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carö
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Post Sun, 24.Jun.07, 13:07      BVerfG zum Recht auf Akteneinsicht Reply with quoteBack to top

Link: http://www.medizin-online.de/cda/DisplayContent.do?cid=224601&fid=2177 76&identkey=cwzC9rqHXPrp5s61ShNk3g==


Text:


DNP – Der Neurologe & Psychiater, 21.06.2007

Achtung, Patient liest mit!
Stellen Sie sich in der Dokumentation darauf ein: Künftig werden alle Formen der psychiatrischen Krankenakten von den Patienten eingesehen werden dürfen!

Bislang hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Einsichtsrecht der Patienten in psychiatrische Krankenakten auf objektive Befunde beschränkt und einen therapeutischen Vorbehalt anerkannt. Bereits im August 2006 meldete das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verfassungsrechtliche Zweifel an diesen Einschränkungen an. Künftig ist bei der psychiatrischen Dokumentation davon auszugehen, dass Patienten auch Einsicht in die subjektiven Teile der Krankenakte erhalten. Bislang hat der BGH diese Grenze dort gezogen, wo sich Aufzeichnungen nicht auf objektive Befunde, sondern auf subjektive Wertungen und Einschätzungen des Arztes bezogen haben. Ein therapeutischer Vorbehalt, der ein Einsichtsrecht dort verneint, wo therapeutische Bedenken gegen eine Offenlegung der Befunde bestehen, wurde anerkannt. Vor dem Hintergrund eines aktuellen Falles durch einen gemäß §63 Strafgesetzbuch in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachten Patienten stellt das BVerfG in seinem Beschluss das Recht auf uneingeschränkte Akteneinsicht fest.

In seiner Begründung bekräftigt das BVerfG, dass das Einsichtsrecht des Patienten in die ihn betreffende Krankenakte unmittelbar im menschlichen Selbstbestimmungsrecht wurzelt und daher grundrechtlich geschützt ist. Im Gegensatz zum BGH, der bei psychiatrischen Befunden bisher regelmäßig erhebliche Probleme bei der Offenlegung anerkannt hat, betont das BVerfG ein gesteigertes schützenswertes Interesse des Patienten an solchen Befunden. Das BVerfG hat zudem deutliche Zweifel daran erkennen lassen, ob die Beschränkung des Einsichtsrechtes auf sog. objektive Befunde und die Anerkennung des therapeutischen Vorbehaltes noch verfassungskonform sind. Das Informationsinteresse des Patienten könne sogar die Persönlichkeitsrechte des Therapeuten überwiegen. Als Konsequenz für die Praxis werden sowohl die Beschränkung des Einsichtsrechtes auf objektive Befunde, als auch der therapeutische Vorbehalt des Arztes in der bisherigen Form nicht fortbestehen. Für die ärztliche Dokumentation bedeutet dies, dass alle patientenbezogenen Aufzeichnungen dem Patienten grundsätzlich zugänglich sein werden. Dies gilt auch für subjektive Wertungen, Arbeitshypothesen oder Notizen zur Gegenübertragung in psychotherapeutischen Sitzungen. Die vielfach praktizierte duale Gestaltung der Krankenunterlagen, also die Trennung in einen subjektiven und einen objektiven Teil der Krankenakte, wird ihre beabsichtigte Wirkung zukünftig verfehlen.

Autor: Prof. Dr. G. Hajak, Regensburg

DNP – Der Neurologe & Psychiater Ausgabe 6/07

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katze22
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Post Fri, 20.Jul.07, 18:34      Akten der Versicherung Reply with quoteBack to top

Ich benötige dringend eine Therapie und war anfangs sehr glücklich, als ich gehört habe, dass die Versicherung einen Teil zahlt. Ich studiere und kann mir nicht einfach eine Therapie leisten und mit meinen Eltern kann ich auch nicht darüber sprechen.
Nun hab ich aber gehört, dass alles in den Akten der Versicherung gespeichert wird und dass diese Informationen später bei einer Jobsuche einmal Probleme machen könnten. Mir wurde daher empfohlen, dass ich nichts von der Versicherung übernehmen lassen soll.
Besteht diese Gefahr wirklich, dass Firmen sich solche Informationen von der Versicherung holen können?
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Illja
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Post Fri, 20.Jul.07, 21:34      Re: Akten der Versicherung Reply with quoteBack to top

Hallo

Daten die bei Versicherungen gespeichert sind sind Arbeitgebern nicht zugänglich. Du kannst höchstens Probleme bekommen später Versicherungen wie Risiko Lebensversicherungen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen abzuschließen.

Mit der Jobsuche hat das aber nichts zu tun..

Wie kommst du darauf?

LG
Illja

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katze22
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Post Sat, 21.Jul.07, 21:04      Re: Akten der Versicherung Reply with quoteBack to top

ich hab das von einer person gehört, von der ich weiß, dass sie sich in diesem bereich auskennt. es stimmt schon, dass arbeitgeber diese informationen nicht bekommen. aber menschen, die bei der jeweiligen versicherung arbeiten gelangen zu solchen informationen. und wenn man so eine person kennt....

aber ich kanns mir nicht ganz vorstellen, dass man da große probleme im berufsleben bekommt. immerhin gibts da sicher nicht sehr wenige, die die leistungen eines therapeuten in anspruch nehmen und einen teil der versicherung zahlen lassen.
daher werd ich es einfach tun...meinem berufsleben würde es sicher mehr schaden, wenn sich an meiner jetzigen situation nichts ändert Rolling Eyes
ich freu mich schon richtig drauf. ich hätte das schon vor jahren tun müssen. ich hoffe, dass sich dadurch endlich etwas ändert in meinem leben.
und ich hoffe, dass ich gleich einen "guten" therapeuten finde und mein geld nicht verschwende...
wie ich hier schon gelesen habe, haben viele negative erfahrungen mit einer therapie.
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snuffi
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Post Mon, 23.Jul.07, 19:58      Re: Akten der Versicherung Reply with quoteBack to top

abend!

also ich krieg auch geld von der kasse - und bei meiner jobsuche war das überhaupt kein problem! is natürlich nur ein einzelfall, aber auch das zählt... Smile

und was hast denn als alternative: jetzt keine therapie (weil nicht leistbar), dadurch vielleicht studienabbruch, dadurch vielleicht kein job...

somit wärs ja fast egal, ob kein job jetzt oder dann... nur, dass du dann schon ne viiiiel höhere lebensqualität haben könntest, und nen abschluss außerdem...
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