Tja, dumm gelaufen, wenn nichts entsprechendes vereinbart wurde, falls dem so ist, würde ich mal sagen... Es ist Sache des Therapeuten sich da "abzusichern" so er den Antrag vergütet haben will (über den Konsilarbericht und durch die Unterschrift des Patienten, denn beides BRAUCHT er für den Antrag). Da kann er dann viel wollen. Ebenso wie ein Patient um viel bitten kann... Von seiner Verantwortung entbindet ihn das nicht. Im Zweifel bleibt er dann halt auf der "unvergüteten Zeit" für den Antrag sitzen. Passiert ihm aber sicher nur ein mal und nie wieder... Ich würde bezweifeln, dass da bereits was geschrieben wurde ohne dass die entsprechenden Unterlagen vorliegen. Und wenn ist es wie gesagt echt sein Problem.isabe hat geschrieben:"Bitte schreiben Sie einen Antrag", dann kann er sich hinterher nicht darauf berufen, ja noch nicht unterschrieben zu haben. Da der Antrag bereits abgeschickt werden soll, wird er schon vorbereitet sein. Diese Arbeitszeit wird der Therapeut sich vergüten lassen wollen - sei es durch den Patienten selbst, sei es durch die Kasse.
Normalerweise läuft es wohl eher so: Man trifft gemeinsam die Entscheidung. Der Thera sagt, was er für die Antragstellung vom Patienten benötigt. Der Patient schafft das an den Laden. Therapeut schreibt Antrag.