Wohngemeinschaft mit psychisch kranker Mutter

In diesem Forumsbereich können Sie sich über Schwierigkeiten austauschen, die Sie als Angehörige(r) oder Freund(in) von psychisch Erkrankten bzw. leidenden Personen konfrontiert sind.
Antworten

Thread-EröffnerIn
Adera
neu an Bo(a)rd!
neu an Bo(a)rd!
weiblich/female, 24
Beiträge: 2

Wohngemeinschaft mit psychisch kranker Mutter

Beitrag Sa., 26.04.2014, 15:23

Hallo,

Meine Mutter würde gerne in meiner näheren Umgebung sein und deshalb von der STMK zu mir nach KTN ziehen sie hat eine Sachwalterin und nun wollte ich fragen ob diese Möglichkeit eine Wohngemeinschaft zu gründen. Ich habe eine Große Wohnung und auch zwei Zimmer die meine Mutter nutzen könnte. Die Frage ist nun ob das so einfach umzusetzen ist?

Mein Vater möchte unbedingt das meine Mutter in ein Betreutes wohnen kommt dabei ist sie doch bis jetzt ganz gut allein (mit Sachwalterin) zurecht gekommen sie wohnt im Moment noch in einer eigenen Mietwohnung und ich habe auch nicht das Gefühl das es nicht mehr klappt. Doch gerade letzte Woche hatte sie einen Termin zu abklärung ihres Momentanen psychischen Zustandes und ich möchte nicht das sie in ein betreutes wohnen ziehen muss und hätte sie auch so gerne in meiner Nähe nachdem wir Jahre lang keinen Kontakt haben konnten.

Kann ich denn als ihre Tochter etwas unternehmen oder sie gar zu mir ziehen lassen? natürlich weiterhin mit Sachwalterin weil diese Aufgabe darf ich ja soweit ich weiß als ihre Tochter nicht übernehmen oder etwa doch?

Ich hoffe hier kann uns jemand weiterhelfen.

Werbung

Benutzeravatar

rosenstil
Helferlein
Helferlein
weiblich/female, 40
Beiträge: 118

Beitrag So., 27.04.2014, 11:51

Hallo,

Kann ich denn als ihre Tochter etwas unternehmen oder sie gar zu mir ziehen lassen? natürlich weiterhin mit Sachwalterin weil diese Aufgabe darf ich ja soweit ich weiß als ihre Tochter nicht übernehmen oder etwa doch?
Wenn deine Mutter das auch will? Warum sollte das nicht gehen? Wenn die Sachverwalterin da nichts dagegen hat, hat sie die gesetzliche Betreuung über ihre Wohnsituation? Dann hätte sie natürlich darüber das letzte Wort.
natürlich weiterhin mit Sachwalterin weil diese Aufgabe darf ich ja soweit ich weiß als ihre Tochter nicht übernehmen oder etwa doch?
Auch das wäre möglich, dass du die Sachverwalterschaft als Angehörige zugesprochen bekommst, wenn deine Mutter in dir eine Person ihres Vertrauens sieht, sehe ich kaum ein Problem.
Aber: Willst Du dir das wirklich alles aufbürden? Das setzt gute rechtliche Kenntnisse voraus und es kommt womöglich viel Papierkram auf dich zu! Willst du dir wirklich so viel Verantwortung aufbürden, mit Sachverwaltung und Betreuung deiner psychisch kranken Mutter im gemeinsamen Haushalt?
Ein Betreutes Wohnen ist doch gar nicht so schlecht, du könntest doch auch nach einem betreuten Wohnen in deiner Stadt suchen, dann hättest du deine Mutter in der Nähe.

Mich würde mal interessieren, warum ihr Jahre lang keinen Kontakt hattet?


Thread-EröffnerIn
Adera
neu an Bo(a)rd!
neu an Bo(a)rd!
weiblich/female, 24
Beiträge: 2

Beitrag So., 27.04.2014, 15:28

meine mutter wollte die Medikation bzw Untersuchung beim Arzt nicht annehmen und ich durfte damals noch nicht darüber entscheiden das ich mit ihr Kontakt haben darf.

Ja ich würde gerne mit ihr zusammen leben aber ohne sachwalterschaft fürs erste

danke für deine Antwort wusste nicht das es so einfach ist


montagne
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 99
Beiträge: 4600

Beitrag Mo., 19.05.2014, 15:56

Hi Adera,
wenn ich ehrlich bin:
Es klingt für mich so, als hättest du noch Wünsche, Ansprüche an deine Mutter und zwar solche, die aus den Kindertagen kommen, in denen du nicht bei ihr sein durftest. Und jedes Kind braucht ja eine (nicht zwingend seine) Mutter, einen Menschen der sich wirklich kümmert. Wenn die eigene, leibliche Mutter diese Rolle nicht übernehmen kann, warum auch immer, übernimmt sie oft niemand ausreichend und dann steht man da und es bleiben bis ins Erwachsenenalter ziemliche viele Bedürfnisse offen. Ist oft so.

