Artikel zum (mangelnden) Erfolg von Therapien
Natürlich ist die Ärztekammer der Ansprechpartner, aber in dem link oben steht doch, dass es um Haftungsfragen geht bei dieser Schlichtungsstelle.
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Arzthaftung / Aufsichtsaufgaben der Kammer fangen, soweit ich weiß, nicht erst beim sexuellen Missbrauch an...
Und die Möglichkeit, sich eine ärztliche Zweitmeinung bei Bedenken einzuholen, gibt es, soweit ich weiß, auch im Bereich der PT, vgl.:
Einige wesentliche Punkte, die auch für Psychotherapeuten gelten, lauten:
Und natürlich ist die primäre Zuständigkeit der Kammer auch nicht zu schauen, ob die Behandlungsplanung wirklich so verläuft, wie geplant und ob es dabei zu Reibungen kommt... aber daher müssen Therapeuten in regelmäßigen Abständen Gutachtern Rechenschaft ablegen.
Und die Möglichkeit, sich eine ärztliche Zweitmeinung bei Bedenken einzuholen, gibt es, soweit ich weiß, auch im Bereich der PT, vgl.:
Einige wesentliche Punkte, die auch für Psychotherapeuten gelten, lauten:
Aufgabe der Kammer ist natürlich nicht, eine Zweitmeinung... also verlängerte Therapie... wie sollte es auch anders sein.Einige wesentliche Punkte, die auch für Psychotherapeuten gelten, lauten:
Der Patient hat grundsätzlich das Recht, Arzt und Krankenhaus frei zu wählen und zu wechseln. Der Patient kann eine ärztliche Zweitmeinung einholen.
http://www.bptk.de/patienten/wege-zur-p ... tient.html
Und natürlich ist die primäre Zuständigkeit der Kammer auch nicht zu schauen, ob die Behandlungsplanung wirklich so verläuft, wie geplant und ob es dabei zu Reibungen kommt... aber daher müssen Therapeuten in regelmäßigen Abständen Gutachtern Rechenschaft ablegen.
Liebe Grüße
stern
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»Je größer der Haufen,
umso mehr Fliegen sitzen drauf«
(alte Weisheit)
umso mehr Fliegen sitzen drauf«
(alte Weisheit)
Ne, die Kammern sind für die Einhaltung der Berufsordnung zuständig, so auch deren Schlichtungsstellen.
Das ist ein viel weiteres Feld als die Haftungsfragen. ... (und auch etwas ganz anderes.)
Seite 27
Das ist ein viel weiteres Feld als die Haftungsfragen. ... (und auch etwas ganz anderes.)
Quelle: http://www.bptk.de/fileadmin/user_uploa ... ie_neu.pdfBeschwerden über die Behandlung
Psychotherapeuten haben sich eine Berufsordnung gegeben. Darin haben sie ihre
beruflichen Rechte und Pflichten geregelt. Diese Regeln dienen beispielsweise dazu,
•
das Vertrauen zwischen Patient und Psychotherapeutin/Psychotherapeut
zu fördern,
•
die Qualität der psychotherapeutischen Tätigkeit sicherzustellen,
•
den Schutz der Patienten zu sichern,
•
die Freiheit und das Ansehen des Berufs zu wahren und zu fördern.
Im Kapitel „Welche Rechte haben Sie als Patient?“ (Seite 34) erfahren Sie genau
-
er, welche Regeln Psychotherapeuten während der Behandlung einhalten müssen.
Mit Ihren Beschwerden können Sie sich an die zuständige Landespsychothera
-
peutenkammer wenden, die am Ende der Broschüre aufgeführt ist (Seite 38). Die
Kammern haben die Aufgabe, Verstöße ihrer Mitglieder gegen die Berufsordnung
zu prüfen und zu ahnden. Verstoßen Psychotherapeuten gegen ihre Berufsord
-
nung, kann die zuständige Kammer Rügen erteilen, Ordnungsgelder verhängen und
berufsgerichtliche Verfahren einleiten, die bis zum Entzug der Approbation, also der
staatlichen Behandlungserlaubnis, führen können
Seite 27
"Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit." Kierkegaard
Aber problematische Therapien gehen ja nicht unbedingt mit einem Verstoß gegen die Berufsordnung einher. Ich finde die von dir (pandas) vor ein paar Seiten verlinkte Ombudsstelle z.B. einen guten Ansatz, so etwas gibt es bei Ärztekammern meines Wissens nicht.
