Mein Freund war längere Zeit arbeitslos und konnte keinen Unterhalt zahlen. Dann bekam er einen Job auf 400 Euro-Basis und machte gleichzeitig eine Erbschaft. Versprochen hatte man ihm, dass man ihm einen festen Job geben würde, wenn er seine Schulden in den Griff bekommt. Er hat dann sein Erbe ausgezahlt bekommen und auch von den 400 Euro plus ALG II Kindesunterhalt bezahlt. Er hatte auch damals guten Kontakt zu seinem Sohn. Mit dem Erbe hat er seine Unterhaltsschulden bezahlt. Er ist dann aber zusammen gebrochen. Er ist manisch-depressiv. Er kam in die Klinik und ist seit Jahren voll erwerbsgemindert. Dann kam der Bescheid, er hätte die Unterhaltsschulden nicht begleichen dürfen. Und er hat angeblich keinen Anspruch auf AlG II gehabt. Auch nicht auf die Krankenkasse. Die Behandlungskosten in der Klinik und danach soll er auch zurückzahlen. Und die Sozialhilfe würde um ein Drittel gekürzt.
Er hat durch dies komplett den Faden verloren. Er muss alles noch einmal zahlen und obendrein noch sehr viel mehr. DAS KANN DOCH WOHL NICHT WAHR SEIN!
Ich habe gehofft, wir zwei hätten eine Zukunft. Er macht seine Reha und weiter seine Therapie. Vielleicht findet er danach einen Job und wir können endlich zusammen ziehen. Mit sowas bekomme ich ihn nicht in eine Reha. Rente bekommt er nicht, weil er die Anwartschaft nicht erfüllt. Und ich bin nun mal nicht zuständig, für ihn aufzukommen. Für seine Krankheit kann ich nichts und für absurdes Recht auch nicht.
Ich will, daß er sich um Arbeit bemüht und arbeitet. Aber mit solchen Regelungen geht das nicht.
Sein Sohn ist inzwischen durch das jahrelange Gezerre verhaltensauffällig. Die Ex ist nicht bereit, auch nur einen Millimeter von ihren unverschämten Forderungen abzuweichen. Als er in der Klinik war, hat sie auf reien Verdacht hin ein Umgangsverbot aussprechen lassen und mit der Diagnose auch noch recht bekommen. Jetzt beschwert sie sich, mein Freund hätte sich nicht um den Sohn gekümmert. Es gab ein Gespräch mit dem Jugendamt. Mein Freund war da mit seinem Anwalt. Die Ex war auch da mit ihrer Anwältin. Das Gespräch ist geplatzt, weil die Ex es Feige von meinem Freund fand, einen Anwalt mit zu bringen. Es gibt da keine Gespräche mehr. Der Anwalt von meinem Freund hat nach dem Eklat gesagt, es gäbe keine Gespräche mehr. Da soll sich der Staat drum kümmern.
Und jetzt dies. Ich hatte gehofft, ich bekomme meinen Freund wieder in die Spur und auf einen geregelten Weg. Das ist alles nur noch absurd und krank! Wie soll der gesund werden?
Die Beziehung mit ihm klappt gut. Seit Jahren. Aber ich weiß nicht, wie es weiter gehen soll. Mir wird nur schulterzuckend gesagt, ich hätte die Freiheit mich von meinem Freund zu trennen. Wenn ich bei ihm bliebe, hätte ich die Konsequenzen zu tragen. Das wolle der Gesetzgeber so.
ICH ZAHLE HIER IN DEUTSCHLAND SCHON GENUG STEUERN!
Probleme mit dem Jobcenter, seiner Ex und seinem Sohn
Probleme mit dem Jobcenter, seiner Ex und seinem Sohn
Zuletzt geändert von Feelein01 am So., 15.09.2013, 13:02, insgesamt 1-mal geändert.
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Was genau heißt das? Dass ihr dann eine Bedrafsgemeinschaft bildet und er kein ALG II mehr nezieht, wenn du genug verdienst?Wenn ich bei ihm bliebe, hätte ich die Konsequenzen zu tragen. Das wolle der Gesetzgeber so.
