Hallo zusammen,
vielleicht kann mir der eine oder andere von euch helfen und mir erklären, mit welchen Konzequenzen ich nach einem Therapieabbruch bzgl. der Genehmigung einer neuen Therapie zu rechnen habe.
Nach 5 probatorischen Sitzungen und 11 'richtigen' Stunden habe ich meine alte Therapie (TFP) abgebrochen. Abschlussgespräch hat es auch gegeben.
Soweit ist alles klar. Unsicher war ich mir, ob ich nun meine Krankenkasse informieren muss. Ich habe den Fehler begangen, dort mal unverbindlich "nachzuhören". Antwort war kurz und knapp: "Teilen Sie uns als allererstes mal schriftlich mit, dass Sie Ihre alte Therapie abgebrochen haben. Begründen Sie das bitte auch."
Nun habe ich Angst, dass mir evtl. eine neue Therapie nicht genehmigt wird, falls die Begründung für den Abbruch/Wechsel zu "schlecht/dürftig" klingt. Ich würde gerne beim Verfahren bleiben und nur den Therapeuten wechseln, habe aber noch keinen neuen Therapeuten in Aussicht (nur viele probatorische Gespräche). Konkret frage ich mich: Macht es einen Unterschied, ob man aus einer laufenden Therapie raus den Therapeuten wechselt oder ob die alte Therapie zuvor auch offiziell als "abgebrochen" deklariert wurde?
Ich hoffe, es ist einigermaßen klar geworden um was es mir geht. Vielleicht ist ja schon mal jemand in einer ähnlichen Situation gewesen und kann mir mit seinen Erfahrungen helfen. Danke.
Therapieabbruch bzw. -wechsel;wie sag ich's meiner KK?
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hallo paulchen_panther,
ich glaube, ich würde die neuen therapeut_innen, bei denen du probatorische sitzungen
hast, um hilfe bitten und fragen, wie du am besten vorgehen sollst.
im allgemeinen ist es wohl so, dass die bereits erfolgten stunden dann von der neuen therapie abgezogen werden. solltest du also z.B. 25 stunden genehmigt bekommen haben, hättest du bei
einer / einem neuen therapeut_in zunächst 14 stunden.
liebe grüße
emela
ich glaube, ich würde die neuen therapeut_innen, bei denen du probatorische sitzungen
hast, um hilfe bitten und fragen, wie du am besten vorgehen sollst.
im allgemeinen ist es wohl so, dass die bereits erfolgten stunden dann von der neuen therapie abgezogen werden. solltest du also z.B. 25 stunden genehmigt bekommen haben, hättest du bei
einer / einem neuen therapeut_in zunächst 14 stunden.
liebe grüße
emela
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Hallo Emela,
danke für deine Antwort.
Ich habe gestern tatsächlich mit einer derjenigen Therapeutinnen geredet, bei denen ich gerade probatorische Sitzungen mache. Sie hat mir auf jeden Fall zu offener Kommunikation mit der KK geraten. Ich soll meine Situation schildern und sagen, dass ich einen Therapeutenwechsel vornehmen möchte.
Sie hat mir außerdem erklärt, dass man innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der alten Therapie die übrigen Reststunden "mitnehmen" kann zu einem neuen Therapeuten. Unter Umständen geht das mit Begründung auch nach einem längeren als diesem sechsmonatigen Zeitraum. Die Therapeutin sprach in dem Zusammenhang von einer sogenannten "Kann-Regelung".
Ich werde wohl jetzt erstmal meine KK informieren und auch gleich sagen, dass ich wegen eines 3monatigen Auslandsaufenthalts sicher die Frist von 6 Monaten nicht einhalten kann. Mal sehen, was dann passiert.
danke für deine Antwort.
Ich habe gestern tatsächlich mit einer derjenigen Therapeutinnen geredet, bei denen ich gerade probatorische Sitzungen mache. Sie hat mir auf jeden Fall zu offener Kommunikation mit der KK geraten. Ich soll meine Situation schildern und sagen, dass ich einen Therapeutenwechsel vornehmen möchte.
