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Diagnosen für Arbeitgeber sichtbar? (Gleichstellung)
Verfasst: Do., 01.04.2021, 15:47
von Sintje
Hallo,
hat das jemand hier schon durch?
Ich habe einen Grad der Behinderung von 30% anerkannt bekommen und der Antrag ans Jobcenter auf Gleichstellung ist in Bearbeitung.
Wenn ich mich nun bei einem Arbeitgeber bewerben möchte und der Antrag durchgeht: Was bekommt er zu sehen? Auf dem Bescheid über den GdB vom Gesundheitsamt stehen die Diagnosen. Wenn die jem. sieht, bekomme ich aber garantiert keinen Job. Kriegt der Arbeitgeber einen Nachweis vom Amt, ohne dass ich ihm diesen Diagnosenschriebs vorlegen muss?
LG, Sintje
Re: GdB 30 - Gleichstellung - Diagnosen sichtbar für Arbeitgeber
Verfasst: Do., 01.04.2021, 16:10
von LovisTochter
Ich habe nur den Ausweis vorgelegt, da steht ja nichts weiter drauf. Allerdings gibt es den ja erst ab einem GDB von 50, oder bekommst Du bei der Gleichstellung auch einen?
Sonst würde ich die Diagnosen schwärzen und dann den Bescheid vorlegen, denn die Diagnosen gehen ja wirklich auf der Arbeit niemanden etwas an.
VG
Re: GdB 30 - Gleichstellung - Diagnosen sichtbar für Arbeitgeber
Verfasst: Do., 01.04.2021, 16:15
von lisbeth
Hallo Sintje,
auf dem Gleichstellungsbescheid stehen keine Diagnosen.
VG von l.
Nachtrag: Wenn du dich bei Bewerbungen auf die Gleichstellung berufst, dann reicht es, den Bescheid vom Arbeitsamt/Jobcenter beizufügen. Der Feststellungsbescheid über den GdB geht einen Arbeitgeber nichts an.
Re: GdB 30 - Gleichstellung - Diagnosen sichtbar für Arbeitgeber
Verfasst: Do., 01.04.2021, 16:19
von Sintje
Danke euch beiden. Das beruhigt mich und die Idee mit dem Schwärzen wäre sonst auch gut

Re: GdB 30 - Gleichstellung - Diagnosen sichtbar für Arbeitgeber
Verfasst: Fr., 02.04.2021, 09:12
von Malia
Meines Wissens gilt die Gleichstellung immer nur für den jeweiligen Arbeitgeber, der dann auch zu den Belastungsfaktoren befragt wird - so war es jedenfalls bei mir.
Re: GdB 30 - Gleichstellung - Diagnosen sichtbar für Arbeitgeber
Verfasst: So., 04.04.2021, 11:42
von lisbeth
Gleichstellung gibts auch wenn man arbeitsuchend ist. Da muss bei der Begründung des Antrags deutlich werden dass die Einschränkungen mehr oder weniger auf 'jedem' Arbeitsplatz auftreten würden, sozusagen Quadratur des Kreises: es muss spezifisch genug sein, dass es sich auf den eigenen Beruf (oder die angestrebte Tätigkeit) bezieht, aber auch klar sein, dass die Probleme unabhängig vom jeweiligen Arbeitgeber da sein werden.
Re: Diagnosen für Arbeitgeber sichtbar? (Gleichstellung)
Verfasst: Do., 17.02.2022, 08:05
von ClaudiaZiffer
Und ich möchte wirklich nicht, dass mein Arbeitgeber meinen Coronavirus-Status überprüft. Warum sollte ich es offenlegen, wenn ich davon erkrankt bin oder nicht? Warum ist niemand dagegen?
Re: Diagnosen für Arbeitgeber sichtbar? (Gleichstellung)
Verfasst: Do., 17.02.2022, 08:51
von lisbeth
ClaudiaZiffer hat geschrieben: Do., 17.02.2022, 08:05
Und ich möchte wirklich nicht, dass mein Arbeitgeber meinen Coronavirus-Status überprüft. Warum sollte ich es offenlegen, wenn ich davon erkrankt bin oder nicht? Warum ist niemand dagegen?
was hat dein Corona-Status mit Gleichstellung zu tun?

Re: Diagnosen für Arbeitgeber sichtbar? (Gleichstellung)
Verfasst: Do., 17.02.2022, 21:49
von Pianolullaby
ClaudiaZiffer hat geschrieben: Do., 17.02.2022, 08:05
Und ich möchte wirklich nicht, dass mein Arbeitgeber meinen Coronavirus-Status überprüft. Warum sollte ich es offenlegen, wenn ich davon erkrankt bin oder nicht? Warum ist niemand dagegen?
Und was hat das mit dem GDB zu tun?
Antworte doch bitte auf die Frage und wirf nicht iwas in ein Thema rein, was da nicht reingehört,
das ist nicht fair dem Threadersteller/in gegenüber.