„Persönliches Budget“ bei Behinderung

Spezielle Fragen zur Lage in Deutschland
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Chakotay
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„Persönliches Budget“ bei Behinderung

Beitrag Fr., 05.10.2018, 11:58

Hallo in die Runde,

ich habe kein anderes, thematisch geeignetes Unterforum gefunden - liebe Moderatoren, ansonsten bitte verschieben...

Hat einer von euch Erfahrungen mit dem sog. Persönlichen Budget bei einer Schwerbehinderung (natürlich im psychischen Bereich :roll: ) gemacht? Hat man Chancen, wenn man einen Antrag stellt?
Ziel des Pers. Budgets ist ja ein geldwerter Zuschuss, um behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen. Ich bin in den Planungen für einen PTBS-Assistenzhund und bin von anderer Stelle darauf hingewiesen worden, dass es u. U. einen Zuschuss über das Pers. Budget für die Ausbildung geben könnte.

Bin gespannt auf eure Rückmeldungen,
Grüße,
Chakotay
Wenn ich mich niederwerfen würde,weinen u.erzählen,was wüßtest Du v. mir mehr als v. der Hölle,wenn jmd erzählt,sie ist fürchterlich.Darum sollten wir voreinander so ehrfürchtig,nachdenklich,liebend stehn wie vor dem Eingang zur Hölle.(Kafka,gekürzt)

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Herzeleid
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Beitrag Sa., 06.10.2018, 09:41

Hallo, ich hatte vor Jahren das Persönliche Budget als einer der Ersten in unserem Bundesland eingereicht und bewilligt bekommen. So konnte ich mir meine Hilfe selber einkaufen wo und wann ich wollte. Eine knappe monatliche Abrechnung, damals noch mit wenigen Quittungen usw. mit der Behörde gehört dazu, alles ganz unkompliziert.
Das hatte sich dann aber nach 2 Jahren bei einer Neubeantragung geändert. Der Aufwand den ich dann betreiben sollte, Quittungen sammeln, Buchführung für die Ausgaben usw. war mir einfach nicht mehr zuzumuten, da meine Erkrankung weiter fortgeschritten war. Somit habe ich dann auf das Persönlliche Budget verzichtet.
Am Besten du beantragst einfach und schaust dann wie die Bedingungen sind. Eventuell kannst du hier noch etwas aushandeln, kommt meist auf die Wiedereingliederungsstelle und deren Beamten an, Spielräume sollte es jedoch immer geben.
Hinweis: Ich bin kein Mediziner und habe auch keine medizinische
Ausbildung. Alles was ich hier schreibe sind meine eigenen Erfahrungen
oder angelesenes Wissen. Also alles Ohne Gewähr.


Waldschratin
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Beitrag Sa., 06.10.2018, 14:32

Vielleicht wärs auch gut, dir die Unterstützung vom VdK dazuzuholen?
Ich hab zwar mir bisher auch nicht zugetraut, den Behördenkram bzgl. persönliches Budget anzugehen, aber als es bei mir um die Berentung ging, da waren mir die Leute vom VdK ne enorme Hilfe. :ja:


Jenny Doe
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Beitrag Sa., 06.10.2018, 15:41

@ Chakotay: Hast du dich schon mal an das "Info-Telefon für Menschen mit Behinderungen", Telefon: 030221911006 gewandt?

@ Herzeleid: Wie lange ist dein Antrag her? Ist das heute auch noch so aufwenig, mit den Nachweisen, weißt du das zufällig? Ich denke nämlich auch über einen Antrag nach, weil bei mir keine Selbstversorgung mehr möglich ist. Ich schaffe es nicht mal zu den Arztterminen zu erscheinen, muss ständig Termine absagen.

@ Waldschratin: Gute Idee mit dem VdK. Habe ich mir notiert,
Lerne aus der Vergangenheit, aber mache sie nicht zu deinem Leben. Wut festhalten ist wie Gift trinken und darauf warten, dass der Andere stirbt. Das Gegenstück zum äußeren Lärm ist der innere Lärm des Denkens.

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Herzeleid
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Beitrag Sa., 06.10.2018, 17:39

Hallo, also mein ersten Antrag habe ich 2009 gestellt und nach §17 Neuntes Sozialbuch i.V. mit §53ff,57 Zwölften Sozialbuch auch erhalten (bitte selber lesen) Meinen zweiten Antrag dann 2012 mit den dafür vorgesehenden Nachteilen.

