Seltsame Bedingungen für Beantragung einer Therapie
Seltsame Bedingungen für Beantragung einer Therapie
Ich werfe mal eine Frage in die Runde, bei der ich hoffe, dass jemand mir einen Tipp geben kann, woher ich eine zuverlässige Einschätzung bekommen kann.
Ein kassenzugelassener Psychotherapeut, der auf Kosten der GKV eine Psychotherapie durchführt, stellt dafür folgende Bedingung: Ich stimme einer Videoaufzeichnung der Sitzung zu. Die Videomitschnitte werden vom Psychotherapeuten zu Weiterbildungszwecken verwendet, d.h. in seinen Lehrveranstaltungen den Teilnehmern gezeigt. ich erfahre nicht, wann und wo Mitschnitte, auf denen ich zu sehen und zu hören bin, zur "Aufführung" gelangen und ich kann dem auch nicht widersprechen bzw. beeinflussen, welche Sequenzen (nicht) gezeigt werden.
Ich gebe quasi das Recht an meinem Bild (und den Informationen über meine Persönlichkeit) ab und liefere dem Therapeuten Material für seine Vorlesung. Sollte ich dem nicht zustimmen, wird er mit mir keine Therapie durchführen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass mit dem Datenschutz vereinbar ist, dass ich keine Möglichkeit haben soll, einer Weitergabe dieser Aufzeichnung zu widersprechen. Und dass mit einer Leistung, die von der Kasse finanziert wird, der Nebenjob eines Therapeuten (= Dozent) ermöglicht wird und dies Bedingung für die Erbringung dieser Leistung ist.
Wohin wendet man sich mit einer solchen Frage für eine qualifizierte Auskunft?
Ein kassenzugelassener Psychotherapeut, der auf Kosten der GKV eine Psychotherapie durchführt, stellt dafür folgende Bedingung: Ich stimme einer Videoaufzeichnung der Sitzung zu. Die Videomitschnitte werden vom Psychotherapeuten zu Weiterbildungszwecken verwendet, d.h. in seinen Lehrveranstaltungen den Teilnehmern gezeigt. ich erfahre nicht, wann und wo Mitschnitte, auf denen ich zu sehen und zu hören bin, zur "Aufführung" gelangen und ich kann dem auch nicht widersprechen bzw. beeinflussen, welche Sequenzen (nicht) gezeigt werden.
Ich gebe quasi das Recht an meinem Bild (und den Informationen über meine Persönlichkeit) ab und liefere dem Therapeuten Material für seine Vorlesung. Sollte ich dem nicht zustimmen, wird er mit mir keine Therapie durchführen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass mit dem Datenschutz vereinbar ist, dass ich keine Möglichkeit haben soll, einer Weitergabe dieser Aufzeichnung zu widersprechen. Und dass mit einer Leistung, die von der Kasse finanziert wird, der Nebenjob eines Therapeuten (= Dozent) ermöglicht wird und dies Bedingung für die Erbringung dieser Leistung ist.
Wohin wendet man sich mit einer solchen Frage für eine qualifizierte Auskunft?
"Die fast unlösbare Aufgabe besteht darin, weder von der Macht der anderen, noch von der eigenen Ohnmacht sich dumm machen zu lassen." Adorno
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Hallo Chaosfee,
...unglaublich...
Wäre ich betroffen würde ich mal bei der KV (kassenärztliche Vereinigung) oder der Therapeutenkammer nachfragen.
Ich würde bei diesem Therapeuten jedenfalls keine Therapie machen.
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Wäre ich betroffen würde ich mal bei der KV (kassenärztliche Vereinigung) oder der Therapeutenkammer nachfragen.
Ich würde bei diesem Therapeuten jedenfalls keine Therapie machen.
LG, CrazyChild
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Das hat ja was von Prostitution, oder? Nur mit dem Unterschied, dass du dabei nichts verdienst...
Ich würde mich an die Psychotherapeutenkammer und an die KV wenden (aber auf die Idee bist du wahrscheinlich auch schon selbst gekommen).
