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meine Therapeutin möchte mit mir eine In Vivo Exposition im Rahmen der traumatherapeutischen Behandlung durchführen. Dafür ist es notwendig, gemeinsam mit dem Zug zu fahren. Mal abgesehen davon, dass ich da natürlich wenig Lust zu habe (sonst müsste ich es ja nicht üben), habe ich ein schlechtes Gewissen. Wahrscheinlich ist das gar nicht gerechtfertigt. Sie macht das ja nicht ehrenamtlich . Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: Können Psychotherapeuten die entstehenden Fahrtkosten irgendwie abrechnen? Oder müsste ich das übernehmen? Mein schlechtes Gewissen bezieht sich auch auf den Mehraufwand, der das Ganze für die bedeutet. Aber wahrscheinlich ist das Blödsinn. Ist ja ihr Job.
Larifari, frage doch einfach deine Therapeutin. Hier sind keine Abrechnungsexperten unterwegs. Ich weiß es auch nicht, kann mir aber vorstellen, dass das irgendwie berechenbar ist oder über die Steuer abzusetzen oder sonstwas. Oder du gräbst dich selber durch die Abrechnungsziffern.
candle. hat geschrieben: Di., 25.10.2022, 12:16
Larifari, frage doch einfach deine Therapeutin. .......
Ja, natürlich kann ich sie einfach fragen. Das geht aber erst in zwei Wochen und ich wüsste es gerne jetzt. Kann ja sein, dass jemand das schonmal erfragt oder recherchiert hat.
Zuletzt geändert von Pauline am Do., 27.10.2022, 05:17, insgesamt 1-mal geändert.
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Ich kann nicht sagen, ob es spezielle Abrechnungsziffern dafür gibt. Auf die Schnelle habe ich auf der Homepage einer Psychotherapeutin gefunden, dass (Einverständnis vorausgesetzt) bei bestimmten Behandlungsmethoden zusätzliche Kosten entstehen können, z.B. für Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Rahmen der Expositionsbehandlung.
Ich fürchte, das wirst du direkt mit ihr besprechen müssen. Hängt vllt. auch etwas vom Aufwand ab. Also wenn es um ein paar wenige Euro geht, ist es für manche PT vielleicht über den "normalen" Abrechnungssatz abgeglichen, auch wenn es extra berechenbar wäre.
Liebe Grüße
stern
»Not My Circus
Not My Monkeys
But I Know The Clowns« (alte Weisheit)
Wenn sie Dir nichts davon sagte das Du Kosten übernehmen müsstest, kannst Du generell davon ausgehen das sie da ihre Wege hat die Kosten zu berechnen.
Manche Therapeuten berechnen wirklich alle zusätzliche Arbeit und nutzen dafür entsprechende Berechnungsziffern aber viele Therapeuten sind auch kulant, wenn das einmahlige oder seltene Unternehmungen und Aufwändungen sind.
Also, ich wurde vorher darauf hingewiesen, dass ich alle Fahrkosten für mich und den Therapeuten (ÖPNV) selbst finanzieren muss. Als wir getrennt anreisten, kam er mit dem Auto und wollte kein Geld von mir.
In der Gebührenordnung (kann ich auf die Schnelle nicht verlinken) steht was von "Begleitung des Patienten zu einer Expositionsübung" und ist als Zeit abrechenbar. Allerdings warf mir mein Thera später vor, dass er die Zeit nicht abrechnen könne, was mir der sozialpsychiatrische Dienst bestätigte.
Aufgrund der Erfahrung mit den Vorwürfen würde ich mir vorher ganz genau bestätigen lassen, welche Kosten zu tragen sind.
Selbst habe ich es so gehandhabt, dass wir die Expo am Wohnort mit Thera gemacht haben, die im weit entfernten Kindheitsort habe ich dann allein gemacht und das erworbene Handwerkszeug dabei angewendet, aber hinterher (auch anhand von Fotos) besprochen.
Alles Gute! Ist anstrengend, aber hilfreich.