Berufliche Wiedereingliederung -weniger Stunden danach als zuvor

Das Leben ist wesentlich durch unsere Arbeit geprägt. Der Job kann jedoch auch Quelle von Ärger und Frustration sein, oder persönliche Probleme geradezu auf die Spitze treiben...
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Tamila
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Berufliche Wiedereingliederung -weniger Stunden danach als zuvor

Beitrag Di., 20.12.2016, 23:36

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage: wenn man nach längerem Krankenstand eine berufliche Wiedereingliederung wagt und vor der Arbeitsunfähigkeit 30 stunden Woche hat, die Wiedereingliederung jedoch auf 20 Stunden oder 25 Stunden abzielt für die weitere Zukunft, erhält man dann trotzdem das Krankengeld für diese Zeit? Der Plan endet aktuell bei 20 Stunden.

Wer hat schon mal den selben Sachverhalt gehabt oder weiß genau, ob dies so möglich ist? Bei der unabhängigen Patientenberatung fand man nichts, was dagegen spräche, aber genaues konnte man mir doch nicht sagen. Er hatte keinen widersprechenden Paragraphen gefunden.
Privat hat mich jemand -über drei Ecken, angeblich bei einer KK arbeitend- verunsichert und gemeint, das wäre keine richtige Wiedereingliederung, wenn man nicht wieder voll die Zeit arbeiten geht wie zuvor.

Wäre natürlich unmöglich für mich , von Null auf Hundert derzeit zu arbeiten. Das Pech wäre dann, dass ich dann eben weiterhin voll arbeitsunfähig wäre. Da hätte die KK doch auch nichts davon?

PS: es handelt sich um Deutschland.

LG Memory
लोकाः समस्ताः सुखिनो भवन्तु]

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inlines
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Beitrag Mi., 21.12.2016, 09:53

Hallo Memory,

ich kann es dir nicht 100% sagen, bin aber in einer ähnlichen Situation. Bei mir sollen es nach der Wiedereingliederung 24 statt 40 Stunden sein, wobei es vertraglich noch nicht fix ist. Obwohl dies meinen Ärzten bekannt ist wurde im Wiedereingliederungsbogen immer die alte Stundenzahl (40) vermerkt, und ich gehe davon aus, dass sich deshalb auch am Krankengeld nichts ändert. Höchstwahrscheinlich kommt erst dann, wenn du nach einer gewissen Zeit wieder krank werden solltest, das verringerte (neu zu berechnende) Krankengeld zum tragen.

Zur Info vielleicht noch: Auch meine Wiedereingliederung wird auf die neue Stundenzahl ausgelegt (4 Stunden am Ende), wobei das Ende noch nicht abzusehen ist (es wurden bereits mehrere Wiedereingliederungsbögen verfasst).

FG

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Tamila
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Beitrag Mi., 21.12.2016, 10:09

Vielen Dank liebe inlines!

Ich habe gerade vorhin doch vorsichtshalber eine Email an den Sachbearbeiter der KK geschrieben und gefragt, ob das alles so ordnungsgemäß ist. Das hat mir der Herr von der unabhängigen Patientenberatung empfohlen (eine übrigens äußerst freundliche und sehr gut und schnell erreichbare Hilfe!). So fühle ich mich sicherer. Habe erklärt, dass ich eine evtl höhere Stundenzahl mit dem Arbeitgeber später überlege, wenn es wieder gehen sollte und das nicht innerhalb der Wiedereingliederung machen muss. Wenn es aber so sei, würde ich das diese Woche noch ändern lassen.

Ich werde dir die Antwort auch mitteilen hier. Hast du dich darüber mit deiner Krankenkasse ausgetauscht?

LG Memory
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Tamila
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Beitrag Mi., 21.12.2016, 10:11

PS. die KK wäre ja komisch, würde die es nicht so akzeptieren. Von 0 auf 100 die 20 Stunden schaffe ich nicht. Also müsste ich länger noch -ohne Wiedereingliederung- krankgeschrieben bleiben und dann eben erst Februar oder März arbeiten gehen um den Sprung auf 20 Std. sofort zu schaffen. Davon hätten die ja auch nichts , es wäre das Gleiche.

