Es gibt ja die Möglichkeit, als Opfer einer Gewalttat unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für Psychotherapie in Österreich gezahlt zu kriegen.
Mir ist so ca. klar wer wie und wann Anspruch hat

Wenn jemand sein Kassenplatz-Kontingent schon ausgeschöpft hat, fällt der dann raus aus diesem Gesetz? Bzw. wann hätte er wieder Anspruch darauf?
Wieviele Stunden werden in der Regel dann bewilligt, läuft das dann einfach parallel zu dem Anspruch von der Kasse oder ist das unabhängig voneinander?
Für jegliche andere Tipps und Infos wäre ich auch sehr dankbar