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- Beiträge: 6034
Aber das Thema 'problematischer Therapieverlauf' ist ja schon noch mal ein anderes als das Thema 'wie schlecht sind manche Therapeuten', welches im ersten Beitrag dieses Threads angesprochen wurde.
Wenn festgestellt wird, dass der Therapieverlauf schwierig ist und man feststeckt, ist damit der 'Schuldige' noch lange nicht ausgemacht: Durch Selbstreflexion, durch eine Zweitmeinung oder durch einen Schlichter kann weiter eruiert werden, wo genau es hapern könnte.
Bei der Frage 'wie schlecht sind manche Therapeuten' ist ja schon - zumindest aus der Sicht des Patienten - klar, wo das Problem liegt: beim Therapeuten, den man irgendwie irgendwo 'melden' sollte, um ihn entweder zu korrigieren oder andere Patienten vor ihm zu schützen.
Wenn festgestellt wird, dass der Therapieverlauf schwierig ist und man feststeckt, ist damit der 'Schuldige' noch lange nicht ausgemacht: Durch Selbstreflexion, durch eine Zweitmeinung oder durch einen Schlichter kann weiter eruiert werden, wo genau es hapern könnte.
Bei der Frage 'wie schlecht sind manche Therapeuten' ist ja schon - zumindest aus der Sicht des Patienten - klar, wo das Problem liegt: beim Therapeuten, den man irgendwie irgendwo 'melden' sollte, um ihn entweder zu korrigieren oder andere Patienten vor ihm zu schützen.
Das ist ja genau mein Punkt, dass ich denke, dass es da für Patienten bessere Möglichkeiten geben sollte, z. B. eine Anlaufstelle unterhalb von Beschwerde, Verstoß gegen die Berufsordnung etc.. Also dass sich der Patient in einer Krisensituation nicht noch selbst durchs Branchenbuch wühlen muss, die Therapie abbricht oder zum Krisendienst geht, sondern z.B. die Möglichkeit eines Gesprächs zu dritt besteht. Wo aber idealerweise auch auffallen würde, wenn ein einzelner Therapeut immer wieder in solche Problematiken verwickelt ist.leberblümchen hat geschrieben: Wenn festgestellt wird, dass der Therapieverlauf schwierig ist und man feststeckt, ist damit der 'Schuldige' noch lange nicht ausgemacht: Durch Selbstreflexion, durch eine Zweitmeinung oder durch einen Schlichter kann weiter eruiert werden, wo genau es hapern könnte.
Ich finde, der Faden hier ist schon etwas differenzierter als die reißerische Überschrift "Wie schlecht sind manche Therapeuten".
Das ist ja eigentlich durch die Zweitmeinung abgedeckt... zumindest als Einzelgespräch.Maika hat geschrieben:Das ist ja genau mein Punkt, dass ich denke, dass es da für Patienten bessere Möglichkeiten geben sollte, z. B. eine Anlaufstelle unterhalb von Beschwerde, Verstoß gegen die Berufsordnung etc..
Was die Dreierkonferenz angeht: Und dazu soll der Therapeut verpflichtet werden oder bleibt es ihm überlassen, ob er ein Dreiergespräch führen möchte?Also dass sich der Patient in einer Krisensituation nicht noch selbst durchs Branchenbuch wühlen muss, die Therapie abbricht oder zum Krisendienst geht, sondern z.B. die Möglichkeit eines Gesprächs zu dritt besteht. Wo aber idealerweise auch auffallen würde, wenn ein einzelner Therapeut immer wieder in solche Problematiken verwickelt ist.
Und soll der Mediator, das Gespräch neutral führen und beiden Parteien unverbindliche Vorschläge machen (also die Gesprächsführung für das übernehmen, was in die Therapie gehören würde, dort aber aus welchen Gründen auch immer nicht gelungen ist)... oder auch Befugnisse erhalten, darüber zu urteilen und ggf. Maßnahmen zu verhängen? Also Befugnisse eingeräumt werden, die die Kammer (als Aufsichtsorgan) hat...
Aber in jedem Fall müssen Ergebnisse zentralisiert festgehalten werden, damit auffallen kann, wenn ein Therapeut häufiger Dreierkonferenzen führt?
