Artikel zum (mangelnden) Erfolg von Therapien

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Tristezza
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Beitrag Di., 15.04.2014, 21:21

Aber das ist doch durchaus üblich, manche Therapeuten scheinen sogar ein Feedback der Patienten zu verlangen, bevor sie einen Verlängerungsantrag stellen.

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sandrin
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Beitrag Di., 15.04.2014, 21:23

Ne, ich kenn das eigentlich nur teilweise.

Nur, ich mein was anderes. Ich finde, es sollte eine separate schriftliche Stellungnahme des Patienten geben.


leberblümchen
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Beitrag Di., 15.04.2014, 21:25

Ich musste vor dem letzten Verlängerungsantrag spontan (!) weitere Ziele formulieren, zum ersten Mal überhaupt seit Therapiebeginn. Das diente ja durchaus auch der Frage: "was bisher geschah". Ich habe gelesen, dass das bei der letzten Verlängerung immer der Fall sein sollte.

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sandrin
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Beitrag Di., 15.04.2014, 21:32

Das finde ich löblich, wirklich. Ich wurde schon auch gefragt, das muss ich sagen.

Aber ich mein, dass ein Antrag nicht nur vom Therapeuten kommen sollte, sondern auch vom Patienten.

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chaosfee
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Beitrag Di., 15.04.2014, 22:17

Mich hat die Diskussion jetzt wieder motiviert, meine Patientenakten einzusehen. Habe jetzt von sämtlichen Stellen, an denen ich eine Diagnostik durchlaufen habe, die Gutachten angefordert.
Jetzt bin ich ja mal gespannt, was da so alles drin steht und vor allem: wie die Gutachten sich unterscheiden. Sie wurden alle in einem Zeitraum von 2 Jahren angefertigt. Bislang kannte ich nur die Diagnosen, die mir jeweils verpasst wurden.

Zum Antrag: Ich hätte da zum Anfang der Therapie ehrlich gesagt nichts zu sagen gewusst. Das fällt mir sogar jetzt, nach Jahren der Therapie, noch schwer, obgleich ich eine Verbesserung meines Zustandes festgestellt habe. Die weitaus größere Veränderung nehmen allerdings andere Personen wahr, und zwar sowohl Personen, die mich persönlich kennen als auch Kollegen meines Therapeuten.
"Die fast unlösbare Aufgabe besteht darin, weder von der Macht der anderen, noch von der eigenen Ohnmacht sich dumm machen zu lassen." Adorno

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Maika
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Beitrag Mi., 16.04.2014, 06:56

Ich finde die Argumentation, der Patient sei ja doch am Ende derjenige, der die verzerrte Wahrnehmung habe und wenn es nicht so ist, könne man das kaum feststellen, schon ziemlich befremdlich.
Vor ein paar Jahren war diese Sichtweise ja offenbar noch viel stärker ausgeprägt, mittlerweile gibt es zumindest von der Therapeutenkammer eine Schlichtungsstelle und es ist ein etwas größeres Bewusstsein für problematische Therapieverläufe entstanden (die kaum immer dem Patienten allein anzulasten sein werden). Natürlich wird es nie möglich sein, alle Probleme und unguten Verläufe aufzuklären und zu lösen.


leberblümchen
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Beitrag Mi., 16.04.2014, 07:14

Maika, das Befremdliche ist wohl eher, dass man annimmt, mit einem Fragebogen schwierige Therapieverläufe analysieren zu können. Ich selbst sagte ja, dass man sich jederzeit beschweren könne, wenn gravierendes Fehlverhalten auffällt oder der Therapeut sich nicht auf Kritik des Patienten einlässt. Das ist etwas anderes, als davon auszugehen, dass der Patient nach einer missglückten Therapie in der Lage ist, die Arbeit des Therapeuten mit ein paar Kreuzchen so halbwegs objektiv zu bewerten, sodass 'unabhängige Stellen' dann darüber entscheiden könnten, wer Recht hat.

Wie du ja selbst sagst: Die Schlichtungsstelle gibt es. Wo also ist das Problem?

