Psychotherapeutenwechsel kurz nach Probestunden
Psychotherapeutenwechsel kurz nach Probestunden
Guten Abend!
Ich habe mich hier gerade registriert und sofort eine Frage.
Im Juni hatte ich sämtliche Therapeuten hier in der Nähe angeschrieben und war froh, überhaupt einen gefunden zu haben, der sich einigermaßen mit meinem Problem (Dissoziative Identitätsstörung) auskannte.
Die 5 Probestunden sind um. Hatte diese Woche meinen 7. oder 8. Termin. Er wollte diese Woche auch einen Antrag zur Krankenkasse abschicken.
Nun habe ich ein Problem.
Ich hatte heute eine Therapeutin kennengelernt, die sich mit meiner Problematik besser auskennt und ich hatte sofort ein gutes Gefühl bei ihr.
Jetzt stehe ich da und frage mich, ob ein Wechsel trotzdem noch möglich ist?
Das Problem ist, dass der Therapeut einen Antrag auf tiefenfundierte Psychotherapie stellen möchte.
Die Therapeutin heute sagte, dass es möglich wäre, dass sie erst eine Verhaltenstherapie beantragt und danach noch ein Wechsel auf das tiefundierte Therapieverfahren möglich wäre und mir so bis zu 180 Stunden Therapie genehmigt werden können.
Würde der Wechsel der Therapieverfahren auch umgekehrt funktionieren?
Kann der vorherhige Therapeut überhaupt die 2-3 Stunden nach den Probestunden abrechnen, wenn ich jetztw echseln und bei ihm aufhren würde?
ich hatte ihm vorhin eine Mail geschickt, dass er den Antrag bitte noch nicht losschicken soll.
Was ist aber , wenn er es schon gemacht hat? Könnte man dann auch das Therapieverfahren wieder ändern?
Mein Problem ist recht komplex und ich denke, 180 Stunden wären schön notwendig.
Weiß jemand, wie ich am besten vorgehen kann?
Einmal, wenn er den Antrag schon losgeschickt haben sollte und einmal falls noch nicht.
Ich habe das heute vergessen die Therapeutin zu fragen. ich war erstmal so froh, jemanden gefunden zu haben, der sich richtig gut auskennt.
Jetzt habe ich ein bisschen Sorge, dass die Therapie bei ihr nun doch nicht klappen könnte.
Würde mich sehr über Antworten freuen.
Viele Grüße
Leviathan
Ich habe mich hier gerade registriert und sofort eine Frage.
Im Juni hatte ich sämtliche Therapeuten hier in der Nähe angeschrieben und war froh, überhaupt einen gefunden zu haben, der sich einigermaßen mit meinem Problem (Dissoziative Identitätsstörung) auskannte.
Die 5 Probestunden sind um. Hatte diese Woche meinen 7. oder 8. Termin. Er wollte diese Woche auch einen Antrag zur Krankenkasse abschicken.
Nun habe ich ein Problem.
Ich hatte heute eine Therapeutin kennengelernt, die sich mit meiner Problematik besser auskennt und ich hatte sofort ein gutes Gefühl bei ihr.
Jetzt stehe ich da und frage mich, ob ein Wechsel trotzdem noch möglich ist?
Das Problem ist, dass der Therapeut einen Antrag auf tiefenfundierte Psychotherapie stellen möchte.
Die Therapeutin heute sagte, dass es möglich wäre, dass sie erst eine Verhaltenstherapie beantragt und danach noch ein Wechsel auf das tiefundierte Therapieverfahren möglich wäre und mir so bis zu 180 Stunden Therapie genehmigt werden können.
Würde der Wechsel der Therapieverfahren auch umgekehrt funktionieren?
Kann der vorherhige Therapeut überhaupt die 2-3 Stunden nach den Probestunden abrechnen, wenn ich jetztw echseln und bei ihm aufhren würde?
ich hatte ihm vorhin eine Mail geschickt, dass er den Antrag bitte noch nicht losschicken soll.
Was ist aber , wenn er es schon gemacht hat? Könnte man dann auch das Therapieverfahren wieder ändern?
Mein Problem ist recht komplex und ich denke, 180 Stunden wären schön notwendig.
Weiß jemand, wie ich am besten vorgehen kann?
Einmal, wenn er den Antrag schon losgeschickt haben sollte und einmal falls noch nicht.
Ich habe das heute vergessen die Therapeutin zu fragen. ich war erstmal so froh, jemanden gefunden zu haben, der sich richtig gut auskennt.
Jetzt habe ich ein bisschen Sorge, dass die Therapie bei ihr nun doch nicht klappen könnte.
Würde mich sehr über Antworten freuen.
