Danke, liebe Jenny, für deine Auskunft! - Mich hats jetzt einfach mal interessiert.

Seit dieses neue "Gesetz" da raus ist, blicke ich eh nicht mehr wirklich durch, obwohl mein Thera es mir schon mal erklärt hat.
Und ich hatte gerade nochmal rumgesucht, bei Erdbeermütze hatte es funktioniert, aber das war 2016. Ich überlege, ob es nicht Stellen gibt, wo man sowas in Erfahrung bringen kann. Aber mir fällt nichts ein....Erdbeermütze hat geschrieben: Fr., 11.11.2016, 22:55 Hallo zusammen.
Ich will nur allen Mut machen. Meine Therapie (Analyse) war abgelaufen. Habe direkt einen Neuantrag gestellt. Dieser ist mit sofortigen neuen 80 h genehmigt worden.
Ich musste zwar ein Widerspruch einlegen. Aber das hatte nichts mit den stundenkontinent zu tun. Sondern, wie soll ich es ausdrücken, mein Therapeut keine Ambitionen zu Schreibarbeit hat und mehr oder weniger den gleichen Text geschrieben hatte wie bei der letzten Verlängerung... Das war der Hauptgrund für die erste Ablehnung...gurr.
Erdbeermütze
(Die sich auch mal wieder zu Wort gemeldet )
Für einen Therapeuten ist so ein Widerspruch mit sehr viel Arbeit verbunden. Das weiß ich von meiner Ex-Therapeutin, der ich zur Seite stand, indem ich einen Eigenbericht verfasst hatte, an den sie ihren Widerspruch anlehnen konnte und auf den sie sich berufen konnte. Klar stellen sich Therapeuten da die Frage, ob soviel Arbeit Sinn macht. Man kann einen Widerspruch gewinnen. Ich habe ihn zwei Mal gewonnen. Aber dazu bedarf es einer absolut nachvollziehbaren Begründung, die dem Gutachter einleuchtet.Und der Thera meint, Widerspruch ist da aussichtslos, weil die Argumentation innerhalb der dieser komischen Psychotherapie-Richtlinie plausibel ist.
Ruf mal bei der Unabhängigen Patientenberatung an. Die sind echt gut und kennen sich mit Patienrechte fundiert aus.Ich überlege, ob es nicht Stellen gibt, wo man sowas in Erfahrung bringen kann. Aber mir fällt nichts ein....