Liebe Grüße
stern
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Hier wird doch so oft geschrieben dass es schwierig sei, als Patient mit "Vorgeschichte" einen Therapieplatz zu bekommen. Ich denke, dass es auch nicht einfach ist, eine gute und neutrale Zweitmeinung zu bekommen und fände dafür eine Anlaufstelle gut.stern hat geschrieben:Das ist ja durch die Zweitmeinung abgedeckt...Maika hat geschrieben:Das ist ja genau mein Punkt, dass ich denke, dass es da für Patienten bessere Möglichkeiten geben sollte, z. B. eine Anlaufstelle unterhalb von Beschwerde, Verstoß gegen die Berufsordnung etc..
Das ist die Frage. Ich glaube nicht, dass ein "Zwangsgespräch" Sinn macht, aber wenn es mehrfach Wünsche von Patienten gibt und der Therapeut ablehnt, fände ich das auch bedenkenswert.stern hat geschrieben: Und dazu soll der Therapeut verpflichtet werden oder bleibt es ihm überlassen, ob er ein Dreiergespräch führen möchte?
Das wäre ja erst mal eine Beratungsfunktion, die ich sinnvoll finde. Man kann ja auch zu dem Schluss kommen, dass die Therapie besser bei einem anderen Behandler fortgeführt wird.stern hat geschrieben: Und soll der Mediator, das Gespräch neutral führen und beiden Parteien unverbindliche Vorschläge machen (also die Gesprächsführung übernehmen für das, was in die Therapie gehören würde, dort aber aus welchen Gründen auch immer nicht gelingt)...
Wenn das gehäuft vorkommt finde ich es schon sinnvoll zu schauen woran das liegt. Es muss ja nicht am "schlechten" Therapeuten liegen, aber ebenso muss es nicht an einer Häufung von "schwierigen" Patienten liegen.stern hat geschrieben:oder auch Befugnisse erhalten, darüber zu urteilen und ggf. Maßnahmen zu verhängen? Also Befugnisse eingeräumt werden, die die Kammer (als Aufsichtsorgan) hat.
Aber in jedem Fall müssen Ergebnisse zentralisiert festgehalten werden, damit auffallen kann, wenn ein Therapeut häufiger Dreierkonferenzen führt?
Eine Zweitmeinung ist doch etwas anders als ein neuer Therapieplatz (also bei einer Zweitmeinung geht es insbes. auch um die Vorgeschichte... macht man halt sinnigerweise vorher klar, worum es geht. Klar kann es sein, dass ein Therapeut das ablehnt. Aber es gibt viel Gründe, die es erschweren, ein Gespräch/Therapieplatz zu erhalten). Es gibt auch Therapeuten, die scheuen sich nicht, anzusehen bzw. zu besprechen, wenn ein Therapeut Schwierigkeiten mit einem anderen Therapeuten berichtet. Persönlich finde ich aber die Beurteilung des Therapeutenverhaltens nicht unbedingt erhellend (kommt halt darauf an, teilweise entsprach meine Wertung der der Thera ohnehin),... sondern eher, was Punkte sind, an denen ich ansetzen kann.Maika hat geschrieben:Hier wird doch so oft geschrieben dass es schwierig sei, als Patient mit "Vorgeschichte" einen Therapieplatz zu bekommen. Ich denke, dass es auch nicht einfach ist, eine gute und neutrale Zweitmeinung zu bekommen und fände dafür eine Anlaufstelle gut.
Ich fände es bereits bedenkenswert, wenn ich nicht mehr in der Lage bin, etwas in der Therapie zu klären...stern hat geschrieben:Das ist die Frage. Ich glaube nicht, dass ein "Zwangsgespräch" Sinn macht, aber wenn es mehrfach Wünsche von Patienten gibt und der Therapeut ablehnt, fände ich das auch bedenkenswert
Wobei auch eine Zweitmeinung helfen kann, zu eruieren, was man will. Was man selbst will sollte man eh unabhängig vom Therapeuten einigermaßen klar bekommen (wäre zumindest von Vorteil).Das wäre ja erst mal eine Beratungsfunktion, die ich sinnvoll finde. Man kann ja auch zu dem Schluss kommen, dass die Therapie besser bei einem anderen Behandler fortgeführt wird.Und soll der Mediator, das Gespräch neutral führen und beiden Parteien unverbindliche Vorschläge machen (also die Gesprächsführung übernehmen für das, was in die Therapie gehören würde, dort aber aus welchen Gründen auch immer nicht gelingt)...