Ich würde einfach den Antrag bei euren Ämtern stellen und dann beim Erstgespräch mit dem Hilfeplaner ausloten was es alles zu berücksichtigen gibt und verhandeln was mach letztlich im Hilfeplan als Ziele festhält. Ist der Aufwand zu gross, also Quittungen und Rechnungen sammeln, monatliche Buchhaltung/Auflistungen für das Amt ausfüllen, dann die "normale" Hilfe zum Leben beanspruchen. Man kann sich natürlich auch für die Abrechnung für das Amt einen Buchhater einkaufen wenn das Budget dafür reicht. Doch wenn es unzumutbar ist besser die normale Hilfe beantragen.

Wenn du die Bedingungen für Hilfe zum Leben erfüllst dan beantragen.
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Kaonashi
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Beitrag Sa., 06.10.2018, 20:21

Das persönliche Budget wird bewilligt für die "Teilhabe". Es ersetzt eine sonst zu gewährende Sachleistung, ist aber flexibler und kann mehr Bedarfe abdecken.

Ich habe noch nie gehört, dass von einem persönlichen Budget die Ausbildung eines Begleithundes finanziert werden kann, das heißt aber nicht, dass es unmöglich ist. Man muss es wahrscheinlich sehr gut begründen.

Wenn du so einen Antrag stellst, musst du darlegen, welchen Hilfebedarf im Alltag der Hund decken soll und weshalb er die spezielle Ausbildung dafür benötigt. Dann könnte es vielleicht gehen.

In vielen Fällen dient ein persönliches Budget dafür, dass man z.B. eine Begleitperson hat, um zu Veranstaltungen zu gehen oder überhaupt rauszugehen. Wenn der Hund diesen Bedarf decken kann, könnte das ein Argument sein.


Ansonsten kann man über ein persönliches Budget auch die fachliche Betreuung durch einen Anbieter wie Caritas, Diakonie oder andere finanzieren, also dass einfach eine Fachperson regelmäßig zu einem kommt, mit der man anstehende Probleme aller Art besprechen kann, oder die einem Anleitung und Unterstützung geben kann.
Ist das heute auch noch so aufwenig, mit den Nachweisen, weißt du das zufällig? Ich denke nämlich auch über einen Antrag nach, weil bei mir keine Selbstversorgung mehr möglich ist. Ich schaffe es nicht mal zu den Arztterminen zu erscheinen, muss ständig Termine absagen.
Rein für diesen Bedarf kannst du auch ein ambulant betreutes Wohnen beantragen, statt einem pers. Budget. Das ist meistens unkomplizierter, obwohl die Antragsunterlagen die gleichen sind.
Für den Antrag muss man in der Regel ein Formular (Sozialhilfeantrag) ausfüllen und Nachweise über Einkommen und Vermögen beilegen, außerdem Arztberichte, aus denen die Diagnose hervorgeht. Anhand der Arztberichte wird geprüft, ob eine "wesentliche Behinderung" vorliegt (das ist bei den schwerwiegenderen psychischen Erkrankungen immer gegeben). Vermögen darf man inzwischen bis zu 30.000 EUR haben, es sei denn, man bekommt noch Grundsicherung parallel. Eine selbstbewohnte Eigentumswohnung darf man auch besitzen. Beim Einkommen gibt es einen Freibetrag in Höhe des doppelten Eckregelsatzes plus Kosten der Unterkunft. Wenn Einkommen darüber vorhanden ist, muss man einen Teil davon einsetzen.
Eventuell muss man zu einem Gespräch beim Sozialamt kommen, oder zum Gesundheitsamt, evtl. gibt es auch eine Hilfeplankonferenz, das ist in jedem Landkreis anders. Aber die Leute sind größtenteils nett, man muss keine Angst vor diesen Gesprächen haben. Außerdem ist meistens schon ein Ansprechpartner dabei, der einen unterstützt, z.B. vom sozialpsychiatrischen Dienst oder von dem Anbieter, der das betreute Wohnen machen soll.

