Wollen Sie wissen, was Ihr Therapeut über Sie denkt?

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stern
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Beitrag Do., 10.07.2014, 00:28

candle. hat geschrieben: Ich dachte du sprichst vom Analysinstitut mit der Diagnostik, jedenfalls bin ich da hängengeblieben.
Davon sprach ich auch
Ich hatte eine Diagnostik gemacht, nach der ein Bericht angefertigt wurde.
nur: ein Bericht enthält nicht nur die Diagnostik (aber auch), sondern ist umfassender. Mein Gyn. interessiert im Normalfall auch nicht der Antrag, wenn der Zahnarzt eine Schiene beantragt oder was genau an meinen Zähnen gemacht wird. Und wenn der Gyn. annimmt, dass meine Regelbeschwerden von den Zähnen ausgehen könnten, würde er mich auch zum Zahnarzt verweisen, der seinen Fachbereich abdeckt.

Routine ist für mich, wenn Patienten standardmäßig gebeten werden, vorhandene Unterlagen/Berichten mitzubringen. In manchen Arztpraxen scheint das meiner Erfahrung nach usus zu sein (auch geschlossen aus Telefonaten).

Wenn man einen Arzt hat, der alles sammelt (das ist normal das Hausarzt) so hat das auch einen Sinn. Nur für seine Behandlung/Fachbereich braucht er meinen Zahnstatus im Normalfall genauso wenig wie Inhalte eines detailliertes psychisches Gutachten.
Liebe Grüße
stern 🌈💫
»Je größer der Haufen,
umso mehr Fliegen sitzen drauf
«

(alte Weisheit)

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chaosfee
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Beitrag Do., 10.07.2014, 10:08

Zum Thema Routine: Mein jetziger Therapeut erklärte mir zum Beginn der Therapie, dass er als PT verpflichtet sei, dem Hausarzt regelmäßig Berichte zu schicken. Ich habe dem dann schriftlich widersprochen.
"Die fast unlösbare Aufgabe besteht darin, weder von der Macht der anderen, noch von der eigenen Ohnmacht sich dumm machen zu lassen." Adorno


Widow
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Beitrag Do., 10.07.2014, 11:04

@ chaosfee: Ja, das mit den regelmäßigen Berichten an den Hausarzt und ggf. der schriftlichen Einverständnisverweigerung seitens des Patienten ist korrekt (mein Psychotherapeut war selig, als ich ihm das Formular gern unterschrieb - ist ja für den nur unnütze Arbeit; mein Hausarzt, den ich manchmal jahrelang nicht sehe, ist bestimmt auch glücklich, diese Berichte nicht zu bekommen).


Zu Rückfragen bei früheren Psychotherapeuten/Psychiatern/Neurologen (auch in Ambulanzen und Kliniken):

Um dergleichen zu gestatten, muss der Patient eine "Entbindung von der Schweigepflicht" schriftlich unterzeichnen.
Davon geht - weil das ja auf Gegenseitigkeit angelegt ist - ein Exemplar an den Ex-Thera (bzw. die Institution) und eins an den aktuellen Behandler (und damit man es nicht vergisst, möglichst auch eins an den Patienten selbst - um diese Kopie muss der sich aber oft selber kümmern).


Zu Arztberichten aus der Körper-Medizin (das kenne ich allerdings nur in Form von Abschlussberichten aus dem Krankenhaus):

"Entlassbriefe" aus dem KH bekommt (sofern der Patient einen angibt) der ambulant weiterbehandelnde Arzt ohnehin vom KH zugeschickt (und man selbst als Patient bei der Entlassung nur einen vorläufigen in die Hand).
Ob man irgendwelche Dokumente von einem ambulant behandelnden Arzt zum anderen trägt, ist jedem Patienten selbst überlassen.

LG
w

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candle.
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Beitrag Do., 10.07.2014, 11:12

Ich gebe mal einen Link: http://www.deutschepsychotherapeutenver ... ckPid%5D=3

candle
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Yumi
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Beitrag Do., 10.07.2014, 11:24

chaosfee hat geschrieben:Zum Thema Routine: Mein jetziger Therapeut erklärte mir zum Beginn der Therapie, dass er als PT verpflichtet sei, dem Hausarzt regelmäßig Berichte zu schicken.
Ein sei denn man sagt, dass man keinen Hausarzt hat.


pandas
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Beitrag Do., 10.07.2014, 12:08

Yumi hat geschrieben:
chaosfee hat geschrieben:Zum Thema Routine: Mein jetziger Therapeut erklärte mir zum Beginn der Therapie, dass er als PT verpflichtet sei, dem Hausarzt regelmäßig Berichte zu schicken.
Ein sei denn man sagt, dass man keinen Hausarzt hat.
Genau. Bei mir gibt es das auch nicht. Ich habe zwar eine Ärztin als Anlaufstelle für körperliche Wehwehchen, aber die kennt mich psychisch viel zu wenig, als dass ich so etwas zulassen würde.

Ich denke, diese Verpflichtung besteht dann, wenn man vom Hausarzt Psychopharmaka verschrieben bekommt - dann muss wahrscheinlich der psychologische Psychotherapeut mehr mit dem Arzt sich koordinieren.