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sandrin
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Beitrag Mi., 16.04.2014, 07:27

Wenn es zu vermehrtem negativen Feedback mehrerer Patienten kommt, dann kann man ja eine ausführliche Stellungnahme des Therapeuten einfordern, in der er dann erklären kann, wie es seiner Meinung nach dazu kam.

Es bleibt doch aber die Tatsache, dass Kassen die Therapie bezahlen, damit es dem Patienten besser geht. Das ist das ultimative Ziel. Der Patient und die Verbesserung seiner Gesundheit und seines Wohlbefindens stehen im Vordergrund. Nichts anderes.

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stern
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Beitrag Mi., 16.04.2014, 07:41

Maika hat geschrieben:Ich finde die Argumentation, der Patient sei ja doch am Ende derjenige, der die verzerrte Wahrnehmung habe und wenn es nicht so ist, könne man das kaum feststellen, schon ziemlich befremdlich.
Vor ein paar Jahren war diese Sichtweise ja offenbar noch viel stärker ausgeprägt, mittlerweile gibt es zumindest von der Therapeutenkammer eine Schlichtungsstelle und es ist ein etwas größeres Bewusstsein für problematische Therapieverläufe entstanden (die kaum immer dem Patienten allein anzulasten sein werden).
Ich würde annehmen, dass die Kammern Bewusstsein für problematische Verläufe habe (ihre Aufgabe ist ja auch Beschwerdemanagement). Nur ist die Kammer, eher für die Aufsicht der PT zuständig und in ihrem Kern keine Patientenberatung. Aber es gibt Schlichtungsstellen (gehört soweit ich weiß auch zum Aufgabenbereich) und man kann sich auch als Patient dorthin wenden ohne gleich eine Beschwerde einzureichen (vielleicht auch etwas abhängig von der Kammer. Einige, vielleicht auch alle haben Patienten-Hotlines o.ä.). Nur geht es eher nicht darum, zu klären, ob nun der Patient oder der Thera, platt gesagt, die verzerrtere Wahrnehmung hat... also sie bieten wohl nicht wirklich eine verlängerte PT für den Patienten. Aber notfalls kann man sich eine Zweitmeinung bei einem PT einholen. Ist also nicht so, dass es gar nichts gibt.

Ich bin jedenfalls eher bei leberb. und chaos, dass es vielleicht manche Patienten nicht merken, dass sie in ihrer Therapie nicht vorankommen oder das auf der Beziehungsebene etwas schief läuft (oder das irgendwie übergehen)... und ich glaube nicht, dass der Fragebogen das auffangen kann, sondern wenn es um subjektive Einschätzungen, bildet sich das eben im Fragebogen ab.

Störungbilder heranzuziehen, um die Urteilsfähigkeit im gesamten in Frage zu stellen, wäre jedoch diskriminierend (und auch nicht unbedingt realitätsgerecht). Man muss schon genauer hinsehen, ob es nicht auf der Realebene doch irgendwelche Anhaltspunkte für Fehlverhalten gab. Sonst könnte man ja gleich zementieren, dass bei der Behandlung von paranoiden Patienten keine Behandlungsfehler passieren können... alles Störung des Patienten. Unethischer ging es ja fast nicht mehr.
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stern
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Beitrag Mi., 16.04.2014, 07:49

sandrin hat geschrieben:Wenn es zu vermehrtem negativen Feedback mehrerer Patienten kommt, dann kann man ja eine ausführliche Stellungnahme des Therapeuten einfordern, in der er dann erklären kann, wie es seiner Meinung nach dazu kam.
Und der Patient gibt auch eine ab... und naturgemäß werden die Schilderungen nicht deckungsgleich sein, da ja (auch ganz ohne böse Absicht) Patient und Therapeut die gleichen Vorkommnisse aus unterschiedlicher Perspektive erleben. Der Therapeut wird es oft schlüssig darlegen können, wie die Situation aus seiner Sicht ist... jemand kann darauf schauen, ob therapeutisch-professionell damit umgegangen wurde (ja/nein). Und dann?