Viele Grüße
Leviathan
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Ein Wechsel des Verfahrens ist in beide Richtungen möglich. Ich würde erst mal abwarten, ob er den Antrag losgeschickt hat oder nicht - und dann ggf. bei der Krankenkasse fragen. Soweit ich weiß, ist ein Wechsel kein unlösbares Problem.
Ich würde die Krankenkasse kontaktierten und mitteilen, dass Du Dich für eine andere Therapeutin entschieden hast.
Du hast ja den Therapieantrag beim Therapeuten schon unterschrieben.
Eine Möglichkeit wäre es evtl. die 1-2 Sitzungen ihm privat zu zahlen, so dass Deine bevorzugte Therapeutin neu beantragen kann.
Du hast ja den Therapieantrag beim Therapeuten schon unterschrieben.
Eine Möglichkeit wäre es evtl. die 1-2 Sitzungen ihm privat zu zahlen, so dass Deine bevorzugte Therapeutin neu beantragen kann.
Das würde ich erst mal nicht machen. Ist ja sein Ding, wenn er eventuell Stunden vergibt deren Finanzierung nicht gesichert ist. Unter Umständen hat er auch einfach Quartalsstunden genutzt.Solage hat geschrieben:Eine Möglichkeit wäre es evtl. die 1-2 Sitzungen ihm privat zu zahlen, so dass Deine bevorzugte Therapeutin neu beantragen kann.
Ansonsten würde ich auch sagen, dass es kein Problem darstellen dürfte. Wenn er professionell ist, dann wird er Dich in Deinem Anliegen unterstützen. Wie das mit der Beantragung dann am Besten gehandhabt werden kann, das könnt ihr ja besprechen.
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Wenn der Therapieantrag nach den probatorischen Sitzungen unterschrieben ist, dann ist das ja ein gültiger Vertrag und somit sind die Stunden nicht einfach so vergeben. Sollte der Therapeut bei Kurzzeittherapien von der Gutachterpflicht befreit sein, dann sind die 2 Stunden für ihn ja gesichert.
Das muss besprochen und verhandelt werden.
Das muss besprochen und verhandelt werden.
Nichts desto trotz hat er unter Umständen was vergeben, was noch nicht bewilligt war. Und das ist sein Problem.
Ich würde es der Fairness halber auch besprechen, aber in Bezug auf finanzielle Forderungen würde ich sehr genau hinsehen...aber da konstruieren wir gerade ein Problem, was vielleicht gar nicht besteht. Stichwort: Quartalsstunden.
Ich würde es der Fairness halber auch besprechen, aber in Bezug auf finanzielle Forderungen würde ich sehr genau hinsehen...aber da konstruieren wir gerade ein Problem, was vielleicht gar nicht besteht. Stichwort: Quartalsstunden.
Sind die Quartalsstunden nicht dazu da, nach Therapieende noch eine Betreuung zu gewährleisten?
Also, dass da erst eine Therapie erfolgte und dann als Nachbetreuung die Quartalsstunden gewährt werden. So habe ich das verstanden.
Also, dass da erst eine Therapie erfolgte und dann als Nachbetreuung die Quartalsstunden gewährt werden. So habe ich das verstanden.
Meine Thera hat das zu Anfang der Therapie mal "laut vor sich hingedacht" - also was wäre, wenn die Beantragung "länger" dauern würde (war auf Langzeit). Damals nannte sie das "Krisentermine", aber im Prinzip dürfte es das selbe sein. Das ist einfach ein "Anspruch" den jeder KK Versicherte hat (so indiziert): 1 Termin monatlich. Unabhängig ob davor oder danach. Wahrscheinlich sogar unabhängig von jeder Therapie an sich... Aber so genau weiss ich es auch nicht, ist meine Interpretation.
Guten Morgen!
Danke für eure Antworten.
Ich habe noch keinen Vertrag unterschrieben. Heißt das, dass der Antrag noch gar nicht abgeschickt ist?
Beim Hausarzt war ich auch noch nicht um so ein Formular ausfüllen zu lassen.
Bisher habe ich ihm mündlich gesagt, dass ich eine Therapie bei ihm anfangen möchte.
Deshalb fühle ichmich jetzt auch ein bisschen blöd.
Selbst finanzieren kann ich die Stunden nicht.
Ich bekomme Eu-Rente und Grundsicherung, da ist so schon kaum finanzieller Spielraum.
Vele Grüße
Leviathan
Danke für eure Antworten.
Ich habe noch keinen Vertrag unterschrieben. Heißt das, dass der Antrag noch gar nicht abgeschickt ist?
Beim Hausarzt war ich auch noch nicht um so ein Formular ausfüllen zu lassen.
Bisher habe ich ihm mündlich gesagt, dass ich eine Therapie bei ihm anfangen möchte.
