Gutachter jobcenter
Gutachter jobcenter
Hallo
Ich habe eine Frage. Da ich schon sehr lange arbritsunfähig geschrieben bin, hat das jobcenter einen Antrag auf eine ärztliche Begutachtung gestellt. Mir wurde gesagt das meine Ärztin angeschrieben wird und befundberichte angefordert werden. Ich muss auch etwas ausfüllen. Meine Frage ist, wird wirklich meine Ärztin befragt und können die auch ganz anders entscheiden. Was wird bei der Begutachtung gemacht.
Vielen dank schon mal für Antworten.
Ich habe eine Frage. Da ich schon sehr lange arbritsunfähig geschrieben bin, hat das jobcenter einen Antrag auf eine ärztliche Begutachtung gestellt. Mir wurde gesagt das meine Ärztin angeschrieben wird und befundberichte angefordert werden. Ich muss auch etwas ausfüllen. Meine Frage ist, wird wirklich meine Ärztin befragt und können die auch ganz anders entscheiden. Was wird bei der Begutachtung gemacht.
Vielen dank schon mal für Antworten.
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Liebe Emi,
zuerst einmal darf Deine Ärztin gar nichts sagen, wenn Du sie nicht von der Schweigepflicht entbindest. (Wenn ich mich recht erinnere, ist das ja auch Teil des Formulares, nicht wahr?) Meines Wissens nach wird man die wohl hauptsächlich wegen der Befunde konsultieren.
"Die" können natürlich ganz anders entscheiden, aber ich denke das passiert in der Regel nicht. Kommt natürlich darauf an wie "schwer" Du erkrankt bist, ob der Gutachter z.B. befundet, daß Du ein paar Stunden arbeitsfähig bist.
Die Begutachtung an sich ist eine Befragung zu Deiner psychischen udn physischen Befindlichkeit. War bei mir jedenfalls so.
Und so weit ich weiß können in extremen Fällen auch die alte Arzt- und ggnfalls Krankenhausberichte ausreichen. Man muss sich also keinem zusätzlichen Gutachter stellen. Das haben die letzten Fallmanager jedenfalls bei mir so gehandhabt.
Ich hoffe, das hilft Dir.
zuerst einmal darf Deine Ärztin gar nichts sagen, wenn Du sie nicht von der Schweigepflicht entbindest. (Wenn ich mich recht erinnere, ist das ja auch Teil des Formulares, nicht wahr?) Meines Wissens nach wird man die wohl hauptsächlich wegen der Befunde konsultieren.
"Die" können natürlich ganz anders entscheiden, aber ich denke das passiert in der Regel nicht. Kommt natürlich darauf an wie "schwer" Du erkrankt bist, ob der Gutachter z.B. befundet, daß Du ein paar Stunden arbeitsfähig bist.
Die Begutachtung an sich ist eine Befragung zu Deiner psychischen udn physischen Befindlichkeit. War bei mir jedenfalls so.
Und so weit ich weiß können in extremen Fällen auch die alte Arzt- und ggnfalls Krankenhausberichte ausreichen. Man muss sich also keinem zusätzlichen Gutachter stellen. Das haben die letzten Fallmanager jedenfalls bei mir so gehandhabt.
Ich hoffe, das hilft Dir.
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"It is not nor it cannot come to good:
But break, my heart; for I must hold my tongue.“
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But break, my heart; for I must hold my tongue.“
Danke für deine schnelle Antwort. Meine Angst ist eher das sie meine Ärztin nicht befragen. Mir fällt es schwer über meine Probleme etc zu sprechen. Deshalb wäre es mir lieb man würde meine Ärztin konsultieren.
Danke....ich bin jetzt etwas beruhigt
Danke....ich bin jetzt etwas beruhigt
Bei mir hat der Gutachter des Jobcenters, nach Kontaktierung meines
Arztes, mich für voll arbeitsfähig in einem Ferngutachten geschrieben.
Die "lieben" Jobcenter-Mitarbeiter meinten, dieses Gutachten ist ENDGÜLTIG.
Ich erklärte, dass niemand über meine Gesundheit bestimmt, ich nicht arbeits-
fähig bin, da können sie sich auf den Kopf stellen.
So bekam ich eine persönliche Vorstellung kurzfristig beim Amtsarzt, der das alte Gutachten
ab dato aushebelte und eine Arbeitsunfähigkeit feststellte.
Arztes, mich für voll arbeitsfähig in einem Ferngutachten geschrieben.
Die "lieben" Jobcenter-Mitarbeiter meinten, dieses Gutachten ist ENDGÜLTIG.
Ich erklärte, dass niemand über meine Gesundheit bestimmt, ich nicht arbeits-
fähig bin, da können sie sich auf den Kopf stellen.
So bekam ich eine persönliche Vorstellung kurzfristig beim Amtsarzt, der das alte Gutachten
ab dato aushebelte und eine Arbeitsunfähigkeit feststellte.
Ich verlass´ mich auf meine Sinne!