Und wieso reichen die PT-Kammern hier nicht aus... Beschwerdemanagment und Schlichtung gehört, soweit ich weiß, zu deren Aufgabe. Was ich mal gelesen habe: Patienten wissen von der Möglichkeit oft nichts bzw. nehmen es (aus welchen Gründen auch immer... das wäre anzusehen) selten in Anspruch. Und die Kammer hat auch Befugnisse, den Therapeuten zu rügen...
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Maika
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Beitrag Mi., 16.04.2014, 07:52

Es gibt doch momentan keine Schlichtungsstelle für ärztliche Therapeuten, das schrieb ich bereits.

Und ich habe auch schon mal geschrieben, dass es mir nicht um Fragebogen und Kreuzchen geht und dass man zur Evaluation auch z.B. Folgetherapien und Klinikaufenthalte heranziehen kann.

Ich denke aber, die Diskussion dreht sich langsam doch ein bisschen im Kreis...
Zuletzt geändert von Maika am Mi., 16.04.2014, 07:56, insgesamt 1-mal geändert.

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sandrin
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Beitrag Mi., 16.04.2014, 07:53

Was mich aber weiter umtreibt: Wie zum Henker kommt man drauf, dass die Schilderungen von Patienten automatisch falsch sind und die der Therapeuten automatisch richtig???? Also ich finde das - gelinde gesagt - auch äußerst strange, so zu denken.

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stern
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Beitrag Mi., 16.04.2014, 07:56

Also die Bundesärztekammer schreibt:
Bei den Landesärztekammern sind seit 1975 Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen eingerichtet, die als weisungsunabhängige Gremien bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Arzt und Patient objektiv klären, ob die gesundheitliche Komplikation auf einer haftungsbegründenden ärztlichen Behandlung beruht. Ziel dieser Einrichtungen ist die außergerichtliche Einigung zwischen Arzt und Patient. Das Verfahren vor den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen ist durch Verfahrensordnungen bzw. Statuten oder Vereinbarungen geregelt.
http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=2.59.5301
Und welcher Berufsaufsicht unterliegen Ärzte, die als Therapeuten tätig sind? Doch, den Ärztekammern, oder nicht? Aber (verlängerte) Therapie ist so eine Schlichtung natürlich nicht.
Zuletzt geändert von stern am Mi., 16.04.2014, 07:58, insgesamt 1-mal geändert.
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Maika
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Beitrag Mi., 16.04.2014, 07:57

Diese Stellen klären, ob ein Arzt für etwas haften muss. Das wird doch bei Therapien höchstens bei sex. Missbrauch der Fall sein.


leberblümchen
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Beitrag Mi., 16.04.2014, 08:04

Sandrin, natürlich ist das strange. Aber so denkt ja hier auch niemand.

Irgendwann kam die Behauptung auf: "Fragebögen wären eine gute Sache" - also, wenn das MEIN Thema wäre, würde ich mal so für mich und / oder hier solch einen Fragebogen entwerfen und ihn zur Diskussion stellen.

Das hat ja nicht nur inhaltliche Aspekte, sondern auch methodische, wie ich versucht habe, auszuführen. Wenn also klar ist - und solange kein stichhaltiges Argument pro Fragebogen erwähnt wird, ist das für mich klar -, dass Fragebögen nicht funktionieren, wenn man unfähige Therapeuten herausfiltern möchte (und was macht man dann mit ihnen???), dann würde ich mir, sollte das mein Thema sein, überlegen, was ich alternativ gerne 'hätte', um den von mir als solchen empfundenen Missstand zu überwinden.

Maika, ärztliche Therapeuten sind dann wohl Ärzte und somit wäre die Ärztekammer mein erster Ansprechpartner. Maika "das wird so sein" stimmt eben nicht. Du kannst dich bei der Ärztekammer jederzeit beschweren, wenn sich ein Arzt oder ärztl. Therapeut dir gegenüber falsch verhält.

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