Anna-Luisa hat geschrieben: ↑So., 01.11.2020, 13:39
Sie entscheiden auch nicht ausschließlich mit wem sie arbeiten. Der Hausarzt kann auf die Überweisung zu einem Psychotherapeuten einen Dringlichkeitsvermerk kleben. Und dann wird einem ein Psychotherapeut aus seiner Region, erstmal, zugeteilt.
Der HA kann zur Sprechstunde überweisen! Aber ohne die Sprechstunde gibt es keine andere/weiterführende Behandlung, auch keine Akutbehandlung!
"Voraussetzungen Akutbehandlung
Patientinnen und Patienten, die sich wegen einer Akutbehandlung an eine Servicestelle wenden, müssen zuvor eine Psychotherapeutische Sprechstunde aufgesucht haben. Denn Voraussetzung für die Vermittlung eines Termins ist, dass die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut in der individuellen Patienteninformation (PTV 11) eine Empfehlung für eine Akutbehandlung ausgesprochen hat (auf dem Formular muss das Feld "ambulante Psychotherapeutische Akutbehandlung" angekreuzt sein)."
https://www.kbv.de/html/26956.php
Und nicht, so wie Du schriebst, dass der HA zur z.B. Krisenintervention überweist! Das kann er dann tun, wenn der Patient in der Sprechstunde war und der PT eine Behandlung als angezeigt bescheinigt (Formular PTV11). Ist aber gar nicht notwendig weil sich der Patient auch direkt an die TSS wenden kann.
Der Dringlichkeitsvermerk bezieht sich laut Deinem eigen Link übrigens nur darauf, dass man einen Termin innerhalb von 4 Wochen bekommt. Nichts mehr und nichts weniger. Ist bei der Akutbehandlung allerdings quark, weil man laut KV einen Termin innerhalb von 2 Wochen erhalten soll.
Wer nicht auf seine Weise denkt, denkt überhaupt nicht. (Oscar Wilde)