Irrsinn
Blödsinn
Wahnsinn
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Als ich den ALG I Antrag stellen mußte, weil das Krankengeld auslief, habe ich auch
in den Formularen ausfüllen müssen, welche Ärzte ich in der letzten Zeit aufgesucht
habe und dann eine Scheigepflichtsentbindung unterschrieben.
Meine Psychiaterin ist von der Arbeitsagentur befragt worden und sie hat mir später
das von ihr an die Agentur geschickte Formular kopiert. Darin wurde sie nur nach
Diagnosen und Prognosen befragt, kurz gehalten.
Saffia
in den Formularen ausfüllen müssen, welche Ärzte ich in der letzten Zeit aufgesucht
habe und dann eine Scheigepflichtsentbindung unterschrieben.
Meine Psychiaterin ist von der Arbeitsagentur befragt worden und sie hat mir später
das von ihr an die Agentur geschickte Formular kopiert. Darin wurde sie nur nach
Diagnosen und Prognosen befragt, kurz gehalten.
Saffia
never know better than the natives. Kofi Annan
Bei mir gab´s auch ein Gutachten mit sämtlichen Arztberichten, die sie verlangten und die ich auch selbst brachte, denn die Rentenversicherung pickte nur diejenigen Arztberichte raus, die ihnen passten, um mich als arbeitsfähiger hinzustellen, und unterschlugen die eigentlichen Facharztberichte und damit die wichtigeren Untersuchungen. Die Gutachter selbst waren dann froh, dass ich ihnen die fehlenden Arztberichte gleich auf CD lieferte. Sie schrieben mich auch eindeutig als arbeitsunfähig, sodass ich nun eine Rente habe.
Lieben Gruß
elana
inaktiv, siehe Link in meinem Profil
elana
inaktiv, siehe Link in meinem Profil
Wisst ihr was das beim Jobcenter für Ärzte sind? Ich habe gehört das dort meisst Allgemeinmediziner arbeiten. Das würde aber bedeuten das die gar nicht wirklich etwas einschätzen können. Was passiert wenn er etwas ganz anderes entscheidet als mein Facharzt?
Es sind tatsächlich Allgemeinmediziner in erster Instanz. Wenn dein Sachbearbeiter ein Gutachten in Auftrag gibt, erhält erstmal der Allgemeinarzt deine Akte. Die sitzen auch oft direkt im Arbeitsamt, bei uns auch. Und die laden einen dann beim ersten mal persönlich ein und untersuchen einen, auch körperlich. Nicht immer, aber ist der Regelfall. Wenn schon viel psychisches im Vorfeld war dann schicken sie einen allerdings auch gleich zu einem auswertigen Psychiater. Da haben die Ärzte dort im Grunde freie Auswahl, gibt also keinen Vertragsgutachter oder so, zumindest meist nicht wie mir gesagt wurde.
Finde es ziemlich unsinnig und mich hat das eher gedemütigt, sowie gestört,, aber naja... was soll man machen?
Finde es ziemlich unsinnig und mich hat das eher gedemütigt, sowie gestört,, aber naja... was soll man machen?
Die Hoffnung ist der Regenbogen über dem herabstürzenden Bach des Lebens.
Nietzsche
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Also meine Gutachterin damals war sogar therapeutisch ausgebildet und "Ärztin für Psychotherapie". Allerdings wohl nur auf dem Papier ...
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"It is not nor it cannot come to good:
But break, my heart; for I must hold my tongue.“
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Naja, mein Therapeut meinte mal aus Jux, das es wohl nicht so schwer ist für einen Arzt dort anzufangen, scheint also wohl nicht so ansprunchsvoll zu sein *bösebin*
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Nietzsche
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Mit den "Jobcenter-Psychologen" habe ich auch ganz großartige Erfahrungen gemacht. Haha ...
Ich glaube ja eher, daß die das machen musste, weil die Patientin ihr weggelaufen sind. ...
Man soll ja seine "Behandler" nicht diagnostizieren, aber ich glaube sie hatte Asperger, das wäre jedenfalls die einzig gute Entschuldigung. .___.''
Aber das ist sicher die Ausnahme.
Ich glaube ja eher, daß die das machen musste, weil die Patientin ihr weggelaufen sind. ...
Man soll ja seine "Behandler" nicht diagnostizieren, aber ich glaube sie hatte Asperger, das wäre jedenfalls die einzig gute Entschuldigung. .___.''
Aber das ist sicher die Ausnahme.
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Oh man....ich bekomme immer mehr Angst. Ich bin seid 2007 krank und wöchentlich in Behandlung und nehme vieleMMedikamente. Was passiert mit mir wenn die einfach was anderes entscheiden?
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Ach Emi, keine Sorge, das klingt als ob Du "krank genug" bist. Und Deine Ärztin ist doch auch noch da ...
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Teils wurde ja schon Vieles hier erklärt , da ich mich in dieser Materie etwas auskenne, erlaube ich mir mal die Erläuterungen etwas zu präzisieren, bzw. auch zu differenzieren
Ärztliche Begutachtung im Jobcenter/via Arbeitsagentur findet durch den dort ansässigen Ärztlichen Dienst ab. Dieser ist mit einem Allgemeinmediziner + Schwester(n) bestückt. Der Allgemeinmediziner begutachtet die rein physische Belastbarkeit, ob stundenweise, Teilzeit oder in Vollzeit, wechselnde Schichten etc.. Dies geschieht unter Einbeziehung der eingeholten ärztlichen Befundunterlagen vom Hausarzt/behandelnden Facharzt, wozu eine Einwilligung notwendig ist.
