Vielen Dank für eure Antworten!
Bin mit der einfachen Ablehnung wegen Eigenbedarf (was letztlich auch nicht unwahr ist) ohne weitere Diskussion durchgekommen.
Die Anfrage war übrigens per SMS.
Vielen Dank nochmal für eure Gedanken!
Eine Bitte ablehnen - ohne Begründung aber nett
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"Mit welcher höflichen und nicht gelogenen Begründung könnte man diese Ansinnen ablehnen, ohne die wahren Gründe darzulegen?
Bin mit der einfachen Ablehnung wegen Eigenbedarf (was letztlich auch nicht unwahr ist) ohne weitere Diskussion durchgekommen."
Ich würde grundsätzlich überlegen, ob ich mich in Zukunft noch in die Position der Rechtfertigung drängen lasse oder ob ich das bereits als Übergriff sehe und ablehne. Sonst komme ich irgendwann in die Lage, das sich jemand von mir meine Frau ausborgen will und ich überlege, wie ich das ohne den anderen zu verletzen, ablehnen kann. Das trifft auch auf Einladungen oder "kleine Gefallen" zu. Je später du ablehnst, umso aufwendiger und in sich verstrickter die Begründung.
Als ich in den 1930ern noch zum Militär eingezogen werden sollte, gab es dafür ein Sprichwort. Die dummen Jungs müssen zäh sein. (Die schlauen kommen garnicht erst in diese Lage.)
Bin mit der einfachen Ablehnung wegen Eigenbedarf (was letztlich auch nicht unwahr ist) ohne weitere Diskussion durchgekommen."
Ich würde grundsätzlich überlegen, ob ich mich in Zukunft noch in die Position der Rechtfertigung drängen lasse oder ob ich das bereits als Übergriff sehe und ablehne. Sonst komme ich irgendwann in die Lage, das sich jemand von mir meine Frau ausborgen will und ich überlege, wie ich das ohne den anderen zu verletzen, ablehnen kann. Das trifft auch auf Einladungen oder "kleine Gefallen" zu. Je später du ablehnst, umso aufwendiger und in sich verstrickter die Begründung.
Als ich in den 1930ern noch zum Militär eingezogen werden sollte, gab es dafür ein Sprichwort. Die dummen Jungs müssen zäh sein. (Die schlauen kommen garnicht erst in diese Lage.)
Ich würde es trotzdem so versuchen. So nach dem Motto "Sieh mal, wie es auch funktioneren kann". Gleiches mit gleichem beantworten heizt einen unterschwellig schwelenden Konflikt ja oft noch an. Lieber versuche ich dann zu zeigen, welche anderen Umgangs-/Lösungsmöglichkeiten sich auch noch bieten - und hoffe, dass mein Gegenüber dies erkennt, begreift und für sich selber ebenso übernimmt.Miss_Understood hat geschrieben: ↑Di., 07.03.2017, 01:02 Alyssa: hast 1.-3. von Catull gelesen? Ich denke, unter diesem speziellen Umständen - und dafür gilt meine Antwort - dürfte die sehr edle und absolut ideale Umsetzung von dir - keine umsetzbare Möglichkeit sein.
Wenn meine "idelae Umsetzung" allerdings auch nach 3-4 Versuchen nicht auf fruchtbaren Boden fällt, bzw. ich trotzdem massiven Anfeindungen ausgesetzt wäre, würde ich das einstellen und einfach auch gar nichts mehr verleihen. Ohne Wenn und Aber, ohne Rechtfertigung, ohne grössere Rücksicht auf den anderen.
Catull schrieb ja nun, dass ihre Ablehnung bei der fragenden Person offenbar gar nicht als übel, anmassend, beleidigend o.ä. ankam. Sondern wohl als "normale Reaktion" auf eine kurze Anfrage. Das kann man sich dann ja für die Zukunft merken: Nicht lange fackeln, einfach sagen "Nein ich verleihe nicht" (zur Not mit Zusatz "Eigenbedarf"). Und sich dann auch selber keinenn Kopf mehr machen
Sag das nicht. Ich habe immer im Hinterkopf, dass ich Dinge, die ich leihe und die dann kaputt gehen, ersetzen muss. Und ja, eine Haftpflicht ist da hilfreich.Miss_Understood hat geschrieben: ↑Di., 07.03.2017, 01:02Damit rechnet man NIE. Aber - es KANN passieren.
Der solltest Du aber tunlichst nicht mitteilen, dass der Gegenstand ausgeliehen war (oder die genauen Bedingungen vorher prüfen), denn die meisten Haftpflichtversicherungen ersetzen den Schaden in einem solchen Falle NICHT. Das wissen nur die meisten leider nicht.
http://www.rueckenwind-finanzplanung.de ... sicherung/
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Auch wenn - juristisch ausgedrückt - Erledigung der Hauptsache eingetreten ist, hier noch mein Ablehnungsvorschlag:
"Frauen, Füllfederhalter und xy verleiht man nicht!" - wobei xy der jeweils fragliche Leihgegenstand sein soll und der erste Leihgegenstand je nach den sozialen Verhältnissen einer geschlechtsanpassenden Maßnahme zu unterziehen ist.
Die Wirksamkeit dieser Formel ist allerdings von vorneherein auf das monogame Milieu beschränkt !
"Frauen, Füllfederhalter und xy verleiht man nicht!" - wobei xy der jeweils fragliche Leihgegenstand sein soll und der erste Leihgegenstand je nach den sozialen Verhältnissen einer geschlechtsanpassenden Maßnahme zu unterziehen ist.
Die Wirksamkeit dieser Formel ist allerdings von vorneherein auf das monogame Milieu beschränkt !
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