(O.K., komme zu spät mit meiner Antwort)
(edit: meinte nicht Kasse, sondern KV)
Ich würde mich an die Psychotherapeutenkammer und an die KV wenden (aber auf die Idee bist du wahrscheinlich auch schon selbst gekommen).
(O.K., komme zu spät mit meiner Antwort)
(edit: meinte nicht Kasse, sondern KV)
Du kannst ja widersprechen, unterschreib nicht und es wird nicht aufgezeichnet, weil nicht stattfindet.
Ich könnte mir schon vorstellen, dass das rechtlich ok ist.
Ich könnte mir schon vorstellen, dass das rechtlich ok ist.
Nicht das schwarze Schaf ist anders, sondern die weißen Schafe sind alle gleich
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Nico, aber der Therapeut blockiert ja einen Platz; es kann ja nicht jeder eine Praxis aufmachen, sondern es gibt da Quoten. D.h., der Th. hat auch eine Verantwortung, seinen Job zuverlässig zu erledigen. Ist nicht so wie in der freien Marktwirtschaft, wo jeder sagen kann: "Ich verkaufe meine Leistung nur an Leute mit Schuhgröße 38".
Aber kein Thera muss einen Patienten annehmen, oder ?
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Aber nur, wenn es persönlich nicht passt, d.h., wenn er ihm nicht helfen kann. Es gibt für die Therapie keine Gegenleistung außer das Honorar.
Ich schätze, ich werde zur Unterschrift gebeten, bevor der Antrag bei der Kasse eingereicht wird.
Ich habe nicht grundsätzlich etwas gegen die Aufzeichnung, sondern gegen die unkontrollierte Weiterverwendung. Wenn überhaupt, dann möchte ich gefragt werden, bevor irgendwelches Material von mir irgendwo gezeigt werden soll.
Meine letzte Therapie wurde auch aufgezeichnet (Audio). Dort hatte ich jedoch jederzeit die Möglichkeit, der Aufzeichnung zu widersprechen und die Löschung zu verlangen.
Ich habe nicht grundsätzlich etwas gegen die Aufzeichnung, sondern gegen die unkontrollierte Weiterverwendung. Wenn überhaupt, dann möchte ich gefragt werden, bevor irgendwelches Material von mir irgendwo gezeigt werden soll.
Meine letzte Therapie wurde auch aufgezeichnet (Audio). Dort hatte ich jedoch jederzeit die Möglichkeit, der Aufzeichnung zu widersprechen und die Löschung zu verlangen.
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Hallo chaosfee - Wenn das seinerseits eine fix zu erfüllende Bedingung ist, bei ihm Therapie zu machen kann ich mir kaum vorstellen, dass das Anklang bei der KV oder der Therapeutenkammer findet. Hat er denn so eine spezielle Methode? Deutet ein wenig darauf hin. Und willst du aufgrund eben jener speziellen Methode unbedingt zu ihm? Gibt es da keine anderen?
Ich persönlich könnte mir das auch nicht vorstellen. Tonaufzeichnungen schon, ich bin durchaus auch für Forschung und Supervision. Aber dann in Einzelfällen und gezielt.
Bei meiner Suchodyssee sind mir auch zwei Therapeuten begegnet, eigentlich drei, einer hat schon am Telefon den Vogel abgeschossen - die auch Bedingungen gestellt haben. (Einer: es gibt nur EINE Probesitzung, dann muss es klar sein, ob wir zusammenarbeiten. Ein anderer verlangte etwas in der ersten Sitzung von mir, was ich gesundheitlich erst machen MUSS, was eben genau ein Teil meiner Probleme darstellte. Der andere am Telefon: ich MUSS vor der ersten Sitzung ihm den 16-seitigen Anamnesefragebogen schriftlich einreichen, die Fragen die darin standen empfand ich teils als grenzwertig - als ich ansprach, ich möchte ihn zuerst kennenlernen und habe dann auch Fragen, unterbrach er mich extrem unwirsch. )
Und da folge auf jedem Fall deinem Gefühl. Dieser Therapeut ist doch damit schon raus, oder überlegst du noch? Hattest du eine Probesitzung bei ihm? War die ansonsten so überzeugend?
