Wollen Sie wissen, was Ihr Therapeut über Sie denkt?

Gibt es demnächst themenbezogene TV- oder Radio-Sendungen? Kinofilme? Fanden Sie interessante Artikel oder Pressemeldungen in Zeitschriften oder im Internet, Bücher oder DVD's? Hier können Sie die anderen davon informieren...
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Christie
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Beitrag Mi., 09.07.2014, 08:57

leberblümchen hat geschrieben:Persönliche Wahrnehmungen sind immer gefärbt. Es gibt keine objektive Wahrheit à la: "So ist es gewesen". Auch der Patient berichtet ja keine objektiven Dinge. Aber die subjektive Wahrnehmung des Therapeuten ist kein 'Fehler', im Sinne von: "Leider weiß er es nicht besser", sondern diese Wahrnehmung ist gerade das Interessante: "Wie fühle ich mich, wenn der Patient jenes tut oder sagt?"
Klar ist eine Differenzierung zwischen Sachinhalt und „gefühltem“ Inhalt nur begrenzt möglich. Aber ich bezog mich ja gerade auf pandas Posting, dass ihr Thera offenbar in seinen Notizen das, was sie transportieren wollte und das, was ihm dazu einfiel, nicht - zumindest ansatzweise – auseinanderzuhalten versucht hat.

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stern
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Beitrag Mi., 09.07.2014, 08:58

pandas hat geschrieben:Die Mitteilungspflicht ergibt sich aus der Professionalität; alles andere ist Freizeitvergnügen: Was soll der Sinn sein, wenn der Therapeut sein persönliches, unrefkletiertes Empfinden während der Arbeitszeit vor sich hinscribbelt?
ja, genau... gute Formulierung. Er ARBEITET damit (PROFESSIONeller Umgang)... bzw. Arbeitsinstrument. Z.B. kann sich ein Eindruck ergeben, was der Patient fühlen könnte. Oder er verspürt ein Gefühl, bei dem der professionelle Umgang gebietet, das er das nicht gegenüber dem Patienten ausagieren sollte, usw.
Die Ärztekammer Berlin (Link siehe Vorseiten) äußerte sich ja auch andeutungsweise:
Insbesondere im Bereich der Psychiatrie und der Psychotherapie kann es erforderlich werden, z.B. eigene, ggf. problematische, emotionale Reaktionen auf den Patienten oder auf das Therapiegespräch festzuhalten, um diese etwa im Nachhinein zu reflektieren oder in einer Supervision aufzuarbeiten. Soweit es sich hierbei um persönliche, den Arzt in Bezug nehmende Informationen handelt, die dieser von vorn herein ausschließlich zu seiner eigenen Erinnerung aufgezeichnet hat, unterliegen diese Informationen nicht dem Einsichtsrecht des Patienten.
Und ich würde es so lesen , dass in dem Zusammenhang ein Schlüsselwort ist: DEN ARZT in Bezug nehmende Informationen.

Was mMn für den Patienten relevant ist bzw. sein sollte, sind Informationen IN BEZUG AUF DEN PATIENTEN (und wenn das nur hochgradig subjektiv wäre, je nach dem wer den Bericht schreibt und dessen aktuelle Befindlichkeit/Gefühle/Gedankenwelt) so würden Berichte o.ä. nicht sonderlich viel Sinn machen.
Liebe Grüße
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stern
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Beitrag Mi., 09.07.2014, 09:47