LG Memory
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inlines
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Beitrag Mi., 21.12.2016, 10:13

Nein, bisher nicht, aber es ist schon richtig, dass man besser auf Nummer sicher geht.

LG

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Tamila
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Beitrag Mi., 21.12.2016, 11:19

Also mein Sachbearbeiter hat soeben zurückgeschrieben, dass dies alles so in Ordnung geht. Überhaupt kein Problem. Habe ich mir mal wieder viel zu schnell von jemand Angst machen lassen. Typisch für mich. Und nun mir einen Haufen Arbeit gemacht.

Dann kannst du auch durchatmen! Jetzt habe ich zwei Meinungen hierfür (UPD und KK).

Bin ich froh. Wünsche dir Frohe Weihnachten und auch einen guten Wiedereingliederungsstart. Wann geht es bei dir denn los?
लोकाः समस्ताः सुखिनो भवन्तु]

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inlines
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Beitrag Mi., 21.12.2016, 11:23

Hallo Memory,

ich bin schon seit Mitte November dabei, aber mehr wie 2-3 Stunden schaffe ich bisher noch nicht. Es ist sehr anstrengend, aber es tut auch gut, wenn man merkt, dass man ein bissl was auf die Reihe bringt. Wünsche dir viel Erfolg, und danke für die Rückmeldung!

LG

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Tamila
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Beitrag Mi., 21.12.2016, 11:56

Das ist doch schon was! Solange der AG das mitmacht ist doch alles in Ordnung. Wir können halt nur soviel wie wir können.
Ich hoffe, dass ich die 20 Stunden erstmal gut ab März schaffe. Falls nicht, weiß ich auch nicht weiter. Dann müsste ich irgendwann wohl doch EU-Rente beantragen. Gehe aber mal vom Positiven aus. Im Arbeitsleben zu sein, hoffe ich, hilft mir gesünder zu sein, von dem her, dass man vielleicht zufriedener ist mit Tätigkeit als zu Hause ohne. War schon während der Krankenzeit so bei mir, dass ich mir soviele 1000 Gedanken noch mehr machen konnte, weil mehr Zeit. Hoffe, dass mich die Arbeit auch etwas ablenkt von zuviel Denkerei im eigenen Brei. Aber wenn der Körper Stopp sagt, hat er einen Grund. Soviel habe ich jetzt hoffentlich auch schon gelernt.

LG Memory
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ENA
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Beitrag Mi., 21.12.2016, 17:03

Irgendwie werde ich jetzt unsicher, wenn ich das von der unabhängigen Patientenberatung so lese. Müssten die so etwas nicht wissen? Wozu wendet man sich dann dahin? Sind die wirklich kompetent???
Meines Wissens ist es auch so, dass bei einer Wiedereingliederung das Krankengeld weiter gezahlt wird. Gearscht ist man dann eher, wenn man vorher keinen Job im Hintergrund hatte, denn dann gibt es keine Wiedereingliederung. Dann kann man zwar der AfA sagen, dass man nur Teilzeit arbeiten will, bekommt aber dann auch ALG I entsprechend weniger (was Mist ist, wenn man vorher soviel verdient hat und das ALG I entsprechend hoch ausgefallen wäre. ...und das, was man am Ende dann mit unter nur noch an ALG I bekommt, hat dann nicht mehr unbedingt was mit "ein paar Euro weniger zu tun", sondern man dümpelt mitunter ander ALG II-Grenze,...wenn man denn welches bekommt).

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Tamila
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Beitrag Mi., 21.12.2016, 23:51

Die UPS hat mir doch das Richtige gesagt. Warum bist du verunsichert? Also er meinte, er fände keine gesetzliche Grundlage, dass ich kein Krankengeld erhalten sollte und verstand auch nicht, warum jemand mir diese Info gab, der angeblich bei einer Krankenkasse arbeitet.

LG memo
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ENA
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Beitrag Do., 22.12.2016, 09:06

Okay. Was mich verunsichert hat, war der Satzteil "Genaues konnte man mir doch nicht sagen."

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lisbeth
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Beitrag Fr., 23.12.2016, 11:37

ENA hat geschrieben:Meines Wissens ist es auch so, dass bei einer Wiedereingliederung das Krankengeld weiter gezahlt wird.
Ja, das ist so. Während der Wiedereingliederung ist man offiziell noch krank geschrieben. Und kriegt daher das volle Krankengeld. Wenn alle Seiten der Vereinbarung zugestimmt haben (KK, AG, Arzt/Patient) dann ist eigentlich (fast) alles möglich.

