige. Im Allgemeinen wird die PA durch die KK auch bei schwerwiegender Problematik getragen, da es sich dort offenbar so darstellt, dass sie in solchen Fällen durchaus effektiv ist.münchnerkindl hat geschrieben:Aber eine Psychoanalyse ist für jemandem der wirklcih schwerwiegende Probleme hat doch noch weniger eine geeignete Methode.
Ich sehe diese Begründung auch als eine Absage an die Therapeutin, nicht an dich. Ich halte es auch für möglich, dass du sogar die gleiche Therapieform bei einem anderen Thera schon machen könntest, sofern es dem gelingt einen überzeugenderen Theapieplan zu entwickeln.
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