Ich hoffe, mir kann hier jemand weiterhelfen- bin über jede Info dankbar! Und zwar: Ich mache seit letztem Sommer eine Therapie, wo ich einen Zuschuss von der WGKK bekomme, eben diese 21,80 pro Stunde. Ich habe jetzt bald die genehmigten 40 Stunden absolviert und komme leider immer mehr zu dem Schluss, dass ich meinen Therapeuten zwar sehr nett finde, aber so wirklich weitergehen bzw mich ganz öffnen, das ist nicht der Fall. Da ich aber nach über 15 Jahren Essstörung (Bul.) wirklcih endlich was ändern will, weiß ich, dass ich weiterhin ws tun muss.
Nun meine Frage - mein Hausarzt meinte mal, dass ich mir ja auch was tagesklinisches / stationäres überlegen könnte. Was ich damals sofort abgeblockt habe (weil ich eben nicht total untergewichtig bin, einen 40 h Job habe,...) aber ich komme einfach immer mehr zu dem Schluss, dass ich einerseits mehr Betreuung gut fände (statt 1 mal pro Woche ) bzw was gezieltes auf ES brauche.
Nun meine Frage - ich würde total gerne wechseln, entweder mich wegen des Turnus´ bei den Barmherzigen Schwestern erkundigen oder bei So What in Mödling.
Wisst ihr, wie das ist - wenn ich wechseln möchte (was wie ich finde ja eigenltich legitim sein sollte, weil die Beziehung sooo wichtig ist, bzw. ich eben einfach nicht die für mich optimale Methode gefunden habe mit der Gesprächstherapie) wie das mit der Krankenkassa ist wegen des Zuschusses? SoWhat gibt's ja auch zur gänzlichen Kostenübernahme - wenn ich die Bestätigung meines Hausarztes habe oder was man halt braucht (keine Ahnung???) dass das indiziert ist, übernimmt die Kassa dann die Kosten, auch wenn ich Therapeut / Methode wechsel oder eben in einen Turnus eines Krankenhauses?
Wäre super, wenn mir wer weiterhelfen könnte!!!
Alles Liebe
Therapeutenwechsel - Finanzierung?
-
Thread-EröffnerIn - Helferlein
- , 30
- Beiträge: 34
- Werbung
-
- [nicht mehr wegzudenken]
- , 50
- Beiträge: 1299
Hallo Kirschenmädchen,
ich würde dir empfehlen, dich direkt bei SoWhat bzw. der Instution, wo du hinwechseln möchtest zu erkundigen, wie das so funktioniert, die werden das am besten wissen. (Bei So What zB steht zum Thema volle oder teilweise Kostenübernahme sogar einiges auf der Homepage). Dort kann man dir sicher sagen, welche Unterlagen du brauchst und auch wie das mit dem Zuschuß von der Krankenkasse funktioniert. Dort gibt es Beratungstermine für ein Erstgespräch, da kannst du alle Fragen klären bzw. gleich schauen, ob dir das dort sympathisch ist.
Alles Gute!
ich würde dir empfehlen, dich direkt bei SoWhat bzw. der Instution, wo du hinwechseln möchtest zu erkundigen, wie das so funktioniert, die werden das am besten wissen. (Bei So What zB steht zum Thema volle oder teilweise Kostenübernahme sogar einiges auf der Homepage). Dort kann man dir sicher sagen, welche Unterlagen du brauchst und auch wie das mit dem Zuschuß von der Krankenkasse funktioniert. Dort gibt es Beratungstermine für ein Erstgespräch, da kannst du alle Fragen klären bzw. gleich schauen, ob dir das dort sympathisch ist.
Alles Gute!
Fundevogel
-
- neu an Bo(a)rd!
- , 36
- Beiträge: 1
- Kontakt:
Wie ging denn dein Versuch aus, Kirschenmädchen?
Darf ich mich Neuzugang in diesem Thread anschließen?
Ebenfalls WGKKversichert und finanziell herabgestuft, Opferschutz des Sozialministeriums gewährt mir seit über drei Jahren, sofern bewilligter Krankenkassenanteil von 21,80.-, Kostenersatz. Nun wollte ich wagen, die Therapeutin zu wechseln. Nicht aus Jux & Tollerei. - Ein Teil meines psychiatrisch 'anerkannten' Leidensdrucks wird vom methodischen Ansatz her zwar wahrgenommen aber nicht behandelt, was den Fortschritt verzögert, soweit mein mit der Therapeutin besprochenes Erleben.