Hierzu ist man nach dem SGB I verpflichtet, sonst könnten sämtliche Soziallelistungen entzogen werden!
Eine Psychologische Begutachtung kann durch den Psychologischen Dienst, ansässig im Jobcenter/via Arbeitsagentur erfolgen. Dies erfolgt von Psychologen. Dort wird die psychische Belastbarkeit getestet. Dies ist je nach Krankheitsbild erforlich, oder z. B. auch bei Bedarf, wenn eine Umschulung angestrebt wird. Weiterhin wird dies gern praktiziert, wenn man eine Ausbildung aufnehmen möchte. Diese Begutachtung kann auch erfolgen, um abzuchecken, ob die ggf. erfolgende Maßnahme Erfolg versprechend und aqualifiziert durchgeführt/absolviert werden kann. Auch hier sind ggf. Unterlagen beizubringen.
Auch hier besteht die Pflicht nach dem SGB I zur Mitwirkung, sonst können sämtliche Sozialleistungen entzogen werden.
Manchmal entscheidet auch der Ärztliche Dienst, noch den Psychologischen Dienst einzuschalten oder auch umgedreht.
Beides sind sinnvolle Einrichtungen und man braucht davor keine Bedenken zu haben, obgleich man sicher aufgeregt was nur menschlich normal ist.
Was kann passieren: Entweder man wird (teilweise oder voll) arbeitsfähig eingestuft, dann gibts weiterhin Sozialleistungen, oder man wird arbeitsunfähig eingestuft, dann gibts die Empfehlung auf Beantragung von Rente, insofern ein Anspruch besteht.
Letztlich kann man nur Sozialleistungen beziehen, wenn man sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen kann. Bei Hartz 4 läuft es etwas anders.
Mach dir keine Sorgen, halte ein, was dir vorgegeben wird, wirke mit, dann dürfte nichts schief gehen
Wünsch dir viel Kraft und alles Gute.
Gisi
Ärztliche Begutachtung im Jobcenter/via Arbeitsagentur findet durch den dort ansässigen Ärztlichen Dienst ab. Dieser ist mit einem Allgemeinmediziner + Schwester(n) bestückt. Der Allgemeinmediziner begutachtet die rein physische Belastbarkeit, ob stundenweise, Teilzeit oder in Vollzeit, wechselnde Schichten etc.. Dies geschieht unter Einbeziehung der eingeholten ärztlichen Befundunterlagen vom Hausarzt/behandelnden Facharzt, wozu eine Einwilligung notwendig ist.
Hierzu ist man nach dem SGB I verpflichtet, sonst könnten sämtliche Soziallelistungen entzogen werden!
Eine Psychologische Begutachtung kann durch den Psychologischen Dienst, ansässig im Jobcenter/via Arbeitsagentur erfolgen. Dies erfolgt von Psychologen. Dort wird die psychische Belastbarkeit getestet. Dies ist je nach Krankheitsbild erforlich, oder z. B. auch bei Bedarf, wenn eine Umschulung angestrebt wird. Weiterhin wird dies gern praktiziert, wenn man eine Ausbildung aufnehmen möchte. Diese Begutachtung kann auch erfolgen, um abzuchecken, ob die ggf. erfolgende Maßnahme Erfolg versprechend und aqualifiziert durchgeführt/absolviert werden kann. Auch hier sind ggf. Unterlagen beizubringen.
Auch hier besteht die Pflicht nach dem SGB I zur Mitwirkung, sonst können sämtliche Sozialleistungen entzogen werden.
Manchmal entscheidet auch der Ärztliche Dienst, noch den Psychologischen Dienst einzuschalten oder auch umgedreht.
Beides sind sinnvolle Einrichtungen und man braucht davor keine Bedenken zu haben, obgleich man sicher aufgeregt was nur menschlich normal ist.
Was kann passieren: Entweder man wird (teilweise oder voll) arbeitsfähig eingestuft, dann gibts weiterhin Sozialleistungen, oder man wird arbeitsunfähig eingestuft, dann gibts die Empfehlung auf Beantragung von Rente, insofern ein Anspruch besteht.
Letztlich kann man nur Sozialleistungen beziehen, wenn man sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen kann. Bei Hartz 4 läuft es etwas anders.
Mach dir keine Sorgen, halte ein, was dir vorgegeben wird, wirke mit, dann dürfte nichts schief gehen
Wünsch dir viel Kraft und alles Gute.
Gisi
Manchmal muss man Menschen aufgeben. Nicht weil sie dir egal sind, sondern weil du es ihnen bist.
Das heißt,wenn der Gutachter mich als voll erwerbsfahig einschätzen würde, dann wäre die kranksvschreibung von meiner Ärztin hinfällig und ich musste arbeiten gehen obwohl ich krank bin?
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