Probetherapie/Probesitzungen bei Analytischer Therapie
Probetherapie/Probesitzungen bei Analytischer Therapie
Kennt sich damit jemand aus: Betrifft analytische Therapie:
Wenn vorab eine Probetherapie gemacht wird, erhält man die Probesitzungen dann zusätzlich? Oder wird dann nur eine Probetherapie abgerechnet (sie meinte Probesitzungen sind dann nicht üblich)?
Kommt mir seltsam vor. Und ich würde eben gerne noch manche Formalitäten klären... nicht dass dann die Probetherapie auch noch von vielen Formalitäten belastetet ist. Die bisherigen Probesitzungen waren eben auch mit anderen Themen belastet, so dass das nicht "klassische" Probesitzungen waren.
Wenn vorab eine Probetherapie gemacht wird, erhält man die Probesitzungen dann zusätzlich? Oder wird dann nur eine Probetherapie abgerechnet (sie meinte Probesitzungen sind dann nicht üblich)?
Kommt mir seltsam vor. Und ich würde eben gerne noch manche Formalitäten klären... nicht dass dann die Probetherapie auch noch von vielen Formalitäten belastetet ist. Die bisherigen Probesitzungen waren eben auch mit anderen Themen belastet, so dass das nicht "klassische" Probesitzungen waren.
Liebe Grüße
stern
stern
»Je größer der Haufen,
umso mehr Fliegen sitzen drauf«
(alte Weisheit)
umso mehr Fliegen sitzen drauf«
(alte Weisheit)
- Werbung
Hallo Stern,
mein Kopf ist grad ziemlich dicht, deshalb weiß ich nicht, ob ich die Frage richtig verstanden hab, aber bei einer Analytischen Therapie gibt es statt der üblichen 5 ganze 8!! probatorische Sitzungen.
LG,
Unfrei
mein Kopf ist grad ziemlich dicht, deshalb weiß ich nicht, ob ich die Frage richtig verstanden hab, aber bei einer Analytischen Therapie gibt es statt der üblichen 5 ganze 8!! probatorische Sitzungen.
LG,
Unfrei
Und wenn vorab eine sog. Probetherapie (25h) gemacht wird? Kann man dann vorher auch Probesitzungen haben? Ich weiß, dass es auch die Möglichkeit eine Probetherapie gibt, die dann mit den nachfolgend bewilligten Sitzungen verrechnet werden. Nun, ich glaube, anstelle gleich eine Langzeittherapie zu beantragen, kann man erst eine Probetherapie vorschieben, um noch etwas genauer zu schauen, ob es passt und um alles gründlich abzuklären.
Liebe Grüße
stern
stern
»Je größer der Haufen,
umso mehr Fliegen sitzen drauf«
(alte Weisheit)
umso mehr Fliegen sitzen drauf«
(alte Weisheit)
- Werbung
Dazu kann ich dir leider keine verlässliche Auskunft geben. Von " Probetherapie " hab ich so auch nie gehört. Klingt einfach nach Kurzzeittherapie, allerdings ist eine analytische Therapie ja eher auf Langzeit ausgelegt. Die probatorischen Sitzungen sollten aber von der Anzahl nicht abweichen, nur weil es ne Kurzzeittherapie ist. Hat dein Thera da keine richtige Auskunft zu geben können? Oder warst du noch nicht da und planst grad so für dich selbst? Wie ist die Situation?
-
- [nicht mehr wegzudenken]
- , 44
- Beiträge: 6034
Ich kenne den Begriff auch nicht. Ich hab damals mit einer Kurzzeittherapie angefangen und hatte davor eine einzige Probestunde. Ich hab nicht weiter darüber nachgedacht. Ich frage mich nur, worin der Unterschied besteht für dich: Wenn du nach 25h weg willst, kannst du doch ziemlich sicher die bewilligten Stunden mitnehmen.
Das wäre dann, glaube ich, eine Kurzzeittherapie. Ich glaube, aber auch offiziell gibt es die "Probetherapie". Ob beides das gleiche ist, weiß ich nicht... kann sein. Mir ist das letztlich wurscht... wenn sie die Probesitzungen von der Probetherapie abziehst, ist das schon mal weniger, was dann bleibt... und wenn jetzt auch noch unnötige Formalitäten hinzukommen wegen meines netten Arztes, die Klärungsbedarf haben , so bleibt ja noch weniger Zeit für das, wozu diese Zeit eigentlich gedacht ist.
Liebe Grüße
stern
stern
»Je größer der Haufen,
umso mehr Fliegen sitzen drauf«
(alte Weisheit)
umso mehr Fliegen sitzen drauf«
(alte Weisheit)
-
- [nicht mehr wegzudenken]
- , 38
- Beiträge: 3753
Hallo Stern,
ich hatte nach den probat. Sitzungen erst 25 Stunden
erst danach hat sie 160 beantragt und die wurden dann mit den 25 verrechnet.
