Zwangseinweisung durch meinen Psychologen möglich?
Ich stell mal die Frage anderster.
Wie sieht es aus mit Menschen die an Schizophrenie leiden aber dagegen keine Medis nehmen wollen und auch keine Selbst- und Fremdgefährdung besteht, haben die ein Recht, so leben zu dürfen oder werden sie Zwangseingewiesen?
Wie sieht es aus mit Menschen die an Schizophrenie leiden aber dagegen keine Medis nehmen wollen und auch keine Selbst- und Fremdgefährdung besteht, haben die ein Recht, so leben zu dürfen oder werden sie Zwangseingewiesen?
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Wenn tatsächlich keine Gefährdung ( auch nicht im Sinne von "Verwahrlosen" o.ä., siehe oben besteht: JA, dann gibt es keinen Grund für eine Zwangseinweisung.Siemens hat geschrieben:Ich stell mal die Frage anderster.
und auch keine Selbst- und Fremdgefährdung besteht, haben die ein Recht, so leben zu dürfen
rZ
Hallo,
ich habe mir in den letzen Tagen überlegt, was ich machen soll, wenn ich vollkommen am Ende bin und z.b in der Nacht in eine absolute Krise gerate, von der ich das Gefühl habe es gibt keinen Ausweg mehr. Und bevor ich mir selbst zur Gefahr werde, dachte ich, wäre es vielleicht eine Möglichkeit ins AKH auf die Notfallambulanz zu gehen.
Aber wie ist das dann´: wenn ich dort hingehe, werde ich dann automatisch "zwangseingewiesen", oder kann ich dann am nächsten Tag oder nach einer Woche wieder nach Hause? Und wenn ich zwangseingewiesen werde, wie lange muss ich dann dort bleiben? Und welche Möglichkeiten gibt es noch neben dem Akh?
Ich wäre sehr dankbar, wenn mir diesbezüglich jemand weiterhelfen könnte.
Liebe Grüße,
sisyphus
ich habe mir in den letzen Tagen überlegt, was ich machen soll, wenn ich vollkommen am Ende bin und z.b in der Nacht in eine absolute Krise gerate, von der ich das Gefühl habe es gibt keinen Ausweg mehr. Und bevor ich mir selbst zur Gefahr werde, dachte ich, wäre es vielleicht eine Möglichkeit ins AKH auf die Notfallambulanz zu gehen.
Aber wie ist das dann´: wenn ich dort hingehe, werde ich dann automatisch "zwangseingewiesen", oder kann ich dann am nächsten Tag oder nach einer Woche wieder nach Hause? Und wenn ich zwangseingewiesen werde, wie lange muss ich dann dort bleiben? Und welche Möglichkeiten gibt es noch neben dem Akh?
Ich wäre sehr dankbar, wenn mir diesbezüglich jemand weiterhelfen könnte.
Liebe Grüße,
sisyphus
Des einen Freud,
des anderen Nietzsche
des anderen Nietzsche
Meinst du, du hältst es bis morgen noch aus?
Was eine Zwangseinweisung angeht, so kann ich mir nicht vorstellen, dass das so ohne weiteres geht (also rein durch das Aufsuchen einer Notfallambulanz). Hast du denn Angst, dass du dir selbst etwas antun könntest (also Suizidabsichten)?
Wenn es bis morgen noch geht, so würde ich morgen zu einem Facharzt gehen und mir an deiner Stelle eine Einweisung ("Überweisung") in ein Krankenhaus holen. Wenn es irgendwie anders geht, so lass' sich bitte nicht zwangseinweisen. Dann hast du nämlich gar keine Mitspracherechte mehr... und das geht auch mittels Gerichtsbeschluss.
Und GANZ WICHTIG: REDE MIT DEINEM THERA ÜBER MÖGLICHKEITEN DER KRISENINTERVENTION. Kann ja nicht sein, dass er dich da hängen lässt.
Was eine Zwangseinweisung angeht, so kann ich mir nicht vorstellen, dass das so ohne weiteres geht (also rein durch das Aufsuchen einer Notfallambulanz). Hast du denn Angst, dass du dir selbst etwas antun könntest (also Suizidabsichten)?
