Bestätigung nach Therapieende?

Spezielle Fragen zur Lage in Deutschland
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DerFrager
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Bestätigung nach Therapieende?

Beitrag Fr., 28.06.2024, 14:24

Guten Tag,

ich frage für jemanden, da er sich nicht traut es selbst zu machen und es beim letzten Mal vergessen hat zu fragen.
Ich frage ein bisschen allgemein, damit nicht noch eine Nachfrage von der Person kommt.

Erhält man von der Krankenkasse eine ,,Bestätigung", wenn der Therapeut oder der Patient die Therapie beendet?

Viele Grüße

(Hinweis Admin: Betreffzeile von "Frage" auf obige präzisiert. Bitte zukünftig - siehe Netiquette! - möglichst aussagekräftige Betreffzeilen wählen! Danke.)

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Beal
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Beitrag Fr., 28.06.2024, 14:59

Nein.

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Shukria
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Beitrag Fr., 28.06.2024, 22:03

Doch, auf Nachfrage.

Man kann sich bestätigen lassen wann die letzte Therapiestunde war und wann wieder Anspruch auf „reguläre“ Therapie besteht.

Regulär schreib ich, da die zwei Jahresfrist bei dieser Bestätigung angegeben wird aber es durchaus Möglichkeiten gibt die zu umgehen.

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xxxCatwomanxxx
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Beitrag So., 30.06.2024, 00:40

Wie ist es denn möglich, diese Frist zu umgehen?

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Shukria
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Beitrag So., 30.06.2024, 10:15

Wenn vor Ablauf der 2Jahresfrist eine Therapie erfolgen soll, muss der oder die Therapeutin zur Beantragung der neuen Therapie direkt über das Gutachterverfahren gehen.

Das wissen viele Therapeuten nicht oder scheuen die Arbeit. Es muss sich nach aus dem Befund/Bericht an den oder die Gutachterin begründet herleiten, warum trotz der letzten Therapie, sich ein erneuter oder anders gelagerter Bedarf ergibt.

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xxxCatwomanxxx
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Beitrag So., 30.06.2024, 19:03

Manchmal ist man vielleicht auch einfach noch nicht "fertig " mit den vorgegebenen Stunden der Krankenkasse. Das ist ja auch immer sehe individuell. Ich kann sicherlich auch ohne meine Therapie weiterleben, aber tatsächlich würde ich gerne nach den 100 Stunden weitermachen, weil ich das Gefühl habe, da ist noch ganz ganz viel, was eben noch nicht an die Oberfläche gekommen ist. Ich brauche einfach unglaublich lange um zu vertrauen..

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DerFrager
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Beitrag Mo., 01.07.2024, 20:02

Hallo,

an meine Vorrednerin:

Auf wen oder was beziehst du dich?

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Sinarellas
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Beitrag Di., 02.07.2024, 10:56

Shukria hat geschrieben: So., 30.06.2024, 10:15 Wenn vor Ablauf der 2Jahresfrist eine Therapie erfolgen soll, muss der oder die Therapeutin zur Beantragung der neuen Therapie direkt über das Gutachterverfahren gehen.
...oder einen Verfahrenswechsel, also bspw. von Tiefen auf VT.
..:..

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LovisTochter
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Beitrag Di., 02.07.2024, 11:16

Sinarellas hat geschrieben: Di., 02.07.2024, 10:56 ...oder einen Verfahrenswechsel, also bspw. von Tiefen auf VT.
Da hat sich, glaube ich im Hinterkopf zu haben, inzwischen auch etwas geändert und ein Verfahrenswechsel innerhalb der 2 Jahre, muss auch direkt über den Gutachter laufen.
Wer nicht auf seine Weise denkt, denkt überhaupt nicht. (Oscar Wilde)

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Candykills
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Beitrag Di., 02.07.2024, 11:19

War das nicht so, dass Verfahrenswechsel nicht mehr funktioniert/genügt, um direkt eine neue Psychotherapie genehmigt zu bekommen. Ich meine, das hätte hier jemand mal im Form geschrieben, dass das auch abgeändert worden wäre.

Edit: hat sich überschnitten mit Lovis.
Ich bin wie einer, der blindlings sucht, nicht wissend wonach noch wo er es finden könnte. (Pessoa)

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Libellenflügel
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Beitrag Di., 02.07.2024, 20:19

Ich gehe ja gerade einen Verfahrenswechsel im Anschluss an eine VT an.
Meine Info laut Therapeut ist, dass es auch beim Verfahrenswechsel über einen Gutachter laufen muss.
Durch den Wechsel sei eine erneute Therapie gut begründet, aber natürlich kann der Gutachter diese auch ablehnen.

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DerFrager
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Beitrag Do., 01.08.2024, 11:09

Hallo,

ich habe nochmal eine Nachfrage.
Ich hoffe, die Nachricht wird gesehen.

Meldet Therapeut das Therapieende direkt an die Krankenkasse oder meldet er das Therapieende an die Kassenärztliche Vereinigung und die dann an die Krankenkasse?

Danke im Voraus für die Antworten.

Viele Grüße

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LovisTochter
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Beitrag Do., 01.08.2024, 11:30

Die KK zahlt die Therapie. Dementsprechend ist der Therapeut gegenüber der KK Rechenschaft schuldig. Die KV hat damit nüx zu tun.
Wer nicht auf seine Weise denkt, denkt überhaupt nicht. (Oscar Wilde)

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DerFrager
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Beitrag Do., 01.08.2024, 12:01

Hallo,

danke für die Antwort.

Die KV hat generell auch etwas zu tun. Deswegen frage ich. Die Stundenabrechnung läuft glaube ich über die.

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LovisTochter
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Beitrag Do., 01.08.2024, 12:11

„Die Therapeutin oder der Therapeut zeigt der zuständigen Krankenkasse unverzüglich die
Beendigung der Richtlinientherapie gemäß § 15 der Psychotherapie-Richtlinie an. ..."
https://bvvp-bw.de/wp-content/uploads/2 ... ieende.pdf
Wer nicht auf seine Weise denkt, denkt überhaupt nicht. (Oscar Wilde)

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