Ja. So ist das geregelt. das hat aber nichts mit deinen Steuern zu tun, die du zahlst.
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass nur der staatliche Hilfe in Form von ALG II bekommt, der sie benötigt, weil er sich alleine nicht ernähren kann. Wenn ihr zusammenwohnt, wird beider Verdienst zugrunde gelegt.
Ähnlich ist es bei Erbschaften: Warum sollte der Staat und damit wir alle bezahlen für jemanden, der genügend hat, zumindest für eine Zeitlang? Deshalb stand ihm das ALG II nach der Erbschaft wohl nicht mehr zu, scheint aber trotzdem gezahlt worden zu sein.
Wie sich die Ex deines Freundes verhält, hat ja auch mit ALG II nichts zu tun. Wenn sie den Sohn aufzieht, steht ihr natürlich Unterhalt zu. Wenn dein Freund den erwiesenermaßen nicht zahlen kann, tritt da auch die öffentliche Hand für ein. Er soll sich beraten lassen, ob und wieviel er zahlen muss und kann. Einen gewissen Selbstbehalt gibt es durchaus bei der Unterhaltsregelung. Das wird alles ein Anwalt sagen können, vll auch eine Beratungsstelle.
Wichtig ist, dass jetzt erst mal ein Fachmann die finanzielle Lage klärt und erklärt. Ist dein Freund denn nun krankenversichert? Es gibt ja eine Pflicht dazu.
Mir ist noch nicht so mganz klar, wozu du deinen Freund bringen können möchtest. Zu einer Therapie? Was für einer?
Dazu, wieder nach Arbeit zu suchen?
Das wird er vermutlich müssen, wenn er nicht arbeitsunfähig geschrieben wird.
Wenn bei euch alles okay ist, müsste er doch ein ziel haben, etwas, wofür es sich gesund zu sein lohnt. Dann könnte eure Beziehung hoffentlich die Kraft geben, sich beraten zu lassen, die finanziellen Dinge in die Reihe zu bringen und weiterhin zu zweit glücklich zu sein.
Wie seine ex und er miteinander umgehen, wirst du vermutlich nur wenig beeinflussen können
Er ist für fünf Jahre erwerbsunfähig geschrieben und hat keine Rentenansprüche, weil er genau einen Monat zu wenig Anwartschaft hat. Genau deswegen kann er bei mir nicht wohnen. Ich kann ihn moralisch unterstützen, finanziell aber nicht. Eine Bedarfsgemeinschaft sind wir nicht. Außerdem hätte ich andauernd seine Ex an der Backe. Das alte Schrapnell will andauernd wissen, ob wir zusammenwohnen und was ich verdiene. Die hat auch schon mehrfach meinem Arbeitgeber geschrieben. Den gemeinsamen Sohn durfte mein Freund aber wegen der Erkrankung nicht sehen.leuchtturm hat geschrieben: Was genau heißt das? Dass ihr dann eine Bedrafsgemeinschaft bildet und er kein ALG II mehr nezieht, wenn du genug verdienst?
Ja. So ist das geregelt. das hat aber nichts mit deinen Steuern zu tun, die du zahlst.
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass nur der staatliche Hilfe in Form von ALG II bekommt, der sie benötigt, weil er sich alleine nicht ernähren kann. Wenn ihr zusammenwohnt, wird beider Verdienst zugrunde gelegt.
Er hatte keinen Anspruch und hat nach der Auszahlung der Erbschaft keins bezogen. Er hat dann aber den ausstehenden Unterhalt, der durch seine Arbeitslosigkeit entstanden ist, aus der Erbschaft heraus bezahlt. Das war eine Forderung seines Arbeitgebers. Dann ist er zusammen gebrochen und hat den Job verloren. Danach konnte er keinen Unterhalt mehr zahlen und war wegen seiner Krankheit erst im ALG II und ist jetzt in der Sozialhilfe für erwerbsunfähige Hilfebedürftige. Und jetzt heißt es, er hat keinen Anspruch. Da ist schon ein Rechtsanwalt dabei. Vor Gericht hieß es, er hätte keinen Unterhalt von selber zahlen dürfen.Deshalb stand ihm das ALG II nach der Erbschaft wohl nicht mehr zu, scheint aber trotzdem gezahlt worden zu sein.
Seine Ex hat nach der Diagnose "Manisch-Depressiv" knallhart vor Gericht ein Umgangsverbot erreicht. Sie hat das damit begründet, wer manisch depressiv sei, wäre gefährlich und könnte einen erweiterten Suizid begehen. Die Ärzte haben das als äußerst unwahrscheinlich erachtet. Trotzdem ist sie damit durchgekommen. Und jetzt hat sie ein Riesengeschrei angefangen, weil sie mit dem Sohn nicht klar kommt. Der ist verhaltensauffällig.
Mein Freund ist krankenversichert. Als freiwilliger, die Kosten zahlt das Sozialamt. In die Krankenversicherung der Rentner ist er nicht gekommen, weil die Anwartschaft nicht ausreicht. Aber jetzt heißt es auf einem Mal, als er in der Klinik war, wäre er nicht krankenversichert gewesen. Ebenso nicht in der Zeit danach. Es kämen also die Behandlungskosten und der Klinikaufenthalt auf ihn zu.Wichtig ist, dass jetzt erst mal ein Fachmann die finanzielle Lage klärt und erklärt. Ist dein Freund denn nun krankenversichert? Es gibt ja eine Pflicht dazu.
Ich möchte, daß er seine Therapie fortsetzt und eine Reha macht. Und ich möchte, daß er arbeiten geht. Sein Arzt und sein Therapeut halten ihn im Moment für nicht reha-fähig. Ich meine aber, man muß das einfach trotzdem versuchen. Es geht mir einfach um den Guten Willen. Ich möchte einfach, daß er etwas macht, daß er etwas arbeitet. Und zwar in einem normalen Job, gut bezahlt. So wird er mir immer weltfremder und seltsamer. Und jetzt wird es ganz schlimm. Er macht seit der Nachricht ganz einfach nichts mehr und kümmert sich auch um nichts.Mir ist noch nicht so mganz klar, wozu du deinen Freund bringen können möchtest. Zu einer Therapie? Was für einer?
Dazu, wieder nach Arbeit zu suchen?
Das wird er vermutlich müssen, wenn er nicht arbeitsunfähig geschrieben wird.
Sie versucht ja immer, mich mit rein zu ziehen. Sie selber ist ja seit 10 Jahren wieder verheiratet. Ihr Partner zahlt ihr dann immer die Anwältin und das Gericht.Wie seine ex und er miteinander umgehen, wirst du vermutlich nur wenig beeinflussen können
Beim letzten Gespräch waren dann auch noch ein Pastor, ein Psychologe, ein Mitarbeiter vom Jugendamt anwesend. Sie hat dann einen Riesenaufstand gemacht, weil sein Anwalt mit dabei war. Der hat dann wegen ihres Verhaltens ein Riesenfass aufgemacht. Ich habe vor der Tür warten müssen und das Geschrei aber trotzdem anhören müssen. Ich kann das nicht begreifen: da verbietet eine Ex dem Mann den Umgang mit dem Kind vor Gericht und schreit jetzt rum, er hätte sich nie gekümmert und wäre damit schuld, daß das Kind verhaltensauffällig ist. Und wenn ihr dann mal jemand eindringlich klar macht, daß sie da im Unrecht ist, rennt sie schreiend raus. Und dann bekommt sie da dann auch immer noch recht. Dabei ist sie diejenige, die das Kind und meinen Freund kaputt gemacht hat.
Und nach der Abänderungsklage, die eingereicht wurde, als mein Freund erwerbsunfähig wurde, bekommt sie jetzt nichts von ihm. Die Kuh ist vom Eis. Aber das Thema mit dem Kind geht sehr an die Nieren. Und zu wissen, dass das gewaltig in die Hose geht. Aber sie gehört halt mit zu den Rechthabern.
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