Wäre halt alles mit enormen Kosten verbunden. Und ich nehme an, solche Anlaufstellen soll es (zwecks Erreichbarkeit) nicht nur eine im Land geben? Also dezentrale Anlaufstellen mit zentraler Datensammlung und -auswertung?Wenn das gehäuft vorkommt finde ich es schon sinnvoll zu schauen woran das liegt. Es muss ja nicht am "schlechten" Therapeuten liegen, aber ebenso muss es nicht an einer Häufung von "Querulanten"-Patienten liegen.Aber in jedem Fall müssen Ergebnisse zentralisiert festgehalten werden, damit auffallen kann, wenn ein Therapeut häufiger Dreierkonferenzen führt?
Geht es also auch darum, das jemand sagt: Sie sind unschuldig, es war Fehlverhalten des Therapeuten?
Wie gesagt, wenn ich etwas nicht mehr mit dem Therapeuten klären kann, wäre da meine Grenze vermutlich schon erreicht... allerdings würde ich da erstmal hartnäckig bleiben und nicht nach dem ersten Anlauf die Flinte ins Korn werfen.
Zuletzt geändert von stern am Mi., 16.04.2014, 10:28, insgesamt 2-mal geändert.
Liebe Grüße
stern
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Dass ich für ein Dreiergespräch auch noch meine Schweigepflicht aufgeben muss, kommt hinzu... will vielleicht auch nicht jeder...
Liebe Grüße
stern
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Ich geh mal davon aus dass man zuerst selbst versucht Therapieprobleme zu klären und dass man sich jederzeit eine Zweitmeinung bemühen kann oder gehen kann und niemanden von der Schweigepflicht entbinden muss, wenn man nicht selbst darin einen Sinn sieht.
Ich denke, dass bei problematischen Therapien auch umgekehrt die Gefahr einer Schuldzuweisung an den Patienten besteht, als "schwierig" o.ä. Vielleicht auch aus Verstrickung und Frust des Therapeuten. Und dass Abbrüche dem Patienten tendenziell eher schaden, und sei es bei der Krankenkasse und der Bewilligung einer Folgetherapie.
Wenn sich zumindest in Ansätzen klären ließe, was weshalb wie gelaufen sein könnte und mögliche Anteile beider zur Sprache kommen, wäre das ja schon ein Schritt. Und wenn ein Therapeut zum zweiten oder dritten Mal in einer ähnlichen Konstellation aufläuft wird das vielleicht eher sichtbar als in einer Super- oder Intervision.
Natürlich kann man immer sagen, dass die Möglichkeiten des bestehenden Systems ausreichen (Zweitmeinung, Beschwerdestelle). Ich hab aber den Eindruck, dass oft Extremfälle von Berufsverfehlungen einerseits und "Problempatienten" (ich mag das Wort nicht) andererseits herangezogen werden und eine Fehlerkultur viel breiter angelegt sein könnte und sollte.
Das wäre ja wieder ein Schwarzweiß-Denken, das die Realität wohl selten trifft. Ich fand aber z.B. einleuchtend was hier am Anfang mal stand, dass "schlechte" Therapeuten oft für manche Problemkreise schlecht sind und nicht allgemein.stern hat geschrieben: Geht es also auch darum, das jemand sagt: Sie sind unschuldig, es war Fehlverhalten des Therapeuten?
Ich denke, dass bei problematischen Therapien auch umgekehrt die Gefahr einer Schuldzuweisung an den Patienten besteht, als "schwierig" o.ä. Vielleicht auch aus Verstrickung und Frust des Therapeuten. Und dass Abbrüche dem Patienten tendenziell eher schaden, und sei es bei der Krankenkasse und der Bewilligung einer Folgetherapie.
Wenn sich zumindest in Ansätzen klären ließe, was weshalb wie gelaufen sein könnte und mögliche Anteile beider zur Sprache kommen, wäre das ja schon ein Schritt. Und wenn ein Therapeut zum zweiten oder dritten Mal in einer ähnlichen Konstellation aufläuft wird das vielleicht eher sichtbar als in einer Super- oder Intervision.
Natürlich kann man immer sagen, dass die Möglichkeiten des bestehenden Systems ausreichen (Zweitmeinung, Beschwerdestelle). Ich hab aber den Eindruck, dass oft Extremfälle von Berufsverfehlungen einerseits und "Problempatienten" (ich mag das Wort nicht) andererseits herangezogen werden und eine Fehlerkultur viel breiter angelegt sein könnte und sollte.
Also ich hatte das Problem Therapieabbruch durch den Therapeuten bereits mehrfach, und ich muss sagen: als es schon so weit war, dass der Therapeut abbrechen wollte, hätte ein externer Schlichter/Mediator wohl an der verfahrenen Situation auch nicht mehr viel ändern können. Es wäre vermutlich unverantwortlich gewesen, den Therapeuten überzeugen zu wollen, die Therapie weiter fortzuführen. Eine Schuldzuweisung hätte mich damals sicher sehr befriedigt, aus heutiger Sicht... hm, ich weiß nicht, fände ich das schon fast fragwürdig.