Der Vorteil vom ambulant betreuten Wohnen ist neben der schnelleren Antragsbearbeitung, dass du selbst keinen Aufwand mit der Bezahlung hast. Das Geld geht direkt vom Sozialhilfeträger an den Träger des betreuten Wohnens.
Der Vorteil vom pers. Budget ist, dass man flexibler sein kann, mehr oder weniger Hilfe bekommen kann als bei einem normalen betr. Wohnen, und dass man die Person, die einen unterstützen soll, frei wählen kann. Man muss sie allerdings dann auch selber finden und bezahlen, dabei auch daran denken, dass ggf. die Person das Geld versteuern muss und man als Arbeitgeber Abgaben zur Sozialversicherung der Person leisten muss. Je nachdem, in welcher Form die Person tätig wird. Sie kann auch auf Rechnung wie ein Freiberufler arbeiten, dann muss sie sich um ihre Versicherung selbst kümmern. Oder sie kommt von dem Träger eines ambulant betreuten Wohnens selbst, dann ist es fast so unkompliziert wie bei der Sachleistung.

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Chakotay
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Beitrag So., 07.10.2018, 09:49

Danke euch allen für eure wertvollen Tipps, Hinweise und Ideen! :flowers:
Der PTBS-Assistenzhund ist hierzulande ja noch relativ unbekannt, aber es wird... Von daher bin ich natürlich darauf gefasst, dafür kämpfen zu müssen. Leider hält sich meine Energie diesbezüglich sehr in Grenzen und wenn ich im Vorfeld bereits den Eindruck habe, dass es nichts bringt, würde ich mir das Ganze sparen.

Hilfe anzunehmen und auch zu telefonieren, fällt mir sehr schwer. Bin jemand, der möglichst viel im Vorfeld selbst auslotet, um dann tätig zu werden (oder auch nicht, je nach dem).

Den Hilfebedarf für den Assistenzhund in der Alltagsgestaltung kann ich gut begründen. Dies musste ich ja bereits dem Ausbildungsinstitut ausführlich darlegen (was erwünsche ich mir? was ist möglich?) und das Training wird auch in Absprache mit meinem Therapeuten durchgeführt (so soll bspw vermieden werden, dass ich mich nur noch auf den Hund verlasse und nichts mehr selber „dazulerne“).

Der bürokratische Aufwand zur Verwaltung des PBs hielte sich bei mir zum Glück in Grenzen, da damit nur die Ausbildung des Hundes (18-24 Monate) finanziert werden soll. Anschaffung und Futterkosten etc. werde ich selbst übernehmen und bin zum Glück auch dazu in der Lage. Nur die Ausbildung kostet viel Schotter, nicht ganz vergleichbar mit den Kosten eines Blindenführhundes, aber doch heftig. Ich bin berufsunfähig, erhalte aber keine Leistung zum Lebensunterhalt, das steht mir nicht zu.

Wenn ich Kanonashi richtig verstanden habe, ist das PB doch einkommens-/vermögensabhängig? Dann falle ich bestimmt wieder durchs Raster, wie so oft... :kopfschuettel: Ich kriege finanziell alles „Normale“ gebacken, bezahle sogar meine Therapie selbst, aber mehr ist auch nicht drin, sowas wie Urlaub z. B. (wobei ich auch nicht in der Lage wäre, alleine in Urlaub zu fahren :evil: )...
Ich bin verheiratet und mein Mann hat ein „normales, kleines“ Einkommen, würde das dann auch wieder angerechnet? ::?

Und meine Erfahrung ist, dass bei Behörden alles, was mit einer PSYCHISCHEN Behinderung einhergeht, sehr schwierig ist. Aber Herzeleid scheint es ja durchgekriegt zu haben? „Nur“ mit einer psych. Behinderung?
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spirit-cologne
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Beitrag So., 07.10.2018, 11:13

Hallo Chakotay,

ich kann dir bei deiner Frage leider nicht helfen, aber ich finde deinen Plan sehr interessant. Du hast Recht, Assistenzhunde für PTBS sind nicht so bekannt, mir ist das auch neu. Ich kenne Assistenzhunde natürlich für Blinde, Taube, Körperbehinderte, Epileptiker, Diabetiker... aber PTBS ist mir echt neu. Magst du mal ein bisschen erzählen, welche Aufgaben der Hund übernimmt und wie er dazu ausgebildet wird? Ich bin einfach neugierig, weil Hundehalterin und Hundefan (ich finde übrigens das auch der Einsatz von Therapiehunden viel mehr gefördert werden sollte, sowohl bei der Therapie von Erwachsenen, als auch besonders bei der Therapie von Kindern!)
LG Spirit
It is better to have tried in vain, than never tried at all...

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Herzeleid
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Beitrag So., 07.10.2018, 11:23

Für die Wiedereingliederungshilfe muss eine psychische Behinderung vorliegen. Der Schonbetrag für Menschen mit Behinderung und Grundsicherung liegt bei 5000 Eur zur Zeit und nicht wie oben geschrieben bei 30.000 EUR. (Ein Betrag von 30.000 EUR wird sicher nur auf dubiosen Internetseiten diskutiert)

Quelle: https://www.augsburger-allgemeine.de/po ... 41506.html vom 30.03.2017
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Kaonashi
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Beitrag So., 07.10.2018, 11:38

Chakotay hat geschrieben: So., 07.10.2018, 09:49Ich bin verheiratet und mein Mann hat ein „normales, kleines“ Einkommen, würde das dann auch wieder angerechnet?
Da gibt es gute Nachrichten, aber erst ab 2020.
Ab da wird Einkommen und Vermögen vom Partner nicht mehr angerechnet.
Bis dahin wird es angerechnet, aber der Freibetrag ist für zwei Leute dann auch höher als für eine alleinstehende Person.

Man kann mehr haben als Sozialhilfeniveau, um Eingliederungshilfe zu bekommen. Wenn man Arbeitseinkommen hat, gibt es auch nochmal einen extra Freibetrag, den es bei Einkommen aus z.B. Rente nicht gäbe. Vielleicht kannst du bei deinem zuständigen Sozialamt, wo die Eingliederungshilfe bearbeitet wird, mal per Mail anfragen, wie es bei eurem Einkommen aussehen würde, wenn du jetzt einen Antrag stellen würdest.
Da würde ich aber noch nicht sagen, wofür das pers. Budget verwendet werden soll, sonst wird es zu kompliziert. Vielleicht würdest du auch gesagt bekommen, dass für die Hundeausbildung nichts bewilligt werden kann (weil die davon noch nie was gehört haben). Den Antrag würde ich dann später schriftlich stellen, damit auch schriftlich entschieden werden muss.

Ab 2020 erhöht sich auch nochmal die Vermögensfreigrenze auf 50.000 EUR und bei der Einkommensanrechnung gibt es Änderungen. Darüber weiß ich allerdings nicht genau Bescheid, wie es dann berechnet wird. Auf jeden Fall zählt dann nur noch das eigene Einkommen, nicht das vom Partner.

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Herzeleid
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Beitrag So., 07.10.2018, 20:14

Hier nochmal mein Rat...Bei Behörden und Ämtern immer die Wahrheit sagen und nicht rumlamentieren. Keine Mail schreiben sondern persönlich hingehen und vortragen. Anträge immer schriftlich einreichen, nicht am Telefon oder per Mail, sondern Brief oder Faxnachricht.
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Chakotay
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Beitrag Di., 09.10.2018, 11:55

Ich melde mich später nochmal, bitte ein wenig Geduld, der Thread ist bei mir nicht vergessen.
Wenn ich mich niederwerfen würde,weinen u.erzählen,was wüßtest Du v. mir mehr als v. der Hölle,wenn jmd erzählt,sie ist fürchterlich.Darum sollten wir voreinander so ehrfürchtig,nachdenklich,liebend stehn wie vor dem Eingang zur Hölle.(Kafka,gekürzt)

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Chakotay
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Beitrag Fr., 12.10.2018, 11:20

So, jetzt in Ruhe: i

Ich danke nochmal für eure Anregungen. Das macht mir wieder mal bewusst, dass der Behördendschungel ziemlich dicht gewachsen ist und ich das wohl nicht alleine stemmen kann.
Mir wurde nun geraten, mit einem Rezept einen Antrag bei der KK zu stellen. Diese wird nicht bezahlen wollen, da nur der Blindenhund eingetragenes „Hilfsmittel“ ist, nicht jedoch andere Assistenzhunde (das ist in Österreich offenbar anders). Dann wird die KK den Antrag an die Eingliederungshilfe weiterleiten. Mal schauen...

@spirit-cologne:
Ich hatte mal einen Thread zum Thema aufgemacht, mich aber dann schnell nicht weiter beteiligt, weil mir (und anderen Assistenzhundehaltern) Tierquälerei vorgeworfen wurde... Wenn du Interesse am Thema „PTBS-Hund“ hast, kannst du mir auch eine PM schicken. Ich bin am zweifeln, ob ich nochmal Lust habe, hier darüber öffentlich zu schreiben...

Grüße in die Runde,
Chakotay
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Waldschratin
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Beitrag Fr., 12.10.2018, 12:53

Hallo Chakotay,
vielleicht, indem du das Thema in einen Blog packst?
Dann hast du "Hausrecht" und kannst bestimmen, wer schreiben darf und wer nicht.

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