Nachtrag:

Hmmm, wenn ich so überlege vermute ich mal, dass Wiesel´chen dem Psychiater, den er mir für einen einmaligen Besuches für den Konsiliarbericht empfohlen hat und den ich so nur einmal in meinem Leben sah, diese Berichte zugesandt hat, auf basis dieser Regelung ... ohne mich darüber in Kenntnis zu setzen ... praktisch für die beiden, denn mittlerweile weiss ich, dass das wohl auch der Ausbildungsleiter war ...
"Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit." Kierkegaard

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Marzipanschnute
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Beitrag Do., 10.07.2014, 14:41

chaosfee hat geschrieben:Zum Thema Routine: Mein jetziger Therapeut erklärte mir zum Beginn der Therapie, dass er als PT verpflichtet sei, dem Hausarzt regelmäßig Berichte zu schicken. Ich habe dem dann schriftlich widersprochen.
So habe ich das mit meinem Therapeuten auch gehalten und er war ähnlich wie bei Widow ziemlich erleichtert deswegen, weil er das auch für relativ unnütz hält.
Wenn ich etwas schriftliches brauche, so sein Versprechen damals, würde er mir das aber gerne fertig machen, das wäre kein Problem.
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chaosfee
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Beitrag Do., 10.07.2014, 14:46

pandas hat geschrieben:Ich denke, diese Verpflichtung besteht dann, wenn man vom Hausarzt Psychopharmaka verschrieben bekommt - dann muss wahrscheinlich der psychologische Psychotherapeut mehr mit dem Arzt sich koordinieren.
Nein, das ist offensichtlich schon eine generelle Regelung. Ich habe nie Psychopharmaka verschrieben bekommen. Es ist eine Pflicht aller Fachärzte, zu denen seit ein paar Jahren auch die PT gehören.
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pandas
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Beitrag Do., 10.07.2014, 16:10

ja?

Hm. Bei meinem ehemaligen Therapeuten kann ich es mir ja nun vorstellen, dass er dies mit seinem Kollegen gemacht hat, ohne mich zu informieren, unter Berufung auf diese Verpflichtung. Wobei ich diesen Kollegen real ja nur einmal sah

Ich frage mich, wie das laufen soll, wo doch seit einiger Zeit die Praxisgebühr weggefallen ist und es somit gar keinen überweisenden Arzt gibt - der Therapeut hat ja dann gar keine Adresse, die er mit Berichten bestücken kann.

Ich habe auch zwei Therapien vor 2007 gemacht - da war auch nie von solchen Berichten die Rede. Die Th´s hatten auch keine Adressen von anderen Ärzten von mir.
Erst als ich eine Kur gegen Ende der 2. Therapie beantragt habe, hatte die Therapeutin in einem sehr kurzen Schreiben meine Hausärztin informiertt, da Kuren immer ärztlich zu beantragen sind.

Bin dann gespannt, wie das dann bei meinem neuen Therapeuten ist - der hat auch keine Adressen von meinen anderen Ärzten.
Ob er das dann tatsächlich fragt oder nicht.

Übrigens, mein Orthopäde hat auch noch nie nach der Adresse einer eventuellen Hausärztin von mir gefragt.

Es gibt doch ja auch einige Menschen, die keinen Hausarzt haben, sondern immer direkt zum Facharzt gehen.
"Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit." Kierkegaard


chaosfee
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Beitrag Do., 10.07.2014, 19:17

Die Regelung ist relativ neu. Und wer keinen Hausarzt hat, bei dem werden dann natürlich keine Berichte verschickt.
"Die fast unlösbare Aufgabe besteht darin, weder von der Macht der anderen, noch von der eigenen Ohnmacht sich dumm machen zu lassen." Adorno

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Krang2
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Beitrag Mi., 16.07.2014, 18:58

Interessant, eine völlig neue Information für mich und typisch deutsche Bürokratie. Ich kenne nur die normalen Arztbriefe, die mein Vater immer über Heißwasser öffnete, damit später nicht auffiel, daß er sie vor der Weitergabe gelesen hatte.

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sandrin
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Beitrag Mi., 16.07.2014, 20:27

http://www.lpk-bw.de/archiv/news2007/pd ... flicht.pdf

Der Therapeut muss dich allerhöchstens fragen, ob du damit einverstanden bist. Von sich aus darf er aber keinen Bericht abgeben.


chaosfee
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Beitrag Mi., 16.07.2014, 21:31

Also sandrin, dein Link sagt 2 Dinge:

1) Ist der PT verpflichtet, Berichte an den Hausarzt zu schicken, sonst kein Honorar
2) Muss er vorher seinen Patienten um Einverständnis bitten

Er muss nur nichts schicken, wenn der Patient dem widerspricht:

"Wenn nun also ein Hausarzt oder ein Facharzt vorhanden ist und der Patient mit dem Versenden eines Berichtes einverstanden ist, muss der Psychotherapeut einen solchen Bericht (Ziffer 01600 oder 01601) erstatten. Wenn er es nicht tut, gelten die Leistungen der Kapitel 35.1 und 35.2 als nicht vollständig erbracht und könnten auch von der KV nicht honoriert werden."
"Die fast unlösbare Aufgabe besteht darin, weder von der Macht der anderen, noch von der eigenen Ohnmacht sich dumm machen zu lassen." Adorno


pandas
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Beitrag Mi., 16.07.2014, 22:53

Mein neuer Therapeut hat eine solche Regelung nicht erwähnt.

Im Gegenteil, er betonte seine allgemeine Schweigepflicht.
"Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit." Kierkegaard

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