Jetzt im Nachhinein, Therapiejahre später, kann ich sogar nachvollziehen, warum die Therapien damals abgebrochen wurden - die Kollegen hatten sich schlicht übernommen. So was kann wohl vorkommen in Behandlungen, in denen die wenigsten Fakten von Anfang an auf dem Tisch liegen.
Was mir geholfen hätte, wäre ein klärendes Gespräch mit einigem zeitlichen Abstand mit den Therapeuten. Das wäre aber wiederum eine Sache nur zwischen mir und den Behandlern gewesen.
Das einzige, was ich einem der Therapeuten dringend nahegelegt hätte, wenn dieses Problem bei ihm mehrfach aufgetreten wäre: Er solle die Spezialisierung, die er angeblich mit meiner Problemlage hat, von seiner Website löschen. Deshalb kann er aber imme rnoch ein guter Therapeut für Angststörungen, Depressionen oder Psychosen sein.
Er war eben für mich ein schlechter Therapeut. Andere wurden möglicherweise glücklich mit ihm.
Jetzt im Nachhinein, Therapiejahre später, kann ich sogar nachvollziehen, warum die Therapien damals abgebrochen wurden - die Kollegen hatten sich schlicht übernommen. So was kann wohl vorkommen in Behandlungen, in denen die wenigsten Fakten von Anfang an auf dem Tisch liegen.
Was mir geholfen hätte, wäre ein klärendes Gespräch mit einigem zeitlichen Abstand mit den Therapeuten. Das wäre aber wiederum eine Sache nur zwischen mir und den Behandlern gewesen.
Das einzige, was ich einem der Therapeuten dringend nahegelegt hätte, wenn dieses Problem bei ihm mehrfach aufgetreten wäre: Er solle die Spezialisierung, die er angeblich mit meiner Problemlage hat, von seiner Website löschen. Deshalb kann er aber imme rnoch ein guter Therapeut für Angststörungen, Depressionen oder Psychosen sein.
Er war eben für mich ein schlechter Therapeut. Andere wurden möglicherweise glücklich mit ihm.
"Die fast unlösbare Aufgabe besteht darin, weder von der Macht der anderen, noch von der eigenen Ohnmacht sich dumm machen zu lassen." Adorno
Ein Dreiergespräch würde die Entbindung erfordern... geht ja nicht anders.Maika hat geschrieben:Ich geh mal davon aus dass man zuerst selbst versucht Therapieprobleme zu klären und dass man sich jederzeit eine Zweitmeinung bemühen kann oder gehen kann und niemanden von der Schweigepflicht entbinden muss, wenn man nicht selbst darin einen Sinn sieht.
Nun ja... so supervidiert sollte ein Therapeut eeeigentlich sein, das vorher zu wissen... und weiß er es nicht, sondern zeichnet sich ein problematischer Therapieverlauf ab, gehört das eigentlich in die Supervision, um das zu beleuchten, womit der Therapeut nicht so gut umgehen kann. Ein Mediator kann das mMn gar nicht leisten.Das wäre ja wieder ein Schwarzweiß-Denken, das die Realität wohl selten trifft. Ich fand aber z.B. einleuchtend was hier am Anfang mal stand, dass "schlechte" Therapeuten oft für manche Problemkreise schlecht sind und nicht allgemein.
Für einen Klassiker halte ich, dass der Therapeut unpassend interveniert hat, das aber nicht sofort erkannt wird, sondern man sich vielmehr verfährt. Es erscheint aber nicht auflösbar. Für Ursachenbeleuchtung gibt es dann eigentlich die Supervision.
Genauso schlecht kann sich ein Mediator vom Patienten ein Bild machen und dessen Anteile... außer man gestaltet es wieder so, dass man sagt: Borderline, alles klar, ist ja auch kein Wunder, dass wir nun hier sitzen.
Unter Klärungsebene/Schlichtung/Mediation würde ich persönlich auch etwas anderes verstehen als eine Aufteilung von Anteilen, an wem es nun gelegen hat, dass beide hier sitzen und das nicht (wie es sein sollte) in der Therapie klären konnten.
