Psychotherapeutenwechsel kurz nach Probestunden

Spezielle Fragen zur Lage in Deutschland

mio
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Beitrag Fr., 07.10.2016, 13:34

isabe hat geschrieben:"Bitte schreiben Sie einen Antrag", dann kann er sich hinterher nicht darauf berufen, ja noch nicht unterschrieben zu haben. Da der Antrag bereits abgeschickt werden soll, wird er schon vorbereitet sein. Diese Arbeitszeit wird der Therapeut sich vergüten lassen wollen - sei es durch den Patienten selbst, sei es durch die Kasse.
Tja, dumm gelaufen, wenn nichts entsprechendes vereinbart wurde, falls dem so ist, würde ich mal sagen... Es ist Sache des Therapeuten sich da "abzusichern" so er den Antrag vergütet haben will (über den Konsilarbericht und durch die Unterschrift des Patienten, denn beides BRAUCHT er für den Antrag). Da kann er dann viel wollen. Ebenso wie ein Patient um viel bitten kann... Von seiner Verantwortung entbindet ihn das nicht. Im Zweifel bleibt er dann halt auf der "unvergüteten Zeit" für den Antrag sitzen. Passiert ihm aber sicher nur ein mal und nie wieder... Ich würde bezweifeln, dass da bereits was geschrieben wurde ohne dass die entsprechenden Unterlagen vorliegen. Und wenn ist es wie gesagt echt sein Problem.

Normalerweise läuft es wohl eher so: Man trifft gemeinsam die Entscheidung. Der Thera sagt, was er für die Antragstellung vom Patienten benötigt. Der Patient schafft das an den Laden. Therapeut schreibt Antrag.

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Broken Wing
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Beitrag Fr., 07.10.2016, 14:26

@ Mio: Du schreibst so einen Blödsinn. Natürlich hat die Pat. einen bereits geschriebenen Antrag zu bezahlen, wenn die KK aus welchen Gründen auch immer nicht zahlt. Sie hat die Leistung in Anspruch genommen und Punkt.

Mehr mag ich dazu nicht schreiben.
Beginne den Tag mit einem Lächeln, dann hast du es hinter dir. [Nico Semsrott]

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Broken Wing
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Beitrag Fr., 07.10.2016, 14:28

Auch mündliche Verträge sind übrigens gültig. Wenn sie ihm sagt, sie wolle bei ihm eine Therapie machen, fordert sie ihn damit ja auf, einen Antrag für die KK zu schreiben. Und wenn die KK nicht zahlt, muss das selbstverständlich der Patient. Wie bei den Ausfallhonoraren.
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isabe
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Beitrag Fr., 07.10.2016, 14:31

Immer diese Unwissenheit über mündliche Verträge. ..

Es geht aber nicht so sehr darum, ob die Kasse zahlt, sondern darum, dass der Patient selbst den Vertrag bricht.

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Sprachlos.
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Beitrag Fr., 07.10.2016, 14:35

Warum sollte die Krankenkasse nicht zahlen? Macht doch nicht so ein Drama daraus. Er kann doch abrechnen, was er geleistet hat. Und wenn er die Stunden schon beantragt hat, dann beantragt die neue Therapeutin den Wechsel. Wo ist das Problem? Da gibt es noch mehr Patienten, die wechseln. Das ist weder für Therapeuten noch für Krankenkassen etwas außergewöhnliches.


mio
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Beitrag Fr., 07.10.2016, 14:40

Na dann wünsche ich dem Therapeuten viel Spass beim Einklagen seines "Rechts".

Habt ihr "Schlaumeier" schon mal darüber nachgedacht, dass es bestimmte Vorgaben gibt, damit eine Psychotherapie bewilligt wird? Wie zB. die Abwesenheit von körperlichen "Ursachen" (nachzuweisen über den Konsiliarbericht). Oder aber darüber, dass offiziell der Patient den Antrag stellt, nicht der Therapeut?

Der Therapeut ist ein "ausführendes Instrument" das bei der Beantragung einer Therapie an gewisse "Sachverhalte" gebunden ist. Dieser Bindung wird er auch durch einen "mündlichen Vertrag" nicht entzogen. Zumal es für diesen "mündlichen Vertrag" ja keinerlei Zeugen gibt, da kann er dann ja viel behaupten im Zweifel und sich so ne goldene Nase verdienen.

Wenn ich eine privat finanzierte Therapie - die mich und den Therapeuten von all dem entbinden würde - anstrebe, dann brauche ich keinen Antrag. Ergo: Der Therapeut könnte mir auch sowas nicht berechnen.