Alles Gute wünscht dir die Miss!
Ich persönlich könnte mir das auch nicht vorstellen. Tonaufzeichnungen schon, ich bin durchaus auch für Forschung und Supervision. Aber dann in Einzelfällen und gezielt.
Bei meiner Suchodyssee sind mir auch zwei Therapeuten begegnet, eigentlich drei, einer hat schon am Telefon den Vogel abgeschossen - die auch Bedingungen gestellt haben. (Einer: es gibt nur EINE Probesitzung, dann muss es klar sein, ob wir zusammenarbeiten. Ein anderer verlangte etwas in der ersten Sitzung von mir, was ich gesundheitlich erst machen MUSS, was eben genau ein Teil meiner Probleme darstellte. Der andere am Telefon: ich MUSS vor der ersten Sitzung ihm den 16-seitigen Anamnesefragebogen schriftlich einreichen, die Fragen die darin standen empfand ich teils als grenzwertig - als ich ansprach, ich möchte ihn zuerst kennenlernen und habe dann auch Fragen, unterbrach er mich extrem unwirsch. )
Und da folge auf jedem Fall deinem Gefühl. Dieser Therapeut ist doch damit schon raus, oder überlegst du noch? Hattest du eine Probesitzung bei ihm? War die ansonsten so überzeugend?
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ehrlich ???leberblümchen hat geschrieben:Aber nur, wenn es persönlich nicht passt, d.h., wenn er ihm nicht helfen kann. Es gibt für die Therapie keine Gegenleistung außer das Honorar.
Ein Thera darf einen Patienten nicht abweisen ?
Und was ist wenn er sagt er ist eigentlich voll, aber der Benefit dass er dadurch zu Schulungsmaterial kommt würde ihn eine Ausnahme machen lassen ?
Irgendwie müssen die ja auch zu Schulungsmaterial kommen, oder ?
Nicht das schwarze Schaf ist anders, sondern die weißen Schafe sind alle gleich
Nach eigener Aussage ist das Bedingung für jeden Patienten, der bei dieser Therapeutin eine Therapie beginnen möchte.
"Die fast unlösbare Aufgabe besteht darin, weder von der Macht der anderen, noch von der eigenen Ohnmacht sich dumm machen zu lassen." Adorno
Vielleicht schützt sie sich damit davor dass ihr später vom Patienten ein Strick gedreht wird von wegen Behandlungsfehler, Mißbrauch etc.......
Herr Fellner wird sicher wissen ob das rechtens ist
Herr Fellner wird sicher wissen ob das rechtens ist
Nicht das schwarze Schaf ist anders, sondern die weißen Schafe sind alle gleich
Ja, es ist eine spezielle Methode, die gleiche, nach der auch der letzte Therapeut arbeitete. Daher habe ich nicht prinzipiell etwas gegen das Aufzeichnen von Sitzungen, sondern nur dagegen, dies zur Bedingung zu machen und die Kontrolle über meine Daten abzugeben.
Ich habe leider nicht allzuviele Ausweichmöglichkeiten. Diese Dame hat einen Platz frei, die Alternative wäre eine weitere zermürbende Suche.
Ich habe leider nicht allzuviele Ausweichmöglichkeiten. Diese Dame hat einen Platz frei, die Alternative wäre eine weitere zermürbende Suche.
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Hallo!
Ich kenne das auch so von einem Lehrinstitut und meine, dass das rechtlich OK ist, weil das Material nur zu Lehrzwecken verwendet wird.
VG candle
Ich kenne das auch so von einem Lehrinstitut und meine, dass das rechtlich OK ist, weil das Material nur zu Lehrzwecken verwendet wird.
VG candle
Now I know how the bunny runs!
Nun wenn du aber entscheiden könntest was gezeigt werden darf und was nicht, wäre vermutlih das gesamte Material wertlos.
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