Mann kann auch innerhalb der Wiedereingliederung eine neue Vereinbarung schließen - habe ich damals gemacht:
Sollte eigentlich nach 6 Wochen von 20 auf 30 Wochenstunden hochgehen. Das war zu viel und zu schnell.
Ich bin dann erstmal noch länger auf 20 Stunden geblieben. Und habe die Stunden dann erst später und viel langsamer gesteigert. Alles was es braucht, ist dann ein neues Formular mit dem neuen Plan. Die KK wird idR mitmachen, die haben ja ein Interesse, dass du irgendwann wieder arbeitest.

Wegen Teilzeit nach der Wiedereingliederung. Ich glaube, wenn du vor hast, nach der Wiedereingliederung weniger zu arbeiten, brauchst du währen der Wiedereingliederung dann nicht auf Vollzeit zu gehen - wäre ja quatsch. Es braucht halt eine Vereinbarung mit dem AG, dass du danach dann nur noch x Wochenstunden reguläre Arbeitszeit hast.
Das sollte vorher geklärt sein. Wichtig: Auch die Frage klären, was dann mit dem Resturlaub passiert! Da gab es bei mir ganz große Auseinandersetzungen.

Ich wollte eigentlich auf 30 h runtergehen (von Vollzeit). Mein AG wollte den Resturlaub dann auch proportional kürzen. Das war totaler Quatsch. Das ist ja alter Urlaubsanspruch, den ich mit einer Vollzeitstelle erworben habe.
Weil wir uns nicht einigen konnten, bin ich auf Vollzeit geblieben. Hatte noch so viel Resturlaub, den ich dann in Absprache tageweise (1 Tag pro Woche) genommen habe, so dass ich ein ganzes Jahr lang praktisch 30 h bei vollem Gehalt gearbeitet habe - das wäre vielleicht auch noch eine Möglichkeit, um weniger zu arbeiten (und die finanziellen Einbußen möglichst gering zu halten). Auf Teilzeit kannst du ja immer noch gehen, wenn der Resturlaub verbraucht ist. Da muss der AG natürlich mitmachen, aber denen war es auch lieber so als wenn ich dann 3 Monate Resturlaub am Stück genommen hätte.
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― Anne Lamott

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lisbeth
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Beitrag Fr., 23.12.2016, 20:29

Ergänzung:
Krankengeld gibt es - vorausgesetzt der Anspruch ist noch nicht aufgebraucht.
Der beträgt maximal 78 Wochen für dieselbe Krankheit (= gleiche Ursache). Die 6 Wochen Lohnfortzahlung werden auf die 78 Wochen angerechnet, so dass man maximal 72 Wo. Krankengeld von der Krankenkasse bekommt.

Ausführlicher steht das hier: http://www.betanet.de/betanet/soziales_ ... d-233.html
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― Anne Lamott

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Beitrag Fr., 23.12.2016, 20:41

Vielleicht noch ein guter Link an der Stelle:

https://www.barmer.de/formClient/barmer ... =form.html

Hier kann man sich das Datum anzeigen lassen, bis wann das Krankengeld maximal gezahlt wird. Man muss dazu nur das Datum angeben seit wann man krank (arbeitsunfähig) ist.

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Tamila
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Beitrag Sa., 24.12.2016, 01:15

Hallo Lisbeth,
Wichtig: Auch die Frage klären, was dann mit dem Resturlaub passiert! Da gab es bei mir ganz große Auseinandersetzungen.
Soviel ich weiß, ist das durch eine geltende Rechtssprechung geregelt: man hat 15 Monate Zeit den alten aufgelaufenen Urlaub aus der Zeit der Krankheit zu nehmen.

Ansonsten ist das von dir wirklich sehr schlau gemacht! Bei mir etwas schlecht, weil mein Wiedereingliederungsplan ja bei Teilzeitstunden endet. Dann wollten wir den neuen Vertrag machen. Wieder umzuschwenken usw. werde ich eher nicht wollen.

LG Memory
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