Natürlich gibt es das... aber dafür gibt es ja notfalls Supervisoren, die insbes. auch solche Punkte beleuchten. Wieso sollte das ein Mediator das besser leisten können als ein Supervisor?Ich denke, dass bei problematischen Therapien auch umgekehrt die Gefahr einer Schuldzuweisung an den Patienten besteht, als "schwierig" o.ä. Vielleicht auch aus Verstrickung und Frust des Therapeuten. Und dass Abbrüche dem Patienten tendenziell eher schaden, und sei es bei der Krankenkasse und der Bewilligung einer Folgetherapie.
Ein Mediation würde ich schon von Supervision unterscheiden wollen. Bei Mediation/Schlichtung geht es eher um Beilegung eines Konfliktes... aber nicht, dass mit dem Mediator untersucht wird, dass der Therapeut aufgrund seiner Erfahrungen Schwierigkeiten hat mit jammernden Depressionpatienten umzugehen und dann dazu neigt, das in From von Frust in der Gegenübertragung auszuagieren... oder der Patient aufgrund von Schwierigkeiten xy mit dem austragen von Konflikten hat.
Persönliche Anteile des Therapeuten (z.B. dass ihn Alkoholiker so "triggern", dass er sie nicht professionell behandeln kann... und da wird es einiges geben) haben aber den Patienten nicht zu interessieren... noch ist das in einer Mediation aufzudröseln. Es ist jedoch nicht dem Patienten anzulasten, sondern professionell damit umzugehen... also z.B. dass er mit Hilfe von Supervision schaut, wie der Therapeuten jammernden Depressionpatienten oder Querlulanten professionell begegnen kann, die bei ihm eine Gegenübertragung auslösen... oder er verweist den Patienten weiter, weil er sich damit übernimmt. Eine Mediation/Schlichtung übernimmt ja nur den Gesprächsverlauf... dröselt aber meines Verständnisse nicht Anteile auf, die der Therapeut selbst nicht klar hat. Sondern in dem Fall wäre es sinniger, wenn der Therapeut Supervison nimmt, wenn er merkt, er beschuldigt den Patienten heftig o.ä.Wenn sich zumindest in Ansätzen klären ließe, was weshalb wie gelaufen sein könnte und mögliche Anteile beider zur Sprache kommen, wäre das ja schon ein Schritt. Und wenn ein Therapeut zum zweiten oder dritten Mal in einer ähnlichen Konstellation aufläuft wird das vielleicht eher sichtbar als in einer Super- oder Intervision.
Zuletzt geändert von stern am Mi., 16.04.2014, 11:44, insgesamt 1-mal geändert.
Liebe Grüße
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Hm Stern, dein Vertrauen in die Wirksamkeit von Supervision ist ja groß. Jedenfalls wohl größer als meins...
Ich denke auch nicht, dass man in einem Dreiergespräch die jeweiligen Hintergründe klären kann, aber Verstrickungen vielleicht eher zu Tage treten als nur in einer Supervision.
Aber letzten Endes wäre ja kein Patient zu so einem Vorgehen gezwungen, wer damit ein Unbehagen hat, braucht es ja nicht tun. Nur dass es Angebote in die Richtung gäbe, fände ich sinnvoll. Ob das nun eher ein Mediations- oder Supervisionsgespräch wird, lässt sich vielleicht gar nicht so vorhersagen, je nachdem ob die Therapie noch eine Chance hat oder man zu dem Schluss kommt, dass es in der Konstellation nichts bringt.
Ein Therapieabbruch kann ja auch eine verantwortungsvolle Handlung (von Therapeuten- oder Patientenseite) sein.
Ich denke auch nicht, dass man in einem Dreiergespräch die jeweiligen Hintergründe klären kann, aber Verstrickungen vielleicht eher zu Tage treten als nur in einer Supervision.
Aber letzten Endes wäre ja kein Patient zu so einem Vorgehen gezwungen, wer damit ein Unbehagen hat, braucht es ja nicht tun. Nur dass es Angebote in die Richtung gäbe, fände ich sinnvoll. Ob das nun eher ein Mediations- oder Supervisionsgespräch wird, lässt sich vielleicht gar nicht so vorhersagen, je nachdem ob die Therapie noch eine Chance hat oder man zu dem Schluss kommt, dass es in der Konstellation nichts bringt.
Ein Therapieabbruch kann ja auch eine verantwortungsvolle Handlung (von Therapeuten- oder Patientenseite) sein.
..............gelöscht
Zuletzt geändert von kaja am Mi., 16.04.2014, 12:01, insgesamt 1-mal geändert.
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