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Mi., 22.04.2020, 13:25
Ich sehe das wie Wald, ob du eine Therapie gemacht hast, wann das war, ggf. mit wieviel Stunden und in welchem Verfahren müssen die Therapeuten dich fragen, weil ihr im Therapieantrag Angaben zu Vorbehandlungen machen müsst. Bei wem du Therapie gemacht hast, muss sie nur wissen, wenn sie ein Reststundenkontingent vom Vortherapeuten übernehmen soll. Ansonsten ist das deine Entscheidung, ob du den Namen angeben willst oder nicht.
It is better to have tried in vain, than never tried at all...