Sie hat mir außerdem erklärt, dass man innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der alten Therapie die übrigen Reststunden "mitnehmen" kann zu einem neuen Therapeuten. Unter Umständen geht das mit Begründung auch nach einem längeren als diesem sechsmonatigen Zeitraum. Die Therapeutin sprach in dem Zusammenhang von einer sogenannten "Kann-Regelung".
Ich werde wohl jetzt erstmal meine KK informieren und auch gleich sagen, dass ich wegen eines 3monatigen Auslandsaufenthalts sicher die Frist von 6 Monaten nicht einhalten kann. Mal sehen, was dann passiert.
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Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob es einen Unterschied macht, wenn man die Therapie ABBRICHT oder wechseln will. Du hattest ein Abschlussgespräch. Soweit so gut, also dürften die Fronten ja nicht SO verhärtet sein, dass deine zuvorige Therapeutin dir KEIN Gutachten schreiben würde, oder?
Ich habe nach einem Jahr die zweite Verlängerung NICHT mehr in Anspruch genommen - allerdings Verhaltenstherapie - und suche jetzt erneut. Mein Wissenstand ist (keine Garantie, ich weiß nicht inwieweit das von KK zu KK verschieden ist und Individualentscheidungen sind! Das mit den 6 Monaten höre ich zb auch zum ersten Mal ...), dass man durchaus einen Therapiewechsel vornehmen kann- das mit Begründung und zwar zu einem dedr verbleibenden zwei anderen Therapieverfahren (in deinem Fall helfe dir womöglich entweder eine VT oder eine Analyse besser?). Erkundige dich bitte mal, nicht dass es an einer simplen Sprachregelung ('Abbruch' versus 'Fachrichtungswechsel' scheitern würde - was ich nicht glaube). Viel Erfolg!
Ich habe nach einem Jahr die zweite Verlängerung NICHT mehr in Anspruch genommen - allerdings Verhaltenstherapie - und suche jetzt erneut. Mein Wissenstand ist (keine Garantie, ich weiß nicht inwieweit das von KK zu KK verschieden ist und Individualentscheidungen sind! Das mit den 6 Monaten höre ich zb auch zum ersten Mal ...), dass man durchaus einen Therapiewechsel vornehmen kann- das mit Begründung und zwar zu einem dedr verbleibenden zwei anderen Therapieverfahren (in deinem Fall helfe dir womöglich entweder eine VT oder eine Analyse besser?). Erkundige dich bitte mal, nicht dass es an einer simplen Sprachregelung ('Abbruch' versus 'Fachrichtungswechsel' scheitern würde - was ich nicht glaube). Viel Erfolg!
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@Miss_Understood: Danke für deine Antwort. Ich habe mir so etwas Ähnliches schon selbst gedacht (Verwendung der Begriffe "Abbruch" vs. "Wechsel") und auch heute beim Termin mit meiner KK drauf geachtet zu betonen, dass ich meine alte Therapie nicht abgebrochen habe, sondern lediglich einen Therapeutenwechsel vornehmen will.
Vermutlich schaut es jetzt aber trotzdem so aus, dass der Therapeut, den ich mir ausgeguckt habe, sollte er denn mit mir arbeiten wollen, in ca. einem Jahr einen neuen Antrag mit einem ausführlichen Gutachten erstellen muss. Vorher wird bei ihm kein Platz frei sein. Meine alte Therapie ist dann aber länger als sechs Monate her, die Sperrzeit von zwei Jahren aber noch nicht um. Anders wird es wohl nicht gehen.
Vermutlich schaut es jetzt aber trotzdem so aus, dass der Therapeut, den ich mir ausgeguckt habe, sollte er denn mit mir arbeiten wollen, in ca. einem Jahr einen neuen Antrag mit einem ausführlichen Gutachten erstellen muss. Vorher wird bei ihm kein Platz frei sein. Meine alte Therapie ist dann aber länger als sechs Monate her, die Sperrzeit von zwei Jahren aber noch nicht um. Anders wird es wohl nicht gehen.
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