Ablehnung nach Widerspruch

Hier können Sie Ihre Fragen rund um die Rahmenbedingungen von Psychotherapie (Methoden, Ablauf usw.) anbringen.
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carais
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Ablehnung nach Widerspruch

Beitrag Do., 08.01.2015, 17:38

Hallo zusammen,
ich kann es gerade selbst noch nicht glauben, aber die KK hat mich eben angerufen um mir mitzuteilen, dass mein 2. Antrag auf Psychotherapie auch abgelehnt wurde. Gegen die 1. Ablehnung hatte ich (bzw. meine Therapeutin) Widerspruch eingelegt. Der Ablehnungsgrund damals (November) war die fehlende medizinische Indikation (hallo??? Gutachten gelesen?!) .
Am Telefon sagte man mir, es sei ein recht langer Bericht, aber es gehe daraus hervor, dass keine psychische Störung vorliegt. Ich hätte "nur" Probleme in der Lebensführung und -gestaltung. Ich bin sprachlos! Sind das keine Gründe für eine Verhaltenstherapie?! Zudem gibt es klare medizinische Indikationen (Schlafstörungen, Herzrasen, Magenkrämpfe, Übelkeit), die alle abgeklärt sind und definitiv psychisch bedingt sind.
ICH weiß, dass ich Hilfe benötige, meine Therapeutin sieht es genauso! Sie ist die erste, die meine Probleme wirklich zu verstehen scheint, weshalb ich wirklich nicht zu einer anderen gehen möchte. Zumal ich echt keine Lust hab, noch mal aaaaallles zu erzählen (was ja auch nicht immer so einfach ist). Meine jetztige Therapeutin (sagt sich so, hatte auch nur die probatorischen Sitzungen) ist die 3., der ich alles erzählt hab.

Die KK-Frau sagte mir, man könne jetzt noch mal Widerspruch einlegen, aber das führe eigentlich nie zum Erfolg. Ich solle es mir überlegen.

Bitte sagt mir, hat jemand Erfahrung damit? Was kann ich tun? Ich fühle mich sooo machtlos!

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leberblümchen
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Beitrag Do., 08.01.2015, 17:50

Zunächst: Es tut mir leid; ich denke, das ist wirklich ein Schock. Ich habe keine Erfahrung damit, habe mir aber sagen lassen, dass der Erfolg eines Antrages zu nahezu 100% vom Formulierungsgeschick des Therapeuten abhängt. Was ja auch irgendwie nachvollziehbar ist. Denn wenn er der Meinung IST, dass du psychisch krank bist, dann muss er auch in der Lage sein, das plausibel zu begründen bzw. einen Therapieplan zu erstellen. Du könntest also vielleicht dort ansetzen und mal schauen, ob der Grund vielleicht in der Therapeutin zu sehen ist: Ist sie noch unerfahren? Hast du den Bericht gelesen?

Manchmal werden Therapien auch aus anderen Gründen abgelehnt oder die Verlängerung wird nicht bewilligt, zum Beispiel, wenn keine Besserung eingetreten ist oder eine andere Therapieform für sinnvoller erachtet wird. Aber darum geht es ja bei dir nicht.

Nein, in der Tat sind Probleme an sich keine Indikation. Also, wenn z.B. im Bericht steht: "Die Patientin hat Schwierigkeiten mit ihrem Partner und ihrem Kind und außerdem Magenschmerzen" (ich übertreibe), dann klingt das halt auch nicht überzeugend. Hingegen müsste die Ursache selbst auch so BENANNT werden im Bericht, also eine psychologische Diagnose. Zu schreiben: "Körperlich ohne Befund, also psychisch" wäre auch zu wenig.

Es gibt Bücher, in denen du nachlesen kannst, wie in etwa ein erfolgreiches Gutachten verfasst werden sollte (kenne das allerdings nur aus der Tiefenpsychologie).

Was genau sagt denn die Therapeutin, außer dass sie der Meinung ist, dass du Hilfe benötigst?

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candle.
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Beitrag Do., 08.01.2015, 17:55

Hallo carais!

Willkommen im PT Forum! So würde ich ja sagen: Frechheit! Allerdings:
carais hat geschrieben: (hallo??? Gutachten gelesen?!)
Was denn für ein Gutachten? Und:
Sie ist die erste, die meine Probleme wirklich zu verstehen scheint, weshalb ich wirklich nicht zu einer anderen gehen möchte.
Hattest du denn vorher schon einige Therapien?

Vielleicht magst du ja die Zusammenhänge noch etwas erläutern?

Viele Grüsse!
candle
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carais
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Beitrag Do., 08.01.2015, 18:07

Hallo lederblümchen,
danke für deine Antwort.
Da ich vorher noch nie Psychotherapie in Anspruch genommen habe (bin da seit letztem Frühjahr dran), hab ich keine Ahnung, wie so etwas normalerweise abläuft, gerade wenn es um das Kostenerstattungsverfahren geht --> das hab ich vergessen zu erwähnen: es ist eine Privatpraxis. Deshalb hat meine Therapeutin alles in die Hand genommen.
Ich habe weder den Antrag noch den 1. Widerspruch meiner Therpeutin gelesen. Auch nicht die 1. Ablehnung der KK, denn die ging direkt an die Therapeutin. Die 2. Ablehnung hab ich jetzt zu mir nach Hause bestellt. Langsam will ich nämlich auch Bescheid wissen und mitreden können
Was ich herausgehört habe, ist dass ich laut der Therapeutin eine Anpassungsstörung habe. Und das habe sie auch so im Antrag geschrieben. Ansonsten hat sie noch nicht viel über eine Diagnose gesprochen. Ich habe aber auch nicht danach gefragt. Sie meinte nur einmal, dass sie über Diagnosen lieber nicht mit den Patienten spricht. (kann ich irgendwie verstehen, nachher krallt sich der Patient so an ein paar Wortlauten fest...)
Also alles in allem weiß ich nicht viel. Nur dass es mir seit Jahren nicht gut geht, es immer schlimmer wird, ich "mein Problem" nicht in den Griff bekomme, nicht weiß was die Ursache für mein Problem ist, es aber unbedingt ändern will. Denn so wie es läuft und auch immer weiter laufen wird, wenn ich nichts ändere, ist es scheiße und nimmt mir zunehmend die Lust am Leben überhaupt.

Oh, eine 2. Antwort! Auch dazu noch einige Zeilen:
Hallo candle, danke auch dir für deine Antwort.
Mit dem Gutachten meine ich den Bericht, den meine Therapeutin bei der KK eingereicht hat, um die KOstenerstattung zu beantragen.
Nein, ich hatte noch keine Therapie. Ich habe letztes Frühjahr erkannt, dass ich Hilfe brauche und mich an die erstbeste Therapeutin gewandt, die Zeit für mich hatte. Das war eine tiefenpsychologisch orientierte Therapeutin. Bei der war ich 1x und sie war der Ansicht, ich solle besser eine Analyse machen. Daraufhin war ich 5x bei einer Analytikerin, aber das missfiel mir sehr und ich entschied mich, noch die Verhaltenstherapie auszuprobieren. Ich landete bei meiner jetzigen Therapeutin und bin sicher, dass das das richtige für mich ist.

Viele Grüße!

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leberblümchen
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Beitrag Do., 08.01.2015, 18:12

Zu den rein formalen Fragen bezügl. Kostenerstattung können andere Leute mehr sagen, die das schon mal gemacht haben.

Normalerweise liest man die Gutachten auch nicht unbedingt, nur wenn du halt überlegst, woran es gescheitert sein könnte, dann könntest du da ansetzen. Zum Beispiel ist das Wort 'Anpassungsstörung' eine Verlegenheitsdiagnose. Ich bin Laie, weiß aber, dass das etwas ist, was JEDER irgendwie hat und eigentlich die etwas formalere Übersetzung für "der Patient hat ein Problem" ist, ohne dass es wirklich einen therapiebedürftigen Hintergrund hat. Also, z.B. haben Leute, die ihre Scheidung (noch) nicht verarbeitet haben, auch eine 'Anpassungsstörung'; sie müssen sich halt noch anpassen... Das ist m.E. keine psychische Krankheit.

Was aber nicht heißt, dass du nicht trotzdem eine Therapie brauchst (immerhin hat die Analytikerin dir ja auch dazu geraten); nur muss ein Therapeut es so formulieren, dass ersichtlich wird, dass du wirklich KRANK bist. Da darf auch ruhig etwas übertrieben werden, aber eben auf keinen Fall UNTERTRIEBEN. Und 'Anpassungsstörung' ist wirklich nichts, was die Krankenkasse sozusagen vom Hocker reißen dürfte.

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sandrin
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Beitrag Do., 08.01.2015, 18:21

Anpassungsstörung ist eine offzielle Diagnose in der ICD 10, die an sich sehr wohl eine Krankheit ist. Dass das "jeder" hat, ist schlicht und ergreifend nicht zutreffend.

Nichs desdotrotz ist das eine Larifaridiagnose, die tatsächlich als Sammelbecken missbraucht wird. Ich hatte sie im Übrigen bei meinem ehemaligen Ex auch,, zumindest auf den Rechnungen. Durchgegangen ist der Antrag aber trotzdem.

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carais
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Beitrag Do., 08.01.2015, 18:23

Ach so, ich wusste nicht, dass "Anpassungsstörung" keine richtige Diagnose ist... tja dann ist es zumindest ersichtlich, dass die KK ablehnt. Aber trotzdem: es liegen doch medizinische Indikationen vor...

edit: Hallo Sandrin, also doch eine Diagnose, hmmm...

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candle.
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Beitrag Do., 08.01.2015, 18:24

Was heißt denn Privatpraxis?

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Tristezza
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Beitrag Do., 08.01.2015, 18:26

Anpassungsstörungen gehören schon zu den psychischen Erkrankungen, wenn auch zu den leichteren und relativ schnell zu heilenden. Eine Freundin von mir macht gerade eine Therapie, die unter dieser Diagnose läuft, und sieht nach 25 Stunden nicht mehr viel Bedarf. Aber für eine Kurzzeittherapie (eben 25 Stunden) dürfte die Diagnose schon reichen. Nur scheint die KK der Meinung zu sein, dass es sich nicht mal um eine Anpassungsstörung handelt, sondern um normale Beschwerden, die durch die Lebensumstände entstanden sind. Carais, was meinst du eigentlich mit Privatpraxis? Das ist ja eigentlich eine Praxis, in der nur privat Versicherte und Selbstzahler therapiert werden.

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carais
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Beitrag Do., 08.01.2015, 18:27

Candle, die Praxis hat keine Kassenzulassung. Man zahlt entweder selbst oder nimmt das Kostenerstattungsverfahren der KK in Anspruch.

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candle.
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Beitrag Do., 08.01.2015, 18:30

carais hat geschrieben:Candle, die Praxis hat keine Kassenzulassung. Man zahlt entweder selbst oder nimmt das Kostenerstattungsverfahren der KK in Anspruch.
Hm, vielleicht liegt da irgendwie der Hase im Pfeffer? Sie ist aber schon richtige Psychotherapeutin?

candle
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leberblümchen
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Beitrag Do., 08.01.2015, 18:33

Carais, 'Anpassungsstörung' ist schon eine Diagnose, aber eben eine Verlegenheitsdiagnose. Das diagnostizierst du bei jedem, bei dem du etwas diagnostizieren möchtest, aber nichts anderes findest... (sagte mir eine Bekannte, die Therapeutin ist). Mein Kind hatte auch offiziell eine 'Anpassungssstörung'; diesen 'Titel' bekam er nach meiner Scheidung: Kind war super zufrieden, aber man denkt sich halt: "Oh, das arme Kind" - etwas salopp formuliert.

Also, die Th. sagt, du hast eine Anpassungsstörung, und die Kasse hält das nicht für therapiebedürftig - womit sie insofern nicht so ganz falsch liegt, als eben wirklich bei jedem so eine Störung diagnostiziert werden kann, denn JEDER hat mal Probleme und die meisten leiden auch darunter. Dann wäre zwar die Anpassungsstörung an sich therapiebedürftig, denn du LEIDEST ja. Aber offensichtlich hat die Th. es so formuliert, dass die Kasse annimmt, es SEI eine Verlegenheitsdiagnose.

Interessant wäre vielleicht noch für dich, was die Analytikerin gesagt hat? Wenn du die noch mal anrufst, um sie nach ihrer - vorläufigen - Diagnose zu fragen, hättest du vielleicht noch was in der Hand; eventuell musst du ja sowieso wechseln, es sei denn, du zahlst privat - oder du hast halt in der nächsten 'Runde' Erfolg. Aber dann würde ich an der Diagnose feilen.

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carais
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Beitrag Do., 08.01.2015, 18:38

candle:

Ja, das ist sie.
Laut ihrer Aussage nach der 1. Ablehnung haben die KK nicht mit dem großen Zulauf gerechnet (Kassenpatienten, die eine Therapie in ner Privatpraxis "wollen") und lehnen deshalb jetzt öfter gern mal einfach ab, weils zu teuer wird. Das Ding ist nur, ich habe ja vorher bei 8 Therapeuten mit Kassenzulassung angerufen und teils nicht mal nen Platz auf der Warteliste bekommen.

lederblümchen:

Ok, danke für die Klarstellung. Ich weiß halt nicht, wie sie es formuliert hat. Und mag ihr auch nicht auf den Schlips treten... also ich hab das Gefühl, sie gibt sich schon Mühe.
DIe nächste Runde wäre die letzte - das wäre ein Widerspruchsausschluss oder so. Welcher an den Vorstand der KK gerichtet wird.
Privatzahlen fällt leider weg.


leberblümchen
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Beitrag Do., 08.01.2015, 18:38

Patricia Casey bezeichnete die Diagnose der Anpassu
ngsstörung als „wastebasket diagno-
sis“ (Casey 2006). Dies soll andeuten, dass die Gef
ahr besteht, dass man die Diagnose der
Anpassungsstörung als eine Art Verlegenheitsdiagnos
e benutzen kann. Wenn die Sympto-
me eines Patienten nicht klar einer bestimmten Kran
kheit zugeordnet werden können, stellt
man eventuell leichtfertig die Diagnose der Anpassu
ngsstörung
http://vts.uni-ulm.de/docs/2012/7960/vts_7960_11552.pdf
Seite 12


leberblümchen
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Beitrag Do., 08.01.2015, 18:41

Ich würde die Therapeutin selbst natürlich erst mal fragen, wie sie das sieht. Dann würde ich sie evtl. bitten, dass sie dir mal sagt, was sie da reingeschrieben hat. Bestimmt kannst du im Netz auch was finden darüber, wie so ein VT-Bericht aussehen sollte. WO genau du dich beschweren kannst, wenn du z.B. annimmst, dass du nur abgelehnt wirst, weil es zu teuer ist, weiß vielleicht auch die Therapeutin.

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