Auch noch hier einen Link (wie gesagt, inwieweit das Persönlichkeitsrecht des Therapeuten noch wie früher, d.h. vor der Gesetzesänderung, schützungswürdig ist, kann man -je nach Gesetzesauslegung- kontrovers diskutieren).
Der Vortrag von
Dipl.-Psych. Stephan
Stanko,
Vorsitzender des Ausschusses Ethik und Berufsordnung der LPPKJP
Hessen, übernimmt die Perspektive des Psychotherapeuten.
In der folgenden Diskussion wird hervorgehoben, dass
frühere Gerichtsurteile, denen zur Folge
nicht alles offen gelegt werden müsse,
wenn der Patient Akteneinsicht bean-
trage, durch das neue Gesetz obsolet
geworden seien. So seien z. B. die fest-
gehaltenen Gegenübertragungsreaktio-
nen des Analytikers, die u. U. mehr Aus-
sagekraft in Bezug auf den Analytiker als
auf den Patienten hätten
, nunmehr nicht
als zum Persönlichkeitsrecht des
Analytikers gehörend vor der Offenlegung geschützt.
http://dgpt.de/fileadmin/download/beruf ... 13__2_.pdf
Und da ist das formuliert, wozu mir die passsenden Wort fehlten:
Beachtlich finde ich in der Tat die Unterscheidung: Über wen sagt die Gegenübertragung etwas aus: Mehr über Patient oder mehr über Thera. Dass das nicht immer lupenrein und glasklar trennbar ist, ist klar. Ein Therapeut sollte Subjekt-Objektrennung einigermaßen ein Begriff sein.
Allerdings könne
die beste innere Haltung des Analytikers nicht
immer verhindern, dass bestimmte Patientengruppen, die aus einer schweren Pathologie heraus
danach trachten, den
Analytiker zu kontrollieren, Akteneinsicht verlangten. Daher könne das
Gesetz dazu führen, so einige besorgte Diskussionsbemerkungen, dass bestimmte Patienten aus
berechtigten Selbstschutzinteressen des Analytikers heraus nicht mehr zur Behandlung ange-
nommen würden.
Quelle: siehe oben
Dass Therapeuten und Analytiker nicht unbedingt begeistert sind, wenn der Patient alles einsehen darf, ist klar. Weiß trotzdem nicht, ob ich mich dem Argument anschließe. Denn JEDER Patient darf ja grds. einsehen (von ein paar wenigen Ausnahmen abgesehen). Auch Patienten, die nicht sonderlich kontrollieren. Wäre ja nicht sachdienlich, wenn man sagt: Aber Patienten, die gerne kontrollieren, dürfen das nicht sehen. Sondern wenn Einsichtsrecht, dann Gleichbehandlung und gleiche Sorgsamkeit, was die Reflektion der Gegenübertragung angeht.
Liebe Grüße
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pandas
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Beitrag Mi., 09.07.2014, 09:51

Was ist denn daran pathologisch, wenn man kontrollieren möchte, ob und wie man behandelt wird?
Ich erachte dies nicht für pathologisch, weder in der Psychotherapie noch anderswo.
Ich sage ja auch nicht zum Grenzbeamten, er würde zuviel kontrollieren wollen, wenn ich innerhalb der EU nach dem Pass gefragt werde
"Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit." Kierkegaard

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Christie
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Beitrag Mi., 09.07.2014, 09:59

Allerdings könne
die beste innere Haltung des Analytikers nicht
immer verhindern, dass bestimmte Patientengruppen, die aus einer schweren Pathologie heraus
danach trachten, den
Analytiker zu kontrollieren, Akteneinsicht verlangten. Daher könne das
Gesetz dazu führen, so einige besorgte Diskussionsbemerkungen, dass bestimmte Patienten aus
berechtigten Selbstschutzinteressen des Analytikers heraus nicht mehr zur Behandlung ange-
nommen würden.
Na, die zitierten Diskussionsbemerkungen legen ja irgendwie nahe, was genau die Patientengruppen mit der "schweren Pathologie" wohl vermuten: dass es, zumindest einigen, letztlich um "Selbstschutzinteressen" des Analytikers geht


leberblümchen
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Beitrag Mi., 09.07.2014, 10:00

"entwertendes Auftreten, worüber ich mich in der Gegenübertragung ärgerte"
Nein, das ist nicht wirklich Gegenübertragung, wie sie in der analytischen Therapie eingesetzt wird. Gegenübertragung meint, dass der Therapeut etwas fühlt - noch ohne es zu verstehen! -, das nicht unbedingt sein eigenes Gefühl ist. Er kann z.B. 'deine' Schmerzen fühlen oder deine Erregung.

Es geht also auch nicht um irgendein belangloses Gekritzel, sondern das ist wirklich harte Arbeit, die Gefühle des Patienten auf sich wirken zu lassen und dann noch zu überlegen, ob und was das mit einem selbst zu tun hat, und was der Patient einem damit sagen will.


leberblümchen
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Beitrag Mi., 09.07.2014, 10:04

Sondern wenn Einsichtsrecht, dann Gleichbehandlung und gleiche Sorgsamkeit, was die Reflektion der Gegenübertragung angeht.
Ja, aber da man weiß, dass die Kontrollfreaks eher unter den schwer gestörten Patienten sind, wird ein Therapeut womöglich eher denken: "Bevor ich mir DAS antue, nehme ich lieber nur die, die mich brav über 80 Stunden lang unterhalten und bei denen ich die negative Übertragung und starke Gegenübertragung irgendwie verhindern kann".

