Gebührenordnung von Psychiatern

Spezielle Fragen zur Lage in Deutschland
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Karola
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Gebührenordnung von Psychiatern

Beitrag Di., 22.04.2008, 17:35

Hallo,
bin gerade etwas geschockt. Kennt sich jemand von Euch mit der Gebührenordnung von Ärzten aus? Meine Psychiaterin sollte für mich ein schreiben für die Arbeitsagenrur aufsetzen und verlangt dafür nun 30 €. Dabei sind es nur eine 3/4 Seite, allerdings verteilt auf 2 Seiten. Kostet eine Seite denn 15€? Sie hätte es gut und gerne auch auf 1Seite schreiben können. Das habe ich ihr auch gesagt, aber sie meinte nur, sie hätte daran schon über 1h gesessen. Und beim Anwalt würde ich für ein Schreiben 300 € zahlen! Tolles Argument! Muss ich das so hinnehmen? Werde ja auf jeden Fall zahlen müssen, da Schrieb ja schon fertig ist. Mein Vertrauen ist aber total im Eimer, werde wohl nicht mehr hingehen. Für mich als Hartz_IV-Empfängerin sind 30 € echt heftig



Karola

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Beitrag Di., 22.04.2008, 18:50

Liebe Karola,

Sie werden das nun nicht gerne hören, aber mir kommt das sogar außergewöhnlich günstig vor (natürlich ist "günstig" ein relativer Begriff, schon klar).
Für einen 1-2-seitiges, fachlichen Befund ist in jedem Fall mit mind. 1 Std. Arbeitsaufwand zu rechnen - dafür aber sind 30,- ein recht geringer Stundenlohn, er entspricht z.B. nur ca. 1/2 - 1/3 des Brutto-Stundenlohnes eines Automechanikers oder Installateurs (!). Es dürfte schwer sein, viele Fachärzte zu finden, die zu einem solchen Tarif arbeiten, sicherlich ist sie Ihnen damit bereits stark entgegengekommen.

Freundliche Grüße,
rlf

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Flugente
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Beitrag Di., 22.04.2008, 18:51

Hi Karola!

Gutachten sind immer teuer. Die Frage ist vielmehr: Warum klärt ihr solche Sachen nicht VORHER?

Vielleicht kannst du Ratenzahlung vereinbaren? Immerhin war es auch von ihr ein bisschen fies, dich über den Preis nicht VORHER aufzuklären.
Eisberg voraus!

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Gärtnerin
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Beitrag Di., 22.04.2008, 19:59

Nun komme ich gerade echt ins Grübeln... Muss man so etwas denn selber zahlen? Wenn man da in Behandlung ist, gehört das dann nicht irgendwie mit zur Therapie und kann über die Krankenkasse abgerechnet werden? Meine Psychotherapeutin (Fachärztin) hat mir nämlich auch einmal ein Gutachten für die Arbeitsagentur geschrieben, und dafür habe ich nichts bezahlt. Ich bin damals allerdings auch nicht auf die Idee gekommen zu fragen.
Wer etwas will, findet Wege. Wer etwas nicht will, findet Gründe.

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Effi
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Beitrag Di., 22.04.2008, 20:02

Es hängt wohl davon ab, ob man das Attest privat anfordert oder ob es von der Arbeitsagentur gefordert wird.

Effi

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Thread-EröffnerIn
Karola
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Beitrag Mi., 23.04.2008, 19:04

Hallo Flugente,

ich hatte ja vorher gefragt, wieviel es ungefähr kosten würde und sie meinte ca. 15€. Nun ist es aber ihrer Meinung nach doch umfangreicher geworden, wobei es nur eine 3/4 Seite ist. Aber sie hat 1h Arbeitsaufwand damit gehabt.
Ich werde nun versuchen, die Kosten der A.agentur in Rechnung zu stellen. Leider habe ich es nicht schriftlich, dass die Agentur dieses Gutachten anfordert, kann mich nur auf die mündliche Aussage meiner Sachbearbeiterin berufen

Karola

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