Hallo,
ich stecke momentan mitten in der Aufnahme für die Polizei, leider ist der psychotest nicht so positiv verlaufen wie ich es gehofft hatte, jetzt muss ich zu einem Facharzt für Psychiatrie damit mir der eine Bescheinigung zum Ausschluss von psychiatrischen erkrankungen bzw persönlichkeitsstörungen schreibt.
Das Problem jetzt ist nur, dass ein bekannter meiner mutter (psychologe) meinte er kennt jemanden (war auch einmal dort zur ablaufbesprechung) und wir kriegen das so hin. Das dauert mir jetzt schon zu lange, daher muss ich die sache jetzt selbst in die hand nehmen. Termin bekomme ich so schnell bei einem krankenkassenarzt leider nicht.
Jetzt meine Frage, wenn ich zu einem Privatarzt gehe, mit was für kosten muss ich dann rechnen? (so daumen mal pi)
Und hat das vielleicht schon jemand gemacht oder kennt sich da bissal aus wie das so vor sich geht?
Liebe Grüße und Danke schon mal im Voraus
Hinweis Admin: diese Frage hat mit dem Forums-Thema (Psychotherapie) - zumindest im Moment noch ... - nichts zu tun, Thread daher verschoben.
Eignung als Waffenträger
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Hallo whisper_ooh,
was hindert dich daran, in der Ordination des Arztes anzurufen und nach dem Preis zu fragen und zu fragen, was auf dich zukommt/wie das so vor sich geht?
was hindert dich daran, in der Ordination des Arztes anzurufen und nach dem Preis zu fragen und zu fragen, was auf dich zukommt/wie das so vor sich geht?
Ich hoffe mal, whisper_ooh, Du bist nicht der selbe User, der genau diese Frage schon zweimal gestellt hat, unter zwei verschiedenen Namen …
Ja, das gute alte Vitamin B. Da braucht man sich nicht wundern, wenn Persönlichkeitsstörungen bei der Polizei an der Tagesordnung sind …whisper_ooh hat geschrieben:Das Problem jetzt ist nur, dass ein bekannter meiner mutter (psychologe) meinte er kennt jemanden (war auch einmal dort zur ablaufbesprechung) und wir kriegen das so hin.
Macht das nicht ein amtsärztlich beauftragter Arzt/Gutachter?
Den brauchst Du dann mE nicht selbst zahlen. Ist auch ein bisschen seltsam. So adhoc in einem Gespräch kann von einem Psychiater wenig über eine solche Eignung gesagt werden. Würde eher darauf ankommen, ob solche Erkrankungen schon länger vorliegen und behandelt werden.
Eventuell gehst Du mal selbst mit Dir in Klausur und fragst Dich, ob Du dieses Berufsziel weiter verfolgen möchtest oder Dich woanders bewirbst.
Den brauchst Du dann mE nicht selbst zahlen. Ist auch ein bisschen seltsam. So adhoc in einem Gespräch kann von einem Psychiater wenig über eine solche Eignung gesagt werden. Würde eher darauf ankommen, ob solche Erkrankungen schon länger vorliegen und behandelt werden.
Eventuell gehst Du mal selbst mit Dir in Klausur und fragst Dich, ob Du dieses Berufsziel weiter verfolgen möchtest oder Dich woanders bewirbst.
"Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit." Kierkegaard
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Meines Wissens nach ja. Dafür braucht man eine entsprechende Bescheinigung, das darf nicht jeder dahergelaufene Psychopathologe machen.pandas hat geschrieben:Macht das nicht ein amtsärztlich beauftragter Arzt/Gutachter?
Ich denke, das ist wieder mal der selbe User …
Ich schätze mal, wenn jemand sagt, man braucht jetzt ein amtsärztliches Gutachten, zum Umgang mit Kuscheltieren, würden die Leute auch das beantragen. (Denn wenn ein Kuscheltier mit einer Gasflasche spielt, könnte auch das einen großen Schaden anrichten. Besonders unschuldige gefährden.)
Hiob
Hiob
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