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stern
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Beitrag Mi., 09.07.2014, 10:08

Krass finde ich auch die Aussage:
Weshalb solle es schlimm sein, wenn ein Patient bei einer
gescheiterten Behandlung Akteneinsicht verlange und dann im Bericht an den Gutachter lesen
könne, dass der Therapeut beim Erstgespräch
den Eindruck hatte, dass der Patient vor dem
Gespräch Alkohol getrunken habe?
Quelle: siehe oben
Also ich wollte das nicht, dass jeder x-beliebige Eindruck an einen Gutachter geht, wenn es nicht zutreffend ist, dass ich Alk getrunken habe... aber hallo.
Wenn ich als Patient darauf erwidern würde, ich habe den Eindruck, sie haben sich etwas eingeworfen, wenn sie annehmen, ich habe etwas getrunken, so nimmt das auch nicht jeder Thera gleichermaßen locker, behaupte ich.

Und an den Schnittstellen wird es eben kritisch... z.B. Thera fühlt sich kontrolliert, weil der Patient darauf besteht die Akte einzusehen. Therapeut mag das aber nicht. Und geht an den Gutachter vielleicht: Habe den Eindruck, dass Patient getrunken hat und kontrollierende Tendenzen hat. Sicher gibt es das... aber der Gutachter denkt ja nicht alles erstes (behaupte ich): Da wird der Thera Tomaten auf den Augen gehabt haben oder das war halt sein (für den Patienten unmaßgebliches) Gefühl. Daher: Sorgsamkeit und Trennung, über wen das etwas aussagt. Denn solche Eindrücke können ja in irgendeiner Form Einfluss auf die Therapie haben.
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pandas
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Beitrag Mi., 09.07.2014, 10:11

leberblümchen hat geschrieben:
Sondern wenn Einsichtsrecht, dann Gleichbehandlung und gleiche Sorgsamkeit, was die Reflektion der Gegenübertragung angeht.
Ja, aber da man weiß, dass die Kontrollfreaks eher unter den schwer gestörten Patienten sind, wird ein Therapeut womöglich eher denken: "Bevor ich mir DAS antue, nehme ich lieber nur die, die mich brav über 80 Stunden lang unterhalten und bei denen ich die negative Übertragung und starke Gegenübertragung irgendwie verhindern kann".
Naja, dass wird aber ein Therapeut in den Vorgesprächen nicht erkennen können; auch da diese Konflikte erst während der Therapie entstehen, die den Patient dazu motivieren, Einsichtsrecht zu fordern.
Abgesehen davon gibt es hier im Forum auch Berichte, wo Patienten doch in den Vorgesprächen gleich nach dem Einsichtsrecht gefragt haben und dies dann einfach von Anfang an so gemacht wurde.
Der Therapeut, zu dem ich wechseln möchte, scheint da auch eine andere Haltung zu haben als mein ehemaliger Therrapeut.

Ich selbst bin auch nicht pe se aggressiv kontrollierend, sondern weise dies als Gegenreaktion auf einseitig deutistische Analytiker auf
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chaosfee
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Beitrag Mi., 09.07.2014, 10:15

leberblümchen hat geschrieben:Ja, aber da man weiß, dass die Kontrollfreaks eher unter den schwer gestörten Patienten sind, wird ein Therapeut womöglich eher denken: "Bevor ich mir DAS antue, nehme ich lieber nur die, die mich brav über 80 Stunden lang unterhalten und bei denen ich die negative Übertragung und starke Gegenübertragung irgendwie verhindern kann".
Naja, ein Therapeut, der keinen Bock auf anstrengende Patienten hat, nimmt so oder so keine "schwer gestörten". Das haben wir ja bereits.
"Die fast unlösbare Aufgabe besteht darin, weder von der Macht der anderen, noch von der eigenen Ohnmacht sich dumm machen zu lassen." Adorno

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stern
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Beitrag Mi., 09.07.2014, 10:20

leberblümchen hat geschrieben:
"entwertendes Auftreten, worüber ich mich in der Gegenübertragung ärgerte"
Nein, das ist nicht wirklich Gegenübertragung, wie sie in der analytischen Therapie eingesetzt wird. Gegenübertragung meint, dass der Therapeut etwas fühlt - noch ohne es zu verstehen! -, das nicht unbedingt sein eigenes Gefühl ist. Er kann z.B. 'deine' Schmerzen fühlen oder deine Erregung.
Gegenübertragung hat unterschiedliche Definitionen... nach meiner Sichtweise muss nicht alles, was der Thera fühlt, mein Gefühl sein (bzw. mit mir bzw. den Patienten in Bezug stehen... auch Kammern treffen die Unterscheidung, ob die Gegenübertragung mehr über den Patienten oder Analytiker und dessen evtl. schutzwürdiges Gefühl) aussagt, vgl. schwarze Markierung oben. Wie man das dann genau nennt, ist reine Definitionssache.
..., sondern das ist wirklich harte Arbeit, die Gefühle des Patienten auf sich wirken zu lassen und dann noch zu überlegen, ob und was das mit einem selbst zu tun hat, und was der Patient einem damit sagen will.
zweifelsfrei dürfte das so sein.
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pandas
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Beitrag Mi., 09.07.2014, 10:25