Habe der WGKK eine diesbezügliche Anfrage geschickt, nur wiederholt die bei jeder Bewilligung für 40 Sitzungen dieses in ihren Briefen: "Die Bewilligung gilt ausschließlich für die auf dem Antrag/den Anträgen genannte Therapieform bei der/dem unterzeichnenden Therapeutin/Therapeuten und kann weder für andere Behandlungsformen noch für Behandlungen durch eine/n eindere/n BehandlerinBehandler verwendet werden.“
Was denkt ihr? Gibt es Möglichkeiten?
Natürlich muss ich eine Antwort der WGKK abwarten, aber könnt ihr mir diesbezügliche Erfahrungen oder Tipps mitteilen?
Danke!
Darf ich mich Neuzugang in diesem Thread anschließen?
Ebenfalls WGKKversichert und finanziell herabgestuft, Opferschutz des Sozialministeriums gewährt mir seit über drei Jahren, sofern bewilligter Krankenkassenanteil von 21,80.-, Kostenersatz. Nun wollte ich wagen, die Therapeutin zu wechseln. Nicht aus Jux & Tollerei. - Ein Teil meines psychiatrisch 'anerkannten' Leidensdrucks wird vom methodischen Ansatz her zwar wahrgenommen aber nicht behandelt, was den Fortschritt verzögert, soweit mein mit der Therapeutin besprochenes Erleben.
Habe der WGKK eine diesbezügliche Anfrage geschickt, nur wiederholt die bei jeder Bewilligung für 40 Sitzungen dieses in ihren Briefen: "Die Bewilligung gilt ausschließlich für die auf dem Antrag/den Anträgen genannte Therapieform bei der/dem unterzeichnenden Therapeutin/Therapeuten und kann weder für andere Behandlungsformen noch für Behandlungen durch eine/n eindere/n BehandlerinBehandler verwendet werden.“
Was denkt ihr? Gibt es Möglichkeiten?
Natürlich muss ich eine Antwort der WGKK abwarten, aber könnt ihr mir diesbezügliche Erfahrungen oder Tipps mitteilen?
Danke!
-
Thread-EröffnerIn - Helferlein
- , 30
- Beiträge: 34
Hey... sorry ich war länger nicht online!
Also - bei mir ist das jetzt so gelaufen, und ich hoffe, das macht dir Mut, einen Wechsel zu wagen:
Ich war bei einem Psychotherapeuten, da hab ich eben diese 21,80.- bekommen. Ich habe dann bei Sowhat einen Termin gemacht, und denen gesagt, dassich noch wo anders bin, dass mein Thera uach nichts weiß vom Wechsel bisher und die meinten nur, dass ich das dem Antrag dazuschreiben soll. Also - ich habe einen extra Zettel geschrieben, dass ich momentan noch eine Genehmigung habe für die Teilrefundierung, diese aber ab Mai nicht mehr in Anspruch nehme, da ich gerne in das Therapieprogramm bei Sowhat wechseln möchte. Und die Genehmigung war knapp 3 Wochen später da, also kein Problem!
D.h. man kann melden und wechslen, ich glaube es ginge jetzt nur nicht, zu nem andren Therapeuten zu gehen, und dann von dem die Honorarnote einreichen kommentarlos, aber wenn die Bescheid wissen, dann passt das!
Wünsch dir alles Gute!!
Also - bei mir ist das jetzt so gelaufen, und ich hoffe, das macht dir Mut, einen Wechsel zu wagen:
Ich war bei einem Psychotherapeuten, da hab ich eben diese 21,80.- bekommen. Ich habe dann bei Sowhat einen Termin gemacht, und denen gesagt, dassich noch wo anders bin, dass mein Thera uach nichts weiß vom Wechsel bisher und die meinten nur, dass ich das dem Antrag dazuschreiben soll. Also - ich habe einen extra Zettel geschrieben, dass ich momentan noch eine Genehmigung habe für die Teilrefundierung, diese aber ab Mai nicht mehr in Anspruch nehme, da ich gerne in das Therapieprogramm bei Sowhat wechseln möchte. Und die Genehmigung war knapp 3 Wochen später da, also kein Problem!
D.h. man kann melden und wechslen, ich glaube es ginge jetzt nur nicht, zu nem andren Therapeuten zu gehen, und dann von dem die Honorarnote einreichen kommentarlos, aber wenn die Bescheid wissen, dann passt das!
Wünsch dir alles Gute!!
- Werbung
-
- Vergleichbare Themen
- Antworten
- Zugriffe
- Letzter Beitrag
-
- 6 Antworten
- 2835 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von Tristezza
-
- 7 Antworten
- 3185 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von away
-
- 1 Antworten
- 7046 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von nordic
-
- 1 Antworten
- 3375 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von Rote Zora
-
- 7 Antworten
- 2513 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von kommissar fanski