Das Problem ist, man wird dir den Umgang mit der Mutter als Kind nicht ohne Grund verwehrt haben. Sie hat eine Sachverwalterin, sie kann nichtmal für sich Sorgen wie es ein Erwachsener können sollte, geschweige denn für ein Kind. Daran wird sich ja nichts geändert haben. Wenn du sie in deine Wohnung nimmst, egal ob mit oder ohne Sachverwalterin (was tatsächlich juristisch problemlos wäre und zumindest in Deutschland auch sehr gerne gesehen, wenn Angehörige es machen) wirst du jemanden zu dir nehmen, der dich emotional und vllt. auch pragmatisch beansprucht wie ein Kind. Du wirst ein Kind zu dir nehmen, keine Mutter.

Du musst das mit deinem Beruf/Ausbildung und deinen eigenen Privatleben (PartnerIn, Freunde?) vereinbaren. Ich kann dir aus Erfahrung sagen, das ist nicht einfach, für einen Menschen Mitte 20. Was ich aber eigentlich ansprechen wollte ist, ob es wirklich das ist, was du willst oder ob es dir nicht doch eher darum geht, verlorene Kindheitstage, vermeintliches Kindheitglück, Geborgenheit mit der Mutter nachzuholen. Eine Mutter die so krank ist, dass sie eine Sachverwalterin hat, der man das Sorgerecht entzieht kann das nicht. Sie kann es auch jetzt nicht.

Daher meine Idee: Kümmere DU dich um deine kindlichen Bedürfnisse, aber so, dass sie eine reelle Chance haben, was mit deiner Mutter nicht der Fall sein wird, bei allem Respekt. Vllt. hast du jemanden der dich ein bisschen emotional "bemuttern", betüddeln kann. Vielleicht ist es oder wird es eine Therapeutin? Oder ich weiß nicht, ein Mensch jedenfalls, der dir die Geborgenheit geben kann, der verlässlich ist.

Und wenn du das hast, wenn du in Kontakt bist mit den kindlichen Bedürfnissen von damals, dann kannst du neu über die Frage nachdenken, ob du deine Mutter zu dir nimmst. Ich glaube erst dann kannst du die Frage wirklich "objektiv" beantworten.

Andernfalls besteht die Gefahr, dass es eine verdammt kräftezehrende Enttäuschung für dich wird und für deine Mutter auch. Denn wenn eine Sachverwalterin und damit ein Gericht, bzw. Rechtspfleger (so ist es zumindest in Deutschland) mit drin hängen, gibt es auch kein hin und her. Wenn du sie dann lieber wieder in einer eigenen Wohnung haben wollen würdest, weil du merkst, dass es dir zu viel ist, wärst du in erheblichen und ich sage erheblichen Erklärungsnöten und das wäre alles nicht so einfach.
Eine gute Sachverwalterin wird hoffentlich dahingehend auch Fragen stellen. Die wäre, sofern sie auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann in Ö anders heißen) für deine Mutter hat Ansprechpartnerin für dich. Ansonsten eben eine andere Person, die dieses Recht hat (Vater?). Irgendwer muss es ja haben und das wäre jetzt deine Ansprechperson, so du das ganze jetzt durchziehen willst.
amor fati

Werbung

Benutzeravatar

Peonia
Forums-Insider
Forums-Insider
weiblich/female, 80
Beiträge: 156

Beitrag Mo., 19.05.2014, 16:05

Hallo Adera,

Was für eine Krankheit hat denn Deine Mutter?
Ich finde das auch problematisch, denn wenn ihr jahrelang keinen Kontakt hattet, dann weißt Du ja auch nicht, wie es ist, mit ihr zu leben. Was alles auf Dich zukommt und welche Verantwortung Du übernimmst.
Warum kümmert sich denn Dein Vater nicht um sie?
Besuche Sie, aber lebe Dein Leben. Jetzt! Raus in die Welt!

Peonia

Benutzeravatar

Krang2
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 40
Beiträge: 1691

Beitrag Do., 19.06.2014, 00:51

Da deine Mutter offenbar noch allein wohnen kann, wäre es vielleicht ein guter Kompromiß, wenn sie in deine Nähe zieht (z.B. in derselben Straße), aber trotzdem eine eigene Wohnung hat. Auf diese Weise kannst du dich jederzeit zurückziehen und abgrenzen, wenn es dir zuviel wird, aber bist ihr dennoch nahe und für sie da, wenn sie dich braucht oder einsam fühlt. Meine Mutter wohnt in meiner Nähe, aber in meiner Wohnung könnte ich sie auf Dauer nicht ertragen, ohne selbst psychisch kaputt zu gehen. Bitte überfordere dich nicht.

Werbung

Antworten
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag