probatorische Sitzungen im Kostenerstattungsverfahren

Spezielle Fragen zur Lage in Deutschland
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ubeda
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probatorische Sitzungen im Kostenerstattungsverfahren

Beitrag Di., 13.03.2018, 13:40

Hat jemand von euch Erfahrung mit probatorischen Sitzungen im Kostenerstattungsverfahren? (Das sind die 5 Probe-Sitzungen, die man bekommt, bevor man sich für eine Therapie entscheidet)
Meine Kasse sagt, diese würde ich nur rückwirkend bezahlt bekommen, wenn ich dann auch den Antrag genehmigt bekomme. Sie behaupten also, dass ich alle 5 Sitzungen selbst bezahlen müsste, auf mein Risiko.
Ich habe aber von einer Therapeutin anderes gehört.

Zur Erklärung: Ich finde seit Monaten keinen Therapeuten mit Kassenzulassung und "darf" also eine Therapie bei einem privaten Therapeuten machen... das Ganze gestaltet sich aber EXTREM schwierig, weil die Kasse mir nichts schriftlich gibt, dass sie die Kosten übernehmen! Hat jemand ähnliche Erfahrungen??? Bin gerade etwas verzweifelt...

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candle.
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Beitrag Di., 13.03.2018, 14:01

Ja, rufe mal deine Krankenkasse an, die werden dir sagen was zu tun ist. Bei mir war es so, dass ich drei Therapeuten nennen mußte wo es nicht geklappt hat. Wie das jetzt ist, weiß ich nicht, deswegen der Tipp mit der Krankenkasse.
Das lief auch recht unkompliziert mit der Kostenübernahme.

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ubeda
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Beitrag Di., 13.03.2018, 15:38

Hallo, ich habe bereits mit der Kasse telefoniert, deshalb frage ich ja - die wollen mir die probatorischen Sitzungen nur dann bezahlen, wenn ich mich dann auch für den Therapeuten entscheide. das weiß ich ja vorher nicht! Und das ist ja nicht der Sinn der probatorischen Sitzungen... ich wäre ja gezwungen den erstbesten Therapeuten zu nehmen, nur damit ich mein Geld zurück bekomme. :(

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Sehr
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Beitrag Di., 13.03.2018, 15:41

Ich hatte auch prob. Sitzungen, 4 hab ich verwendet, die letzte nicht und ich bin auch nicht mehr da hin und ich musste gar nichts zahlen. Aus Ö.
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candle.
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Beitrag Di., 13.03.2018, 15:52

ubeda hat geschrieben: Di., 13.03.2018, 15:38 Hallo, ich habe bereits mit der Kasse telefoniert, deshalb frage ich ja - die wollen mir die probatorischen Sitzungen nur dann bezahlen, wenn ich mich dann auch für den Therapeuten entscheide.
Da bin ich überfragt. Sowas habe ich noch nie gehört.
PS: Es wäre wohl hilfreich zu erfahren in welchem Land du lebst. :!!:

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diesoderdas
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Beitrag Do., 12.04.2018, 00:00

Inzwischen sind es, glaube ich, nur noch 4 Probesitzungen?

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Beitrag Do., 12.04.2018, 20:28

Google hilft?

https://www.therapie.de/psyche/info/fra ... rstattung/

Zitat
Es besteht i.d.R. kein Erstattungsanspruch für Kosten, die vor der Entscheidung der Krankenkasse über den Kostenübernahmeantrag anfallen. Viele Kostenerstattungstherapeuten bieten aber ein kostenloses Erstgespräch an. Darüber muss der Psychotherapeut den Patienten aufklären, bevor er mit der Behandlung beginnt.
Das heißt, der Antrag muss erst durch sein, bevor die Stunden erstattet werden.

Zitat
Die Krankenkassen müssen spätestens drei Wochen nach Eingang über einen Antrag auf Leistungen entschieden haben. Ist eine gutachterliche Stellungnahme erforderlich, verlängert sich diese Frist auf fünf Wochen. Lässt die GKV diese Fristen ohne vorherige schriftliche Mitteilung einer Begründung verstreichen, gilt der Kostenübernahmeantrag als genehmigt. Die Krankenkassen sind dann zur Übernahme der Kosten, die aus der Beschaffung der notwendigen Leistung durch den Leistungsberechtigten selbst resultieren, verpflichtet.
Warum lässt du dir nicht erst alles genehmigen?
Es gilt auch zu beachten, dass unter Umständen für probatorische Sitzungen und die eigentliche Therapie zwei gesonderte Anträge gestellt werden müssen. Das ist der Fall, wenn die GKV zunächst nur die Übernahme der Kosten für die probatorischen Sitzungen genehmigt hat
"You cannot find peace by avoiding life."
Virginia Woolf

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