harte Arbeit, naja,

hart ist es eher, dies unterdrücken zu müssen, wie in vielen anderen Berufen - da muss man sich einfach von den Kunden so behandeln lassen, wie sie einen behandeln, es sei denn natürlich, die verletzen offensichtlich die Regeln.
aber denk doch mal daran, was eine Kassiererin den ganzen Tag lang so an aufgeladenen Frustreaktionen abbekommen kann. Gibt sie dann Paletti, steht der Stress mit dem Chef oft vor der Tür. Da sagt sie in der Regel auch nicht, Chef, Du olles Kontrollfreak ...
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Beitrag Mi., 09.07.2014, 10:36

pandas hat geschrieben:harte Arbeit, naja,
hängt vielleicht auch etwas von der Störung und dem Störungsgrad des Patienten ab. Also sicherlich gibt es auch eindeutige Kommunikation mit guter Subjekt-Objekttrennung, wo der Patient Gefühle gut reflektieren und artikulieren kann ohne sie auszuagieren, usw. Kann die Arbeit vermutlich leichter machen.

Allerdings ist die Aussage auch schon wieder etwas heikel bzw. in jedem Fall der Umkehrschluss: Denn heikel wird es, wenn der Therapeut dann evtl. manches nicht erfasst oder das Kommunikationsverhalten schwieriger ist als bei anderen Patienten oder die emotioale Beansprung höher... und dann vorschnell eine schwere Störung des Patienten angenommen wird. Daher ist das mit Eindrücken, die sich jeder Diskussion entziehen, schwer. Also sowas wie Alkoholkonsum (vgl. Zitat oben) könnte man vielleicht auch besser hinterfragen, so dass es nicht als Eindruck formuliert werden muss, sondern als Tatsache (Patient erschien leicht/mittel/schwer alkohlisiert) bzw. ganz weggelassen wird, wenn unzutreffend. Finde ich aussagekräftiger als irgendwelche mehr oder weniger fundierten Eindrücke.
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Jenny Doe
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Beitrag Mi., 09.07.2014, 10:52

@ stern,

interessante Links, die du hier reingesetzt hast. Danke!
Lerne aus der Vergangenheit, aber mache sie nicht zu deinem Leben. Wut festhalten ist wie Gift trinken und darauf warten, dass der Andere stirbt. Das Gegenstück zum äußeren Lärm ist der innere Lärm des Denkens.


ziegenkind
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Beitrag Mi., 09.07.2014, 10:55

es gibt natürlich auch unterschiedliche gegenübertragungsGEFÜHLE - in ein und derselben analytikerperson. und natürlich kann ärger über entwertung dazugehören. oft re-inszenieren frühegestörte ja das, was ihnen angetan wurde, indem sie es ihrem gegenüber antun. eine mitteilungsform, ja. aber eine heftige.

entscheidend ist dann der UMGANG mit den gegenübertragungsGEFÜHLEN, das was der therapeut, wenn es gut geht, gelernt hat, anders als wir damals und anders als andere menschen, die sich heute vornehmlich über uns ärgern. er kann z.B. das gefühl des ärgers nutzen, statt es auszuagieren.

aber sich vorzustellen, dass es gar nicht da ist, ist glaube ich eine romantische illusion. ich kenne einige analytiker. und die sprechen auch von ärger. die sprechen auch davon, wie anstrengend das ist, solche gefühle zu halten. ich hab durch solche erzählungen und auch durch mein eigenes agieren und mein manchmaliges erschrecken darüber kapiert, dass die begrenzung auf 50 minuten auch hier einen richtig wichtigen sinn macht. das ist richtig harte und anstrengende arbeit.

von da aus noch mal den bogen schlagend: es KANN verstörend sein, sich die in solchen situationen entstandenen notizen von analytikern anzuschauen. die sind ja auch ein instrument des umgangs mit den eigenen gefühlen - auch von massivem ärger, von sich bedroht fühlen, von sich hilflos gemacht fühlen. schreiben statt ausagieren vielleicht. schreiben, herauslassen, um die massiven gefühle dann als erkenntnisinstrument zu nutzen. doch, ich kann mir schon vorstellen, dass das sehr heftig sein kann - und manchmal auch sein muss.
Die Grenzen meines Körpers sind die Grenzen meines Ichs. Auf der Haut darf ich, wenn ich Vertrauen haben soll, nur zu spüren bekommen, was ich spüren will. Mit dem ersten Schlag bricht dieses Weltvertrauen zusammen.

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