LG
ich hatte nach den probat. Sitzungen erst 25 Stunden
erst danach hat sie 160 beantragt und die wurden dann mit den 25 verrechnet.
LG
Offline
-
- [nicht mehr wegzudenken]
- , 38
- Beiträge: 3753
Nachtrag:
weniger Zeit: manchmal geschieht in wenigen Stunden soooo viel
und manchmal passiert viele Stunden wenig/nichts.
Zeit ist relativ
und diese ganze Psychoanalyse eine einzige Probe.
Sicherheiten gibst es nicht
Garantien auch nicht.
weniger Zeit: manchmal geschieht in wenigen Stunden soooo viel
und manchmal passiert viele Stunden wenig/nichts.
Zeit ist relativ
und diese ganze Psychoanalyse eine einzige Probe.
Sicherheiten gibst es nicht
Garantien auch nicht.
Offline
Soweit ich weiß, gibt es keine Probetherapie?! Wie kommst Du zu dem Begriff Nach 25 h muss die Analytikerin ein Gutachten an den Gutachter schreiben, um eine Langzeittherapie zu beantragen, dazu benötigt er auch einiges an Material, das kann fast niemand in 8 h Sitzungen in einem Gutachten festhalten, um dann 160 h bewilligt zu bekommen, davon werden aber dann auch die 25 bereits genommenen Sitzungen abgezogen, macht ein Plus von noch 135 h. In den 8 Sitzungen ( die werden sehr schlecht bezahlt) sollte geklärt werden, ob pat und A. miteinander arbeiten können, dazu sind diese eigentlich da, die zählen aber nicht mit ins Kontigent, die 25 h bei Beantragung schon.
Also Du hast 8 h frei und danach kannst du 25h nehmen, bis ein Gutachten geschrieben wird auf LZ Therapie.
Also Du hast 8 h frei und danach kannst du 25h nehmen, bis ein Gutachten geschrieben wird auf LZ Therapie.
Probetherapie klingt super. Kenne ich aber auch nicht. Klingt irgendwie...schön... .
Hallo Stern,
ich seh das auch so wie Pivello: Der Hauptunterschied dürfte das Gutachten sein.
Es gibt Therapeuten die bezüglich Kurzzeittherapien von der Gutachterpflicht befreit sind, weshalb dann eine Kurzzeittherapie ohne Gutachtenverfahren beantragt werden kann und in der Regel wohl auch bewilligt wird dann. Beim nächsten Beantragungsschritt folgt dann die Umwandlung in eine Langzeittherapie. Einfluss auf die Anzahl der probatorischen Sitzungen sollte dies aber nicht haben.
Ich war ja mal bei einem Analytiker ganz klar von vornherein nur zur Beratung und der hatte mir am Telefon bereits gesagt, dass er mir momentan keine langfristige Therapie anbieten könne und als ich ihm sagte, dass ich das auch gar nicht möchte sondern eben nur beraten werden hat er gesagt, dass er mir dann eben diese 5-8h anbieten könne hierfür. Der wird das auch über probatorische Sitzungen abgerechnet haben und zwar ganz ohne jede Therapieabsicht meinerseits.
Ich würde das nochmal abklären und vor allem auch, wie es aussieht wenn Du nach den absolvierten 25h wechseln möchtest. Also wie das dann gewertet wird? Der Folgetherapeut müsste dann ja neu beantragen und damit würde es ja als neue Therapie gelten, was ist dann mit Sprerrfristen uä? Eventuell meint Probetherapie da irgendeine Ausnahmeregelung? Also dass der Wechsel da dann vielleicht einfacher wäre und die ersten 25h nicht mit der neuen Therapie verrechnet würden? Das wäre was, was ich mir vorstellen könnte, aber das ist reine Spekulation. Frag doch im Zweifel mal Deine Krankenkasse, die sollten das ja eigentlich wissen und Dich neutral beraten können.
Lieben Gruss,
mio
ich seh das auch so wie Pivello: Der Hauptunterschied dürfte das Gutachten sein.
Es gibt Therapeuten die bezüglich Kurzzeittherapien von der Gutachterpflicht befreit sind, weshalb dann eine Kurzzeittherapie ohne Gutachtenverfahren beantragt werden kann und in der Regel wohl auch bewilligt wird dann. Beim nächsten Beantragungsschritt folgt dann die Umwandlung in eine Langzeittherapie. Einfluss auf die Anzahl der probatorischen Sitzungen sollte dies aber nicht haben.