Wenn es bis morgen noch geht, so würde ich morgen zu einem Facharzt gehen und mir an deiner Stelle eine Einweisung ("Überweisung") in ein Krankenhaus holen. Wenn es irgendwie anders geht, so lass' sich bitte nicht zwangseinweisen. Dann hast du nämlich gar keine Mitspracherechte mehr... und das geht auch mittels Gerichtsbeschluss.
Und GANZ WICHTIG: REDE MIT DEINEM THERA ÜBER MÖGLICHKEITEN DER KRISENINTERVENTION. Kann ja nicht sein, dass er dich da hängen lässt.
Liebe Grüße
stern
stern
»Je größer der Haufen,
umso mehr Fliegen sitzen drauf«
(alte Weisheit)
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Hallo Sisyphus,sisyphus hat geschrieben:Hallo,
Aber wie ist das dann´: wenn ich dort hingehe, werde ich dann automatisch "zwangseingewiesen", oder kann ich dann am nächsten Tag oder nach einer Woche wieder nach Hause?
Liebe Grüße,
sisyphus
nein, wenn Du freiwillig hingehst, erfolgt keine Zwangseinweisung.
Und normalerweise kannst Du dann auf eigene Verantwortung auch wieder gehen, wenn Du das willst.
Einzige Ausnahme ist die weiter oben schon beschriebene Gefahr für Fremd-oder Selbstgefährdung. Sprich: Wenn die Ärzte begründete Angst haben, dass Du stark suizidgefährdet bist, werden sie dich nicht nach Hause gehen lassen.
Alles gute
die
rZ
Wie sieht es eigentlich aus, wenn man Antidepressiva nimmt und irgendwie in ein Streit verwickelt wird und jemand verletzt. Wie wird dann mit einem verfahren der depressiv ist? Wird derjenige dann Zwangseingewiesen, weil er Medikamente nimmt oder bekommt er ne ganz normale Gerichtsverhandlung?
Und wie ist es eigentlich wenn er garnicht schuldig ist, aber trotzdem beschuldet wird, da er Antidepressiva nimmt und das alleine schon gegen ihn spricht, ist er dann benachteiligt?
Und wie ist es eigentlich wenn er garnicht schuldig ist, aber trotzdem beschuldet wird, da er Antidepressiva nimmt und das alleine schon gegen ihn spricht, ist er dann benachteiligt?
allein wegen der Medikamenteneinnahme nicht.Wird derjenige dann Zwangseingewiesen, weil er Medikamente nimmt
Das ist schon wahrscheinlicher, wenn er gegen Recht und Gesetz verstossen hat. Eine Depression ist per se keine Entschuldigung für Gewalttätigkeiten .oder bekommt er ne ganz normale Gerichtsverhandlung?
Wieso sprechen Antidepressive gegen jemanden? Na ja, die Beweislast liegt beim Kläger... und wenn derjenige nicht schuldig ist, wo liegt dann das Problem?Und wie ist es eigentlich wenn er garnicht schuldig ist, aber trotzdem beschuldet wird, da er Antidepressiva nimmt und das alleine schon gegen ihn spricht
Warum fragst du?
Liebe Grüße
stern
stern
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Nur so. Wollte es einfach nur mal wissen. Dachte das jemand, der Antidepressiva nimmt im Nachteil ist, weil er ja ne Krankheit hat und sich vielleicht ned kontrollieren kann und deswegen Zwangseingewiesen werden muss.
Hallo Ihr,
ich kenne das Ganze auch andersrum. Ich war in einer Klinik zu einer Therapie (von der Tagesklinik) hin überwiesen wurden. Dort wurde mir immer gedroht, wenn ich mir versuche etwas anzutun (Suizid), dann müsste ich die Klinik verlassen...und so kam es auch.
ich kenne das Ganze auch andersrum. Ich war in einer Klinik zu einer Therapie (von der Tagesklinik) hin überwiesen wurden. Dort wurde mir immer gedroht, wenn ich mir versuche etwas anzutun (Suizid), dann müsste ich die Klinik verlassen...und so kam es auch.