Kommt mal wieder runter von Eurem "moralischen Empfinden", das ist in dem Fall echt nicht angebracht.


mio
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Beitrag Fr., 07.10.2016, 14:42

Sprachlos. hat geschrieben:Und wenn er die Stunden schon beantragt hat, dann beantragt die neue Therapeutin den Wechsel.
Er kann nichts beantragen ohne Konsiliarbericht und ohne Unterschrift des Patienten. Der Patient muss gewisse "Voraussetzungen" erfüllen und beantragt "eigentlich" selbst.


Thread-EröffnerIn
leviathan
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Beitrag Fr., 07.10.2016, 14:49

Danke euch nochmals.

Ich hatte ihm heute Morgen eine Mail geschickt.
Er hat den Antrag noch nicht losgeschickt.
Ich hatte ihm zwar zugesagt, aber auch mehrfach gefragt wann ich denn nun zum Hausarzt soll ect.
Kam immer nur, macht er bald.
Er hat seine eigene Praxis neu eröffnet und kam wohl nicht nach.
Er ist auch noch nicht fertig formuliert.

Dann ist das jetzt also nicht mein Problem?
Komme mir trotzdem ein bisschen doof vor irgendwie.
Eine Freundin sagte auch, wenn er den Antrag trotz mehrmaliger Nachfrage von mir noch nicht gestellt und dann wäre das sein Problem.

Viele Grüße
Leviathan


mio
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Beitrag Fr., 07.10.2016, 14:54

Leviathan, ich denke Du kannst froh sein, dass es so gekommen ist, wie es gekommen ist. Und mach sein Problem bitte nicht zu Deinem an dieser Stelle. Er kann wie gesagt "ohne Dich" (Deine aktive Mitarbeit) gar keinen Antrag stellen. Wenn er meint, dass er das könnte, dann täuscht er sich. Punkt. Und dann bleibt er eben auf seinen Kosten sitzen. So einfach ist das.

Ich kann nachvollziehen, dass das für Dich eine blöde Situation ist, aber es ist echt nicht Dein Problem. Und selbst, wenn eine "offizielle" Antragstellung stattgefunden hätte, wäre es Dein gutes Recht zu wechseln. Da würden dann halt die "Verfahrensfragen" etc. auftauchen, aber die erübrigen sich in dem Moment, wo er noch gar keinen Antrag stellen konnte, mangels bestimmter "Nachweise" (Konsilarbericht und Unterschrift) von Dir.


isabe
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Beitrag Fr., 07.10.2016, 17:04

Mio:
Einen Anspruch durchzusetzen und einen Anspruch zu haben, sind zwei verschiedene Dinge. Das heißt aber nicht, dass es den Anspruch nicht GIBT. Klar, wenn einem das egal ist...


mio
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Beitrag Fr., 07.10.2016, 17:07

isabe hat geschrieben:Mio:
Einen Anspruch durchzusetzen und einen Anspruch zu haben, sind zwei verschiedene Dinge. Das heißt aber nicht, dass es den Anspruch nicht GIBT. Klar, wenn einem das egal ist...

Er hat keinen Anspruch. Das ist Dein "verdrehtes Denken", was den kreiert. Ansprüche unterliegen Gesetzen.


isabe
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Beitrag Fr., 07.10.2016, 18:25

Nein, das nennt sich "Jura", 1. Semester.


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leviathan
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Beitrag Fr., 07.10.2016, 18:27

Wie ist das denn dann genau?
Hätte er nach den 5 Probestunden den Antrag stellen und dann abwarten müssen?


mio
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Beitrag Fr., 07.10.2016, 18:39

isabe hat geschrieben:Nein, das nennt sich "Jura", 1. Semester.
Klar, dann überprüfe das mal. Jeder Jurist wird den Kopf schütteln, bei Deiner Argumentation, die letztlich keine ist.

Das, was Du da "forderst" das ist "Moral" - nicht "Gesetz". Und "Moral" ist nicht "einklagbar".


mio
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Beitrag Fr., 07.10.2016, 18:45

leviathan hat geschrieben:Wie ist das denn dann genau?
Hätte er nach den 5 Probestunden den Antrag stellen und dann abwarten müssen?

Ein "korrektes" Vorgehen wäre gewesen, dass ihr in den ersten 5 Stunden (also den Prob-Stunden) alles für die Therapie nötige soweit geklärt hättet, was für das "Drumherum" (also wie sind die "Bedingungen", könnt ihr miteinander?, ist die Therapieform induziert und gewünscht?, was bedeutet das? etc. pp.) erklärungsbedürftig ist.

Er kann wie gesagt OHNE Dich und DEINEN Auftrag (der die Unterschrift und den Kosniliarbericht beinhalten, denn den BRAUCHT er, um überhaupt einen Antrag stellen zu KÖNNEN!!!) eh nix tun.

Dann stellt er einen Antrag. Je nachdem mit "Gutachten" oder nicht. In DEINEM Auftrag.

Ob der bewilligt wird oder nicht ist Sache der KK.

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