Ich war ja mal bei einem Analytiker ganz klar von vornherein nur zur Beratung und der hatte mir am Telefon bereits gesagt, dass er mir momentan keine langfristige Therapie anbieten könne und als ich ihm sagte, dass ich das auch gar nicht möchte sondern eben nur beraten werden hat er gesagt, dass er mir dann eben diese 5-8h anbieten könne hierfür. Der wird das auch über probatorische Sitzungen abgerechnet haben und zwar ganz ohne jede Therapieabsicht meinerseits.
Ich würde das nochmal abklären und vor allem auch, wie es aussieht wenn Du nach den absolvierten 25h wechseln möchtest. Also wie das dann gewertet wird? Der Folgetherapeut müsste dann ja neu beantragen und damit würde es ja als neue Therapie gelten, was ist dann mit Sprerrfristen uä? Eventuell meint Probetherapie da irgendeine Ausnahmeregelung? Also dass der Wechsel da dann vielleicht einfacher wäre und die ersten 25h nicht mit der neuen Therapie verrechnet würden? Das wäre was, was ich mir vorstellen könnte, aber das ist reine Spekulation. Frag doch im Zweifel mal Deine Krankenkasse, die sollten das ja eigentlich wissen und Dich neutral beraten können.
Lieben Gruss,
mio
Ich glaube, das werde ich nochmals nachfragen. Sie sprach von 135 beantragen... denke aber auch, sie meint 160 Beantragen, die dann mit den 25 verrechnet werden = 135 unter dem Strich.ich hatte nach den probat. Sitzungen erst 25 Stunden
erst danach hat sie 160 beantragt und die wurden dann mit den 25 verrechnet.
Von Probetherapie sprach sie selbst... und ich glaube, den Begriff gibt es auch. Näheres weiß ich auch nicht. Nur fände ich hilfreich, wenn man die Probesitzungen dazu nehmen könnte. Denn ein Teil ging drauf, weil ich damals so in den Seilen hing wegen Thera... und jetzt hat mir evtl. auch noch mein Arzt ein Bein gestellt, was auch Zeit kostet, das zu besprechen. Und ich habe Bedenken, das dann wieder zu wenige Zeit bleibt, relevante Dinge abzuklären (was bisher nur eingeschränkt der Fall war, weil oft etwas akutes war). Gut wäre daher, wenn man die Probesitzungen zusätzlich nehmen könnte... zumindest ein Teil davon. Das Abklärungszeugs ist je eigentlich genehmigungsfrei... und das fände ich schon schön, wenn das dann nicht von den Stunden abgezogen wird, die eigentlich schon der Therapie dienen sollten.
Liebe Grüße
stern
stern
»Je größer der Haufen,
umso mehr Fliegen sitzen drauf«
(alte Weisheit)
umso mehr Fliegen sitzen drauf«
(alte Weisheit)
Und sie meinte, wenn man die 25 macht, dann macht man die 8 normal nicht... fände ich aber seltsam... denn die Abklärung ist ja nicht beantragungspflichtig. Und da ich gerade eh in Anti-Stimmung bin, bin ich gerade auch hier nicht gewillt, einen faulen Kompromiss einzugehen. Die Abklärung soll sich gefälligst außerhalb vornehmen und nicht von meinem Kontingent abziehen. Komme mir gerade eh vor wie die Depp vom Dienst, mit dem man ja alles machen kann... Steine in den Weg legen... mit mir kann man es ja machen.pivello hat geschrieben:Also Du hast 8 h frei und danach kannst du 25h nehmen, bis ein Gutachten geschrieben wird auf LZ Therapie.
Zuletzt geändert von stern am Sa., 03.10.2015, 13:20, insgesamt 1-mal geändert.
Liebe Grüße
stern
stern
»Je größer der Haufen,
umso mehr Fliegen sitzen drauf«
(alte Weisheit)
umso mehr Fliegen sitzen drauf«
(alte Weisheit)
-
- [nicht mehr wegzudenken]
- , 38
- Beiträge: 3753
mit welcher Begründung macht man die 8 Stunden dann nicht?
Ich hatte auch nur 2 probat. Sitzungen
ehe die 25 beantragt wurden
aber ich habe mir darum ehrlich gesagt nie einen Kopf gemacht
sondern war erleichtert, dass die 25 Stunden so schnell beantragt wurden.
LG
Ich hatte auch nur 2 probat. Sitzungen
ehe die 25 beantragt wurden
aber ich habe mir darum ehrlich gesagt nie einen Kopf gemacht
sondern war erleichtert, dass die 25 Stunden so schnell beantragt wurden.
LG
Offline
- Werbung
-
- Vergleichbare Themen
- Antworten
- Zugriffe
- Letzter Beitrag
-
- 11 Antworten
- 2230 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von stern
-
- 17 Antworten
- 5203 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von TwoFace
-
- 13 Antworten
- 3107 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von R.L.Fellner
-
- 52 Antworten
- 13665 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von Roland150
-
- 16 Antworten
- 8376 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von diesoderdas