Hallo pez,
bei all deiner Zweifel und negativen Erfahrungen derzeit,
eine Anregung oder Frage, erinnert dich diese Situation vielleicht auch an was aus deinem Leben? Wiederholt such da vielleicht was?
Therapeuten sind auch mir oft noch ein enormes Rätsel und doch tragen mich die Wehen immer weiter vorwärts. ..
Erinnern - wiederholen - durcharbeiten. .. irgendwie hört sich das bei dir schon auch so an???
Abhängigkeit von der Psychotherapeutin
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- [nicht mehr wegzudenken]
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"Der Einzige, der sich wirklich vernünftig benimmt ist mein Schneider, er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich sieht"
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Schlimm nur, wenn das Durcharbeiten nicht erfolgen kann und es beim Wiederholen bleibt...
Danke, für die Aufklärung, das wusste ich nicht. Ich fühle mich besser, werde aber keinen Rechtsanwalt beanspruchen, denn das wünsche ich ihr nicht und auch nicht mir selbst. Gerade weil ich sie kenne, weiß ich genau, dass man sie besser nicht zum Feind macht Ich würde mir schon ein bisschen mehr Erklärung wünschen, aber gut zwingend will ich sie nicht...
Eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht gibt es in der PT nur in einer Richtung. Denn nur Angehörige bestimmter Berufsgruppen sind nach StGB im Rahmen ihrer Berufstätigkeit dazu verpflichtet.
Als Patientin/Klientin kannst Du schon mal nicht im Rahmen einer Berufstätigkeit handeln, du bist ja diejenige Person, die die Berufsleistung erhält, nicht sie gibt.
Du hättest also nicht mal als Rechtsanwältin, Ärztin oder Sozialarbeiterin in Therapie diese Pflicht.
Wohl aber gibt es einen Anspruch auf die Vertraulichkeit des Wortes, auch zwischen jedermann (!)
Du kannst in der Tat von einem beliebigen Mitbürger rechtlich angegangen werden, wenn Du etwas veröffentlichst, was in einer vertraulichen Situation ausgetauscht wurde. Das könnten z.B. auch Emails oder PN in diesem Forum sein.
Aufgrund dieses Anspruchs auf Vertraulichkeit könnte sie auch gegen ein Buchdruck intervenieren und ggf. mit einstweiliger Anordnung etwaige bereits gedruckte Bücher aus dem Handel nehmen lassen.
Aber professionelle Verlage kennen ihr Metier, sonst könnten sie darin nicht arbeiten. Die wissen schon, wie man das Geschriebene in Büchern so anonymisiert, dass Richter da keine Persönlichkeitsrechte mehr verletzt sehen würden.
Also mal wieder ein Sturm im Wasserglas...
Als Patientin/Klientin kannst Du schon mal nicht im Rahmen einer Berufstätigkeit handeln, du bist ja diejenige Person, die die Berufsleistung erhält, nicht sie gibt.
Du hättest also nicht mal als Rechtsanwältin, Ärztin oder Sozialarbeiterin in Therapie diese Pflicht.
Wohl aber gibt es einen Anspruch auf die Vertraulichkeit des Wortes, auch zwischen jedermann (!)
Du kannst in der Tat von einem beliebigen Mitbürger rechtlich angegangen werden, wenn Du etwas veröffentlichst, was in einer vertraulichen Situation ausgetauscht wurde. Das könnten z.B. auch Emails oder PN in diesem Forum sein.
Aufgrund dieses Anspruchs auf Vertraulichkeit könnte sie auch gegen ein Buchdruck intervenieren und ggf. mit einstweiliger Anordnung etwaige bereits gedruckte Bücher aus dem Handel nehmen lassen.
Aber professionelle Verlage kennen ihr Metier, sonst könnten sie darin nicht arbeiten. Die wissen schon, wie man das Geschriebene in Büchern so anonymisiert, dass Richter da keine Persönlichkeitsrechte mehr verletzt sehen würden.
Also mal wieder ein Sturm im Wasserglas...
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