2-Jahres Frist gibt es nicht!

Spezielle Fragen zur Lage in Deutschland
Benutzeravatar

Thread-EröffnerIn
AdoLife
Forums-Insider
Forums-Insider
weiblich/female, 31
Beiträge: 405

2-Jahres Frist gibt es nicht!

Beitrag Fr., 03.02.2012, 17:52

"Mythos und Wirklichkeit

Immer wieder erreichen uns von Hilfesuchenden, aber auch von Fachleuten anfragen, die die angebliche 2 Jahresfrist nach dem Ende einer Psychotherapie betreffen.
Hierzu ist klar zu sagen: Es gibt diese 2 Jahresfrist nicht !

Offenbar handelt es sich hierbei um eine Fehlinterpretation der Psychotherapie- Vereinbarung.

Das bedeutet im Klartext, das auch nach Ablauf des Stundenkontigens (was ja viele als Ende der Therapie ansehen) erneut eine Kurzzeittherapie beantragen können, die dann auch wieder in eine Langzeittherapie umgewandelt werden kann, ohne das hier das Therapieverfahren geändert werden muss.

Zwar steht diese Information auch im Abschlussbericht der ehemaligen unabhängigen Beauftragten, Fr. Dr. Bergmann, den aber sicherlich nicht jeder gelesen hat.

Die Zeitschrift "Report Psychologie" hat in seiner Juli/August Ausgabe von 2011 dies auch noch einmal hematisiert.

Mit freundlicher Genehmigung des Verlags (http://www.report-psychologie.de) dürfen wir hier diesen Artikel veröffentlich, was wir auch gerne machen, um diesen Mythos endlich mal ein Ende zu setzten.

Wer sich diesen Artikel genau durchliest (dies vielleicht auch mit dem Therapeuten macht) wird auch erkennen das auch das Stundenkontigent durchaus verlängert werden kann."


Und hier der Link zum gesamten Artikel
http://www.gegen-missbrauch.de/images/c ... 329f-1.pdf

Finde ich jedenfalls sehr beruhigend zu wissen!

–-
Quelle: http://www.gegen-missbrauch.de/news,144 ... ieende.htm
(Hinweis Admin @AdoLife: bei Zitaten bitte immer eine Quellenangabe einfügen - danke!
I decided not to give up today. After all, it sure would have been a waste surviving all that other bullshit for nothing.

Werbung

Benutzeravatar

Geistlein
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 23
Beiträge: 1898

Beitrag Sa., 04.02.2012, 12:00

Hallo AdoLife!

Ich danke dir für diese Information!!!

Auch ich war bisher immer im Irrglauben, dass es diese 2 Jahres-frist gibt. Sogar meine alte Therapeutin hat mir das gesagt...

Also wirklich gut zu wissen, dass es nicht so ist, danke dass du das mit uns geteilt hast!

Viele Grüße vom Geistlein
..wenn man immer nur tut, was man schon kann, wird man immer bleiben, was man schon ist!

Benutzeravatar

(e)
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 40
Beiträge: 3983

Beitrag Sa., 04.02.2012, 12:42

Darf ich mal fragen, ob es eine 2-Jahressperre gibt, wenn die Höchstzahl an Therapiestunden aufgebraucht wird? Oder anders gefragt: Wie lange darf nun jemand wirklich insgesamt in Therapie, wenn er eine ausreichend schwere psychische Störung hat und Bedarf besteht? Es gibt hier im Forum sehr unterschiedliche Aussagen, trotz Link auf diesen Thread. Mir wurde gesagt, diese 2-Jahresfrist gelte nur dann nicht, wenn die Stunden noch nicht aufgebraucht seien. Das klingt für mich sehr unlogisch. Jetzt steh ich total auf dem Schlauch.
Lieben Gruß
elana

inaktiv, siehe Link in meinem Profil

Benutzeravatar

Hamna
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 58
Beiträge: 7213

Beitrag Sa., 04.02.2012, 12:47

Elana, ich glaube ich weiß, auf welche Aussage du dich beziehst, und die hat mich auch verwirrt. Ich habe es in dem Link aber jetzt so verstanden, dass die Höchststundenzahl lediglich eine grobe Richtlinie ist, so ganz sicher bin ich mir aber auch nicht.

Werbung

Benutzeravatar

(e)
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 40
Beiträge: 3983

Beitrag Sa., 04.02.2012, 13:06

Im Artikel steht:
Eine begründete Verlängerung gemäß den angegebenen Kriterien ist also grundsätzlich
möglich.
Aber es kann nur verlängert werden, was schon ausgeschöpft wurde in einer Festlegung einer grundsätzlichen Stundenzahl einer Therapieform, nicht? Also z. B. bei der analytischen Psychotherapie 300 Stunden als grundsätzliche Stundenzahl, die aber bei einer ausreichenden Begründung eben doch verlängert werden kann, nicht?
Lieben Gruß
elana

inaktiv, siehe Link in meinem Profil

Benutzeravatar

Hamna
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 58
Beiträge: 7213

Beitrag Sa., 04.02.2012, 13:10

***elana*** hat geschrieben: Also z. B. bei der analytischen Psychotherapie 300 Stunden als grundsätzliche Stundenzahl, die aber bei einer ausreichenden Begründung eben doch verlängert werden kann, nicht?
Ja, so habe ich es auch verstanden.

Benutzeravatar

carö
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 48
Beiträge: 2036

Beitrag Sa., 04.02.2012, 13:11

@elana
ja die kann verlängert werden.. ich erinnere mich, dass hier mal eine userin geschrieben hat, dass ihre analyse auf 360 stunden bewilligt wurde.. da müsstest du mal im archiv suchen bei interesse. grundsätzlich ist das möglich, aber sicherlich unter den finanziellen restriktionen betrachtet, sehr schwer durchzusetzen.
Es ist krass, was man erreichen kann, wenn man sich traut. (Aya Jaff)

Benutzeravatar

Mary-Lou
Forums-Gruftie
Forums-Gruftie
weiblich/female, 80
Beiträge: 597

Beitrag Sa., 04.02.2012, 13:18

Ich habe folgenden Beitrag in einem anderen Forum gefunden:

http://280116.forumromanum.com/member/f ... erkes.html
Frühling: „Eine echte Auferstehung, ein Stück Unsterblichkeit.” (Henry David Thoreau)

Benutzeravatar

(e)
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 40
Beiträge: 3983

Beitrag Sa., 04.02.2012, 13:28

Die meisten Therapieanträge sind ja sowieso gutachterlich, nicht?
Lieben Gruß
elana

inaktiv, siehe Link in meinem Profil

Benutzeravatar

Mary-Lou
Forums-Gruftie
Forums-Gruftie
weiblich/female, 80
Beiträge: 597

Beitrag Sa., 04.02.2012, 13:35

Kurzzeittherapieanträge nur bei Therapeuten, die noch nicht befreit sind. Die Befreiung kann man erst nach ein paar Jahren Berufspraxis beantragen.
Frühling: „Eine echte Auferstehung, ein Stück Unsterblichkeit.” (Henry David Thoreau)

Benutzeravatar

(e)
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 40
Beiträge: 3983

Beitrag Sa., 04.02.2012, 13:46

Also das hab ich jetzt nicht verstanden.
Lieben Gruß
elana

inaktiv, siehe Link in meinem Profil

Benutzeravatar

Dorita
Helferlein
Helferlein
weiblich/female, 30
Beiträge: 123

Beitrag Sa., 04.02.2012, 23:20

Was mich mal interessieren würde, gibt es hier denn jemanden, der Erfahrungen damit gemacht hat. Also nach meinet wegen 300 bewilligten psychoanalytischen Stunden erneut einen Antrag, zusammen mit dem Thera und unter der Bedingung, die Therapie muss weiter gehen weil notwendig, bei der KK gestellt hat und weitere Stunden bewilligt bekommen hat?

LG Dorita
"Freiheit bedeutet, dass man nicht unbedingt alles so machen muss, wie andere Menschen"

Astrid Lindgren

Benutzeravatar

neele
Forums-Insider
Forums-Insider
weiblich/female, 27
Beiträge: 264

Beitrag Sa., 04.02.2012, 23:44

Also ich kann nur sagen, dass ich 80 Stunden VT hatte. Das ist ja der offizielle Rahmen, meine Thera hat dann ne Verlängerung beantragt, und ich hab nochmal 20 Stunden zusätzlich genehmigt bekommen (Härtefallregelung, sozusagen).

Davor war ich in einer tiefenpsychologischen Therapie und hatte da meine 100 Stunden.
Ich war nach der Beendiung dieser Therape dann auf der Suche nach einer geeigneten VT-Therapeutin und das hat eben alles sehr lange gedauert - wie so oft.
Nach einem halben Jahr, war ich so fertig mit den Nerven, dass meine damalige Psychiaterin bei der Krankenkasse eine Verlängerung der tiefenpsychologischen Therapie durchsetzte - nach einem halben Jahr.

Also möglich ist es schon

LG neele

Benutzeravatar

lamedia
Forums-Gruftie
Forums-Gruftie
weiblich/female, 80
Beiträge: 717

Beitrag So., 05.02.2012, 02:34

Hm, ich frage mich nur, in wievielen Fällen nach dem Ausschöpfen der Stundenhöchstzahl die Gutachter entweder nochmalige Verlängerungen bewilligen, bzw. innerhalb dieser zwei Jahre einen erneuten Antrag auf Kurzzeittherapie durchgehen lassen.

Ich denke, die verlängernden Therapeuten müssen dann schon sehr gut argumentieren. (A, warum sie es nicht innerhalb der Rahmenstundenzahl "geschafft" haben, und b) warum es trotzdem noch Hoffnung auf Linderung der Beschwerden innerhalb der neu beantragten Stunden gibt.

Und die neu anfangenden Therapeuten werden auch ziemlichen "Argumentationsdruck" bekommen; und die Möglichkeit der Ablehnung der neuen Therapie ist wohl sicher sehr viel höher. (Wie hoch weiß ich aber nicht.)

Die Gutachter urteilen ja aus der Ferne und sind wohl schon auch angehalten "Leistungsprinzipien" mit zu berücksichtigen. Sie sind ja Gutachter der Krankenkasse. Daher wird es wohl sehr auf den einzelnen Fall, Therapeuten und Gutachter ankommen

Benutzeravatar

Hamna
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 58
Beiträge: 7213

Beitrag So., 05.02.2012, 13:39

lamedia hat geschrieben:Sie sind ja Gutachter der Krankenkasse.
Naja, so würde ich es nicht ausdrücken. In erster Linie sind Gutachter mal selbst Therapeuten/Fachärzte und werden auf eigene Bewerbung hin von der kassenärztlichen Bundesvereinigung im Einvernehmen mit den Bundesverbänden der Krankenkassen bestellt. Zu prüfen ist von ihnen die Behandlungsbedürftigkeit der etwaigen vorliegenden Störung, die Angemessenheit des therapeutischen Verfahrens und die Einhaltung der Regelbegrenzungen, ich würde aber trotzdem nicht sagen, dass sie für die Krankenkassen arbeiten bzw. vordergründig in deren Sinne entscheiden, wobei natürlich die Durchführung einer indizierten Psychotherapie auch im Sinne der Krankenkassen sein dürfte.

Werbung

Antworten
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag