Du, Feenya, so einfach ist das mit dem Firmenwagen aber nicht.
Natürlich darf man mit dem keine Privatfahrten unternehmen, es sei denn, es ist etwas anderes (schriftlich) vereinbart worden. Immerhin verliert der Wagen an Wert, wenn er benutzt wird. Motor, Reifen, Kupplung, eben alles, was verschleißen kann, wird es auch, und von daher die Regelung.
Zu dem Rest: Ich glaube ehrlich gesagt, dass es wirklich schwer ist, da etwas zu ändern. Wenn sogar schon die Kollegen mitmachen... Hast du die mal gefragt, wie sie es z.B. finden, aus privater Kasse das Essen zahlen zu müssen?
Ansonsten hast du nicht beschrieben, wie das Verhältnis deiner Kollegen zu den Chefs ist, ob die sich auch so viel bieten lassen (müssen), oder?
Komme mit Chefin nicht mehr klar
"Not doing life today. Love to. But can't."
Hoffentlich: "I think I'm at a stage of my life where I subconsciously purposefully f.uck everything up just to see if I can find a way out of it."
Untiefen des Internets
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Sarana hat geschrieben:Du, Feenya, so einfach ist das mit dem Firmenwagen aber nicht.
Natürlich darf man mit dem keine Privatfahrten unternehmen, es sei denn, es ist etwas anderes (schriftlich) vereinbart worden. Immerhin verliert der Wagen an Wert, wenn er benutzt wird. Motor, Reifen, Kupplung, eben alles, was verschleißen kann, wird es auch, und von daher die Regelung.
Okay, ich habe keinerlei Erfahrung mit Firmenwagen.
Naja, irgendwie schon. Aber eben mit Firmenwagen, die im firmeneigenen Fuhrpark stehen. Die bekommt man - während der Arbeitszeit - für dienstliche Fahrten zur Verfügung gestellt, aber dann bezahlt man auch keine Steuern (für "Sachbezüge") dafür.
Darum habe ich angenommen, dass das Firmenauto eben auch für privat genutzt werden darf. Es ist ein Teil des Einkommens - deshalb auch die Besteuerung des Autos.
Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt.
*Albert Einstein*
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Gut, ich bin ehrlich: So genau kenn ich mich auch nicht damit aus.
War eben meine Überlegung dazu.
War eben meine Überlegung dazu.
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Sarana hat geschrieben:Gut, ich bin ehrlich: So genau kenn ich mich auch nicht damit aus.
War eben meine Überlegung dazu.
Ich kenne "Sachbezüge", und deren Besteuerung, durch Personalstrom, den Mitarbeiter eines Energieunternehmens (mein Schwager) beziehen.
Umgelegt auf das Dienstauto der TE, würde das heißen, dass die Geschäftsführer des Energieunternehmens ihren Mitarbeitern vorschreiben würden, wie viel Strom sie verbrauche dürfen.
Und das könnte dann heißen, dass sie z.B. das Licht nur von 18 Uhr bis 23 Uhr einschalten dürfen ... und den E-Herd nur von 17 Uhr bis 18 Uhr in Betrieb nehmen dürfen .... und die Waschmaschine nur ab 20 Uhr laufen darf ..... und der Fernseher darf auch nicht länger als 2 Stunden am Tag eingeschalten werden ...
Warum nimmt sich da also ein Arbeitgeber heraus, dem Arbeitnehmer vorzuschreiben, in welchem Ausmaß er "den Teil des Einkommens" (Firmenwagen) privat nutzt?
@gokiburi
Welche Position hat die Chefin in der Firma? Ist sie ihrem Ehemann gleichgestellt, oder ist sie nur die "Frau vom Chef", und hat sonst eigentlich nichts zu melden?
Falls sie keine gleichberechtigte Chefin ist, sondern nur die "Bürodame", würde ich ihre Anliegen ebenso wichtig (oder unwichtig) nehmen, wie die der anderen beiden Kollegen.
Der Ansprechpartner, bei Problemen, sollte dann der tatsächliche Chef sein. Wenn sich die Frau bei ihrem Mann über dein Verhalten beschwert, dann kannst du ja sagen, dass du dich nicht auf deine eigentliche Arbeit konzentrieren kannst, weil du alle 5 Minuten für seine Frau springen musst.
Je länger ich darüber nachdenke, umso wichtiger erachte ich einen Tagesplan, mit fixen Zeiten für die jeweiligen Aufgaben.
Du kannst ja für die "Chefin" englische Mails schreiben und Anrufe tätigen .... aber alles zu seiner Zeit, und nicht dann, wenn es der Chefin gerade einfällt.
Du kannst ja für die "Chefin" Briefe eintüten .... aber alles zu seiner Zeit, und nicht dann, wenn es der Chefin gerade einfällt.
Du kannst ja ganze Säcke voll Briefe und Pakete zur Post bringen .... aber alles zu seiner Zeit, und nicht dann, wenn es der Chefin gerade einfällt.
Struktur! Struktur! Und nochmal Struktur!
Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt.
*Albert Einstein*
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Wenn ein Firmenwagen nur für betriebliche Zwecke verwendet werden darf, ist ein genaues Fahrtenbuch zu führen und dann sind vom AN auch keine Steuern dafür abzuführen und private Fahrten nicht erlaubt. Dier Steuerbehörde überprüft dann bei Prüfungen z.B. ob der betreffende Mitarbeiter privat ein Fahrzeug angemeldet hat um zu sehen ob da eine versteckte Lohnzahlung dahintersteckt.
Darf der Firmenwagen privat genutzt werden gilt er als Sachbezug und es sind Steurn dafür abzuführen, es ist jedoch dennoch zulässig und üblich dass mit dem AN eine jährliche Höchstkilometerzahl vereinbart wird die mit diesem Fahrzeug gefahren werden darf, um den Wert des Fahrzeuges gemäß den üblichen Gebrauchtwagenpreislisten zu erhalten, wenn dieser wieder verkauft werden soll/muss. Vielleicht steckt das hinter der EInschränkung durch die Chefin ?
Darf der Firmenwagen privat genutzt werden gilt er als Sachbezug und es sind Steurn dafür abzuführen, es ist jedoch dennoch zulässig und üblich dass mit dem AN eine jährliche Höchstkilometerzahl vereinbart wird die mit diesem Fahrzeug gefahren werden darf, um den Wert des Fahrzeuges gemäß den üblichen Gebrauchtwagenpreislisten zu erhalten, wenn dieser wieder verkauft werden soll/muss. Vielleicht steckt das hinter der EInschränkung durch die Chefin ?
Nicht das schwarze Schaf ist anders, sondern die weißen Schafe sind alle gleich
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