Deshalb fühle ichmich jetzt auch ein bisschen blöd.
Selbst finanzieren kann ich die Stunden nicht.
Ich bekomme Eu-Rente und Grundsicherung, da ist so schon kaum finanzieller Spielraum.
Vele Grüße
Leviathan
Selbst finanzieren ist auch nicht nötig, da ihr darüber vorher keine Vereinbarung getroffen habt und somit kein Vertrag über die Selbstzahlung zustandegekommen ist. Darüber brauchst du dir also keine Gedanken zu machen.
Da du ihm aber mündlich zugesagt hast, dass du eine Therapie machen willst, kann es sein, dass er den Antrag schon formuliert hat und dafür Arbeit investiert hat. Die wird er vermutlich nicht umsonst gemacht haben wollen, und ob die Kasse das übernimmt, dass du quasi zwei Therapeuten beauftragst, Anträge für dich zu schreiben, weiß ich nicht. Ggf. käme also das auf dich zu.
Wenn der Antrag bereits auf dem Weg wäre (was nicht sein kann, da du ihn noch nicht unterschrieben hast), könntest du nach einer Bewilligung die Stunden auf Antrag mitnehmen in die neue Therapie.
Da du ihm aber mündlich zugesagt hast, dass du eine Therapie machen willst, kann es sein, dass er den Antrag schon formuliert hat und dafür Arbeit investiert hat. Die wird er vermutlich nicht umsonst gemacht haben wollen, und ob die Kasse das übernimmt, dass du quasi zwei Therapeuten beauftragst, Anträge für dich zu schreiben, weiß ich nicht. Ggf. käme also das auf dich zu.
Wenn der Antrag bereits auf dem Weg wäre (was nicht sein kann, da du ihn noch nicht unterschrieben hast), könntest du nach einer Bewilligung die Stunden auf Antrag mitnehmen in die neue Therapie.
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- Forums-Insider
- , 80
- Beiträge: 150
Die Quartalsstunden können auch schon vor der Therapie genutzt werden. Beispielsweise um die Zeit zwischen probatorischen Sitzungen und Bewilligung der Therapie zu überbrücken. Und genau genommen ist das nicht eine Stunde pro Monat, sondern drei pro Quartal. Läuft, wenn man sie monatlich nutzt, aufs selbe hinaus, aber man kann sie halt auch direkt nacheinander in einem Monat nutzen.
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- Forums-Insider
- , 80
- Beiträge: 150
Offiziell heißen diese Stunden psychotherapeutisches Gespräch und haben die Abrechnungsziffer 23220.
Auch das wäre sein Problem. Es liegt ja noch nicht mal ein Konsiliarbericht vor, wenn er also was schreibt, bevor dazu die Formalitäten entsprechend geklärt sind, dann ist das seine Sache und er hat es ganz alleine zu verantworten. Könnte ja auch sein, dass der Konsiliarbericht (unwahrscheinlich, aber möglich) gegen eine psychotherapeutische Behandlung ausfällt.isabe hat geschrieben:Da du ihm aber mündlich zugesagt hast, dass du eine Therapie machen willst, kann es sein, dass er den Antrag schon formuliert hat und dafür Arbeit investiert hat. Die wird er vermutlich nicht umsonst gemacht haben wollen, und ob die Kasse das übernimmt, dass du quasi zwei Therapeuten beauftragst, Anträge für dich zu schreiben, weiß ich nicht. Ggf. käme also das auf dich zu.
Und ohne Unterschrift des Patienten und Konsiliarbericht kein gültiger Antrag. Also auch nicht "abrechnungsfähig" über die KK. Die wird das also gar nicht interessieren.
Wenn der Patient zum Therapeuten sagt: "Bitte schreiben Sie einen Antrag", dann kann er sich hinterher nicht darauf berufen, ja noch nicht unterschrieben zu haben. Da der Antrag bereits abgeschickt werden soll, wird er schon vorbereitet sein. Diese Arbeitszeit wird der Therapeut sich vergüten lassen wollen - sei es durch den Patienten selbst, sei es durch die Kasse.
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- Forums-Gruftie
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- Beiträge: 961
Na, dann wird er dem Patienten ja sicher mitgeteilt haben, das er da evtl. zur Kasse gebeten wird.
Aber leviathan schrieb ja, das sie noch nichts unterschrieben hat und außerdem kein Geld da ist.
Ruf ihn doch an, leviathan und sag ihm, dass Du Dich anders entschieden hast.
Aber leviathan schrieb ja, das sie noch nichts unterschrieben hat und außerdem kein Geld da ist.
Ruf ihn doch an, leviathan und sag ihm, dass Du Dich anders entschieden hast.
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