Gelten die 2 Jahre Therapiepause
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Gelten die 2 Jahre Therapiepause
ab der letzten Stunde oder ab der letzten Beantragung?
*keineAhnunghab*
Schlendrian
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Schlendrian
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Es gibt tatsächlich keine 2 Jahre Therapiepause, wenn weiterhin Therapiebedarf besteht und dies dementsprechend begründet wird.
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@Solage
naja, ich will schon Therapiepause. Aber ich weiß nicht, ob zwei Jahre Pause am Ende nicht vielleicht zu viel sind. Ich Wechsel ab nächstem Jahr in die gesetzliche Kasse. Wie kann ich denn erreichen früher als 2 Jahre wieder in Therapie zu gehen? (falls das nötig ist)
naja, ich will schon Therapiepause. Aber ich weiß nicht, ob zwei Jahre Pause am Ende nicht vielleicht zu viel sind. Ich Wechsel ab nächstem Jahr in die gesetzliche Kasse. Wie kann ich denn erreichen früher als 2 Jahre wieder in Therapie zu gehen? (falls das nötig ist)
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Es muss halt ein Bericht verfasst werden. Das Bericht schreiben aber sparen sich viele Therapeuten sehr gerne und schieben die 2-Jahres-Frist als Grund vor.
Ich habe 2 mal innerhalb dieser 2-Jahres-Frist eine Psychotherapie beginnen können, weil der Psychotherapeut nicht schreibfaul war.
Ich habe 2 mal innerhalb dieser 2-Jahres-Frist eine Psychotherapie beginnen können, weil der Psychotherapeut nicht schreibfaul war.
Liebe Grüße
Lockenkopf
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Ok, ich glaube das würde meine Therapeutin tun. Ich will halt auf keinen Fall den Therapeuten wechseln, weil ich mit meiner Therapeutin über 3 1/2 Jahre jetzt vertraut bin und sie mir aus vielem rausgeholfen hat. Aber wer weiß schon, wie es mir nächstes Jahr geht. Jetzt geht es mir gut. Aber es ist eine lange Zeit bis dahin. Gerade bin ich noch privat Versichert und die hätten sicher noch mehr Stunden übernommen, aber bei der gesetzlichen Kasse ist das ja so ein Ding. Und ich will auch die Therapiepause jetzt. Ich bin therapiemüde.
@ Schlendrian,
bei den privaten KK kenne ich mich nicht aus, da kann es anders sein.
Wenn Du nächstes Jahr in die gesetzliche Kasse wechselst, dann kann Deine Therapeutin einen begründeten Neuantrag stellen, wenn Therapiebedarf weiterhin gegeben ist.
bei den privaten KK kenne ich mich nicht aus, da kann es anders sein.
Wenn Du nächstes Jahr in die gesetzliche Kasse wechselst, dann kann Deine Therapeutin einen begründeten Neuantrag stellen, wenn Therapiebedarf weiterhin gegeben ist.
@solage: das Problem ist ja außerdem - genauso wie beim Verfahrenswechsel - einen Therapeuten/in zu finden, der das dann mit dir durchzieht, denn es bedeutet Gutachten schreiben ab Stunde 1 bei sehr ungewissem Ausgang, weil viele Gutachter so einen Antrag erstmal aus Prinzip gerne ablehnen.
Mir ist von Therapeuten und auch von meiner Krankenkasse gesagt worden, bei Verfahrenwechsel lägen die Chancen höher, dass ein neuer Antrag bewilligt wird. Und meine Krankenkasse hatte dann auf Nachfrage aufs Gutachten bei der Erstbeantragung im Rahmen eines Verfahrenswechsels verzichtet, so dass erst bei der Umwandlung der KZT in LZT ein Bericht von meiner neuen Therapeutin fällig wurde. War eine Einzelfallentscheidung, aber nachfragen kann man ja ruhig trotzdem mal.
Es gibt Wege, ohne die 2 Jahre Pause weiter zu machen, aber es kostet eine Menge Energie und Kraft - leider. Weil man die Krankenkasse und auch andere überzeugen muss, die Spielräume, die es gibt, auch auszunutzen.
Mir ist von Therapeuten und auch von meiner Krankenkasse gesagt worden, bei Verfahrenwechsel lägen die Chancen höher, dass ein neuer Antrag bewilligt wird. Und meine Krankenkasse hatte dann auf Nachfrage aufs Gutachten bei der Erstbeantragung im Rahmen eines Verfahrenswechsels verzichtet, so dass erst bei der Umwandlung der KZT in LZT ein Bericht von meiner neuen Therapeutin fällig wurde. War eine Einzelfallentscheidung, aber nachfragen kann man ja ruhig trotzdem mal.
Es gibt Wege, ohne die 2 Jahre Pause weiter zu machen, aber es kostet eine Menge Energie und Kraft - leider. Weil man die Krankenkasse und auch andere überzeugen muss, die Spielräume, die es gibt, auch auszunutzen.
When hope is not pinned wriggling onto a shiny image or expectation, it sometimes floats forth and opens.
― Anne Lamott
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OK. Ich dachte die neue Kasse übernimmt dann das von der alten Kasse quasi.
Na klar, es liegt an der Energie des Therapeuten, sich dafür stark zu machen.
Ist es notwendig, sollte der/die TherapeutIn das tun.
Ist es notwendig, sollte der/die TherapeutIn das tun.
Du musst bei einem neuen Antrag angeben, ob du in den letzten 2 Jahren eine Therapie gemacht hast - ich weiß nicht, ob die explizit danach fragen, ob GKV oder PKV. Wie die das überprüfen, falls überhaupt, kann ich allerdings nicht sagen.Schlendrian hat geschrieben: ↑Fr., 18.08.2017, 22:19 OK. Ich dachte die neue Kasse übernimmt dann das von der alten Kasse quasi.
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― Anne Lamott
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@ Schlendrian
Private Kassen sind nach meiner Information eher zurückhaltend mit dem Stundenkontingent. Bieten angeblich weniger Sitzungen an als die gesetzlichen KK.
Informiere Dich entsprechend bei verschiedenen gesetzlichen KK.
Private Kassen sind nach meiner Information eher zurückhaltend mit dem Stundenkontingent. Bieten angeblich weniger Sitzungen an als die gesetzlichen KK.
Informiere Dich entsprechend bei verschiedenen gesetzlichen KK.
In einer idealen Welt vielleicht.
Ich bin über genug Therapeuten/innen gestolpert (vor allem VT aber nicht nur), die nur KZT durchführen, weil sie dann keine Anträge schreiben müssen...
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― Anne Lamott
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Dann ist das persönliche Engagement Deiner Therapeutin entscheidend.
@lisbeth, dann kannst solche Therapeuten abhaken!
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