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- Helferlein
- , 20
- Beiträge: 110
@ Kugel: hää? Du musstest die Klinik verlassen, obwohl du dort wegen depressionen in Behandlung warst? und kamst du dann in ne andere Klinik oder..? find ich komisch...
mein Thera ließ mich letzte woche auch gehen, obwohl ich es nicht versprechen konnte. regelt wohl jeder anders. Obwohl ich eh sagen muss dieses "Versprechen", wenns jmd tun will tut er's.
mein Thera ließ mich letzte woche auch gehen, obwohl ich es nicht versprechen konnte. regelt wohl jeder anders. Obwohl ich eh sagen muss dieses "Versprechen", wenns jmd tun will tut er's.
Hallo Dornenstrauch,
Ja ich musste bei der Therapie einen Vertrag unterschreiben ... und eine Bedingung war: mir nichts an zu tun.
Ich wurde nach Hause entlassen...dumm gelaufen.
Ja ich musste bei der Therapie einen Vertrag unterschreiben ... und eine Bedingung war: mir nichts an zu tun.
Ich wurde nach Hause entlassen...dumm gelaufen.
Solche Behandlungsvereinbarungen werden gerne von den Kliniken verteilt.
Rechtlich absurd und nicht bindend, da der Patient einen privatrechtlichen Vertrag mit der Klinik eingeht. Das Papier ist ehr eine Nötigung.
Aber mal davon abgesehen macht das sicherlich Sinn, wenn man dem Patienten die Augen öffnen will, sich als Klink andersherm gegen "Erpressung" durch Krankheit schützen muss und dem Patienten damit auch eine gewisse Eigenverantwortung zukommen lässt.
Die Klinik wird allerdings niemals einen Suizidanten gehen lassen, das wäre haftungsrechtlich der finanzielle Run jeder Klinik! Also "spielen" die ehr ein wenig Macht aus.
Rechtlich absurd und nicht bindend, da der Patient einen privatrechtlichen Vertrag mit der Klinik eingeht. Das Papier ist ehr eine Nötigung.
Aber mal davon abgesehen macht das sicherlich Sinn, wenn man dem Patienten die Augen öffnen will, sich als Klink andersherm gegen "Erpressung" durch Krankheit schützen muss und dem Patienten damit auch eine gewisse Eigenverantwortung zukommen lässt.
Die Klinik wird allerdings niemals einen Suizidanten gehen lassen, das wäre haftungsrechtlich der finanzielle Run jeder Klinik! Also "spielen" die ehr ein wenig Macht aus.
Immer Mensch bleiben!
Sorry, aber ich habe es leider selber erlebt....
Kugel
Kugel
Du hast mich nicht verstanden, glaube ich:
Wenn jemand suizidal ist, darf die Klinik ihn gar nicht gehen lassen.
Somit ist die KLinik zu dem Ergebnis gekommen: Sie/er blufft oder ist eben nicht suizidal........
Wenn jemand suizidal ist, darf die Klinik ihn gar nicht gehen lassen.
Somit ist die KLinik zu dem Ergebnis gekommen: Sie/er blufft oder ist eben nicht suizidal........
Immer Mensch bleiben!
Hallo Kugel,
was hast du denn gemacht? Also was auch immer du gemacht hast, die Klinik wird es wohl nicht als suizidgefährdet eingestuft haben, weil sonst hätten sie dich nie einfach gehen lassen. In diesem Fall hätten sie dich in eine andere Klinik überwiesen und zwar gleich in eine geschlossene.
Die Klinik würde sich strafbar machen, wenn sie jemanden der akut Selbstmord gefährdet ist weg schicken und erst recht, wenn sie ihn genau deshalb weg schicken.
lg
MinaM
was hast du denn gemacht? Also was auch immer du gemacht hast, die Klinik wird es wohl nicht als suizidgefährdet eingestuft haben, weil sonst hätten sie dich nie einfach gehen lassen. In diesem Fall hätten sie dich in eine andere Klinik überwiesen und zwar gleich in eine geschlossene.
Die Klinik würde sich strafbar machen, wenn sie jemanden der akut Selbstmord gefährdet ist weg schicken und erst recht, wenn sie ihn genau deshalb weg schicken.
lg
MinaM
Nichts bereuen ist aller Weisheit Anfang.
- Ludwig Börne
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